1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Rabattschutz sinnvoll

Rabattschutz sinnvoll

Themenstarteram 14. November 2012 um 10:17

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meine Kfz Versicherung zu wechseln z.Z. bin ich bei der VVD.

Jetzt frage ich mich die ganze Zeit ob ich den Rabattretter nehme oder nicht. Habe ab 01.01.2013 SF23, da es aber nicht mehr die Regelung gibt, dass man einen Unfall bei SF25 "frei" hat. Ob ich ihn jetzt mit abschliesse oder nicht. Man kann ja bis SF35 hochkommen allerdings fällt man ohne Rabattretter immer runter egal wie hoch die SF ist.

Nachteil, man bindet sich an den Versicherer und einen Wechsel nach einem Unfall wird die SF doch zurück gestuft. Und der Retter kostet im schnitt 15% der Versicherungssumme.

Mich würde mal interessieren wer alles so einen "Retter" mit abgeschlossen hat.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

 

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

 

Dann wird es erst richtig interessant bei einem Versichererwechsel. Der Versicherer teilt dem Nachversicherer die angefallenen Schäden mit.

Bei einem Start von SF 25 bleiben dann noch SF 22. Dann bei SF 22 mit einem Schaden nach SF 10.

Dann wieder ein Schaden nach SF 4.

Beim Nachfolgeversicherer kann ich den Rabattschutz auf SF 4 abschließen, sofern der Versicherer bei der schadenbilanz diesen überhaupt noch einschließen würde.

Viele Grüße

Johannes

Sorry, aber ich glaube du hast mich nicht richtig verstanden. Die Threadausgangsfrage lautet ja, ob ein Rabattschutz sinnvoll ist oder nicht. Und Du hast mitgeteilt, dass du dir den Rabattschutz sparst, weil das, was du für den Rabattschutz im Jahr ausgiebst ungefähr den Differenzbetrag der Hochstufung entsprechen würde.

Jetzt hast du exemplarisch ausgeführt, dass man nach 3 Unfällen wieder bei SF4 wäre. Mit Rabattschutz wäre man allerdings kostentechnisch immer noch bei SF25, sofern man von der Gesellschaft nicht gekündigt wird. Und der Versicherungsbeitrag zwischen SF 4 und SF 25 ist dann wohl wesentlich mehr als die Kosten des jährlichen Rabattschutzes.

Deine Rechnung wird wahrscheinlich für den Fall aufgehen, wenn man nur einen Unfall hat. Wenn es allerdings blöd läuft hat man schon beim 2. Unfall wahrscheinlich das Nachsehen.

Selbstverständlich könnte man jetzt spekulieren, wieviel Jahre man sich den jährlichen Rabattschutz sparen kann, bis dann tatsächlich einmal ein selbstverschuldeter Unfallfall eintritt. Aber irgendwie ist das alles hypothetisch.

...ist es das nicht immer???

Danach bräuchte man ja die Vollkasko auch nicht abzuschließen, weil ja der schaden nur hypothetisch wäre.

Ich habe in meinem Kundenstamm sehr viele Kunden, die den Rabattretter ihr eigen nennen können.

Hier benötige ich den Rabattschutz ja auch nur, wenn ich zweimal hintereinander Pech hatte.

Jedoch habe ich hier bisher nur einen Kunden gehabt, der das Kunstsück im gleichen Jahr gebracht hat, 2 schäden zu haben.

Hier nützt der Rabattschutz gar nichts. Der Vertrag wird gnadenlos in die SF 4 katapultiert.

Dafür gibt es kein Rezept mehr.

Wie man es macht, im Falle des Falles ist eh alles falsch......

Der normale Durchschnittskunde, denn nur um den kann es bei solchen einschlüssen gehen, kann in meinen Augen auf den Rabattschutz verzichten.

Für Bruchpiloten gilt, dass sie einen Versicherer finden sollten, wo der Rabattschutz bei bis zu 3 Schäden im Jahr zählt.

