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Qualifizierter Rotlichtverstoß - Einspruch?

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 18:22

Hi zusammen,

mich hat vor drei Wochen in Münster ein Ampelblitzer erwischt ... ganz klassisch, Ampel war gelb, ich dachte ich erwische sie noch und zack - bling bling. Ich hatte bis heute gehofft, dass ich "nur" 90 € zahlen muss, weil ich sicher war, dass es gerade so noch dunkelgelb war, aber das war wohl nichts - über eine Sekunde. Also 200 € und Führerschein weg.

Beim Googlen trifft man leider nur auf haufenweise Anwaltsseiten, die ihre Dienste anbieten. Mich würde mal interessieren, ob dabei Chancen bestehen, evtl. mit einem blauen Auge, also ohne Führerscheinentzug wegzukommen? Oder kann ich das gleich Knicken und den Anhörungsbogen mit "ich gebe es zu" zurücksenden?

Das Foto ist leider sehr scharf. Mehr als Schutzbehauptungen fallen mir auch nicht ein (ich fahr diese Strecke sonst nie und es war für mich sehr unübersichtlich). Ich weiß auch, dass man nicht mehr bei Gelb fahren sollte, aber in so einer Situation war wohl schon jeder - unbekannte Gegend, man schaut herum, um sich zu orientieren und entscheidet dann im Bruchteil einer Sekunde falsch. Punkte hab ich sonst übrigens nicht.

 

Danke für eure Meinungen. Ich möchte keine Rechtsberatung, aber vielleicht haben ja schon andere Leute Erfahrungen mit diesen Anwaltsangeboten gemacht und können zumindest sagen, ob sich das lohnt oder ob man das knicken sollte.

VG

Marcel

Beste Antwort im Thema

Kannste knicken. Keine Chance.

Über eine Sekunde....

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Kannste knicken. Keine Chance.

Über eine Sekunde....

Das sehe ich auch so. Einen Einspruch muß man begründen und da sollte die Begründung auch stichhaltig sein, wenn eine Aussicht auf Erfolg bestehen soll.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 18:37

Verdammt ... und lässt sich das Ordnungsamt evtl. darauf ein, dass man "mehr" bezahlt und dafür den Führerschein nicht abgibt? Wie die meisten bin ich auf den Lappen natürlich angewiesen ...

Oder kann ich auch das vergessen? Das klingt ja auch irgendwie fast wie Bestechung ...

So ein Mist, ich bin in 20 Jahren vielleicht 4-5mal geblitzt worden und eigentlich immer vorsichtig. Naja ...

Ich glaube man kann die lappenfreie Zeit nur 4 Monate nach Eingang des Bußgeldbescheides legen, oder?

Solche Vergleichslösungen solltest du am besten von einem Anwalt tätigen lassen.

Bei 4-5 mal geblitzt worden innerhalb von nur 2 Jahren solltest du aber zuerst einmal generell deinen Fahrstil hinterfragen nicht das dieses irgendwann einmal Profis für dich machen müssen....

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, das kann man erst sehen, wenn der Anwalt die Akte einsehen konnte. Es sind trotz allem Fehler denkbar. Zeigt sich Aussichtslosigkeit des Unterfangens, dann kann man den Einspruch dann auch noch zurücknehmen. Ohne VerkehrsrechtsschutzVersicherung müsstest Du die Anwaltskosten selbst tragen und das kann durchaus im Bereich von ca. 250,- bis ca. 800,- € liegen.

Bei Vorliegen von existenzgefährdenden Folgen des vorübergehenden Fahrverbotes kommt der Wegfall des Fahrverbotes in Betracht. Die Geldbuße wird aber verdoppelt oder auch verdreifacht (kommt ein wenig auf das jeweilige Gericht an).

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 19:13

@Pepperduster - nicht innerhalb 2 Jahren sondern 20. Und dann immer nur mal wegen 5-10 km/h zu schnell.

Also meint ihr, es bringt nichts, dem Anhörungsbogen eine Bitte beizulegen, auf das Fahrverbot zu verzichten bei Erhöhung der Strafe? Sowas geht dann nur per Anwalt? Ich denke, faule Ausreden wie "es war dunkel, nass, die Gegend unbekannt" ziehen eh nicht, das hören die wohl jeden Tag. Aber blöderweise war es ja wirklich so, ich hab in der Gegend rumgeschaut, weil ich nicht sicher war, wo lang und mich halt falsch entschieden.

Danke übrigens bisher für eure Antworten.

Wie lange kann man den Führerscheinentzug denn verlegen?

