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R1 RN09 Betriebserlaubnis entzogen
Hallo,
ich habe eine R1 (RN09 / 2003) mit einem Endschalldämpfer von Fechter. Ich habe die Maschine so gekauft, aber keine Papiere oder Infos zum Endschalldämpfer. Im Kaufvertrag steht nur Shark Auspuff mit EG-ABE. Für mich sieht er eher aus wie ein HURRIC-Rac 1. Fotos sind im Anhang. Der Endschalldämpfer ist mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet. S.H. e3. 1004 - bei Fechter findet man dazu entsprechende Dokumente.
Ich bin mit der R1 angehalten worden und die Maschine wurde beschlagnahmt und abgeschleppt. Der Grund ist "Schalldämpfer hinten Zulässigkeit nicht nachgewiesen". Die Betriebserlaubnis wurde zwischenzeitlich entzogen. Ich habe mit der Gutachterin gesprochen und sie sagt, dass was da auf dem Endschalldämpfer eingestanzt ist, wäre kein echtes e-Prüfzeichen (Foto im Anhang). Sie sagt, das e oder E muss in einem Kreis oder Viereck sein.
Der Endschalldämpfer wurde vor 2007 montiert. Ich habe die R1 in diesem Zustand seit 2017 und ich hatte noch nie ein Problem bei TÜV und HU. Nicht einmal eine Nachfrage wegen des Endschalldämpfers.
Ich habe bei Fechter ein Ticket aufgemacht und hoffe zügig eine Antwort zu bekommen.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit solchen Themen gemacht? Kennt jemand zulässige Endschalldämpfer die nur mit Schlagbuchstaben gekennzeichnet sind? Vielleicht ist es eine Fälschung und bei der Hauptuntersuchung haben es die Gutachter 16 Jahre lang übersehen und die von letzter Woche hat recht?
Vielen Dank für eventuell sachdienliche Hinweise und viele Grüße
ST
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112 Antworten
Ja, das E3 muß in einem eigenen Kreis stehen. Sonst kann das theoretisch auch eine zufällige Zeichenkette in einem ganz anderen Kontext sein.
Das ist seit 1958 geregelt, also keine überraschende nachträgliche Gesetzesänderung.
Das sieht schon sehr danach aus als ob dies selbst eingeschlagen wurde. Also definitiv nicht von Werk aus so.
In den sauren Apfel wirst wohl beißen müssen.
Mfg Mirko
Kleiner Hinweis: Der gesamte Teil, dass du das "so gekauft hast", spielt für den gesamten Sachverhalt keine Rolle. Weder bei der Diskussion mit den Behörden, noch hier im Forum. Er spielt höchstens dann eine Rolle, wenn dir der Verkäufer damit verbunden eine Zusage gemacht hast ("so legal!"), dann könntest du *eventuell* mögliche Schadenersatzansprüche gegen diesen haben, aber auch das würde nichts in der Auseinandersetzung mit den Behörden ändern.
Warum? Weil du als Fahrzeugführer jederzeit(!), also nicht nur bei der Vorführung zur technischen Untersuchung, sondern immer wenn du dich im öffentlichen Verkehr bewegst dafür verantwortlich bist, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Es ist vollkommen egal, ob du eine Maschine mit abgefahrenem Profil gekauft hast, dann darfst du trotzdem mit entsprechender Strafe rechnen.
Es ist vollkommen egal, ob du eine Maschine mit voller Racing-Abgasanlage gekauft hast, auch das gibt dir nicht die Erlaubnis, sie auf der Straße zu fahren.
Es ist auch vollkommen egal, ob das Fahrzeug bei der TÜV-Vorführung vollständig funktionierende Beleuchtung oder einen Endschalldämpfer hatte, wenn es jetzt nicht mehr gegegeben ist, erlaubt dir der korrekte Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung für den aktuellen Moment: Nichts.
Und du bist *jederzeit* dafür verantwortlich, d.h. auch, wenn sich der Zustand laufend ändert - z.B. bei Reifen.
Daher ist dieses ganze "Ich habe das aber mal so gekauft", "Das war mal so beim TÜV" oder was auch immer vollkommen unerheblich. Erheblich ist der Zustand im Zeitpunkt der Prüfung.
