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Provida Vidista 2000 Modular - So Legitim?

Themenstarteram 8. Januar 2016 um 13:15

Hallo,

 

ich wurde an eine recht fiesen Stelle einer Bundesstraße mit dem im Titel genannten System gefilmt, wie ich eine vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h beging.

Ich bin in dem Video von einer 100er Zone in einer 70er Zone gefahren und habe ohne zu bremsen das Fahrzeug ausrollen lassen. In der 100er Zone hatte ich so ca. 105 - 110 km/h drauf.

Das Video wurde mir vor Ort gezeigt, Ich hatte es jedoch eilig und habe die Tat nicht schriftlich zugegeben.

Hier zuerst der Bußgeldbescheid: entfernt

 

Ich habe hier Widerspruch eingelegt, mit dem Hinweis eine Entsprechende Begründung nachzuweisen.

Anschließend bin ich nochmal aufs Revier um mir von nem sehr unfreundlichen freundlichen das Video nochmal zeigen zu lassen und habe mir im Rechtsamt Akteneinsicht verschafft um das Ganze auf Legitimität zu prüfen.

Und genau hierfür bitte ich hier um Hilfe.

 

Hier der Vidista Auswertebericht:

entfernt

Hier der Eichschein des Provida Systems:

http://abload.de/img/eichscheinq3o9g.jpg

 

Entschuldigung für die schlechte Qualität. Musste dies leider mit dem Handy vom Bildschirm des Beamten abfotografieren.

Was mir nur aufgefallen ist:

 

  • Es gibt wohl ein Gerichtsurteil des OLG Hamm, dass die Messstrecke bei einer Geschwindigkeit von 91 - 120 km/h wohl mindestens 500 m betragen muss/sollte. In meinem Fall wurde aber nur über 430,77 m gemessen.
  • Ich habe etwas von 5 km/h, bzw. 5% bei > 100 km/h Toleranzabzug gelesen. Der Toleranzabzug in der Vidistaauswertung beträgt aber nicht 5 %. Müsste diese Toleranz eigentlich zusätzlich von den 97 km/h abgezogen werden?
  • Der Eichschein ist vom Sommer 2014, die Messung vom Sommer 2015. D.h. Das Fahrzeug hatte zwischenzeitlich wohl Winterbereifung und dann wieder Sommerbereifung. Müsste dann keine erneute Eichung stattfinden?

 

Falls jmd. noch etwas Auffällt, dann teilt mir das bitte mit.

Ansonsten würde ich gerne wissen, wie wahrscheinlich es ist, ob ich hier noch etwas durch eine richterliche Entscheidung rausholen kann.

 

In diesem Sinne,

Immer sicher fahren!

 

entfernt - die Links zu den Bildern/Bescheiden wurden von mir entfernt. Es wäre ein Zeichen der guten Sitte, wenn der TE nicht nur seine eigenen persönlichen Daten entfernt hätte, sondern diese Aufmerksamkeit auch auf die Daten der beteiligten Beamten und Sachbearbeiter gerichtet hätte! Die Links zu den Bildern darf er sehr gern wieder einstellen - wenn die Namen der Beamten ebenfalls geschwärzt sind.
twindance/MT-Moderation

Beste Antwort im Thema

Ja so sind sie. Über seine Rechte bestens bescheid wissen, aber seine Pflichten....na ja wen stören die schon.

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Ja so sind sie. Über seine Rechte bestens bescheid wissen, aber seine Pflichten....na ja wen stören die schon.

Ist alles richtig und korrekt. Und die Toleranzen stehen doch im Bericht drin, hast du den etwa nicht gelesen? Ausgang vor dem Richter ungewiss.

PS: Für dich ist das OLG Stuttgart zuständig. Warum sollte die ein Urteil vom OLG Hamm jucken?

Zitat:

@A43 schrieb am 8. Januar 2016 um 14:43:25 Uhr:

PS: Für dich ist das OLG Stuttgart zuständig. Warum sollte die ein Urteil vom OLG Hamm jucken?