Diese Umwandlung macht nur das Gericht. Dorthin kommt die Sache nur durch Einspruch. Ob das hier aussichtsreich ist, wird nur der Anwalt nach erfolgter Akteneinsicht sagen können. Anders wird das nix.

edit.: Die Abgabe des Führerscheins kann man - wenn das das "Erste Mal" ist - mit der Bußgeldselle absprechen. Die sind da flexibel. 6 bis 12 Monate sind bei guter Begründung nicht ungewöhlich.

In den meisten Fällen wird eine Umwandlung abgelehnt.

Da müssen schon ganz besondere Gründe vorliegen.

Ich glaube kaum das das bei dir der Fall ist.

Und ohne Rechtsanwalt geht das sowieso nicht.

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 19:23

Ok, danke. Dann kann ich das hoffentlich in meinen Urlaub im Sommer legen. Anwalt macht dann eher keinen Sinn, letztlich wäre das in meinen Augen auch eine sehr windige Angelegenheit. Ich bin nun mal über Rot gefahren. Ob so eine hohe Strafe mit Lappenentzug bei einem "Ersttäter" Sinn macht, lass ich aber mal dahingestellt. Wenn ich sehe, wie täglich auf der A1 gefahren wird, was kaum geandet wird. Naja :(.

Wie kommt man denn bei über 1 Sekunde auf den Gedanken, das könnte dunkelgelb gewesen sein?

Meine erste Reaktion wäre wohl mir zu überlegen wie ich das mit der Arbeit regle. Kollegen, Nachbarn, Kumpels, wenn da jeder einmal einspringt, du noch 2 Wochen Urlaub nimmst, ist der Monat gleich rum. Einmal auch mit den Öffentlichen fahren, auch wenn´s EEEWIG dauert und auch einmal im Hotel pennen, wieder zwei Tage über die Runden gebracht.

Auch Anwälte wollen Geld verdienen, also wenn du meinst, dass das was bringt und du vielleicht sogar im Außendienst tätig bist - wirklich auf den Führerschein angewiesen bist - dann gehe den Weg, auch wenn´s teurer wird. Ist angeblich problemlos möglich einmal die Strafe zu erhöhen. Liest man hier regelmäßig... Erfahrung habe ich damit keine...

Zitat:

@wameniak schrieb am 11. Dezember 2015 um 20:23:39 Uhr:

Ok, danke. Dann kann ich das hoffentlich in meinen Urlaub im Sommer legen. Anwalt macht dann eher keinen Sinn, letztlich wäre das in meinen Augen auch eine sehr windige Angelegenheit. Ich bin nun mal über Rot gefahren. Ob so eine hohe Strafe mit Lappenentzug bei einem "Ersttäter" Sinn macht, lass ich aber mal dahingestellt. Wenn ich sehe, wie täglich auf der A1 gefahren wird, was kaum geandet wird. Naja :(.

Den Führerschein musst du innerhalb einer bestimmten Frist abgeben.

Glaube ja nicht das die Behörden bis nächsten Sommer darauf warten.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Dezember 2015 um 20:16:43 Uhr:

Diese Umwandlung macht nur das Gericht.

Dies ist so nicht richtig. Diese Möglichkeit hat auch der Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle! Einfach den Sachbearbeiter bei der Bußgeldstelle mal anrufen und ihm mitteilen, dass bei Führerscheinverlust die Arbeitsstelle gefährdet ist - sollte aber auch im Bereich des Möglichen sein, bei einem Metzgereifachverkäufer ist dies unglaubwürdig! Der Sachbearbeider fordert dann normalerweise ein Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers und entscheidet dann entsprechend. Liegt aber alles im Ermessen des Sachbearbeiters. Verhängt der SB trotzdem ein Fahrverbot kannst du natürlich Einspruch einlegen und das Ganze vor Gericht nochmals versuchen.

NT

Themenstarteram 11. Dezember 2015 um 20:45

Also sind das Maximum dann doch nur 4 Monate? Umwandeln kann ich dann auch vergessen. Ich bin ITler, muss halt 60km gurken und die Bahnverbindung ist ungünstig. Aber ein besonderer Härtefall bin ich dadurch wohl nicht.

Trotzdem Danke nochmals an alle.

Das solltest Du mit einem Anwalt besprechen, wie man sowas richtig begründet. Dass die Bußgeldstelle sowas umwandelt, habe ich noch nicht erlebt. Dass es vor Gericht mit guter Begründung klappt, das schon mehrfach. Bevor jetzt einige anfangen rumzugackern .... nein, ich bin bei sowas nicht die betroffene Person. Muss man auch nicht sein, um zu wissen wovon man redet ;)

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