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Probleme nach Autokauf
Hallo,
Ich habe vor ca. 1 Monat einen Audi A1 bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Bei der Besichtigung des Autos erklärte der Händler auf meine Nachfrage, ob der Wagen Vorschäden habe, dass es einen reparierten Unfallschaden gibt. Auf Nachfrage würd mir und zwei weiteren Personen, die mich begleitet haben, bestätigt, dass dies in einer Audi Vertragswerkstatt durchgeführt wurde.
Bei Vertragsunterzeichnung wurde meiner Frau und mir zudem auf ihre Nachfrage hin versichert, dass der Wagen lückenlos scheckheftgepflegt ist. Das Scheckheft jedoch konnten wir nicht einsehen, da man dafür bei Audi als Besitzer registriert sein musste. Im Kaufvertrag steht dazu allerdings gar nichts.
Kurze Zeit nach Übernahme des Autos sprang eine Warnleuchte an. Da das Auto bis März 2019 Herstellergarantie hat, habe ich es sofort zu Audi gebracht. Hier wurde mir heute mitgeteilt, dass die Reperatur mit Silikon und Kabelbindern durchgeführt wurden, und dass diese auch im Scheckheft nicht vermerkt ist. Das Scheckheft befindet sich ausschließlich im Bordcomputer, die Inspektionen sind alle eingetragen.
Handelt es sich hierbei um Täuschung? Habe ich ein Recht auf Schadensersatz und/oder Rücktritt? Was würdet ihr mir raten?
VG Jan
Beste Antwort im Thema
... sprach der Gebrauchtwagen-Händler
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21 Antworten
Zitat:
@Suchamess schrieb am 19. Dezember 2018 um 19:09:12 Uhr:
...dass es einen reparierten Unfallschaden gibt. Auf Nachfrage würd mir und zwei weiteren Personen, die mich begleitet haben, bestätigt, dass dies in einer Audi Vertragswerkstatt durchgeführt wurde.
Hier wurde mir heute mitgeteilt, dass die Reperatur mit Silikon und Kabelbindern durchgeführt wurden, und dass diese auch im Scheckheft nicht vermerkt ist.
Was für ein Unfallschaden wurde hier konkret mit Silikon und Kabelbindern repariert?
Genauere Informationen habe ich leider noch nicht. Es war wohl ein Auffahrunfall. Die Stoßstange wurde komplett ersetzt und die Motorhaube nachlackiert.
(im Falle eines Rechtsstreits) relevant ist wohl weniger das blabla - also wie der freundliche Herr vom Kiesplatz Dir das Auto im Verkaufsgespräch schöngeredet hat - sondern was und in welcher Formulierung im Kaufvertrag dokumentiert ist?!
Moin,
Eine Reparatur muss tatsächlich nicht im Scheckheft eingetragen sein. Das Scheckheft dient der Nachverfolgung der Wartungen. Bei Audi gibt es aber zusätzlich eine Historie des Fahrzeugs, wo alles eingepflegt sein kann, aber eben nicht muss. Heißt - hat der MA es versäumt, wäre eine Reparatur eben nicht vorhanden.
Entscheidend ist auch nicht wo die Reparatur durchgeführt wurde, ob sie irgendwo eingepflegt ist - sondern erstens - wurde dir mitgeteilt, dass diese Reparatur durchgeführt wurde, ist sie fachgerecht durchgeführt worden, ist das Ergebnis verkehrssicher und entsprechen die BEWEISBAREN Zusicherungen der Realität.
- das eine Reparatur stattfand wurde dir mitgeteilt --> keine rechtliche Handhabe deinerseits
- fachgerecht --> möglicherweise, kann nur ein Gutachter feststellen
- verkehrssicher --> möglicherweise, kann ebenfalls nur ein Gutachter feststellen
- Realitätscheck --> entscheidend ist, was im Kaufvertrag steht, da alles andere eben im Zweifelsfall nicht mehr beweisbar ist/wird bzw. in Abrede gestellt werden kann. Steht im KV das der Schaden in einer Audiwerkstatt repariert wurde, dann muss das auch so passiert sein. Aber - dazu würde eine Rechnung reichen, es muss nicht bei Audi im Computer stehen. Ich gehe aber davon aus, dass dies nicht wortwörtlich da steht. So - selbst wenn du 5 Zeugen hast, die dabei waren und der VK das wirklich so gesagt hat - es ist schwer damit durchzukommen, mal klappt das, mal nicht.
Von daher - eine milde Form der Täuschung kann da sein, aber das zu beweisen und damit sein Recht zu bekommen ist sehr kompliziert und in diesem Konstrukt unsicher. Deshalb - immer ALLES was wichtig erscheint schriftlich fixieren, dazu ist der KV eben da.
LG Kester
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 20. Dezember 2018 um 06:33:44 Uhr:
- fachgerecht --> möglicherweise, kann nur ein Gutachter feststellen
wobei die Formulierung "reparierter Unfallschaden" immer noch offen lässt, ob "FACHGERECHT repariert" ... oder ob "mit minimalem Aufwand so repariert, dass die Stoßstange nicht auf der Straße schleift" ...
