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quad -> zulassung? führerschein?

Themenstarteram 23. Juli 2013 um 17:18

am we bin ich bei einem kumpel auf der motorcross strecke mit nem quad n bissle gefahren. hat auch mächtig laune gemacht...und somit spiele ich mit dem gedanken mir eins anzuschaffen...

aber welchen führerschein braucht man für so ein teil bzw wie sind die zugelassen? hier gehen die meinungen im netz weit auseinander. einmal isses ein motorrad, einmal mit einer ahk ist es ein landwirtschaftliches gerät (n trecker) und beim nächsten ist es ein cabrio.

kommt das auf die leistung/hubraum oder auf die geschwindigkeit an? kann man sich das "raussuchen"?

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18 Antworten

Ein Quad solltest du normalerweise mit der Führerscheinklasse "B" führen dürfen ;)

Aus der FeV §6:

Zitat:

dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

für ein solches Quad reicht Klasse AM.

Größere Quad bis 3,5t benötigst Du Klasse B.

Ob dies als Landwirtschaftsfahrzeug zugelassen werden kann, kommt auf die Nutzung von dessen drauf an.

Es kommt nicht nur auf die Nutzung an, es muss auch entsprechend geschlüsselt sein...

am 23. Juli 2013 um 17:47

Die Tage habe ich genau DIE Info gelesen. Es hängt danach vom Hubraum ab, WER welches Quad fahren darf. Da ich noch den "Uralten Steinzeitführerschein habe, kenne ich mich mit den neuen Klassen nicht so aus, man möge mir das nachsehen. Jedenfalls dürfen die "Kleinen" Quad genau wie die Kleinmotorräder mit dem entsprechenden Führerschein gefahren werden und höchstens 40km/h schnell sein.

Alles was darüber ist, darf mit dem normalen Autoführerschein gefahren werden. Aber ACHTUNG! Für alle Quad gilt Helmpflicht.

Empfohlen wird auch auf jeden Fall ein Fahrtraining, weil viele Unfälle durch Selbstüberschätzung passieren, oder halt falsches Verhalten in Kurven. Der Nachteil der Quads ist der hohe Schwerpunkt, der die 4 Räder in Kurven leichter kippen lässt, wenn man da falsch reagiert.

Ich mag die Dinger nicht, weil zu viel glauben so'n Monster beherrschen zu können und nicht nur sich damit in Gefahr bringen. Auf Privatgelände ist mir das ziemlich wurscht, aber nicht auf öffentlichen Straßen, BITTE!

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Aus der FeV §6:

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

für ein solches Quad reicht Klasse AM.

Größere Quad bis 3,5t benötigst Du Klasse B.

Ob dies als Landwirtschaftsfahrzeug zugelassen werden kann, kommt auf die Nutzung von dessen drauf an.

Hallo,

ein Quad bis 3,5 Tonnen habe ich noch nie gesehen. Hast mal ein Pic davon? ;)

Als landwirtschaftl. Fahrzeug nennt man in der Regel ein Quad = LOF

LOF bedeutet: Land-oder Forstwirtschaftliche Zulassung

Moin,

 

in der Zulassungsbescheinigung eines Quads steht (soviel ich bisher gelesen habe) als Fahrzeugart PKW offen.

Bei der Versicherung werden diese Fahrzeuge auch als PKW versichert, soviel ich weiß mit Typklasse 10 (niedrigste Klasse).

 

Insofern wird es mit FS Klasse B (alt FS Klasse 3) gefahren.

 

Es gibt aber auch Quads bis 45km/h (nicht zulassungspflichtig), die mit dem kleinen Mofa-Kennzeichen gefahren werden. Allerdings fehlt mir hierzu die Info, ob und welcher FS nötig ist.

 

Klasse B

Neuregelung für FS ab 19.01.2013 betrifft nur Trikes (3räder) für die dann klasse A benötigt wird . Absolut egal was dann in der zulassungsbescheinigung steht.

Bei quats handelt es sich Fahrerlaumnisrechtlich um einen Pkw

Da Trikes mehr als 2 Räder haben, können diese auch mit FS Klasse B (alt III) gefahren werden.

 

Klasse A betrifft nur 2 Räder.

 

Leider fehlt mir die Info, dass es sich seit 2013 geändert haben soll.

 

 

§ 6 FeV in der aktuellen Version.

Der gilt in der Form ab dem 19.01.2013. Wer vorher seinen Führerschein gemacht hat, genießt Bestandsschutz - auch ohne Umschreibung darf man alles fahren, was vorher erlaubt war. Und die Verbesserungen gelten auch für "Altkunden".

@Ichtyos

 

Dann bin ich ja froh dass ich den FS seit 1971 besitze

Ich bin dann wohl so einige Tage jünger als Du. Seit dem Datum darf ich mit meiner Klasse 3 auch Drehschemelanhänger im Bereichen fahren, wo es vorher nicht erlaubt war. Aber wir werden offtopic. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Da Trikes mehr als 2 Räder haben, können diese auch mit FS Klasse B (alt III) gefahren werden.

Klasse A betrifft nur 2 Räder.

Leider fehlt mir die Info, dass es sich seit 2013 geändert haben soll.

Stichtag ist der 19.01.2013 !

Alle die davor bereits die Klasse B hatten, dürfen nach wie vor mit einem Trike und der Klasse B fahren, erst die nach dem Stichtag ihren Klasse B gemacht haben, benötigen zusätzlich die Klasse A.

am 26. Juli 2013 um 8:51

Oder nur die Klasse A oder AE da Trikes mit Anhängern unterwegs sein dürfen, die auch schwerer als 750kg sein dürfen.

Da hat der Gesetzgeber in seinem Regulierungswahn leider etwas übersehen.

AE ist nicht gelistet, und nun?

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge

Oder nur die Klasse A oder AE da Trikes mit Anhängern unterwegs sein dürfen, die auch schwerer als 750kg sein dürfen.

Da hat der Gesetzgeber in seinem Regulierungswahn leider etwas übersehen.

AE ist nicht gelistet, und nun?

Kann grad keine Quelle zitieren, aber die Anhänger sind in den A-Klassen inbegriffen...

Gleiches Spiel bei den Landwirtschaftlichen (CH: G) - dort werden die Anhänger ja auch nicht explizit gelistet...

Warum das so ist? Das wissen die, die da beschlossen haben, wohl auch nicht ;)

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