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Punkte Tilgungsfrist - Spezialfall
Hallo,
habe mich mit dem Thema beschäftigt und gerade meinen KBA Bericht nochmals vor mir liegen.
Ausgangspunkt - habe derzeit 13 Punkte (Bericht von 06.05.2010) - seit dem keine neuen Punkte gefangen
( Vorgeschichte)
-02.03.2003 Tatzeitpunkt (Trunkenheit)
-03.06.2003 10 Monate Sperre und Geldstrafe , 40 Tagessätze wegen Fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr (Jugendsünde)
-01.03.2004 (Neu) Erteilung der Fahrerlaubnis, aktueller Stand damals also Null Punkte.
dann folgten folgende Ordnungswidrigkeiten.
30.08.2005 (3) Punkte
23.12.2006 (1) Punkt
25.10.2007 (4) Punkte
25.04.2008 (3) Punkte
10.04.2009 (1) Punkt
01.07.2009 (1) Punkt
So sind also die 13 Punkte zustande gekommen die ich derzeit noch habe.
Im KBA Bericht sind leider keine Tilgungsfristen angegeben, bzw. sind diese alle durchgestrichen. Ich würde also gern in Erfahrung bringen wann ich welche Punkte abbaue.
Normale Tilgefrist beträgt ja 2 Jahre. Die habe ich leider nie bei den 6 Vergehen eingehalten. Meine Fragen lautet nun wie folgt.
Habe ich am 01.09.2010 die 3 Punkte vom 30.08.2005 abgebaut, da 5 Jahre Tilgefrist ?
Bin ich am 02.07.2011 alle restlichen 10, 13 Punkte los ?
Die 10 jährige Tilgungsfrist hat hier keinen Einfluss mehr weil mein Führerschein damals neu erteit wurde, oder ?
Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich erklärt. Freue mich über aufklärende Rückantworten.
Mfg
Beste Antwort im Thema
nein. die verjährungsfrist fängt immer am 1.1. im neuen jahr an. erst wenn du zwei jahre keine punkte mehr bekommen hast, erlöschen deine punkte.
z.b.
am 15.6.2007 bekommst du 3 punkte, weil du geblitzt wurdest.
die verjährungsfrist beginnt am 1.1.2008
am 1.1.2010 sind deine punkte weg.
wenn du jetzt am 29.12.2009 wieder geblitzt wirst, bleiben die punkte stehen....
mir stellt sich so oder so die frage, ob du geeignet bist für den straßenverkehr....
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54 Antworten
nein. die verjährungsfrist fängt immer am 1.1. im neuen jahr an. erst wenn du zwei jahre keine punkte mehr bekommen hast, erlöschen deine punkte.
z.b.
am 15.6.2007 bekommst du 3 punkte, weil du geblitzt wurdest.
die verjährungsfrist beginnt am 1.1.2008
am 1.1.2010 sind deine punkte weg.
wenn du jetzt am 29.12.2009 wieder geblitzt wirst, bleiben die punkte stehen....
mir stellt sich so oder so die frage, ob du geeignet bist für den straßenverkehr....
Würde mir weniger über die aktuellen Punkte und deren Verfall Gedanken machen, sondern mal prinzipiell über das Fahrverhalten nachdenken.
Sonst stehst du in absehbarer Zeit erneut ohne Fahrerlaubnis da.
Punkte einer OWi verfallen nach 2 Jahren, sofern keine neuen hinzukommen, max. nach 5 Jahren.
Punkte wegen einer Straftat (außer Alkohol / Drogen verfallen nach 5 Jahren.
Wegen Alkohol / Drogen nach 10 Jahren.
http://www.kba.de/.../haltbarkeit__node.html?__nnn=true
Somit sind deine Punkte wie du beschreibst zu dem Zeitpunkt wie du erwähnst verfallen, wenn keine neuen hinzukommen.
Tilgungsbeginn ist nicht der 1.1. im neuen Jahr, sondern bei einer OWi der Tag der Rechtskraft.
Zum damaligen Entzug der FE:
Deine Punkte sind zwar wegen dem Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis auf "Null" gewesen, aber der Eintrag in deiner Führerscheinakte bleibt 10 Jahre ab Tilgungsbeginn bestehen, Tilgungsbeginn der Eintragung war bei Neuerteilung deiner Fahrerlaubnis.
Also die Verjährung beginnt natürlich nicht mit dem Jahreswechsel, sondern ab letzter Tat.
Da es sich nicht um Straftaten handelte, sind die Punkte am 2.7.2011 alle weg, sofern du keine weiteren Punkte sammelst.
Zitat:
Original geschrieben von Hannsemann
mir stellt sich so oder so die frage, ob du geeignet bist für den straßenverkehr....
Die Frage kannst du dir sehr gerne stellen, solange du aber niemanden beschuldigst. Wenn man keine Ahnung hat Finger still halten und nicht blind drauf los tippen.
Es steht nicht da, ob es sich vielleicht um einen LKW-Fahrer handelt. Da sind Punkte leider etwas ganz normales.
Zitat:
Es steht nicht da, ob es sich vielleicht um einen LKW-Fahrer handelt. Da sind Punkte leider etwas ganz normales.
jetzt wein ich gleich vor lauter mitleid.....
arme arme lkw fahrer.
Ich weiß nicht, warum der Mopp sich so für den TE einsetzt. Wenn ich mir die Historie so anschaue, bin ich auch der Meinung, daß weder der damalige FE-Entzug wegen der "Jugendsünde" noch die Ansammlung der anderen diversen Punkte irgendeine Sinneswandlung mit sich gebracht hat. Da finde ich Zweifel an der Fahrtauglichkeit des TE durchaus angebracht, aber i.d. Regel klärt sich sowas mit der Zeit von allein.