Zitat:
"Das war mal so beim TÜV" oder was auch immer vollkommen unerheblich.
Vielen Dank für deine juristische Einschätzung, danach habe ich aber nicht gefragt. Im Übrigen ist sie fasch. Wenn ein Sachverständiger z. B. bei der Hauptuntersuchung (HU) einen erheblichen Mangel übersieht (das ist hier der Fall) und dadurch ein Schaden entsteht (das ist hier der Fall), dann haftet das Land für die Folgekosten, weil die TÜV, DEKRA, usw. Sachverständigen Erfüllungsgehilfen des Landes sind. Als Referenz wird in diesen Fällen OLG Hamm, 11 U 112/08, DAR 2010,138 aus 2009 herangezogen.
Weiterhin ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn im Kaufvertrag "Shark Auspuff mit EG-ABE" steht und es dann kein "Shark Auspuff mit EG-ABE" ist. Das ist eine triviale Vertragsverletzung. Der Verkäufer ist Schadenersatzpflichtig. Hier leider nicht, weil die Verjährung 4 Jahre beträgt und der Kaufvertrag älter als 4 Jahre ist. Schade Schokolade.
Bis auf die abgefahrenen Reifen sind deine Beispiele juristisch unzutreffend. Es ist nicht zumutbar sämtliche Teile eines Fahrzeuges auf Zulässigkeit zu überprüfen. Aus diesem Grund gibt es die HU. Wenn eine Käufer:in in Deutschland ein Fahrzeug von einem Händler (bei Privatpersonen bin ich mir nicht sicher, aber trifft hier nicht zu) erwirbt, dann darf sie davon ausgehen, dass ein Einsatz im europäischen Straßenverkehr zulässig ist. Wenn ein Fahrzeug oder ein Teil davon im Bereich der StVZO nicht zulässig ist, muss das im Kaufvertrag geregelt sein. Ich kenne kein Urteil in dem das anders entschieden worden ist. Wenn du mir eins nennst, dann lese ich mir das gern durch, ich wäre gespannt auf die Argumentation der Richter:in.
Wie oben geschrieben, juristische Einschätzungen interessieren mich nicht. Die werde ich in ca. einem Jahr selbst herausgefunden haben.
Ich vermute, so wie Mirko & Thomas, dass das schlicht kein echter Fechter Endschalldämpfer ist. Aber das wird Fechter hoffentlich nächste Woche bestätigen oder dementieren.
Zitat:
@stkw schrieb am 29. Juli 2023 um 18:44:25 Uhr:
Ich bin mit der R1 angehalten worden und die Maschine wurde beschlagnahmt und abgeschleppt.
Und das, obwohl sie ganz sicher absolut leise war. Hast du - in den letzten 5 Jahren - schon mal neue Batterien in dein Hörgerät eingelegt? Die sind echt nicht teuer, nur so als Tipp.
Zitat:
@stkw schrieb am 29. Juli 2023 um 21:00:46 Uhr:
Vielen Dank für deine juristische Einschätzung, danach habe ich aber nicht gefragt.
Korrekt, hast du nicht. Ich habe es aber nicht ohne Grund erwähnt. Eben weil du im Originalbeitrag zu den erweiterten Umständen ausführst. Nur spielt es halt für die Beurteilung zunächst mal keine Rolle. Der Hinweis ist also sachgerecht.
Zitat:
@stkw schrieb am 29. Juli 2023 um 21:00:46 Uhr:
Im Übrigen ist sie fasch. Wenn ein Sachverständiger z. B. bei der Hauptuntersuchung (HU) einen erheblichen Mangel übersieht (das ist hier der Fall) und dadurch ein Schaden entsteht (das ist hier der Fall), dann haftet das Land für die Folgekosten, weil die TÜV, DEKRA, usw. Sachverständigen Erfüllungsgehilfen des Landes sind. Als Referenz wird in diesen Fällen OLG Hamm, 11 U 112/08, DAR 2010,138 aus 2009 herangezogen.
