1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Quotenabrechnung Vollkasko, Unfall

Quotenabrechnung Vollkasko, Unfall

Themenstarteram 18. April 2010 um 17:16

Hallo,

ich hätte eine Frage.

Wenn einen das Auto angefahren wurde, und die Schuld noch nicht 100% geklärt ist, ist dann eine Abrechnung über die eigene VK sinnvoll?

Fakten: Gutachten wurde bereits erstellt, ebenso Rechtsanwalt eingeschaltet.

Wann der Schaden ersetzt wird, kann man nicht sagen, ebenso in welchen Umfang (man geht aber mal von 100% aus). Aber die Abwicklung wird sehr wahrscheinlich länger dauern. Deshalb der Gedanke über die eigene VK- Versicherung.

Auto ist nicht fahrbereit.

Bei der eigenen VK besteht leider Werkstattbindung.

Wie sieht es bei Abrechnung mit der eigenen VK dann mit den Rechtsanwaltskosten und den Gutachterkosten aus. Die eigene VK übernimmt die sicherlich nicht. Blieben diese Gutachter und Anwalts- kosten dann bei einen selber, bzw. kann man diese Kosten dann später doch wieder vom Gegner doch bekommen? Rückgängig machen geht nicht mehr:)

Wäre demnach dann trotzdem noch eine weitere Abwicklung über den Anwalt möglich?

Da eine Werkstattbindung bei der VK besteht, und zu erwarten ist, das die eventl. etwas unter den Gutachtenkosten bleiben werden (machen eigenen Kostenvoranschlag für die VK), was kann dann bei der Gegnerischen geltend gemacht werden, ich nehme an die tatsächlichen Reparaturkosten, nicht die Gutachterschätzung?

Wenn man mit einigen Schäden leben kann die der unabhängige Gutachter schätzte, und diese in den zuge nicht reparieren läßt, kann man speziell diese dann danach trotzdem beim Gegner geltend machen? (Beispiel u.a. abeschrapte Felge)

Und wie siehts mit der Nutzungsentschädigung aus?

Zählen die Tage inkl. Feiertage in der das Gutachten erstellt wurde (Eigenauftrag Gutachter) auch zur Nutzungsentschädigung dazu, oder nur der tatsächliche Werkstattaufenthalt (Auto ist nicht fahrbereit)?

Ich hoffe ich habe nicht zu viele Fragen gestellt, und bin für den ein oder andere Hilfe sehr dankbar.

Außer natürlich wenns heißt: Frag Deinen Anwalt, ich würde aber gerne schon vorher in etwa wissen was einen erzählt wird. Vor allem Anwälte machen ja auch Fehler. ;)

Danke vorab.:)

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von christianH77

 

Fakten: Gutachten wurde bereits erstellt, ebenso Rechtsanwalt eingeschaltet.

Da kann man nur antworten:

Zitat:

Original geschrieben von christianH77

 

Frag Deinen Anwalt

- denn der wird dafür bezahlt.

 

Und evtentuell kann man noch auf die Suchfunktion verweisen, mit dem Stichwort Quotenvorrecht.

 

 

 

 

 

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von christianH77

 

Fakten: Gutachten wurde bereits erstellt, ebenso Rechtsanwalt eingeschaltet.

Da kann man nur antworten:

Zitat:

Original geschrieben von christianH77

 

Frag Deinen Anwalt

- denn der wird dafür bezahlt.

 

Und evtentuell kann man noch auf die Suchfunktion verweisen, mit dem Stichwort Quotenvorrecht.

 

 

 

 

 

Themenstarteram 18. April 2010 um 19:24

Danke,

Quotenvorrecht heißt es genau, da ist in der Sufu einiges zu finden.:)

Sorry.

Hoffentlich kennt sich die Anwältin aus, weil von dieser Art Abrechnung hat er leider nichts gesagt, und es heißt oft das viele Anwälte in der Sache noch defizite haben.

Google war übrigens der Helfer, das ich da jetzt überhaupt drauf kam.

Die Anwältin hat gerade noch Urlaub von daher dachte ich, ich frag mal vorher, weil ich in der Zeit schon ein paar allgem. Infos für mich selber haben wollte, ohne der Absicht den Anwalt später belehren zu wollen. Nur für mich als einstweiligen "Seelentröster".