Zitat:
@Rotherbach schrieb am 20. Dezember 2018 um 06:33:44 Uhr:
Steht im KV das der Schaden in einer Audiwerkstatt repariert wurde, dann muss das auch so passiert sein.
wobei das immer noch Interpretationsspielraum offen lässt:
Vertragswerkstatt in D nach Herstellervorgaben?
oder findet sich vielleicht in Tschechien oder Polen eine "Audi-Werkstatt", die gemäß Auftrag eine Instandsetzung "BILLIGSTMÖGLICH so, dass der (als Unfallwagen billig angekaufte) Wagen wieder weiterverkauft werden kann (an Kunden, die sich das Auto nicht von unten anschauen)" vorgenommen hat
PS:
wenn schon ein Unfallschaden bekannt ist - warum prüft man die Qualität der Reparatur dann nicht VOR Abschluss des Kaufvertrags?
Moin,
Naja - bis kns allerletzte Detail wollte ich nun nicht gehen. Wobei eine Audiwerkstatt in XYZ wohl recht ähnliche Vorschriften haben wird wie in DE. Einzig die Prüfung ob das wirklich eine echte ist - wäre im Zweifel schwerer zu prüfen.
LG Kester
Es bringt dem TE zwar jetzt nichts mehr,
aber warum klärt man solch wichtige Details nur "zwischen Tür und Angel" und lässt sich sowas nicht schriftlich im Kaufvertrag bestätigen - insbesondere bei einem (typischen) "Gebrauchtwagenhändler"?
Ebenso den genauen Schadensumfang und dessen Sach-und fachgerechte Reparatur .
Hatte mich mal für einen Jahreswagen interessiert. Im Telefonat wurde dann ein "kleiner" lackierter Streifschaden erwähnt. Je mehr ich gezielt nachgefragt habe, desto mehr kam raus - incl. eingesetzte Seitenwand.
Daraufhin, und dass er mir noch nicht mal die Schadenssumme nennen wollte, habe ich dankend abgelehnt.
Und das war noch nicht mal ein Kiesplatz-Ali sondern ein VW-Vertragshändler.
Es steht doch jedem frei, zu kaufen wo und was er will. Keiner wird zum Kauf genötigt oder gezwungen.
Dieses Gejammer nach dem Kauf nervt nur noch.
... sprach der Gebrauchtwagen-Händler
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Dezember 2018 um 14:02:06 Uhr:
Es steht doch jedem frei, zu kaufen wo und was er will. Keiner wird zum Kauf genötigt oder gezwungen.
Dieses Gejammer nach dem Kauf nervt nur noch.
Klingt wie die Aussage eines typischen Kiesplatz-Komödianten. Sorry. Ohne Witz.
Wer sich als qualifizierter Händler auf dem Markt frei betätigt, sollte auch für seine Fahrzeuge den Blaumann anziehen und drunter schauen, was er da verkauft. Spart man sich das Prozedere, sollte man so viel Schneid und Eier haben, um letzten Endes auch die Rechnung dafür zu begleichen. Aber dann bitte nicht Jammern.
Stell Dir vor, ich schau unter alle meine Autos.
Und ich hab auch keinen Kiesplatz. Selbst als ein Teil der Fahrzeuge auf nem Kiesplatz stand (neben einer Werkstatt) war das nicht anders.
Diese Verallgemeinerungen sind lächerlich.
Es steht jedem Käufer frei, solange mit seiner Unterschrift zu warten, bis er alle für sich wichtigen Dinge überprüft hat. Wenn gekauft, dann ist auch gekauft!
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 22. Dezember 2018 um 18:09:10 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Dezember 2018 um 14:02:06 Uhr:
Es steht doch jedem frei, zu kaufen wo und was er will. Keiner wird zum Kauf genötigt oder gezwungen.
Dieses Gejammer nach dem Kauf nervt nur noch.
Klingt wie die Aussage eines typischen Kiesplatz-Komödianten. Sorry. Ohne Witz.
Wer sich als qualifizierter Händler auf dem Markt frei betätigt, sollte auch für seine Fahrzeuge den Blaumann anziehen und drunter schauen, was er da verkauft. Spart man sich das Prozedere, sollte man so viel Schneid und Eier haben, um letzten Endes auch die Rechnung dafür zu begleichen. Aber dann bitte nicht Jammern.
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Dezember 2018 um 19:27:54 Uhr:
Es steht jedem Käufer frei, solange mit seiner Unterschrift zu warten, bis er alle für sich wichtigen Dinge überprüft hat. Wenn gekauft, dann ist auch gekauft!
Korrekt. Und für alles andere danach gilt die Sachmängelhaftung.
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 22. Dezember 2018 um 22:56:30 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Dezember 2018 um 19:27:54 Uhr:
Es steht jedem Käufer frei, solange mit seiner Unterschrift zu warten, bis er alle für sich wichtigen Dinge überprüft hat. Wenn gekauft, dann ist auch gekauft!
Korrekt. Und für alles andere danach gilt die Sachmängelhaftung.
Auch hier mal wieder ein eindeutiges Jein.
Es gibt schlicht und einfach Dinge die offenbarungspflichtig sind und die der Käufer nicht vorab überprüfen muss.
Eben nicht für ALLES.
Zitat:
@DSG-Oje schrieb am 22. Dezember 2018 um 22:56:30 Uhr:
Zitat:
@vwpassat99 schrieb am 22. Dezember 2018 um 19:27:54 Uhr:
Es steht jedem Käufer frei, solange mit seiner Unterschrift zu warten, bis er alle für sich wichtigen Dinge überprüft hat. Wenn gekauft, dann ist auch gekauft!
Korrekt. Und für alles andere danach gilt die Sachmängelhaftung.