Ich empfinde immer wieder eine Melange aus tiefer Müdigkeit, Erheiterung und Genervtheit, wenn man einen juristischen Hinweis gibt, dann die Gegenseite fünf Minuten googelt, um dann mit "vollem und besten juristischen Wissen" aufzutrumpfen.
Natürlich bin ich dann immer am überlegen, ob es nicht der richtige Zeitpunkt wäre, um den Job an den Nagel zu hängen. Aber dann denke ich mir: Äh, nein.
Man könnte an so vielen Punkten ansetzen: Späterer Rechtsprechung, Rechtsprechung der obersten Gerichte, geänderte Rechtslagen, um nur mal ein paar Punkte zu nennen. Aber nein, wenn Google sagt, dass es 1956 kein Widerrufsrecht im Versandhandel gab, wird das bestimmt auch heute Gültigkeit haben.
Ich mache mir da aber auch nicht mehr die Mühe, dass dann noch sauber durch zu subsumieren. Es folgt dann nämlich erfahrungsgemäß die nächste Schleife: Noch mal 15 Minuten Google, Wikipedia, Frag-einen-Anwalt und Juraforum.de, mit dem Ergebnis: "Ha, nein, auch die geänderte Situation war 1984 schon mal ausgeurteilt." Ob man die Schuldrechtsreform in den 2000er-Jahren da schon hat kommen sehen? Öhm. Google! Und so wiederholt sich das. Wieder und wieder. Daher mache ich das nicht mehr. Es ist Kampf gegen Windmühlen und ja, ich glaube auch, dass dich die nächsten 10 Minuten Google auch zu einem besseren Chirurgen, Virologen und Bundestrainer machen werden.
Ich habe meinen Hinweis in der Sache gegeben und damit ist der Drops für mich gelutscht.
Zitat:
@stkw schrieb am 29. Juli 2023 um 21:00:46 Uhr:
Weiterhin ist der Verkäufer in der Pflicht, wenn im Kaufvertrag "Shark Auspuff mit EG-ABE" steht und es dann kein "Shark Auspuff mit EG-ABE" ist. Das ist eine triviale Vertragsverletzung. Der Verkäufer ist Schadenersatzpflichtig. Hier leider nicht, weil die Verjährung 4 Jahre beträgt und der Kaufvertrag älter als 4 Jahre ist. Schade Schokolade.
Und inwiefern widerspricht das meinem Beitrag? Ich habe schon oben geschrieben, sogar mit "*" um es hervorzuheben, dass dann EVENTUELL Schadenersatzansprüche erwachsen KÖNNTEN.
Bevor du also hier rumschwadronierst, wäre es vielleicht hilfreich, erst mal aufmerksam zu lesen. Denn absolut nichts in diesem Absatz widerspricht meiner Aussage oben.
Oder anders gesagt: Schade Schokolade.
Zitat:
@stkw schrieb am 29. Juli 2023 um 21:00:46 Uhr:
Bis auf die abgefahrenen Reifen sind deine Beispiele juristisch unzutreffend. Es ist nicht zumutbar sämtliche Teile eines Fahrzeuges auf Zulässigkeit zu überprüfen. Aus diesem Grund gibt es die HU. Wenn eine Käufer:in in Deutschland ein Fahrzeug von einem Händler (bei Privatpersonen bin ich mir nicht sicher, aber trifft hier nicht zu) erwirbt, dann darf sie davon ausgehen, dass ein Einsatz im europäischen Straßenverkehr zulässig ist. Wenn ein Fahrzeug oder ein Teil davon im Bereich der StVZO nicht zulässig ist, muss das im Kaufvertrag geregelt sein. Ich kenne kein Urteil in dem das anders entschieden worden ist. Wenn du mir eins nennst, dann lese ich mir das gern durch, ich wäre gespannt auf die Argumentation der Richter:in.
Kurz: Nö. Es ist eben - wie so häufig bei jur. Fragestellungen - nicht so schön einfach, wie du es dir hier gerne machst. Aber ich werde auch hier, aus dem o.g. Grund, nicht weiter ausführen. Schon weil dein Beitrag zeigt, dass dein "Zeig mir mal ein Urteil!" jegliches Verständnis für Fragestellungen wie der Entstehung eines möglichen Anspruchs, der subjektiven Zurechenbarkeit etc. mangeln lässt - das wären hier nämlich die eigentlichen Fragestellungen und nicht die Ausurteilung eines anderen Sachverhaltes.