 

Themenstarteram 22. April 2010 um 20:27

Hallo nochmal,

so nun noch mal was zu der Sache. Habe meine Anwältin gefragt, bzw. kam nur bis zur Sekretärin.

Darauf hab ich heute plötzlich einen Brief erhalten, ich solle die Anwaltsgebühren überweisen, und es wird mir empfohlen mit der Vollkasko abrechnen. Anwaltin kann angeblich keine Kosten beim Gegner abrechnen, da ja keine Regulierung vom Gegner mehr verlangt wird. Also anbei gleich die Rechnung!

Das hab ich davon weil ich bloß mal gefragt habe.:confused: Wirklich nur GEFRAGT ob es möglich wäre.

Wahrscheinlich kann ich die Gutachterkosten dann auch vergessen.

Bin jetzt ziemlich ratlos.

Hab aber definitiv mit meiner Vollkasko noch nichts unternommen. Dachte eigentlich an ein Gespräch mit meiner Anwältin, dann jetzt prompt darauf dieses schreiben.

Wär es jetzt sinnvoll um Gnade zu flehen, dass sie mich weiter vertritt?

Das ist schon ein starkes Stück.

Klar für die Anwältin ist dies wahrscheinlich gefunden, da sie keine weitere Arbeit mehr hat, und ihr volles Honorar bekommt.

LG

Hi.

Sieht schlecht aus:

Du hast die Anwältin beauftragt, Du zahlst die Kosten, wenn sie keinen Kostenerstattung beim Gegner erreicht.

Gleiches gilt für die Kosten des Sachverständigen.

 

An dieser Stelle beste Grüße an die

"Ab zum Anwalt und SV"-Fraktion. Zahlt Ihr dem TE die offenen Honorare?

 

Hafi

 

am 22. April 2010 um 21:34

der anwalt belehrt ja vorher ausführlich und berät.

wenn der TE unterschreibt, seine sache, sonst die vom anwalt...

@ hafi

wer gesund zum arzt geht muss auch zahlen

und wenn nichts passiert bekommt man die versicherungsprämien auch nicht zurück (meistens)

und auf pizza gibts auch keine 2 jahre gewährleistung.

prost

Themenstarteram 22. April 2010 um 23:27

Also von Beratung war beim Erstgespräch nicht allzuviel. Nur Aufnahme des Unfalls und abwarten was kommt. Bis Dato ist gerade mal komischerweise gestern noch der Unfallbericht der Polizei bei der Anwältin eingegangen, der hing mit an den schreiben. Also im Prinzip sieht es für mich normalerweise gut aus, was die Teilschuld angeht (normalerweise Schätzungsweise wenn überhaupt max. 15%). Nur hab ich 2 Gegner, und das dauert.

Daher eben meine Idee über meine VK (Quotenvorrecht) abzurechnen, wegen des hohen Betrages den ich vorstrecken müßte. Dann eben diese blö.e Antwort vom RA.

Ich hab jetzt nochmal gegooglet. Nachdem müßte doch der RA seine Kosten trotzdem beim Gegner geltend machen können über das Quotenvorrecht?:confused: Meine VK zahlt nur die Schäden, die mit der Berürung beim Unfall zu tun haben?

Irgendwie hab ich das Gefühl meine Anwältin hat es auf das Honorar abgesehen, und will wenig dafür tun. Quotenvorrecht hab ich gar nicht erwähnt, nur gefragt ob es eine Möglichkeit ist über meine VK erst mal den Schaden beheben zu lassen.

Jetzt erschlagen mich allmählich die Kosten nur weil mein parkendes Auto Beschädigt wurde.

Honorar der RA knapp 600€ für null Beratung und dann den Brief! Rechnet nach Schaden ihr Honorar voll ab.

Sagt doch mal, das kann ich doch so nicht hinnehmen. Oder ist es besser die 600€ zu zahlen, und es meiner VK zu melden? Ich hab allmählich keine Nerven mehr und will das Ganze so schnell wie möglich hinter mir haben. Andererseits wurmen mich wahrscheinlich die 600€ dann auch wieder. Wenn ich jetzt den großen Otto mache und sie das Mandat eventl. niederlegt, kann Sie dann trotzdem auch dieses Honorar verlangen? Weil momentan ist mir echt der Kamm geschwollen, und will aber nichts unüberlegtes machen. Und ihr traue ich das auch noch zu, was gut für mich wäre wenn kein Honorar anfallen würde.

