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Prozesskosten bei Einspruch

Themenstarteram 4. November 2014 um 11:46

Hallo,

mir wird zur Last gelegt auf der Autobahn bei einem Überholverbot überholt zu haben.

Ich habe daraufhin mit der Begründung das dies ein Ausweichmanöver war Einspruch einlegt.

Dieser wurde abgelehnt.

Wenn ich den jetzt nicht zurück ziehe geht es ja scheinbar vor Gericht,

Kann mir einer sagen was da für Kosten auf mich zukommen ?

nach dem was ich so gelesen habe um die 50 Euro + Auslagen für Zeugen.

(Wenn die Polizisten als Zeugen geladen werden, was kostet das dann ?)

 

Wahrscheinlich werde ich vor Gericht kein Recht bekommen, aber mein Unmuth über die Behandlung ist groß.

Beste Antwort im Thema

Das sagt alles über die Qualität des Fahrers aus.

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Deinem Unmuth wirst du auch vor Gericht nicht Luft machen können, insofern verstehe ich nicht, was du mit deinem Vorhaben bezwecken willst :confused::confused:

Themenstarteram 4. November 2014 um 15:12

Na es zumindest probieren, man kann doch nicht auf Dauer alles gleichgültig über sich ergehen lassen.

Ps. Danke, das nächste mal dann ohne h ;)

Naja, da hier ja keiner dabei war, kann auch keiner sagen, was wirklich passiert ist. Aber wenn du selbst die Chancen als nicht gegeben einschätzt, dann wird ja was dran sein und gerade dann verstehe ich es trotzdem nicht. Außer natürlich, du hast so viel Kohle, dass du dafür bezahlst, was zu probieren...auch wenn es keinen Sinn macht.

Es weiß ja auch keiner, was da für Verdienstausfallkosten entstehen...keiner weiß, ob die Polizisten überhaupt einen solchen geltend machen, wie hoch der sein könnte (da es ja unterschiedlich gut schlecht bezahlte Polizisten gibt usw. Die wahre Höhe ergibt sich immer erst aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts. Das kann niemand vorhersagen...

Themenstarteram 4. November 2014 um 16:31

Ob es keinen Sinn macht weiß ich nicht, wäre mein erstes Mal vor Gericht.

Die Herrn der Polizei saßen im Auto in einer "Parkbucht" der Autobahn.

Der Typ vor mir hat die gesehen und nat. erst mal gebremst, ich hab grad in den Rückspiegel geschaut und als ich wieder nach vorn geschaut habe gab es zwei Möglichkeiten, außweichen oder Vollbremsung.

Ich habe mich für zweiteres entschieden, und danach sofort wieder eingeordnet.

Davon mal abgesehen das ich das Überholverbot überhaupt zur Kenntniss genommen habe.

Mir erschließt sich auch der Sinn auf einer zweispurigen AB nicht.

Ob da ein Richter mit mir fühlt oder nicht kann ich, wie gesagt, nicht beurteilen.

Grundsätzlich werden/können zwei Polizisten gegen mich aussagen.

Ob die einschätzen können (bei einem Blick in den Rückspiegel) ob der vor mir gebremst hat oder nicht, glaube ich nicht, aber erzählen kann man viel.

Ich wiollte nur wissen ob jemand weiß mit was man finanziell so rechnen muss.

Wenn es auf 500 Euro hinauslaufen kann, dann würde ich den Einspruch zurück ziehen.

Es geht mir hier ja nicht um eine Punktlandung, sondern um eine Größenordung.

Zitat:

@moelle1977 schrieb am 4. November 2014 um 17:31:04 Uhr:

 

Der Typ vor mir hat die gesehen und nat. erst mal gebremst, ich hab grad in den Rückspiegel geschaut und als ich wieder nach vorn geschaut habe gab es zwei Möglichkeiten, außweichen oder Vollbremsung.

Ich habe mich für zweiteres entschieden, und danach sofort wieder eingeordnet.

Und wie war das mit dem Sicherheitsabstand?

Themenstarteram 4. November 2014 um 18:03

Den habe ich bei Rückspiegel schauen aufgebraucht :)

Das sagt alles über die Qualität des Fahrers aus.

Zitat:

@moelle1977 schrieb am 4. November 2014 um 12:46:42 Uhr:

 

Kann mir einer sagen was da für Kosten auf mich zukommen ?

nach dem was ich so gelesen habe um die 50 Euro + Auslagen für Zeugen.

(Wenn die Polizisten als Zeugen geladen werden, was kostet das dann ?)

"Beamtinnen und Beamte, die während ihres Dienstes zu Zeugenvernehmungen herangezogen werden, haben keinen Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung nach § 22 JVEG, weil ihre Dienstbezüge für die Dauer der Abwesenheit vom Dienst aus Anlass der Zeugenvernehmung fortgezahlt werden."

O.

Mach dich nicht verrückt, das Kostenrisiko ist sehr überschaubar. Irgendwo in der 100 Euro Region. Lässt sich ergoogeln, habe ich vor einer Weile wegen eines ähnlichen Betrages auch gemacht und schreib es daher aus der Erinnerung. Vermutlich wird es bei dem Betrag ohnehin auf ein schriftliches Verfahren hinauslaufen, da wird keiner geladen vor Gericht zu erscheinen.

Themenstarteram 4. November 2014 um 18:54

@ go-4Golf & Nico82x: Danke, damit kann ich was anfangen ... ich denke ich lass ich es darauf ankommen.

@trouble01: Ich glaube nicht das sie auf irgendetwas schließen können und schon gar nicht in Verbindung mit meiner Person. Aber trotzdem danke für Ihren Beitrag.

Zitat:

@moelle1977 schrieb am 4. November 2014 um 12:46:42 Uhr:

Ich habe daraufhin mit der Begründung das dies ein Ausweichmanöver war Einspruch einlegt.

Dieser wurde abgelehnt.

Damit hast du dich bereits im Keim ins Aus gekegelt.

Ist vielleicht auch nicht so ganz grundverkehrt.

Themenstarteram 4. November 2014 um 20:52

wieso denn das ?

Die Gerichtskosten sind 47.-€ minus die Kosten für den BGB, also netto 23,50€. Zeugengelder sollten bei Polizisten keine anfallen, Fahrtkosten sind möglich.

Wer ist denn der Zeuge der dich verpfiffen hat? Polizist oder Privatperson? Wenns ein Polizist war, dann zahl einfach. Wenns irgendein Hobbypol. war dann lass es drauf ankommen, denn solche Leute haben keine anderen Hobbies und dürfen dann mal vor Gericht antanzen.

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