Das könnte trotzdem relevant sein, wenn es nichts von einer höheren Instanz gibt und der dort entschiedene Fall tatsächlich vergleichbar ist - wie gesagt, könnte, muss nicht.

@ TE: Du meinst wohl legal (rechtens) und nicht legitim (ethisch gerechtfertigt). Rechtens dürfte der Bescheid durchaus sein (der Rest spielt hier sowieso keine Rolle). Du hast ja sogar mehr als 5% Abzug bekommen! Die 97km/h sind einfach das, was nach Abzug aller Messtoleranzen übrig geblieben ist. Dass das nicht gerichtsfest wäre, ist zwar theoretisch möglich, aber doch eine sehr schwache Hoffnung. Bedeutet also: Wenn Du bereit bist, für eine sehr kleine Chance, 108 Euro und einen Punkt nicht aufgebrummt zu bekommen, mit grosser Wahrscheinlichkeit sehr viel mehr Geld zu verlieren, dann mach so weiter. Wenn nicht, dann zahl eben. Kannst es Dir ja überlegen.

am 8. Januar 2016 um 14:05

Wenn dir die o. a. Antworten nicht konkret genug sind, schau mal hier nach: www.adac.de/.../geschwindigkeitsmessung-durch-nachfahren_35834.pdf

Zum Thema Eichung:

OLG Celle und OLG Hamm haben entschieden, das nach einem Reifenwechsel von Sommer auf Winter und wieder zurück keine Neueichung notwendig ist, solange dieselben Dimensionen aufgezogen werden.

Also alle Unklarheiten beseitigt. TE geht nicht über Los und zahlt 100 Euro und erhält im Gegenzug seinen persönlichen Punkt.

Die Verhandlung ist geschlossen.

Themenstarteram 8. Januar 2016 um 14:35

@ Machdichlocker, Drahre1, Tecci6N: Danke, ihr habt mir bei meiner Entscheidung geholfen!

@A43: Peace!

am 8. Januar 2016 um 14:36

Im Gegensatz zu Tecci6N kann ich nicht erkennen, dass die zwar auf Blatt 2 errechnete Toleranz in Höhe von 5,68 km/h auch tatsächlich von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen worden ist. Wenn ich das richtig sehe hast du die 430,77 m in 15,92 Sekunden durchfahren. Das ergibt: 430,77 m : 15,97 Sekunden = 27,058.. m/sec x 60 sec = 1623,505 m/min x 60 = 97410,3 m/Std :1000 = 97,4103 km/h. Somit wäre die Toleranz noch nicht abgezogen. Abgesehen davon ist eine Abstandsminderung des nachfahrenden Fahrzeuges erfolgt, was m. E. zu einem größeren Toleranzabzug führen müsste. Ich muss gestehen, dass ich kein Fachmann bin, was das Gerät anbelangt, aber rechnen kann ich. Es sei denn Tecci6N kann uns die Stelle nennen, wo der Toleranzabzug erfolgt ist.

Mitglied beim ADAC? Dort gibt es eine Rechtsberatung(Erstberatung) gratis. Der sollte dir schnell sagen können was möglich ist oder nicht.

Dort steht eindeutig: Berücksichtigte Toleranz. Also Vergangenheit. Schon passiert.

Würde dort stehen: Zu berücksichtigende Toleranz, dann besteht noch Handlungsbedarf.

am 8. Januar 2016 um 14:45

Und noch was, wenn ich das richtig gelesen habe, muss auch der Tacho des Fahrzeugs gültig geeicht sein und der Wechsel der Bereifung beeinflusst die Messung auch.

Auf der ersten Seite steht doch klipp und klar was zum Thema Toleranzen. Nämlich dass ALLE zugunsten des TE berücksichtigt wurden...

am 8. Januar 2016 um 14:47

@ 43

Nur weil es dort steht, beweist das überhaupt nicht, dass es auch erfolgt ist! Diesen Fehler gibt es immer wieder!

Siehe oben. Gerichtsurteile sagen: Bereifung wechseln bedingt keine neue Eichung.

Tacho ist der digitale Geschwindigkeitsmesser im Prividasystem. Nicht der Tacho im Armaturenbrett.

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