Viele Grüße

Johannes

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Was habe ich von einem Rabattretter, wenn die Versicherung mich nach jedem Unfall kündigen darf - und der "Retter" dann futsch ist ? Ich binde mich ja praktisch durch den Rabattretter an die Versicherung - und das ohne jede zugesicherte Gegenleistung.

Mir ist das nicht ganz klar: Irgendwie gibt es hier - so mein aktuelles Verständnis - ein deutlich unsymetrisches Vertragsverhältnis zum alleinigen Nachteil des Versicherungsnehmers.

[edit: ja, angeblich tun gute Versicherungen das mit der Kündigung nicht so schnell - aber wer garantiert mir das ?]

Tach,

Du schreibst in der Überschrift "Rabattschutz" und sprichst im Text vom "Rabattretter". Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Rabattretter gibt es ab SF 25 in Deutschland noch in 47 KFZ-Tarifen von 157 (Quelle Finanztest 11/2012). Der ist kostenlos. Bei meinem Versicherer erfolgt nach einem Unfall im Folgejahr eine Herabstufung der SF-Klassen bei Beibehaltung des Prozentsatzes (30%).

Den Rabattschutz musst Du dazu kaufen, bei den meisten Versicherern ab SF-Klasse 3 oder 4 möglich. Der Aufpreis liegt bei 15% - 20%. Hier hast Du 1 - 3 Schäden im Jahr oder während der Vertragslaufzeit "frei", d.h. Du bleibst im Folgejahr in der selben SF-Klasse, im übernächsten Jahr geht die Hochstufung der SF-Klassen normal weiter.

@HJOrtmann

Du bindest Dich mit dem Rabattretter nicht an den Versicherer und der Rabattretter ist nach einem Unfall sowieso futsch, denn Du wirst herabgestuft.

Mit dem Rabattschutz bindet der Versicherer den Kunden an sich, jedoch nur, wenn er einen Schaden hatte. Dafür zahlt er aber im Folgejahr nicht mehr. Wenn er doch den Versicherer wechselt bestätigt die Vorversicherung die SF-Klasse mit dem Schaden.

Salve,

remarque

 

Ein Rabattretter ist immer Gold Wert...

Ich habe auch einen...allerdings gilt dieser nur für die Dauer der Finanzierung meines Wagens... dannach wird man dennoch für die Schäden die entstanden sind Hochgestuft.

Egal, ob Retter oder Schutz, verstehe ich bisher:

1. du bindest dich an die Versicherung, weil du deinen Vorteil (geringere Beitragszahlungen) nicht mitnehmen kannst. Natürlich kannst du die Versicherung noch wechseln, aber die Vorteile des Rabattretters - bzw. Schutzes sind dann dahin...

2. nach dem Unfall bist du für die Versicherung "teurer" als geplant, und du hast keine Garantie, dass die Versicherung dich nicht kündigt, weil du eben "teuer" als geplant bist. Du bist also auf das Wohlwollen der Versicherung angewiesen - und das ist eine ziemlich ungesunde Abhängigkeit, vor allem in Zeiten, in denen auch Versicherungen rechnen müssen.

Ich mag mich irren, aber aus meiner Sicht ist das alles in allem also eine ziemlich einseitige Angelegenheit, die dir nur Vorteile bringt, wenn du an das Gute im Menschen - nein, hier: im Versicherungsapparat - glaubst.

Moin Moin,

ich habe mich auch ein wenig mit dem Rabattretter und auch dem Rabattschutz beschäftigt.

Die Versicherer haben im Laufe des Jahres 2012 die Tarife und auch die Rabattstaffeln stark überarbeitet.

1. Altvertrag

Im Altvertrag wurde der Schadenfreiheitsrabatt von SF 25 auf SF 22 ( Haftpflicht) und 23 ( Vollkasko) bei den meisten Versicherern zurückgestuft.

