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Punkte vor einem Aufbauseminar

Hallo,

Ich habe mich gefragt, ob jemand hier weiß, was passiert, wenn man den Führerschein bekommen hat und dann schon durch Blitzer 3 Punkte oder vielleicht auch mehr gesammelt hat, bevor man ein Aufbauseminar gemacht hat. Weil im Internet steht immer nur, dass 2 Punkte nach dem Aufbauseminar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Kann man davor einfach so viele ( natürlich nicht mehr als 8 ) Punkte haben wie man will?

Wäre wichtig für mich zu wissen;)

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19 Antworten

Zitat:

sara schrieb am 16. Oktober 2021 um 01:27:00 Uhr:

Hallo,

Ich habe mich gefragt, ob jemand hier weiß, was passiert, wenn man den Führerschein bekommen hat und dann schon durch Blitzer 3 Punkte oder vielleicht auch mehr gesammelt hat, bevor man ein Aufbauseminar gemacht hat. Weil im Internet steht immer nur, dass 2 Punkte nach dem Aufbauseminar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Kann man davor einfach so viele ( natürlich nicht mehr als 8 ) Punkte haben wie man will?

Wäre wichtig für mich zu wissen;)

Es geht darum, dass du bei 6 oder 7 Punkten zu einem verbindlichen Aufbauseminar verpflichtet bist - ohne, dass dir Punkte abgebaut werden!

Da wirst du eben entsprechend angeschrieben und dann ist auch klar, dass bei 2 weiteren Punkten - nämlich dann 8 oder 9 (je nachdem) - der Führerschein weg ist.

Bei 4 - 5 Punkten wirst du ebenfalls angeschrieben.... mit dem Hinweis auf 'ne FREIWILLIGE Teilnahme an 'nem Aufbauseminar... und kannst da auch einen Punkt bei abbauen.

Wenn du z.B. mit 5 Punkten ein Aufbauseminar machst... würde dein Führerschein NICHT bei 7 Punkten entzogen... (bzw. 6, da einer ja abgebaut wurde)

So oder so. Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Geb' Gas... und töte dabei möglichst keine Unbeteiligten... ;) :rolleyes:

Zitat:

@sara schrieb am 16. Okt. 2021 um 01:27:00 Uhr:

Wäre wichtig für mich zu wissen??

Dieser Satz erschließt sich mir nicht :rolleyes:

 

... Aber V8-Lovers letzter Absatz ist gut

@sara :confused:

Schau einfach mal da rein ... :eek:

= Da sind derzeit noch andere junge - neue Probezeit User als Punkte sammelnde " ( Un ) - Glückskäfer " auf

MT unterwegs ;)

... was hast du denn schon so alles an Punkte - Verkehrsdelikten angestellt , in kurzer Zeit :rolleyes:

https://www.motor-talk.de/.../...ezeit-fuehrerschein-t7167918.html?...

https://www.motor-talk.de/.../blitzer-brief-erkennen-t7174412.html?...

Bevor Du das Aufbauseminar nicht gemacht hast, kannst Du die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen nicht erreichen, egal wie viele Punkte Du sammelst.

Zitat:

@v8.lover schrieb am 16. Oktober 2021 um 08:01:35 Uhr:

Zitat:

sara schrieb am 16. Oktober 2021 um 01:27:00 Uhr:

Hallo,

Ich habe mich gefragt, ob jemand hier weiß, was passiert, wenn man den Führerschein bekommen hat und dann schon durch Blitzer 3 Punkte oder vielleicht auch mehr gesammelt hat, bevor man ein Aufbauseminar gemacht hat. Weil im Internet steht immer nur, dass 2 Punkte nach dem Aufbauseminar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Kann man davor einfach so viele ( natürlich nicht mehr als 8 ) Punkte haben wie man will?