Und ohne die Kenntnisse des jur. Handwerkszeugs, wirst du aus einem Urteil aber nur das herauslesen, was du herauslesen willst. Daher ist es: Zeitverschwendung. Mandanten bekommen sowas bei Bedarf natürlich - gegen entsprechende Vergütung.
Zitat:
Und das, obwohl sie ganz sicher absolut leise war. Hast du - in den letzten 5 Jahren - schon mal neue Batterien in dein Hörgerät eingelegt? Die sind echt nicht teuer, nur so als Tipp.
Es wurde eine Lautstärkemessung vorgenommen. Ergebnis: Innerhalb der Toleranz. Das Problem war das Prüfzeichen und das die Maschine angeblich keinen Katalysator hat, was sich dann aber als falsch herausstellte.
Ich habe kein Hörgerät.
@SoulBS
Nur mal Interessehalber. Bist du Jurist?
Zitat:
@stkw schrieb am 29. Juli 2023 um 22:06:35 Uhr:
Es wurde eine Lautstärkemessung vorgenommen. Ergebnis: Innerhalb der Toleranz. Das Problem war das Prüfzeichen und das die Maschine angeblich keinen Katalysator hat, was sich dann aber als falsch herausstellte.
Du benennst das Problem ja schon selbst! Selbst wenn die Auspuffanlage leiser wäre als das Originalteil, solange es keine E-Prüfung für genau dein Modell hat ist es Essig mit der Zulassung. So simpel ist das und genau deshalb hat man dein Motorrad stillgelegt. Da zählt kein "hab ich so gekauft", "hat all die Jahre niemanden interessiert" usw.
Ja, mag sein das du je nach Sachlage Handhabe gegen Vorbesitzer oder Prüforganisation hättest, ändert aber nix an der fehlenden Zulassung und da bist du als Halter auch in der Pflicht. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wenn dem nicht so wäre würde dein Motorrad noch in deiner Garage stehen
Ich hab das Beispiel in der Garage stehen. Meine ZRX habe ich mit einer BOS Anlage gekauft, da hat der Verkäufer auch gesagt "alles eingetragen". Als ich dann mal die E-Nummer des Auspuffs geprüft habe und die dazugehörige ABE hab ich festgestellt das diese eben nicht für mein Modell ist, sondern für den Nachfolger. Ergo: Bei der ersten Verkehrskontrolle hätte ich mit der Stilllegung rechnen können. Da ist es dann auch völlig egal ob der Auspuff perfekt passt und nicht hörbar lauter ist als das Originalteil. Solange das Modell nicht in den Papieren steht hast du bei der Kontrolle die A-Karte. Und in deinem Falle hat ja scheinbar jemand die E-Nummer da selbst eingeschlagen/eingraviert, hier bist du eh schon der Gekniffene.
Auf dem Bild sieht man wie sowas ordentlich aussieht.
Und so als nett gemeinten Rat:
Das allererste worauf Cops bei Kontrollen achten sind Auspuffanlagen. Nur deshalb fallen oftmals andere Manipulationen überhaupt erst auf.
Zitat:
So simpel ist das und genau deshalb hat man dein Motorrad stillgelegt.
So simpel ist es zum Glück nicht. Die Eingangsvoraussetzungen für eine Beschlagnahme hätten vorgelegen wenn die Emissionen belegbar überschritten worden wären oder wenn § 98 StPO zur Anwendung gekommen wäre (Richterlicher Beschluss) oder Gefahr im Verzug gewesen wäre. Angemessen wäre eine Mängelanzeige mit Widervorstellung innerhalb einer angemessenen Frist. Es wurde auch keine gerichtliche Bestätigung beantragt (§ 98 Abs. 2 Satz 2 StPO). § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO wurde nicht umgesetzt, es gibt bis heute kein Protokoll der Beschlagnahme.
