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Rad-Reifen-Kombination für falsches Modell - beibehalten?
Liebe Freunde,
auf meinem BMW e39 520i (Bj 10/1999) stehen derzeit 15 Zoll Alufelgen mit Sommerreifen 205/60 R15. Diese Räder waren bereits beim Kauf drauf. Gemäß Betriebsanleitung gehört diese Reifengröße auf einen 528i, nicht auf einen 520i. Der 520i hat 205/65 R15.
Nun möchte ich die Sommerreifen von den Felgen runterhaben und stattdessen Ganzjahresreifen draufziehen. Die Felgen sollen aus Kostengründen nach Möglichkeit bleiben. Frage ist nun, ob ich die "falsche" Größe, also 205/60 R15, bestelle oder ob diese Felgen auch die korrekte Größe annehmen, also 205/65 R15. An der Breite ändert sich ja nichts. Das 65 oder 60 beschreibt ja die Reifen"dicke" ab Felge bis Rand in % zum Querschnitt. Theoretisch müssten ja die aktuellen Felgen auch die Reifen mit 65 nehmen, richtig?
Bin für jede Hilfe dankbar.
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38 Antworten
Lieber Freund,
Du montierst natürlich die zulässige Reifengröße, sofern Du klar bei Verstand bist.
Wichtig ist, was in der Zulassungsbescheinigung steht und nicht in der Betriebsanleitung.
Sollte das tatsächlich stimmen, dass die falsche Reifengröße montiert ist, MUSS zwangsläufig die richtige montiert werden. Ansonsten handelt es sich um Erlöschen der Betriebserlaubnis mit argen Konsequenzen...
Vergleiche doch einfach die Felgen (Größe sowie KBA-Nr.) mit den für dein Auto zugelassenen Felgen. Dann weißt du, ob die Felge zulässig ist.
Der 15"-Felge ist es vollkommen egal, ob du einen 205/60 R15 oder 205/65 R15 aufziehst, passen beide. Nur mit nicht zugelassenen Rad-Reifen-Kombination verlierst du deine Betriebserlaubnis.
Ich lese in der Betriebsanleitung nichts von 205/60R15 auf einem 528i. Schau nochmal genau in der Anleitung und auf dem Reifen nach. Das ist einfach eine zu kleine Dimension.
520i:
205/65R15 94
520i und 528i:
225/60R15 96
225/55R16 95
Zitat:
@McMulesack91 schrieb am 11. Dezember 2021 um 19:52:35 Uhr:
Liebe Freunde,
auf meinem BMW e39 520i (Bj 10/1999) stehen derzeit 15 Zoll Alufelgen mit Sommerreifen 205/60 R15. Diese Räder waren bereits beim Kauf drauf. Gemäß Betriebsanleitung gehört diese Reifengröße auf einen 528i, nicht auf einen 520i. Der 520i hat 205/65 R15.
Nun möchte ich die Sommerreifen von den Felgen runterhaben und stattdessen Ganzjahresreifen draufziehen. Die Felgen sollen aus Kostengründen nach Möglichkeit bleiben. Frage ist nun, ob ich die "falsche" Größe, also 205/60 R15, bestelle oder ob diese Felgen auch die korrekte Größe annehmen, also 205/65 R15. An der Breite ändert sich ja nichts. Das 65 oder 60 beschreibt ja die Reifen"dicke" ab Felge bis Rand in % zum Querschnitt. Theoretisch müssten ja die aktuellen Felgen auch die Reifen mit 65 nehmen, richtig?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Sind das überhaupt Orginalfelgen von BMW. Wenn es Drittanbieterfelgen mit ABE sind, gilt nämlich was in der ABE steht und nicht was in den COC Papieren steht. Möglicherweise sind auch laut COC Papiere mehr Reifengrössen zulässig.
Wahrscheinlich ist Beides zulässig, und wenn Beides zulässig ist würde ich 205/60R15 bevorzugen, da sie nicht ganz so so hoch und wenigstens ein bisschen direkter sind.
Zitat:
@Martyn136 schrieb am 11. Dezember 2021 um 22:22:07 Uhr:
Möglicherweise sind auch laut COC Papiere mehr Reifengrössen zulässig.