Der Beitragssatz bleibt in 30%.

Nach 2 bzw. 3 schadenfreien Jahren ist wieder ein Schaden möglich, ohne die 30% zu verlassen.

Moin Moin,

ich habe mich auch ein wenig mit dem Rabattretter und auch dem Rabattschutz beschäftigt.

Die Versicherer haben im Laufe des Jahres 2012 die Tarife und auch die Rabattstaffeln stark überarbeitet.

1. Altvertrag

Die bisherige Rabattstaffel kannte als höchste Einstufung SF 25 ( 30%)

Im Altvertrag wurde der Schadenfreiheitsrabatt von SF 25 auf SF 22 ( Haftpflicht) und 23 ( Vollkasko) bei den meisten Versicherern zurückgestuft.

Der Beitragssatz bleibt in 30%.

Nach 2 bzw. 3 schadenfreien Jahren nach Auswirkung des Schadens ist wieder ein Schaden möglich, ohne die 30% zu verlassen.

2. Neuvertrag ab 07/2012

Die Rabattstaffel wurde völlig überarbeitet.

Die SF 1 ist nicht mehr 100%, sondern liegt zwischen 58% und 100%.

Die höchste Stufe ist jetzt SF 35 ( 20% - 35%)

Einen Rabattretter gibt es nicht mehr.

Der Vertrag wird von SF 35 auf SF 20 zurückgestuft.

3. Rabattschutz

Es kann ein Rabattschutz vereinbart werden, dass in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bei einem Schaden keine Rückstufung durchgeführt wird.

Der Rabattschutz kostet zwischen 10% - 30% des Beitrages.

Ich habe in verschiedenne Berechnungen festgestellt, dass ich einen Zuschlag in fast der Höhe bezahle, die mich ein Schaden kostet.

Dies bedeutet, dass ich dem Versicherer immer den Beitrag zahle, als ob ich einen Schaden verursacht hätte.

Der Schaden wirkt sich zwar nicht in meiner Beitragsrechnung aus, jedoch wird der Schaden als belastend beim Versicherer geführt.

Bei einem Versichererwechsel wird nur der tatsächliche Schadenfreiheitsrabatt unter Berücksichtigung des Schadens weitergegeben.

Der neue Versicherer stuft das Fahrzeug nach dem tatsächlichen Schadenfreiheitsrabatt ein.

Ich kann jetzt nur noch einen Rabattschutz für den reduzierten Schadenfreiheitsrabatt abschließen.

Demnach kann ich meinen Schadenfreiheitsrabatt nur bei dem Erstversicherer absichern oder wenn kein Schaden eingetreten ist.

Durch diese Verfahrensweise halte ich den Rabattschutz aus den genannten Gründen für wenig sinnvoll.

Wir raten unseren Kunden von dem Rabattschutz ab.

Allerdings raten wir auch Kunden mit einem SFR um SF 25 von einem Versichererwechsel ab, da der Verlust des Rabattretters immense Folgen hat und die neuen Tarife in den meisten Fällen bei vergleichbarem Deckungsumfang teurer sind.

Viele Grüße

Johannes

 

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Wir raten unseren Kunden von dem Rabattschutz ab.

Allerdings raten wir auch Kunden mit einem SFR um SF 25 von einem Versichererwechsel ab, da der Verlust des Rabattretters immense Folgen hat und die neuen Tarife in den meisten Fällen bei vergleichbarem Deckungsumfang teurer sind.

Viele Grüße

Johannes

Ich entnehme dieser Aussage mal, dass Du vom Fach bist. Mich interessiert dann folgende Problemstellung:

Ihr ratet wegen hohem SFR einem Kunden vom Wechsel ab. Kunde hat einen Schaden der bei einem anderen Versicherer versichert wäre, bei dem jetzigen Vertrag aber nicht. Was macht Ihr dann? Nur aufgrund des SFR von einem Wechsel abzuraten bringt eine enorme Haftungsproblematik mit sich.

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Der Rabattschutz kostet zwischen 10% - 30% des Beitrages.

Ich habe in verschiedenne Berechnungen festgestellt, dass ich einen Zuschlag in fast der Höhe bezahle, die mich ein Schaden kostet.

Dies bedeutet, dass ich dem Versicherer immer den Beitrag zahle, als ob ich einen Schaden verursacht hätte.

Das ist ein interessanter Gedanke. Wie sieht es aber aus, wenn man mehrere Unfälle hintereinander hat (und nicht von der Versicherung gekündigt wird?) Bei vielen Gesellschaften hat man beim Rabattretter ja "einen (1) Unfall" pro Jahr "frei". Was wäre, wenn man 2-3 Unfälle hintereinander hätte bei denen jeweils der Rabattretter greift? Da scheint man dann vielleicht mit Rabattretter besser gestellt zu sein. Und hinsichtlich der mehreren Unfälle reicht es schon, wenn einmal ein richtiger Unfall dabei ist und dann noch 1-2 Parkschaden - das kann also jedem passieren.

Ansonsten:

Das mit dem "Nichtwechseln" wegen dem alten Tarif ist ja insoweit für viele nur eine temporäre Möglichkeit, die beim nächsten Fahrzeugwechsel automatisch wegfällt.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Der Rabattschutz kostet zwischen 10% - 30% des Beitrages.

Ich habe in verschiedenne Berechnungen festgestellt, dass ich einen Zuschlag in fast der Höhe bezahle, die mich ein Schaden kostet.

Dies bedeutet, dass ich dem Versicherer immer den Beitrag zahle, als ob ich einen Schaden verursacht hätte.

Das ist ein interessanter Gedanke. Wie sieht es aber aus, wenn man mehrere Unfälle hintereinander hat (und nicht von der Versicherung gekündigt wird?) Bei vielen Gesellschaften hat man beim Rabattretter ja "einen (1) Unfall" pro Jahr "frei". Was wäre, wenn man 2-3 Unfälle hintereinander hätte bei denen jeweils der Rabattretter greift? Da scheint man dann vielleicht mit Rabattretter besser gestellt zu sein. Und hinsichtlich der mehreren Unfälle reicht es schon, wenn einmal ein richtiger Unfall dabei ist und dann noch 1-2 Parkschaden - das kann also jedem passieren.

Ansonsten:

Das mit dem "Nichtwechseln" wegen dem alten Tarif ist ja insoweit für viele nur eine temporäre Möglichkeit, die beim nächsten Fahrzeugwechsel automatisch wegfällt.

Moin Moin,

bei mehr als einem schaden im Jahr wird der Vertrag gemäß der Rückstufungstabelle zurückgestuft.

Auch hier bringt der Rabattschutz nichts.

Viele Grüße

Johannes

Zitat:

Original geschrieben von dacordive

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Wir raten unseren Kunden von dem Rabattschutz ab.

Allerdings raten wir auch Kunden mit einem SFR um SF 25 von einem Versichererwechsel ab, da der Verlust des Rabattretters immense Folgen hat und die neuen Tarife in den meisten Fällen bei vergleichbarem Deckungsumfang teurer sind.

Viele Grüße

Johannes

Ich entnehme dieser Aussage mal, dass Du vom Fach bist. Mich interessiert dann folgende Problemstellung:

Ihr ratet wegen hohem SFR einem Kunden vom Wechsel ab. Kunde hat einen Schaden der bei einem anderen Versicherer versichert wäre, bei dem jetzigen Vertrag aber nicht. Was macht Ihr dann? Nur aufgrund des SFR von einem Wechsel abzuraten bringt eine enorme Haftungsproblematik mit sich.

Moin Moin,

ich verstehe die Frage nicht richtig.

Es geht bei dem Rabattretter ja um selbst verschuldete Unfälle.

Wenn mich jemand anfährt, wird mein Vertrag ja nicht einmal belastet.

Das ist dann das Problem des Verursachers.

Wo ist das Haftungspotential, wenn wir dem Kunden dazu raten, seinen jetzigen Tarif nicht zu wechseln??

Wir haben immer auf einen umfassenden Deckungsumfang geachtet, so dass wir hier keine Probleme erwarten.

Wir verkaufen dem Kunden keine Basistarife mit Werkstattbindung, da es hier wiederum zur Haftungsfalle kommen kann.

Viele Grüße

Johannes

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

bei mehr als einem schaden im Jahr wird der Vertrag gemäß der Rückstufungstabelle zurückgestuft.

Auch hier bringt der Rabattschutz nichts.

Ja, das weiß ich auch. Deshalb hatte ich ja geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Was wäre, wenn man 2-3 Unfälle hintereinander hätte bei denen jeweils der Rabattretter greift?

Damit wollte ich eigentlich extrem verkürzt ausdrücken, dass in dem von mir genannten Beispiel jeweils "nur" ein Schaden pro Jahr anfallen würde - also dann drei Schäden in drei Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

bei mehr als einem schaden im Jahr wird der Vertrag gemäß der Rückstufungstabelle zurückgestuft.

Auch hier bringt der Rabattschutz nichts.

Ja, das weiß ich auch. Deshalb hatte ich ja geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Was wäre, wenn man 2-3 Unfälle hintereinander hätte bei denen jeweils der Rabattretter greift?

Damit wollte ich eigentlich extrem verkürzt ausdrücken, dass in dem von mir genannten Beispiel jeweils "nur" ein Schaden pro Jahr anfallen würde - also dann drei Schäden in drei Jahren.

Dann wird es erst richtig interessant bei einem Versichererwechsel. Der Versicherer teilt dem Nachversicherer die angefallenen Schäden mit.

Bei einem Start von SF 25 bleiben dann noch SF 22. Dann bei SF 22 mit einem Schaden nach SF 10.

Dann wieder ein Schaden nach SF 4.

Beim Nachfolgeversicherer kann ich den Rabattschutz auf SF 4 abschließen, sofern der Versicherer bei der schadenbilanz diesen überhaupt noch einschließen würde.

Viele Grüße

Johannes

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

 

Ja, das weiß ich auch. Deshalb hatte ich ja geschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

 

Damit wollte ich eigentlich extrem verkürzt ausdrücken, dass in dem von mir genannten Beispiel jeweils "nur" ein Schaden pro Jahr anfallen würde - also dann drei Schäden in drei Jahren.

Dann wird es erst richtig interessant bei einem Versichererwechsel. Der Versicherer teilt dem Nachversicherer die angefallenen Schäden mit.

Bei einem Start von SF 25 bleiben dann noch SF 22. Dann bei SF 22 mit einem Schaden nach SF 10.

Dann wieder ein Schaden nach SF 4.

Beim Nachfolgeversicherer kann ich den Rabattschutz auf SF 4 abschließen, sofern der Versicherer bei der schadenbilanz diesen überhaupt noch einschließen würde.

Viele Grüße

Johannes

Sorry, aber ich glaube du hast mich nicht richtig verstanden. Die Threadausgangsfrage lautet ja, ob ein Rabattschutz sinnvoll ist oder nicht. Und Du hast mitgeteilt, dass du dir den Rabattschutz sparst, weil das, was du für den Rabattschutz im Jahr ausgiebst ungefähr den Differenzbetrag der Hochstufung entsprechen würde.

Jetzt hast du exemplarisch ausgeführt, dass man nach 3 Unfällen wieder bei SF4 wäre. Mit Rabattschutz wäre man allerdings kostentechnisch immer noch bei SF25, sofern man von der Gesellschaft nicht gekündigt wird. Und der Versicherungsbeitrag zwischen SF 4 und SF 25 ist dann wohl wesentlich mehr als die Kosten des jährlichen Rabattschutzes.

Deine Rechnung wird wahrscheinlich für den Fall aufgehen, wenn man nur einen Unfall hat. Wenn es allerdings blöd läuft hat man schon beim 2. Unfall wahrscheinlich das Nachsehen.

Selbstverständlich könnte man jetzt spekulieren, wieviel Jahre man sich den jährlichen Rabattschutz sparen kann, bis dann tatsächlich einmal ein selbstverschuldeter Unfallfall eintritt. Aber irgendwie ist das alles hypothetisch.

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

 

Zitat:

Original geschrieben von Einige_Fragen

Zitat:

Original geschrieben von irreraudifreak

 

Dann wird es erst richtig interessant bei einem Versichererwechsel. Der Versicherer teilt dem Nachversicherer die angefallenen Schäden mit.

Bei einem Start von SF 25 bleiben dann noch SF 22. Dann bei SF 22 mit einem Schaden nach SF 10.

Dann wieder ein Schaden nach SF 4.

Beim Nachfolgeversicherer kann ich den Rabattschutz auf SF 4 abschließen, sofern der Versicherer bei der schadenbilanz diesen überhaupt noch einschließen würde.

Viele Grüße

Johannes

Sorry, aber ich glaube du hast mich nicht richtig verstanden. Die Threadausgangsfrage lautet ja, ob ein Rabattschutz sinnvoll ist oder nicht. Und Du hast mitgeteilt, dass du dir den Rabattschutz sparst, weil das, was du für den Rabattschutz im Jahr ausgiebst ungefähr den Differenzbetrag der Hochstufung entsprechen würde.

Jetzt hast du exemplarisch ausgeführt, dass man nach 3 Unfällen wieder bei SF4 wäre. Mit Rabattschutz wäre man allerdings kostentechnisch immer noch bei SF25, sofern man von der Gesellschaft nicht gekündigt wird. Und der Versicherungsbeitrag zwischen SF 4 und SF 25 ist dann wohl wesentlich mehr als die Kosten des jährlichen Rabattschutzes.

Deine Rechnung wird wahrscheinlich für den Fall aufgehen, wenn man nur einen Unfall hat. Wenn es allerdings blöd läuft hat man schon beim 2. Unfall wahrscheinlich das Nachsehen.

Selbstverständlich könnte man jetzt spekulieren, wieviel Jahre man sich den jährlichen Rabattschutz sparen kann, bis dann tatsächlich einmal ein selbstverschuldeter Unfallfall eintritt. Aber irgendwie ist das alles hypothetisch.

...ist es das nicht immer???

Danach bräuchte man ja die Vollkasko auch nicht abzuschließen, weil ja der schaden nur hypothetisch wäre.

Ich habe in meinem Kundenstamm sehr viele Kunden, die den Rabattretter ihr eigen nennen können.

Hier benötige ich den Rabattschutz ja auch nur, wenn ich zweimal hintereinander Pech hatte.

Jedoch habe ich hier bisher nur einen Kunden gehabt, der das Kunstsück im gleichen Jahr gebracht hat, 2 schäden zu haben.

Hier nützt der Rabattschutz gar nichts. Der Vertrag wird gnadenlos in die SF 4 katapultiert.

Dafür gibt es kein Rezept mehr.

Wie man es macht, im Falle des Falles ist eh alles falsch......

Der normale Durchschnittskunde, denn nur um den kann es bei solchen einschlüssen gehen, kann in meinen Augen auf den Rabattschutz verzichten.

Für Bruchpiloten gilt, dass sie einen Versicherer finden sollten, wo der Rabattschutz bei bis zu 3 Schäden im Jahr zählt.

Viele Grüße

Johannes

Deine Antwort
Ähnliche Themen