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Probleme nach fiktiver Abrechnung
Folgender Sachverhalt;
Vor 3wochen ist meinem Freund einer an den linken Kotflügel gefahren
Er hat sich bei dem Autohaus wo er vor 3monaten das Auto gekauft hat ein ein Gutachten erstellen lassen. 669 € schaden ohne Mwst. Er hat bei der Versicherung fiktiv abgerechnet und die haben nur 514 € gezahlt.
Punkt 1; es wurde eine andere Werkstatt reingeschrieben die 25km enfernt ist anscheind weil Sie billiger ist. Er ist zwar der 3besitzer des Autos aber kann nachweisen das der Wagen nur in diesem Autohaus gewartet etc wurde. Da stehen ihm doch die Stundensätze des Autohaus zu oder?
Punkt 2: die verbringungskosten von 86€ wurden komplett gestrichen und die Lackierarbeiten um 43 € verringert. So wie ich gehört habe stehen ihm aber die verbringungskosten u die kompletten Lackierarbeiten zu stimmt das??
Vielen Dank für eure hilfe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von wvn
Es wäre nett, wenn Du solche pauschalen Unterstellungen in Zukunft unterlassen würdest!
Lieber wvn,
wenn ich schreibe "soll angeblich" so ist dies natürlich erkennbar keine Unterstellung sondern lediglich die Weiterverbreitung eines mir zu Ohren gekommenen Gerüchts, von welchem den Wahrheitsgehalt zu prüfen mir ohne Weiteres leider nicht möglich ist.
:-)
Ich will aber sehr gern versuchen künftig drauf zu verzichten.
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27 Antworten
Bei fiktiver Abrechnung ist es üblich das auf günstigere Partnerwerkstätten verwiesen wird. Das Argument dass das KFZ nur in der Werkstatt gewartet wurde wo auch der KVA erstellt wurde ist meist nur bis zu einen gewissen Alter (mMn 5 Jahre) wirklich stichhaltig.
Die Verbringungskosten sind ja nicht angefallen und sind daher nMn nicht zu erstatten.
Allerdings gibt es Urteile in alle Richtungen dazu, man findet also je nach Suchbegriffen wohl alles was man mag, ob das nun immer auf seinen eigenen Fall zutrifft entscheidet letztlich ein Richter welcher nicht zwangsläufig an andere Urteile gebunden ist.
Ich würde sagen: Wenn das Geld nicht reicht um es noch Kostengünstiger zu reparieren (was ihr ja wahrscheinlich vorhabt) dann sprecht mit der Versicherung dass ihr das KFZ tatsächlich in eurer Werkstatt reparieren lasst. Die Rechnung sollte dann komplett übernommen werden.
Grüße
Steini
Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
Nein, das Auto soll nicht repariert werden da es man kaum sieht. Der Wagen ist EZ 2oo7 und nach Absprache mit der Versicherung soll ich das Scheckheft in Kopie einreichen.
Das mit den Verbringungskosten steht überall im Netz das es zu Erstatten ist,wie geht man am besten vor?Gleich einen Anwalt einschalten oder die Versicherung nochmals anmahnen, muss ja eh ein Schreiben wegen Scheckheft aufsetzen.
Danke
Zitat:
Original geschrieben von Stoffi100
Das mit den Verbringungskosten steht überall im Netz das es zu Erstatten ist,wie geht man am besten vor?Gleich einen Anwalt einschalten oder die Versicherung nochmals anmahnen, muss ja eh ein Schreiben wegen Scheckheft aufsetzen.
Wenn du eh ein Schreiben aufsetzt, dann such dir aktuelle Urteile dazu mit Aktenzeichen aus dem Internet, die auf deinen Fall anwendbar sind und weise im Schreiben auf diese Urteile hin, und dass du gerne eine Erklärung möchtest, warum in deinem Fall die Urteile keine Relevanz haben.
Als einfache Frage eines informierten Kunden. Mit der AdvoCard wedeln oder drohen würde ich da noch nicht.
Je nach Antwort würde ich dann entsprechend weiter vorgehen.