Irgendwie beschlich mich von Anfang an ein ungutes Gefühl (ein gewisses Desinteresse der RA), deshalb hab ich mich schon vorher informieren wollen.

Also sowas ist fast Filmreif.

am 23. April 2010 um 7:20

§ 49 b Absatz 5 BRAO

und für 600 euro sollte sie dich schon genau beraten, auch über die fragen der kasko, die können aber neue gebühren bedeuten. wie bist du auf deine anwältin gekommen?

Themenstarteram 23. April 2010 um 8:30

Zugegeben, ich hab mit der Wahl einfach ins blaue getippt. Mir konnte spontan keiner einen guten AW nennen, und da ich in der Materie eben auch relativ unerfahren bin, kam es dazu.

Wenn ich mich quasi über die eigene VK Abrechnung beraten lasse kommen neue Gebühren auf mich zu?

Das wird ja immer mehr zum Desaster.

Aber ich kann doch normalerweise weiter darauf drängen, im Rahmen der Gebührenordnung, das der Fall weiterbehandelt wird? Notfalls dann ohne Quotenabrechnung. Das sollte doch ich entscheiden dürfen?

Heute wollte ich mal das Schreiben telef. erläutert haben, leider war sie angeblich nicht im Haus.:(

Ich mein das war bisher meine 2. FRAGE zu den Fall bei ihr, das finde ich nicht vertrauenserweckend.

Könnte sie das Mandat auch niederlegen, wie ist es da dann mit den Gebühren?

Danke

Hallo,

die Kosten für die Erstberatung sind zwar auf 190,-€ gedeckelt, aber Du hast ihr ja bereits ein Mandat erteilt und Sie ist anscheinend auch tätig geworden.

http://www.buzer.de/gesetz/6775/a96440.htm

Also sind bereits Gebühren nach Streitwert angefallen, die beglichen werden müssen, auch wenn Sie das Mandat niederlegt. Warum Sie das Honorar nicht bei der gegnerischen Versicherung einfordert, kann man pauschal nicht beurteilen, ohne detaillierte Kenntnisse, was da nun los ist.

Du müsstest jetzt erst mal mit der gegnerischen VS sprechen, ob und in welcher Höhe Sie den Schaden übernimmt. Dann weisst Du auch, ob DU RA-Kosten einfordern kannst. bzw. deine Anwältin dies machen kann.

Wenn dein Auto angefahren wurde ohne dein zutun, ist doch die Schuldfrage eigentlich relativ klar.

Es stellt sich folgende Frage:

Was genau ist passiert und warum warst Du beim Anwalt?

Wenn die Schuldfrage strittig ist, geht man nur zum Anwalt, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, oder von seiner Unschuld überzeugt ist.

Aber selbst bei einer Teilschuld müsstest Du die RA-Kosten anteilig geltend machen können.

PS: welcher Anwalt versendet Rechnungen, wenn der Fall noch gar nicht abgeschlossen ist? Hält Sie den Fall für aussichtslos?

mfg

Jörg

Themenstarteram 23. April 2010 um 10:46

Ich habe geparkt (kein Parkverbot), und ein überholender PKW und ein dem entgegenkommender PKW stießen zusammmen und der mich überholende schleuderte gegen meinen Wagen.

Wobei der entgegenkommende trotz genügend Platz zum rechten Fahrbahnrand aus ungeklärten Gründen über die Fahrbahn Mitte kam und der mich überholende natürlich auch, und dadurch zusammenprallten.

Mein Wagen wurde durch den Aufprall versetzt, was ich aber beweisen müßte, da keine Spuren vorhanden. So wird mir nicht platzsparendes parken erstmal zur Last gelegt, wobei es eine Straße ist, an der normalerweise 4 Fahrzeuge aneinander vorbeipassen (Innerorts).

Von daher kommt der Gedanke der eventl. Teilschuld. Um das zu Beweisen falls es mir angelastet wird, fehlt mir wahrscheinlich die Ausdauer, -auch finanziell!