Baujahr ´99, da wurden noch keine CoC Papiere ab Werk mitgeliefert.
Da standen noch alle freigegebenen Größen in dem damaligen Fahrzeugbrief.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 11. Dezember 2021 um 22:29:24 Uhr:
Baujahr ´99, da wurden noch keine CoC Papiere ab Werk mitgeliefert.
Da standen noch alle freigegebenen Größen in dem damaligen Fahrzeugbrief.
Diese Angaben waren aber niemals vollständig, sondern es waren nur die zwei kleinsten erlaubten Grössen angegeben. Aber meist waren schon damals vier, fünf verschiedene Grössen erlaubt.
Die Angaben im Fahrzeug-Brief waren stets vollständig.
In den alten nationalen Papieren (Fahrzeugschein und -brief) standen immer alle werkseitig zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen.
Die neuen Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) gibt es erst seit Oktober 2005, also hatte das 1999er Auto zwar mit höchster Wahrscheinlichkeit schon eine EG-Typgenehmigung, aber halt auch die alten Papiere.
Wichtig ist in der Tat zunächst mal die Frage, ob es überhaupt "Serienfelgen" sind oder Zubehörfelgen. Im ersten Fall lässt sich die richtige Kombination aus der Fahrzeug-Typgenehmigung ermitteln, im zweiten Fall über die Teilegenehmigung.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 11. Dezember 2021 um 20:03:29 Uhr:
Vergleiche doch einfach die Felgen (Größe sowie KBA-Nr.) mit den für dein Auto zugelassenen Felgen. Dann weißt du, ob die Felge zulässig ist.
Der 15"-Felge ist es vollkommen egal, ob du einen 205/60 R15 oder 205/65 R15 aufziehst, passen beide. Nur mit nicht zugelassenen Rad-Reifen-Kombination verlierst du deine Betriebserlaubnis.
Im Grunde war das die Antwort die ich brauchte. Montiere entsprechend passende Reifen auf die Felge. Danke allen.
@Martyn136 was meinst du mit direkter?
Moin,
Ich denke bei deiner Auswahl der Reifen ist der „Reifenumfang“ die entscheidende Größe. Daraus resultiert üblicherweise die Geschwindigkeitsanzeige des Tacho.
Der Tacho darf max. 10%+4km/h zuviel anzeigen, zu wenig niemals.
Der Reifenrechner unten zeigt das Du auch mit den „60ern“ statt den „65ern“ diese Vorgaben einhältst.
Am einfachsten ist natürlich eine der im KFZ Brief aufgeführten Größen zu nehmen, sollten die „60er“ da nicht aufgeführt sein hilft dann eine kurze Fahrt zum TÜV um sie dort problemlos eintragen zu lassen.
Vielleicht hat der Vorbesitzer ein wenig optische Gründe gehabt, der Wagen liegt mit der 60er Größe nämlich ca 1cm tiefer.
Und mit „direkter“ ist wohl das Einlenkverhalten gemeint, der Wagen reagiert sportlicher/spontaner auf Lenkbefehle. Eben weil die Reifenflanken etwas „kürzer“ sind.
Oh, dann werden erst recht 65er genommen. Ich mag kein tief liegen und "direkt" in dem Sinne auch nicht. Ich mags eher wenn man wie ein Boot sanft dahin kullert. Und Bodenfreiheit ist nie verkehrt
Bevor Du jetzt Reifen bestellst, solltest Du noch absichern, dass die montierte Felge die richtige Ausführung ist.
Im schlimmsten Fall wurden mal Räder von einem 3er BMW (Vermutung) angesetzt.
In keinem Fall ist die Reifengröße 205/60 R15 zulässig und es besteht auch (wie oben fälschlich beschrieben) keine Möglichkeit diese nachträglich zu legalisieren.
An die Felgen vom 3er hatte ich auch schon gedacht.
Verworfen habe ich die wegen der unterschiedlichen Nabenbohrungen:
74 mm beim E39 und 72,5 mm bei den 3ern mit Lochkreis 5 X 120 mm.