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Prozente Umschreiben vom Bekannten

Themenstarteram 16. September 2004 um 20:01

Hallo,

erstmal ein echt starkes Forum hier, hab schon einiges gelesen aber leider noch nicht so richtig das was ich suche, dshalb meine frage:

Ich habe seit ca. 1 1/2 Jahren ein Auto und Fahre jetzt auf 100 %, nun sagte ein Bekannter von mir das ich doch bei Ihn auf seiner Karte Fahren könnte. Er selbst hat bis vor ca. 1 Jahr ein Auto gehabt und fuhr da auf 60 Prozent mit Beamten Tarif.

Ist es möglich das ich nach ein paar Jahren (3 oder so) die Prozent halbwegs mit übernehmen könnte?also auf meinem Namen? oder geht das nur in einer Familie?

Danke schon mal für Eure Kompetenten aussagen im vorraus...

Gruß

Togoo

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26 Antworten

Hallo,

es ist schon schwer ein Auto zu versichern wenn der Halter nicht verwandt 1. Grades mit dir ist.

Eine Rabattübertragung zu Lebzeiten von fremden geht meines wissens nicht und er soll doch noch lange leben, denke ich.

Wenn du einen Rabatt übertragen willst, kriegst du die Prozente gutgeschrieben, welche du dir selber hättest erfahren können.

Ciu

Christo

ne, geht nicht. keine überschreibung. aber eine leihgabe. dieses kannst du aber nur im gewerblichen versicherungsbereich machen.

Zustimmung :)

Aber warum die Hektik plötzlich?

Nächstes Jahr hast du doch auch schon die SF2 mit 85% usw usw....

Fahr deine eigenen Schadenfreiheitsklassen raus, da kommst besser.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 17. September 2004 um 11:42

Ok, da habt Ihr dann recht, nur hätte das geklappt dann wäre ich ja viel schneller runter von der SF.

Danke nochmals für die schnellen Antworten.

Gruß

Togoo

hallo.

ich hab was ähnliches.

fahre seti2 jahren über meine mutter.

könnte ich mit dem alter von sagen wir mal 22-23 jahren ihr prozente auf mich überschreiben lassen?

man kann nur soviel bekommen, wie man

THEORETISCH AUCH SELBST HÄTTE erfahren können.

(sollte dieser Satz nicht zum motor-talk-Satz-2004 gewählt werden, und

in den F.A.Q. unter Nr. 1a geführt werden? *gg* ;) )

Führerschein seit 7 Jahren: bis zu SF 7 umschreibbar.

(wenn du SF9 hast, fallen 2 Jahre weg)

Führerschein seit 14 Jahren: bis zu SF 14 umschreibbar.

(wenn du SF 12 hast, fällt nix weg. Kriegst 12 voll.)

Sind also immer Obergrenzen!

Also: kleine Rechenaufgabe an alle:

a) Wieviele SF-Jahre kann ich mit 22 bekommen?

b) Wieviele SF-Jahre kann ich mit 23 bekommen?

c) Wie heißt der Bürgermeister von Wesel ?

nee, also Spaß beiseite:

Wenn du mit 18 den Schein bekommen hast,

die vielzitierte Zweitwagenregelung gemacht hast,

schätze ich, du hast bei 140% angefangen.

Diese Rabatte kannst du immer bekommen, weil deine

Führerscheinjahre = SF-Klasse sind.

Probleme gibts, wenn dir deine Mutter ihre originären

Prozente gegeben hat, und du schon bei 40% oder so

rumfährst. Da wird ordentlich abgezogen. Ist klar. ;)

Ich möchte mich zu c) äußern:

Jörn Schroh

 

:D

Hallo zusammen,

hätte auch noch eine Frage. Seit 3 1/2 Jahren laufen meine Autos als Zweitwagen auf meinen Vater. Mit 100% hat es angefangen, mittlerweile ist es auf 75 oder 80%, weiss es nicht genau. Da ich bisher kein Halter und Versicherungsnehmer war und sagen wir nächstes Jahr die Versicherung auf meinen Namen umschreiben lasse, fange ich dann automatisch bei 140% an oder gilt diese Rechnung von UrQuattro dann auch für mich, so das ich "eigentlich" bei SF3 wäre, wenn ich die Autos von anfang an auf meinen Namen angemeldet hätte? *hechel* *luftschnapp*

Gruß

Ercan

Hi,

zum hundertsten Mal: ;)

Seit 3,5 Jahren also?

Also Anfang 2001 - gell?

Okay....

2001 - SF1/2

2002 - SF1

2003 - SF2

2004 - SF3

Aktuell könntest du also die SF3 übernehmen --> es sei denn, es waren Schäden drin, dann entsprechend mit einrechnen.

Wenn du das nächstes Jahr durchziehst und dein Vater dir die SF-Klassen auch abtritt, dann kannste bei Schadenfreiheit mit SF4 rechnen.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Bleman

Ich möchte mich zu c) äußern:

Jörn Schroh

 

:D

Hi ,

woher weisst du das denn nun schon wieder ?

Du wirst mir langsam unheimlich. :D

naja...

leichter google-Treffer ! ;)

guhgel-Ergebnis Nr. 3

aber beim nächsten mal mach ich´s etwas kniffliger.

hihi

Puuhh ,

und ich dachte schon das gehört zum guten Allgemeinwissen dazu. :)

Übrigens wird just wieder die gleiche Frage mit SF Übernahme gestellt.Von gerstenbrenner.

wäre das nicht etwas für so ein kleines

Versicherungs-faq ?

So ein "bitte erst lesen"-Beitrag.

Nerven und Server müßten nicht immer das gleiche durchmachen! *gg*

Zumindest die SF-umrechen-Geschichte, und

diese "hilfe, mein Radio ist geklaut, meine Haftpflicht weigert sich zu zahlen"-threads würden weniger, oder?

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

zum hundertsten Mal:

Schuldigung!! Aber ich sprach nicht von SF übernehmen, sondern Auto samt Versicherung übernehmen, also Versicherung auf meinen Namen ummelden.

Gruß

Ercan

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