Alles klar so werd ich vorgehen. Bei der Versicherung wurde mir gesagt da man nicht weis ob eine Beilackierung notwendig wäre oder nicht wird das nicht erstattet. Bleibt noch die Frage ob dann die Lackierarbeiten auch im vollem umfang erstattet werden müssen dazu hab ich nix gefunden.
Aber kann ja morge mal bei der rechtschutz meines Freundes anrufen die müssten mir ja Auskunft geben können.
Zitat:
Original geschrieben von Stoffi100
Bei der Versicherung wurde mir gesagt da man nicht weis ob eine Beilackierung notwendig wäre oder nicht wird das nicht erstattet.
Es gibt ja ein Gutachten wo die Kosten drinstehen. Wenn die Versicherung es anzweifelt, dass eine Beilackierung nötig ist, dann muss sie wohl erstmal nachweisen. Mit Glauben und Hoffen ist es da nicht getan.
Aber probiert es erstmal ohne Kriegsbeil. Das kann man je nach Reaktion immer noch ausgraben.
@Elchsucher
Ich gehe hier "nicht" von einem Gutachten aus, es wird wohl nur ein KVA sein, so versteht steini111 und ich den TE...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
@Elchsucher
Ich gehe hier "nicht" von einem Gutachten aus, es wird wohl nur ein KVA sein, so versteht steini111 und ich den TE...
Ich kann nur davon ausgehen was hier geschrieben wurde:
Zitat:
Original geschrieben von Stoffi100
Er hat sich bei dem Autohaus wo er vor 3monaten das Auto gekauft hat ein ein Gutachten erstellen lassen.
Vielleicht gibt's da ja noch Aufklärung.
Ne ne es ist ein Gutachten von einem Sachverständigen. Hab ich doch im Anfangspost so geschrieben
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Vielleicht gibt's da ja noch Aufklärung.
Und da ist sie auch schon
Ich hatte in der Tat auch vermutet das es hier um einen KVA geht, bei der Schadenhöhe hoffe ich mal das es ein Kurzgutachten ist, nicht das der Gutachter plötzlich auch noch eine Rechnung beim TE einwirft.
Da es hier mal wieder eher um "wie hole ich das meiste raus" geht, bin ich dann mal raus.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Es gibt ja ein Gutachten wo die Kosten drinstehen. Wenn die Versicherung es anzweifelt, dass eine Beilackierung nötig ist, dann muss sie wohl erstmal nachweisen.
Den Beweis zur Schadenhöhe muss der Geschädigte führen. Dazu gehört natürlich auch der Beweis, dass die Beilackierung erforderlich ist, nicht umgekehrt.
Es ist im Gutachten ja aufgelistet was gemacht werden müsste die Versicherung hat ja auch Bilder vom.Schaden u das bei Kratzern u Lackabsplitterungen lackiert werden muss erscheint für mich logisch daher versteh ich nicht was da nachgewiesen werden soll.
@steini es geht nicht darum das beste rauszuholen sondern darum das rauszuholen was meinem Freund zusteht.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Den Beweis zur Schadenhöhe muss der Geschädigte führen. Dazu gehört natürlich auch der Beweis, dass die Beilackierung erforderlich ist, nicht umgekehrt.
Wurde durch das Gutachten eines Sachverständigen bereits bewiesen.
Also verdreh hier mal nicht die Tatsachen.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Den Beweis zur Schadenhöhe muss der Geschädigte führen. Dazu gehört natürlich auch der Beweis, dass die Beilackierung erforderlich ist, nicht umgekehrt.
Wurde durch das Gutachten eines Sachverständigen bereits bewiesen.
Also verdreh hier mal nicht die Tatsachen.
Ich sehe hier nur einen Hinweis auf die Beweislast von Hafi, keine verdrehten Tatsachen Könnte aber sein das sich Hafi auch auf meine falsche Vermutung zu dem KVA gestützt hatte. Ich bin mir sicher das er den Unterschied schon mal irgendwo gehört hat
Grüße
Steini