Wäre wichtig für mich zu wissen;)

Es geht darum, dass du bei 6 oder 7 Punkten zu einem verbindlichen Aufbauseminar verpflichtet bist - ohne, dass dir Punkte abgebaut werden!

Da wirst du eben entsprechend angeschrieben und dann ist auch klar, dass bei 2 weiteren Punkten - nämlich dann 8 oder 9 (je nachdem) - der Führerschein weg ist.

Bei 4 - 5 Punkten wirst du ebenfalls angeschrieben.... mit dem Hinweis auf 'ne FREIWILLIGE Teilnahme an 'nem Aufbauseminar... und kannst da auch einen Punkt bei abbauen.

Wenn du z.B. mit 5 Punkten ein Aufbauseminar machst... würde dein Führerschein NICHT bei 7 Punkten entzogen... (bzw. 6, da einer ja abgebaut wurde)

So oder so. Ab 8 Punkten ist der Führerschein weg. Geb' Gas... und töte dabei möglichst keine Unbeteiligten... ;) :rolleyes:

Sorry ich glaube ich habe meine Situation nicht ganz klar geschildert. Also es ist so, dass ich grade in die Probezeit gekommen bin. Und da ist es ja so, dass wenn man einen Punkt macht, ein Aufbauseminar machen muss. Was ist aber wenn man nicht nur einen sondern schon mehrere gemacht hat? ( Bevor man das Seminar gemacht hat )Also es geht mir um die Besonderen Maßnahmen der Probezeit.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 16. Oktober 2021 um 09:44:36 Uhr:

Bevor Du das Aufbauseminar nicht gemacht hast, kannst Du die nächste Stufe der Probezeitmaßnahmen nicht erreichen, egal wie viele Punkte Du sammelst.

Ah okay, danke. Das ist ja beruhigend:)

Bei den Probezeitmaßnahmen geht es nicht um Punkte, sondern um A- und B-Verstöße.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße bringen einen in die nächste Stufe.

Die erste Stufe ist die Anordnung zur Teilnahme am Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre (absolviert man kein Aufbauseminar innerhalb der gesetzten Frist, wird die Fahrerlaubnis entzogen).

Die zweite Stufe bedeutet eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Teilnahme ist freiwillig.

Die dritte Stufe ist der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wichtig dabei: die nächste Stufe kann immer nur greifen, wenn die vorherige Stufe schon abgeschlossen ist! Wer also die Anordnung zum Aufbauseminar hat, für den haben weitere A- oder B-Verstöße keine Probezeitfolgen wenn sie vor Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt sind. Wer die schriftliche Verwarnung bekommen hat, für den haben weitere A- oder B-Verstöße keine Probezeitfolgen, wenn sie innerhalb der zweimonatigen Frist erfolgt sind.

Alles nachzulesen in §2a StVG.

Aber Achtung:

Das Punktesystem läuft parallel auch in der Probezeit! (§4 Abs. 1 letzter Satz)

Auch hier gibt es drei Stufen:

1. Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen;

2. ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen;

3. ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

auch hier gilt:

Hat man zum Zeitpunkt der Ermahnung bereits mehr als fünf Punkte, wird der Punktestand auf fünf Punkte reduziert,

hat man zum Zeitpunkt der Verwarnung bereits mehr als sieben Punkte, verringert sich der Punktestand auf sieben Punkte.

Zitat:

Wichtig dabei: die nächste Stufe kann immer nur greifen, wenn die vorherige Stufe schon abgeschlossen ist! Wer also die Anordnung zum Aufbauseminar hat, für den haben weitere A- oder B-Verstöße keine Probezeitfolgen wenn sie vor Teilnahme am Aufbauseminar erfolgt sind. Wer die schriftliche Verwarnung bekommen hat, für den haben weitere A- oder B-Verstöße keine Probezeitfolgen, wenn sie innerhalb der zweimonatigen Frist erfolgt sind.

