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Prüfer für Umschlüsselung von LKW auf PKW gesucht

Themenstarteram 20. September 2011 um 8:29

Hallo Forumteilnehmer!

Ich hoffe, dies ist das richtige Forum?!

Ein typisches Beispiel im Grenzbereich zwischen PKW und LKW, wo jede Behörde willkürlich ein Fahrzeug nach gut dünken als LKW oder PKW deklariert.

Mein Problem: Mein neuer Fiat Doblo ist ein PKW, wird aber von Fiat als LKW verkauft.

Ich habe mir einen Fiat Doblo Cargo Kombi Maxi gekauft (263.444.0). Ein tolles Auto, aber es wird von Fiat nur als LKW angeboten.

Da die Zulassungsstelle sich an die Vorgaben von Fiat hält und die Versicherung sich an die Zulassungsstelle, zahle ich für den Fiat im Vergleich zum PKW als LKW etwa das 3-fache (bei SF25).

Dabei handelt es sich definitiv um einen PKW (auch laut Finanzamt): Rundum verglast, 5 Sitze ...

Der Kombi MAXI entspricht fast 100% dem normalen Fiat Doblo Multijet 2.0(PKW).

Gleicher Motor, gleiche Verbrauchswerte und auf dem ersten Blick auch gleiche Abgaswerte.

Der Kombi Maxi unterscheidet sich von PKW im wesentlichen durch 30 cm mehr Länge und entsprechend längerem Kofferraum und bessere Bremsen bei gleichem Gewicht.

Laut Fiat Deutschland gibt es schon mehrere Prüfer, die den Fiat als PKW zugelassen haben. Laut Fiat stehen den Prüfern alle Daten zur Verfügung, um den Fiat Doblo Kombi Maxi als PKW zulassen zu können.

Bei meinem TÜV-Prüfer in Melle habe ich nur die Antwort erhalten, dass man von Fiat eine Unbedenklichkeitserklärung benötigt.

Laut Fiat ist dies jedoch nicht erforderlich. Bei Fiat Deutschland geht man davon aus, dass mein TÜV-Prüfer den Aufwand scheut, die entsprechenden Unterlagen von Fiat zu sichten.

Nun zu meinem Anliegen:

Kennt jemand einen Prüfer, der vielleicht schon einen Fiat Doblo Cargo Kombi Maxi als PKW zugelassen hat oder der bereit und in der Lage ist, dies zu tun?

Schön wäre es, wenn es ein Prüfer im Bereich Osnabrück wäre!

Bin mal gespannt, ob mir jemand weiterhelfen kann!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DobloMaxi

Ein typisches Beispiel im Grenzbereich zwischen PKW und LKW, wo jede Behörde willkürlich ein Fahrzeug nach gut dünken als LKW oder PKW deklariert.

Mein Problem: Mein neuer Fiat Doblo ist ein PKW, wird aber von Fiat als LKW verkauft.

Auto, aber es wird von Fiat nur als LKW angeboten.

Da die Zulassungsstelle sich an die Vorgaben von Fiat hält und die Versicherung sich an die Zulassungsstelle

Wo ist es bitteschön Willkür, wenn sich eine Behörde an die Vorgaben des Fahrzeugherstellers hält, bloß weil dieser nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu klassifizieren?? Es gibt nun mal unterschiedliche Fahrzeugklassen und der Doblo ist in der Ausführung nun mal ein Fahrzeug, welches eher zur Güter- denn zur Personenbeförderung dient und daher entsprechend eingeordnet wird.

Zitat:

Original geschrieben von DobloMaxi

Kennt jemand einen Prüfer, der vielleicht schon einen Fiat Doblo Cargo Kombi Maxi als PKW zugelassen hat oder der bereit und in der Lage ist, dies zu tun?

Ein Prüfer kann kein Auto zulassen. Er kann höchstens eine entsprechende Abnahme durchführen und darüber ein Gutachten erstellen, das dann bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

 

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Zitat:

Original geschrieben von DobloMaxi

Gleicher Motor, gleiche Verbrauchswerte und auf dem ersten Blick auch gleiche Abgaswerte.

Der Kombi Maxi unterscheidet sich von PKW im wesentlichen durch 30 cm mehr Länge und entsprechend längerem Kofferraum und bessere Bremsen bei gleichem Gewicht.

Da bist du genau beim Kernthema: Abgaswerte werden bei LKW und PKW unterschiedlich ermittelt, in deinen Papieren steht ja eine LKW-Abgaseinstufung. Gibt es für DEIN Fahrzeug, also nicht ein 30cm kürzeres, ein Abgasgutachten dass die Einstufung nach EuroX als PKW bescheinigt?

Wenn ja ist es machbar, wenn nein wird es schwierig. Ist aber eh ein Fall für die sog. technische Prüfstelle, also der jeweilige TÜV bzw. Dekra in den neuen Bundesländern. Wenn das kein Problem und der TÜV-Prüfer angeblich nur zu faul, warum ist dann Fiat so faul und gibt dir die passenden Unterlagen nicht einfach? Wenn es eine Typgenehmigung als PKW gibt sollte das für Fiat doch kein Thema sein dir zumindest die genaue Nummer zu nennen oder gleich ein passendes COC-Papier zu erstellen. :confused:

Das Finanzamt hat an der LKW/PKW-Einstufung nichts zu sagen, die entscheiden nur über den Steuersatz.

Zitat:

Original geschrieben von DobloMaxi

Ein typisches Beispiel im Grenzbereich zwischen PKW und LKW, wo jede Behörde willkürlich ein Fahrzeug nach gut dünken als LKW oder PKW deklariert.

Mein Problem: Mein neuer Fiat Doblo ist ein PKW, wird aber von Fiat als LKW verkauft.

Auto, aber es wird von Fiat nur als LKW angeboten.

Da die Zulassungsstelle sich an die Vorgaben von Fiat hält und die Versicherung sich an die Zulassungsstelle

Wo ist es bitteschön Willkür, wenn sich eine Behörde an die Vorgaben des Fahrzeugherstellers hält, bloß weil dieser nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu klassifizieren?? Es gibt nun mal unterschiedliche Fahrzeugklassen und der Doblo ist in der Ausführung nun mal ein Fahrzeug, welches eher zur Güter- denn zur Personenbeförderung dient und daher entsprechend eingeordnet wird.

Zitat:

Original geschrieben von DobloMaxi

Kennt jemand einen Prüfer, der vielleicht schon einen Fiat Doblo Cargo Kombi Maxi als PKW zugelassen hat oder der bereit und in der Lage ist, dies zu tun?

Ein Prüfer kann kein Auto zulassen. Er kann höchstens eine entsprechende Abnahme durchführen und darüber ein Gutachten erstellen, das dann bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.

 

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wo ist es bitteschön Willkür, wenn sich eine Behörde an die Vorgaben des Fahrzeugherstellers hält, bloß weil dieser nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu klassifizieren?? Es gibt nun mal unterschiedliche Fahrzeugklassen und der Doblo ist in der Ausführung nun mal ein Fahrzeug, welches eher zur Güter- denn zur Personenbeförderung dient und daher entsprechend eingeordnet wird.

Willkür wohl eher von Seiten des Finanzamts, das das Fahrzeug als PKW einstuft, da dann mehr Steuern zu kassieren sind. Dann soll sich das Finanzamt bitte auch an die Klassifizierung des Herstellers halten...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wo ist es bitteschön Willkür, wenn sich eine Behörde an die Vorgaben des Fahrzeugherstellers hält, bloß weil dieser nicht in der Lage ist, das Fahrzeug zu klassifizieren?? Es gibt nun mal unterschiedliche Fahrzeugklassen und der Doblo ist in der Ausführung nun mal ein Fahrzeug, welches eher zur Güter- denn zur Personenbeförderung dient und daher entsprechend eingeordnet wird.

Willkür wohl eher von Seiten des Finanzamts, das das Fahrzeug als PKW einstuft, da dann mehr Steuern zu kassieren sind. Dann soll sich das Finanzamt bitte auch an die Klassifizierung des Herstellers halten...

Doch nicht, wenn man damit ein paarhundert Euronen im Jahr zusätzlich abkasieren kann. Daran glaubst Du doch nicht wirklich - oder?