So dass ich schweren herzens wahrscheinlich unter 25% akzeptieren werde. Hab aber mit der ANwältin noch nicht darüber gesprochen, da ja bekanntlich keine Gelegenheit.

Zum Anwalt wurde mir schon von der Polizei vor Ort geraten, schon weil es 2 Gegner sind.

Mir ginge es darum so schnell wie möglich mein AUto reparieren zu lassen, da bereits 4 Wochen ohne nennenswerten Erfog (nur der jetzt vorläufige Polizeibericht) vergangen sind.

Ich hätte eben von der Anwältin erwartet mir da etwas unter die Arme zu greiffen, und nicht wenn ich eine Idee vorbringe gleich mit diesen Ergebnis abgeschmettert werde.

Jetzt muß ich also noch darum flehen dass sie meinen Fall weitermacht, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben? Ich hab so eine Abtretungserklärung der ANsprüche gleich eingangs unterschreiben sollen. Wahrscheinlich will die gar nicht damit arbeiten, weil das ist ja ein leckerer Weg zum schnellen Geld. Auftrag annehmen, Mandat niederlegen, und abkassieren.

Wobei das Mandat ist ja als solches hoffentlich noch nicht niedergelegt, sondern sie hat mir zu den Schritt (meine Frage zur Abrechnung mit VK) geraten, und anbei die Rechnung angeheftet.

Aber das ist mit Sicherheit der nächste Schritt, nach allen dem. Und das wegen einer Frage zur Abwicklung!:confused:

Die Fakten über eine vorhandene VK und der eventl. Teilschuld die im Raum steht waren ihr von anfang an bekannt, und hat das Mandat ohne ein Wort darüber zu verlieren, angenommen.

Ich bin echt am A.

Hiess es nicht früher mal, wer ein Hindernis in seiner Spur hat, ist wartepflichtig? Dann wäre nur einer Schuld, der der an dir vorbeifuhr. Wenn er in dich schleuderte, wohin soll er denn deinen Wagen geschoben haben'? Wenn er von links schubst, kann er nur nach rechts von der Straße weg schubsen, oder? Um aber nicht platzsparend zu parken, müsstest Du aber in Richtung Straßenmitte geschoben worden sein? Versteh ich grad nicht wirklich, diese Konstellation.

Wenn Du dein Fahrzeug innerorts ordnungsgemäß geparkt hast, wirst Du ja wohl irgendwen haben, der das gesehen hat und bestätigt. Bzw. gab es keine Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben?

Im äußersten Notfall kann natürlich ein Gutachter den Hergang rekonstruieren.

Ein Abtretungsformular hast Du doch bei deiner Anwältin unterschrieben, also lass dir einfach mal erklären, warum Sie die Abrechnung über deine VK favorisiert. Wenn nicht, oder wenn Du das nicht willst, musst Du ihr halzt ganz klar sagen: Nein, danke, ich möchte das jetzt ausgefochten haben, mit allen Konsequenzen.

Irgendwie ist deine Schilderung etwas widersprüchlich geraten.

mfg

Jörg

Themenstarteram 23. April 2010 um 16:34

Wiedersprüchlich?

Du meinst wahrscheinlich die Position von meinen Fahrzeug nach den Unfall.

Leider kann ich nicht sagen wie der Unfall von statten ging, ich war nicht anwesend. Nur als es geschehen war. Für mich war klar, dass das Auto nahe genug am Randstein war, und danach eben nicht mehr. Das das Fahrzeug in meins geschleudert wurde, teilte man mir mit. Das Schadensbild an meinen PKW offenbahrt aber das der Aufprall von hinten gekommen sein muß. Spuren gehen nach vorne bis an den Reifen.Vorderreifen der Gegnerin steckte in meinen Hinterreifen an der Lauffläche! Jetzt könnt ihr mich schlagen, ich weiß es nicht wie.

Das wär natürlich Interessant für einen Gutachter, doch mir würds im Endeffekt wahrscheinlich nicht weiter Helfen.

Ich hab das Problem mit meiner Anwältin, und das ist auf jedenfall sehr gravierend.

 

Ist sie FA für Verkehrs- und/oder Versicherungsrecht?

Themenstarteram 23. April 2010 um 18:46

Verkehrsrecht, Mietrecht, strafrecht...

Aber von Versicherungsrecht ist nichts erwähnt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen