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Punkte wegen Rückleuchten???
Folgendes Problem: hab die schwarze Klarglasrückleuchten aus dem FK Katalog, heut hat mich in ASL die Polizei angehalten und gesagt, das ich die Rückleuchten nicht fahren darf, da sie keine Katzenaugen (Rückstrahler) haben...
HÄ=??? sind die blöd... mir hat noch nie einpolizist gesagt das ich rückstrahler brauch, nicht mal der tüv hat was gesagt...
Ergebnis: 1 Punkt, 50 € Bußgeld
Schei...
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31 Antworten
rückstrahler musste haben... ist nunmal so...
das is nunmal die strafe dafür wenn man erwischt wird
ist auch bekannt, dass bei rückleuchten ohne reflektoren diese an die stoßstange geklebt werden müssen!
schön das das bekannt ist, ich hab noch nichts davon gehört... das ist einfach bloß noch abzokke...
ARMES DEUTSCHLAND...
was hat das mit abzocke zu tun du bist doch selber schuld, hättest eben die reflektoren drangemacht oder andere rücklichter gekauft
Naja, wenn man etwas nicht gewusst hat, heisst das ja noch lange nicht dass man nicht "schuld" ist. Ist halt ne blöde Sache für dich. Vorallem weil der Tüv gepennt hat.
die rückleuchten wurden ja quasi bei meinem umbau von einer Fachwerkstatt montiert -> was heißt , die haben mein auto umgebaut es lackiert usw und dann tüv usw und dann gesagt fertig, hier hast du - alles ok und eingetragen...
Zitat:
Original geschrieben von Vento1.8
schön das das bekannt ist, ich hab noch nichts davon gehört... das ist einfach bloß noch abzokke...
ARMES DEUTSCHLAND...
Wie heisst es so schön...
Unwissenheit schützt vor Einlauf nicht!
Bevor du (bzw. jemand in deinem Auftrag) etwas montierst solltest du dich darum kümmern, alles über eventuelle Auflagen in Erfahrung zu bringen.
Meiner kam auch durchn Tüv als noch die alten schwarzen draufwaren, obwohl keine Rückstrahler dran waren. Damals wusste ich aber eh nix davon^^
das ist mir erst aufgefallen als ich die ausgebaut hab und den aufkleber an den leuchten gesehen hab...
Wenn das wirklich vom Fachmann verbaut wurde ist es schon traurig das er dich nicht darauf hingewiesen hat.Eigentlich sollte er das wissen.
Aber wie hier schon gesagt wurde... Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Kannst leider nix gegen machen.
aber erhlich mal, die haben zu mir gesagt es sei so ok, und wenn ihr ehrlich seit, man verlässt sich auf tüv und fachwerkstätten, da man selber nun mal nich alles wissen kann. und das ärgert mich richtig doll...
jo, so ist das mit dem Gesetz.
Aber es stimmt vorher richtig informieren, aber ich kenn das wenn man gleich was haben will
Rückstrahler sind Pflicht!
Also die Schuld kann man für sowas leider nu ma nich irgendwo wechschieben.. in den Papieren zu deinen Rückleuchten steht das auch drin, und wenn man was kauft sollte man sich Beiblätter schon durchlesen..
Und für den Zustand deines Autos bist DU, nicht der TüV und nich der Fachmann verantwortlich!
Na sei froh das es so billig war, ich habe direkt 125 € bezahlt und drei Punkte bekommen wegen erlöschen der Betriebserlaubnis...
Sei froh das er so gnädig war.........
MfG Sascha