Das klingt ja wie ein Freifahrtsschein, innerhalb dieser Zeiträume. :rolleyes:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 16. Oktober 2021 um 15:41:51 Uhr:

Das klingt ja wie ein Freifahrtsschein, innerhalb dieser Zeiträume. :rolleyes:

Wer es wirklich darauf anlegt, kann sich den Verlust seiner Fahrerlaubnis innerhalb dieser Zeiträume aber auch alternativ durch das Erlangen von 8 Punkten in Flensburg erfahren und damit eventuell erheblich abkürzen. Von einem "Freifahrtschein" kann daher meiner Meinung nach keine Rede sein, außer vielleicht unter dem Gesichtspunkt, daß der eigene Fahrstil immer noch das Ergebnis einer freien Willensentscheidung des Fahrerlaubnisinhabers ist.

Hallole ...

Zwischenfrage ... Führerschein auf Probe ...

Bekommt man das heutzutage eigentlich nicht in der Fahrschule - Theorie Unterricht als Unterrichtseinheit eingetrichtert , ... was das " Probe " eigentlich bedeutet :rolleyes:

+ bei " Glückskäfern " was die groben Konsequenzen bei mehreren A & B Verstößen sind :rolleyes:

https://www.adac.de/.../

... Weil derzeit schaut's hier im MT - V&S Bereich mehr so aus , daß man als Probezeit'ler ehr die Fahrschule / Fahrlerer verklagen sollte / könnte = wegen schlechter / mangelnder Ausbildung - Aufklärung :D

... Und manches eben in der Führerschein Ausbildung = Theorie / Praxis nicht nur nach bestanden - nicht bestanden unterscheiden sollte .

... Ehr wie in der Schule , ab Note 5 in den " Haubtfächern " dreht man halt eine Ehrenrunde ;)

= In Bezug auf aktuelle Häufigkeit & Anfragen von " Probezeitlern " wenn's Richtung Problemzone geht .

Durch 3 Kids im Alter von jetzt ca. 23 - 27 Jahren , welche aktuell mehr & weniger flügge sind , bekommt man über die Jahre doch so einiges an Detail / Problemzonen Wissen mit ;)

Und seit ca. 2 Wochen ist die Problematik beim Jüngsten mit Probeführerschein +2 Jahre Verlängerung auch Vergangenheit = abgehakt / erledigt :)

... den BF 17 - Führerschein hab ich bei keinem der Kids eingeführt :(

Und keines der Fahrzeuge der Kids wurde je auf mich angemeldet ... :)

= So war ich immer fein raus & hab nicht jede unangenehme " Poscht " gesehen & be - abarbeiten müssen :D

Aber zumindest haben alle mit der 1. eigenen PKW - Anmeldung / Versicherung zusätzlich auch eine eigene KFZ - Rechtsschutz - Versicherung abgeschlossen :)

= Das ist wichtiger , als bei einem 10 - 20 jährigen 1. Fahrzeug eine TK - Teilkasko Versicherung ab zu schließen ;)

Gruß

Hermy

Das ist die heutige Zeit, man ist niemals selber schuld, es sind immer die anderen. ;)

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 16. Oktober 2021 um 15:41:51 Uhr:

 

Das klingt ja wie ein Freifahrtsschein, innerhalb dieser Zeiträume. :rolleyes:

Von einem Freitfahrtschein würde ich nicht sprechen, zumal ja für jeden Verstoß Bußgeld und ggf. Punkte und Fahrverbote anfallen.

Etwas merkwürdig finde ich die Regelung allerdings auch. Normalerweise sind solche Sanktionssysteme ja so gestaltet, dass die Strafen härter werden, wenn der Betroffene keine Einsicht zeigt und wiederholt auffällig wird. Hier folgt aber auf ein zwingend abzuleistendes Aufbauseminar (sonst FE weg!) bei erneutem A-Verstoß eine vergleichsweise "sanfte" Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen (Nichtteilnahme folgenlos).

 

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