Zuerst kommt ja wohl die Zulassungsstelle ins Spiel, danach erst das Finanzamt. Die Zulassungsstelle richtet sich ausschliesslich nach den Angaben im Fahrzeugbrief oder eben dem Gutachten eines Prüfers. Was da drin steht, ist maßgeblich für die Zulassung. Danach richten sich dann eben die Steuern. Da kann aber keine Behörde was dafür, wie das Fahrzeug vom Hersteller produziert und klassifiziert wurde. Weder die Zulassungsstelle noch das Finanzamt...

Ist doch eigentlich ganz einfach: Von PKW zu LKW geht meistens, weil die Abgasvorschriften PKW in der Regel höher sind. Anders herum kann schwierig werden.

Eine Herstellerbescheinigung habe ich zum Umschlüsseln noch nie gebraucht. Entweder geht es vom systematischen Verzeichnis, den Abgasvorschriften und sonstigen Randbedingungen her umzuschlüsseln oder halt nicht. Da werde ich wohl kaum den Hersteller um Rat fragen, der erzählt mir sonstwas.

Vor jedem Umschlüsseln predige ich gebetsmühlenartig, daß die Kunden sich ausführlich mit dem zuständigen Finanzamt und der Versicherung unterhalten sollen und die Randbedingungen abklopfen sollen. Es wäre nicht das erste Mal, daß ich gleich wieder was rückgängig machen soll, wenn das FA "no" gesagt hat. Merke (schon von diversen Kollegen hier richtig beschrieben): Zulassungsstelle trägt das ein, was der amtlich anerkannte Sachverständige im Gutachten geschrieben hat. Wenn ich also ins Gutachten schreibe "das ist ein LKW", dann schreibt die Zulassungsstelle das i.d.R. genau so in die Zulassung. Das Finanzamt kann trotzdem sagen "Für uns ist und bleibt es ein PKW", da die Finanzbehörden nicht an die Zulassungsbehörde gebunden ist.

Gehe also zuerst zum zuständige Finanzamt, frage nach, was Du tun musst, damit es auch für das FA ein PKW wird, und dann gehst Du zur nächstliegenden Technischen Prüfstelle, und die schlüsseln es um, wenn es denn eben technisch möglich ist.

That's it.

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

 

Merke (schon von diversen Kollegen hier richtig beschrieben): Zulassungsstelle trägt das ein, was der amtlich anerkannte Sachverständige im Gutachten geschrieben hat. Wenn ich also ins Gutachten schreibe "das ist ein LKW", dann schreibt die Zulassungsstelle das i.d.R. genau so in die Zulassung. Das Finanzamt kann trotzdem sagen "Für uns ist und bleibt es ein PKW", da die Finanzbehörden nicht an die Zulassungsbehörde gebunden ist.

Gardiner

Dazu ergänzend das BFH-Urteil (Randnummer 10 und 11):

http://lexetius.com/2010,767

Themenstarteram 20. September 2011 um 16:33

Zu Tecci6N:

Laut Fiat ist mein Maxi für die Personenbeförderung vorgesehen. Wie Fiat dafür eine Genehmigung als LKW bekommen konnte, ist mir schleierhaft.

Die Willkür liegt für mich darin, dass die Zulassungsbehörde ein PKW als LKW einträgt, die Finanzbehörde aber nur um mehr Geld kassieren zu können sich darüber hinwegsetzt und nach "Augenschein" den "LKW" zum PKW erklärt und auch die Sicherheitsbeöhrden(Polizei) können, wenn sie dadurch mehr Geld kassieren können, einen als PKW zugelassenen Transporter nach Augenschein zum LKW erklären. So etwas nenne ich willkür!

Auch wenn es dazu richterliche Entscheidungen gibt. Aber Richter sind auch nicht immer neutral und unabhängig!

zu gardiner:

Es sollte genau dieses Fahrzeug sein. Trotz aufwendiger Recherchen im Vorfeld, hatte ich nicht in Erfahrung bringen können, dass die Versicherung als LKW anfänglich fast das 5x kosten sollte.

Laut all meinen Kenntnissen, entspricht der Maxi vom Motor und den Abgaswerten genau dem kürzeren PKW. Insofern sollte die Umschlüsselung eigentlich kein Problem sein, habe ich gedacht. So war ich bei der technischen Prüfstelle, die mich an Fiat verwiesen hat und Fiat, die mich wieder an die Prüfstelle verweisen. Und ich steh dazwischen und wundere mich nur.