Ansonsten sollte der Popeye Recht haben, daß am 02.07.2011 alle Punkte weg sind, falls bis dahin keine neuen mehr dazukommen. Werde mir das mit der Überliegefrist nochmal durchlesen, ist zu lange her, als ich es gelernt habe.
Grüße der Gardiner
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Werde mir das mit der Überliegefrist nochmal durchlesen, ist zu lange her, als ich es gelernt habe.
Die beträgt 1 Jahr, wird aber nicht verwertet, sondern ist nur dann von Relevanz, wenn z.B. kurz vor Tilgung ein relevanter Verstoß zustande kommt der punktebehaftet ist.
Z.B. am 30.06.2011 wird der TE geblitzt im Punktebereich, bis zur Rechtskraft vergehen einige Wochen, und somit ist die Tilgung des alten Verstoßes hinnfällig.
Wenn es die Überliegefrist in diesem Fall nicht gebe würde ab dem 02.07.2011 alles gelöscht sein, und der Verstoß vor dem Datum würde als Erstverstoß gewertet.
Durch die Überliegefrist wird aber korrekter Weiße die Tilgung gehemmt.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Zitat:
Original geschrieben von Hannsemann
mir stellt sich so oder so die frage, ob du geeignet bist für den straßenverkehr....
Die Frage kannst du dir sehr gerne stellen, solange du aber niemanden beschuldigst. Wenn man keine Ahnung hat Finger still halten und nicht blind drauf los tippen.
Es steht nicht da, ob es sich vielleicht um einen LKW-Fahrer handelt. Da sind Punkte leider etwas ganz normales.
Ich fahre seit über 20 Jahren gewerblich einen 40tonner und habe 0 Punkte auf meiner Deutschlandkarte.......
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Ich weiß nicht, warum der Mopp sich so für den TE einsetzt. Wenn ich mir die Historie so anschaue, bin ich auch der Meinung, daß weder der damalige FE-Entzug wegen der "Jugendsünde" noch die Ansammlung der anderen diversen Punkte irgendeine Sinneswandlung mit sich gebracht hat. Da finde ich Zweifel an der Fahrtauglichkeit des TE durchaus angebracht, aber i.d. Regel klärt sich sowas mit der Zeit von allein.
Es ist ganz einfach erklärt. Ich bin neutral, weil keine beschuldigten Fakten vorliegen. Außerdem habe ich einen Beschützerinstinkt, wenn Leute ihre Meinung äußern, weil sie anstatt diesen fehler andere machen, und es somit selbst nicht wirklich besser können.
Außerdem habe ich gerade Bock drauf auch mal eine andere Meinung zu haben, wie die Allgemeinheit.
Wer zu entscheiden hat, ob eine Fahruntüchtigkeit vorliegt oder nicht bestimmt ein Gericht oder die MPU. Im Forum, wo nur wenige Sätze stehen sollte man die Füße still halten, weil keiner weiß woran es liegt. Die Punkte in Flensburg wurden als Warnsignal eingeführt für Autofahrer, um zu zeigen das schluss ist wenn sie so weitermachen. Bei härtern vergehen, wie Alkohol/Drogen ist der Lappen auch ohne Punkte schon weg.
Das der TE misst gemacht hat weiß er selber, das muss nicht noch ausdiskutiert werden, wie bei einer bockigen Frau, die immer das letzte Wort haben muss.
Dein Beitrag wäre durchaus als hilfreich zu bewerten, aber dieser vollkommen überflüssige Nachsatz:
Zitat:
Original geschrieben von Hannsemann
mir stellt sich so oder so die frage, ob du geeignet bist für den straßenverkehr....
macht eine positive Bewertung unmöglich.
So long
Ghost
wenn du neutral waerst, haettest du nix gesagt.
den te hat hier noch keiner verurteilt.
aber er scheint es erst auf den letzten druecker zu bekappen, um was es geht.
das ist nicht der durchschnittsbuerger, der mal geblitzt wird. sondern ein echt harter fall.
erst saufen, dann rasen und div. andere verstoesse. sorry dicker. hinter so einen kann ich mich net stellen. ich hab 2 kinder. da will ich rationale , gebildete und nachsichtige verkehrsteilnehmer. und keine rasenden besoffene selbstueberschaetzende freaks auf der strasse.
wenns nach mir ginge waere schon nach 10 punkte sense.
my 2ct......
wenn du dich immernoch auf so eine seite schlagen kannst:gratuliere!
hirn auf aus und druff auf alles, was sich bewegt....
vielleicht grenzt es schon an ein wunder gottes, dass noch nichts ernstes passiert ist.
vielleicht sollte man den te deswegen seelig sprechen.
nachdenkliche gruesse von hannsemann
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Dein Beitrag wäre durchaus als hilfreich zu bewerten, aber dieser vollkommen überflüssige Nachsatz:
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Zitat:
Original geschrieben von Hannsemann
mir stellt sich so oder so die frage, ob du geeignet bist für den straßenverkehr....
macht eine positive Bewertung unmöglich.
So long
Ghost
sind wir froh, um die uns gegebene meinungsfreiheit
Die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr wird in absehbarer Zeit garantiert überprüft....., wenn weitere relevante Verstöße eintreten werden......
Da ich hier weder verurteilen möchte und nicht kann, weil mir grundsätzlich wichtige Informationen dazu fehlen...wünsche ich dem TE nur, dass er zukünftig sich so verhält wie er darf und es der Verkehr auch zulässt....... Hoffe er hat daraus gelernt!
Die Punkte sollten am/Juli 2011 gelöscht sein.....