Ich bin kein Richter, aber die Angemessenheit der Maßnahme scheint fragwürdig. Ich bin mir sicher in der Zukunft wird es darüber ein Urteil geben. Wenn ein(e) Richter:in es so sieht, dass das das korrekte Vorgehen gewesen ist, werde ich das akzeptieren. Bis dahin finde ich das nur so mittel gut.
Sprichwörter aus der Umgangssprache stimmen nicht immer. Die Aussage: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist nicht korrekt (Stichwort: Verbotsirrtum).
All die Paragraphenreiterei bringt dir aber vor Ort leider nicht viel Schmerzvolle Erfahrung vieler Biker und Autofahrer. Klar gibt es da genügend Beispiele wo die Beschlagnahmung unverhältnismäßig war, aber wie willst du das vor Ort anfechten? Eben, da sitzt Vater Staat erst einmal am längeren Hebel und mir ist jetzt auch kein Fall bekannt wo solche Irrtümer großartig Konsequenzen für die Beamten nach sich gezogen hätten. Oftmals werden nicht mal die Kosten die daraus entstehen aus der Staatskasse erstattet.
Und fakt ist nun mal eins:
Der Auspuff gehört da nicht dran.
Da müssen wir auch nicht drüber diskutieren. Und ja, man könnte dir zumuten sowas mal im Vorfeld zu kontrollieren. Hab ich ja auch hinbekommen Wie gesagt, Auspuffanlagen sind das was die Jungs und Mädels vom Trachtenverein als erstes kontrollieren. In deinem Falle sind Sie ja auch fündig geworden.
Und damit wäre deine ursprüngliche Frage auch beantwortet. Ja, es gibt Erfahrungen mit dem Thema. Nein, es gibt keine legalen Auspuffanlagen mit selbst eingeschlagenen Nummern. Die Vorgaben gibt es ja nicht weil es so lustig ist ein Quadrat um das e zu malen sondern um hier eben schnell nachprüfen zu können ob die Anlage legal ist.
That's it.
Rechtsberatung können und dürfen wir hier auch gar nicht liefern. Wenn es hier nur noch darum geht die ganze Geschichte anfechten zu wollen, dann sind wir hier eh die falsche Anlaufstelle.
Zitat:
@nichich schrieb am 29. Juli 2023 um 22:12:37 Uhr:
@SoulBS
Nur mal Interessehalber. Bist du Jurist?
Ganz sicher! Ich schätze vier Punkte im ersten Staatsexamen. Obwohl er hat beck-online in seiner Aufzählung vergessen. Das macht mich etwas stutzig. ;-)
Zitat:
mir ist jetzt auch kein Fall bekannt wo solche Irrtümer großartig Konsequenzen für die Beamten nach sich gezogen hätten. Oftmals werden nicht mal die Kosten die daraus entstehen aus der Staatskasse erstattet.
Ich habe andere Zahlen. Das Hauptproblem ist aus meiner Sicht, dass sich zu wenig Personen wehren.
Zitat:
Und fakt ist nun mal eins:
Der Auspuff gehört da nicht dran.
Noch ist das kein Fakt. Ich warte die Aussage von Fechter ab. Ich habe gerade Fotos von Endschalldämpfern von 2000 - 2007 mit so genanntem "älteren" e-Nummern (EG-BE) mit Bestandsschutz bekommen, bei denen ist das e weder eingekreist noch mit Quadrat. Auch von Fechter. Jetzt bin ich wirklich gespannt was da rauskommt. Ich werde berichten, wenn der Thread / das Forum bis dahin nicht geschlossen ist.
Zitat:
@stkw schrieb am 29. Juli 2023 um 23:29:06 Uhr:
Zitat:
@nichich schrieb am 29. Juli 2023 um 22:12:37 Uhr:
@SoulBS
Nur mal Interessehalber. Bist du Jurist?
Ganz sicher! Ich schätze vier Punkte im ersten Staatsexamen. Obwohl er hat beck-online in seiner Aufzählung vergessen. Das macht mich etwas stutzig. ;-)
Deine Einschätzung u. dein abwertender Kommentar interessiert mich aber gar nicht. Er kommt mit seinen Äußerungen jedoch wesentlich kompetenter rüber als du mit deinem Rumgeheule. Wenn du dir do sicher bist, schalte doch direkt nen Anwalt ein.