Nun suche ich einen Sachverständigen, der bereit und in der Lage ist, diese Umschlüsselung durchzuführen.

Kann es vielleicht sein, daß Du Dich von Fiat über den Tisch gezogen fühlst und Du Dir nun den falschen Sündenbock suchst ?

Du schreibst selbst, daß es sich ganz offensichtlich um einen PKW handelt (rundum verglast, 5 Sitze).

Damit ist doch offensichtlich, daß dieses Fahrzeug niemals für den Transport von Gütern etc. konzipiert worden ist (zumindest nicht in dieser Ausstattung).

Folglich stellt es für das Finanzamt auch ein PKW dar.

Und ich wette wenn Du 10 Leute fragen würdest ob es sich bei diesem Fahrzeug um einen LKW oder PKW handeln würde, würdest Du 10 Mal die Antwort PKW bekommen.

Objektiv und auch subjektiv gesehen kann man daher nicht von irgendeiner Willkür reden.

Der Fehler liegt, meiner Meinung nach, eindeutig bei Fiat, da man dort anscheinend nicht willens ist die entsprechende Schlüsselnummer für einen PKW einzutragen und aus Vereinfachungsgründen jeden Doblo als LKW auf die Straßen schickt.

Das war nix.

Zitat:

Original geschrieben von DobloMaxi

Zu Tecci6N:

Laut Fiat ist mein Maxi für die Personenbeförderung vorgesehen. Wie Fiat dafür eine Genehmigung als LKW bekommen konnte, ist mir schleierhaft.

Die Willkür liegt für mich darin, dass die Zulassungsbehörde ein PKW als LKW einträgt, die Finanzbehörde aber nur um mehr Geld kassieren zu können sich darüber hinwegsetzt und nach "Augenschein" den "LKW" zum PKW erklärt und auch die Sicherheitsbeöhrden(Polizei) können, wenn sie dadurch mehr Geld kassieren können, einen als PKW zugelassenen Transporter nach Augenschein zum LKW erklären. So etwas nenne ich willkür!

Auch wenn es dazu richterliche Entscheidungen gibt. Aber Richter sind auch nicht immer neutral und unabhängig!

zu gardiner:

Es sollte genau dieses Fahrzeug sein. Trotz aufwendiger Recherchen im Vorfeld, hatte ich nicht in Erfahrung bringen können, dass die Versicherung als LKW anfänglich fast das 5x kosten sollte.

Laut all meinen Kenntnissen, entspricht der Maxi vom Motor und den Abgaswerten genau dem kürzeren PKW. Insofern sollte die Umschlüsselung eigentlich kein Problem sein, habe ich gedacht. So war ich bei der technischen Prüfstelle, die mich an Fiat verwiesen hat und Fiat, die mich wieder an die Prüfstelle verweisen. Und ich steh dazwischen und wundere mich nur.

Nun suche ich einen Sachverständigen, der bereit und in der Lage ist, diese Umschlüsselung durchzuführen.

Du scheinst nicht zu verstehen: Es ist vollkommen UNERHEBLICH, was der Hersteller sagt, weil die Finanzbehörden nun mal eine eigene Hoheit haben. Es mag sogar sein, ich habe es selbst erlebt, daß zwei benachbarte Finanzämter ein und dasselbe Fahrzeug unterschiedlich einstufen. Da liegt es manchmal im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters (Opportunitätsprinzip), wie er es einstuft. Einsprüche sind selten zielführend und verursachen nur Kosten und Zeitaufwand.

Es mag also sein, daß Dir ein beliebiger Sachverständiger das Teil zum PKW umschlüsselt und das zuständige Finanzamt trotzdem sagt "für uns ist es ein LKW".

Es liegt auch nicht am Willen oder in der Freiheit des Sachverständigen, die Technischen Prüfstellen haben eine sogenannte Betriebspflicht und müssen für Dich tätig werden, wenn Du es wünscht.

