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punkte für den halter?

Themenstarteram 20. November 2012 um 12:17

mal ne frage...es gibt ja in der tat verkehrsdelikte bei denen fahrer als auch halter punkte bekommen. was passiert den wen der halter eine firma ist. gerade bei firmenwägen. bekommt der chef oder der vorstand je nach firmenstand die punkte? oder kassiert in diesem falle nur der fahrer?

Beste Antwort im Thema

An welche konkreten Fälle denkst du denn? Ich kenne solche Aktionen aus dem Nutzfahrzeugbereich wenn es um so schöne Dinge wie Ladungssicherung geht. In diesen Fällen muss bei der jeweiligen Firma meines Wissens ein Verantwortlicher benannt sein, dem dann das Konto gefüllt wird.

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An welche konkreten Fälle denkst du denn? Ich kenne solche Aktionen aus dem Nutzfahrzeugbereich wenn es um so schöne Dinge wie Ladungssicherung geht. In diesen Fällen muss bei der jeweiligen Firma meines Wissens ein Verantwortlicher benannt sein, dem dann das Konto gefüllt wird.

Themenstarteram 20. November 2012 um 13:20

ladungssicherung ist ne andere sache. da ist ja der verlademeister dran. ne ich meine z.b. fahrzeug hat keine be weil man irgendwelche falschen reifen aufgezogen hat. solche geschichten....

Ja - da gibt es Punkte für den Halter.

Schau mal hier rein. :)

Themenstarteram 20. November 2012 um 13:29

ja aber wer ist bei einer gmbh oder einer ag der halter ;) das meinte ich ;)

Ach so. Entweder der oberste Boss oder ein Angestellter - ähnlich wie der Verlademeister.

ähm.............mal eine frage dazu, eine firma beschäftigt 50 außendienstler, die alle am selben tag geblitzt werden mit punkteeintrag.

 

eurer theorie nach bekommt irgendein verantwortlicher dann die punkte oder wie ? dann kann er seinen lappen gleich abgeben für den rest seines lebens...

 

solche sachen bekommt doch immer der fahrer des wagens aufgebrummt.

Völlig falsch - die Punkte bekommen die jeweiligen Außendienstler. Lies mal, was ich verlinkt habe.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Völlig falsch - die Punkte bekommen die jeweiligen Außendienstler. Lies mal, was ich verlinkt habe.

das klang aber in deinem verlademeisterposting aber anders...........

 

p.s. ich weiß, dass es die fahrer bekommen.

am 20. November 2012 um 14:03

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Völlig falsch - die Punkte bekommen die jeweiligen Außendienstler. Lies mal, was ich verlinkt habe.

das klang aber in deinem verlademeisterposting aber anders...........

p.s. ich weiß, dass es die fahrer bekommen.

In der Tat ist das da so ;) Sprich mal mit Disponenten. Die koennen dir einiges dazu erzaehlen im Bereich Gueterverkehr.

Bei Aussendienstlern sieht das anders aus so fern sie ein Firmenwagen fahren und den mit der 1% Reglung besteuern. In dem Fall ist der Arbeitnehmer voll in der Verantwortung und nicht die Firma oder das Leasingunternehmen.

Mal in - vereinfachter - Kurzform:

Der Halter bekommt Punkte, wenn der Fahrer keinen passenden Führerschein hat, wenn das Fahrzeug erhebliche Mängel hat oder wenn die Ladungssicherung nicht passt.

Rechtsgrundlage ist übrigens § 9 OWIG :

Zitat:

(2) Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes oder einem sonst dazu Befugten

1. beauftragt, den Betrieb ganz oder zum Teil zu leiten, oder

2. ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen, die dem Inhaber des Betriebes obliegen,

und handelt er auf Grund dieses Auftrages, so ist ein Gesetz, nach dem besondere persönliche Merkmale die Möglichkeit der Ahndung begründen, auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm, aber bei dem Inhaber des Betriebes vorliegen. Dem Betrieb im Sinne des Satzes 1 steht das Unternehmen gleich. Handelt jemand auf Grund eines entsprechenden Auftrages für eine Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, so ist Satz 1 sinngemäß anzuwenden.

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Völlig falsch - die Punkte bekommen die jeweiligen Außendienstler. Lies mal, was ich verlinkt habe.

das klang aber in deinem verlademeisterposting aber anders...........

p.s. ich weiß, dass es die fahrer bekommen.

Aber anscheinen ist dir noch nicht aufgefallen, dass es hier nur um Verkehrsdelikte geht, bei denen Fahrer als auch Halter Punkte bekommen. Das ein Geschwindigkeitsverstoß, da nicht zu zählt, dass ist klar. :D

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass auch bei Firmenfahrzeuge eine Person als Halter hinterlegt wird.

In den Papieren steht immer die GmbH, AG oder so.

Grundsätzlich muss man ja mal unterscheiden, ob es eine Firma mit oder eigener Rechtspersönlichkeit ist. GmbH, AG, Co. KG (also im Grunde die Kapitalgesellschaften) haben alle jeweils eine eigene Rechtspersönlichkeit, sprich können Rechte für sich in Anspruch nehmen oder mit solchen konfrontiert werden. Bei den Firmen wie GbR, e. K., mithin also die klassischen Personengesellschaften, hat man keine eigene Rechtspersönlichkeit. Daher muss bei zweiteren auch immer eine verantwortliche Person benannt werden. Das erklärt auch den Unterschied bei den Haltereintragungen. Eine GmbH wird eingetragen, bei einer GbR der Verantwortliche als Person in Verbindung möglicherweise mit der Firma bzw. deren Name.

Nun ist es aber so, dass eine GmbH als Beispiel selbstverständlich keine Punkte bekommen kann. Aber man hier auch nicht auf die Gesellschafter zurückgreifen, wie wollte man die Punkte auch verteilen? 4 Punkte gibts für das Vergehen, aber es gibt 9 Gesellschafter...oder ein oder mehrere Gesellschafter sind auch wieder juristische Personen...geht also nicht, da wird nur der Fahrer belangt. Bei den Firmen, bei denen eine natürliche verantwortliche Person genannt ist, könnte das dann natürlich anders ausgehen.

Gruß Tecci

Das ist auch soweit korrekt, es muss in einer GmbH usw. immer eine Person benannt werden die den Auftrag sich um die Fahrzeuge Technisch zu kümmern. Bei uns war es dann der Fuhrparkleiter oder unser Werkstattmeister. Diese Personen fahren wirklich irgendwann nur noch Fahrrad wenn sie ungenügend arbeiten und das ich kein Witz.

Denn Punkte wie abgefahrene Reifen, verpasster Tüv oder Zwischenuntersuchungen und Fahrzeug zustand können hier mit Punkte mit bestraft werden. Der Fahrer hat hier allerdings keine Freikarte, denn er ist vor Fahrtantritt verpflichtet sich über den Zustand des Fahrzeuges zu vergewissern und darf ggf. ein Fahrzeug dass nicht verkehrssicher ist nicht im Straßenverkehr betreiben. So dass er neben Chef oder benannte Person mit Punkte und Bußgelder abbekommt.

Bei der Verladung kommt zwar der Verlader mit dran, der Fahrer ist hier aber auch mit verantwortlich, so dass er hier auch nicht straflos davon kommt. Hier gibt es für den Fahrer auch Punkte und ein Bußgeld.

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