Und wenn Du nachweisen kannst (es gibt bei uns/bei mir) eine Kriterienliste, daß es ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ist, und wenn die Abgasnorm es hergibt (Baujahr/ Umschlüsselungsverzeichnis etc.), dann wird es Dir jeder amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) wunschgemäß umschlüsseln, aber nützt es Dir wirklich was?

Ich verstehe durchaus Deinen Frust, aber leider hättest Du vorher beim Finanzamt prüfen lassen müssen, wie sie es in Deinem Fall einstufen. Ich hoffe, das war nunmehr deutlich.

Grüße der Gardiner

Also entweder helft ihm halt oder lasst es...

Hier geht´s doch nicht um den Schuldigen oder einen Sündenbock. Wenn einer von euch sich so eine Kiste kauft und dann nichts so ist wie es einem erzählt wurde, sich keiner zuständig fühlt und man das 5-fache an Versicherung zahlen soll, dann fühlt sich jeder irgendeiner Willkür ausgesetzt, vor allem, wenn´s einmal klappt und ein andermal nicht, darum geht´s doch.

Ein Fiat-Autohaus, das solche Eintragungen / Umschlüsselungen / wie auch immer schonmal gemacht hat, natürlich in Absprache mit einer Prüforganisation, im eigenen Namen oder auch im Kundenauftrag, wäre wohl die richtige Anlaufstelle. Frag doch besser mal im Fiat-Forum, hier sind doch nur wieder die...

@gardiner:

Zahlt man die Versicherung beim Finanzamt? Bist du nicht irgendwie am Thema vorbei?

Also irgendwie komme ich gerade nicht mehr mit...

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Also entweder helft ihm halt oder lasst es...

Hier geht´s doch nicht um den Schuldigen oder einen Sündenbock. Wenn einer von euch sich so eine Kiste kauft und dann nichts so ist wie es einem erzählt wurde, sich keiner zuständig fühlt und man das 5-fache an Versicherung zahlen soll, dann fühlt sich jeder irgendeiner Willkür ausgesetzt, vor allem, wenn´s einmal klappt und ein andermal nicht, darum geht´s doch.

Ein Fiat-Autohaus, das solche Eintragungen / Umschlüsselungen / wie auch immer schonmal gemacht hat, natürlich in Absprache mit einer Prüforganisation, im eigenen Namen oder auch im Kundenauftrag, wäre wohl die richtige Anlaufstelle. Frag doch besser mal im Fiat-Forum, hier sind doch nur wieder die...

@gardiner:

Zahlt man die Versicherung beim Finanzamt? Bist du nicht irgendwie am Thema vorbei?

Also irgendwie komme ich gerade nicht mehr mit...

Kein Autohaus, also auch nicht Fiat, nimmt irgendwelche Eintragungen und Umschlüsselungen vor.

Das Finanzamt macht nichts in Sachen Versicherung. Aber die ganze Umschlüsselungsproblematik hat (fast) nur mit Geld zu tun. Am liebsten mögen die Leute die relativ niedrige LKW-Steuer bezahlen, und dann am besten noch die Versicherung für einen PKW, dann wäre es ideal günstig.

Das Heulen und Zähneklappern wird jedoch groß, wenn es genau andersherum kommt: Das Finanzamt verlangt trotz LKW-Einstufung in den Papieren eine Steuer für einen PKW, und der Versicherer kassiert die hohe Prämie für einen LKW. Dann hat man alles richtig gemacht .... ;-))

Grüsse der Gardiner

PS: Ich finde es auch nicht toll, daß die Finanzämter sich nicht an das halten müssen, was im Schein steht, dadurch entsteht eine ziemliche Rechtsunsicherheit für den Bürger.

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Ich finde es auch nicht toll, daß die Finanzämter sich nicht an das halten müssen, was im Schein steht, dadurch entsteht eine ziemliche Rechtsunsicherheit für den Bürger.

Na klar ist es ärgerlich, wenn es nicht so läuft, wie man es sich selbst wunschgemäß vorgestellt hat. Aber mal ehrlich, wir leben im Zeitalter des Internets und des Telefons, es war noch nie so einfach wie jetzt, an Informationen zu kommen. Gerade in solchen Zweifelsfällen würde ich mich doch vorher ausführlich informieren, was auf mich zukommt. Hinterher ist immer schlechter...

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