1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Rad/Reifen Nachweis der Zulässigkeit fehlt (E)

Rad/Reifen Nachweis der Zulässigkeit fehlt (E)

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 4. August 2014 um 5:35

Hallo Gemeinde,

leider hat mir die zuständig DEKRA am Samstag die Abnahme meiner Rad/Reifen Kombination verweigert. Brauche scheinbar einen Nachweis, indem hervorgeht das ich diesen Typ Reifen mit dieser Art von Felge fahren kann.

Daten:

Vorderachse Felge: 8 1/2 J X 19 H2, Typ: RSE 8,5x19 H2

Hinterachse Felge: 9 1/2 J X 19 H2, Typ: RSE 9,5x19 H2

Vorderachse Reifen: 235/35R19 Goodyear TL Eagle F1 Asymmetric 2XL 91Y

Hinterachse Reifen: 265/30R19 Goodyear TL Eagle F1 Asymmetric XL 93Y

Im Gutachten der Felgen heißt es:

Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:

Vorderachse: 235/35R19

Hinterachse: 265/30R19

Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer Felgengröße zulässig.

Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

An Fahrzeugausführungen mit automatischen Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

 

Weiß nicht wie ich mich verhalten soll..der Wagen muss über den TÜV und der Prüfer verweigert die Abnahme, weil ein grober Mangel vorhanden ist.

Ich sehe da aber keinen Mangel. Die Reifen werden doch aufgeführt???

Er sagte ich muss mir von Goodyear eine Bestätigung einholen das ich die Felgen/Reifen-Kombination so fahren kann.

Hab die auch mal angeschrieben und hoffe die melden sich.

 

Hat jemand von euch schon mal eine Erfahrung mit einer solchen Situation gemacht)

LG Carlo

Ähnliche Themen
23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von dacrown

 

Vorderachse Reifen: 235/35R19 Goodyear TL Eagle F1 Asymmetric 2XL 91Y

Hinterachse Reifen: 265/30R19 Goodyear TL Eagle F1 Asymmetric XL 93Y

Profil auf der HA muß auch Asymmetric 2 sein

Zitat:

Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

An Fahrzeugausführungen mit automatischen Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

Die Bestätigung über die tatsächlichen Abrollumfänge benötigst Du von Goodyear

 

Zitat:

Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps

Also rundum enweder:

Asymmetric oder Asymmetric 2

alles klar :confused:

Themenstarteram 4. August 2014 um 6:48

Hallo touaresch,

hab bei der Aufschreibung der Hinterachsreifen die "2" vergessen. Alle vier Reifen sind vom gleichen Hersteller und haben den gleichen Typ. Nur die Maße sind unterschiedlich von Hinterachse zu Vorderachse.

Ist das üblich das man die Bestätigung der tatsächlichen Abrollumfänge benötigt?

Noch nie was von gehört. Zudem glaube ich das es sich um ein Lese-versteh-Form-Fehler vom Prüfer handelt.

Ich mein wenn die passsenden Reifen auf die passenden Felgen aufgezogen sind und im Gutachten erwähnt werden, warum dann diese erste Zuordnung im Gutachten.

Normalerweise lese ich:

Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:

Vorderachse: 235/35R19

Hinterachse: 265/30R19

dann ist bereits alles klar, denn die Felgen/Reifen Kombination ist freigegeben.

Nur wenn NICHT die freigegebenen Rad/Reifen-Kombination verwendet wird muss ich weiter lesen um zu erfahren wie was ich in einem solchen Fall brauche.

Oder bin ich jetzt total durch???

Du hast den relevanten Auszug der Felgenm oben selbst reinkopiert:

"... An Fahrzeugausführungen mit automatischen Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. ..."

Also brauchst du einen Wisch vom Reifenhersteller.

Wobei ich das persönlich für Unfug halte - aber man kommt wohl nicht drumherum.

H

Morgen...!

Bei meinen Nokian Z G2 wollten die auch eine Freigabe seitens Nokian haben, obwohl die Größe auch im Gutachten vermerkt war (245/35 R19).

Aussage laut DEKRA war, ich müsste ja Wissen, mit wie viel Bar Reifendruck ich die Reifen beauschlagen müsse, das steht ja nirgendswo!

Fix die leute per Mail angeschrieben und innerhalb von 2 Tagen hatte ich die Freigabe incl. Reifendruckangabe im Mailpostfach.

MfG André

Zitat:

Original geschrieben von Hyperbel

 

Wobei ich das persönlich für Unfug halte - aber man kommt wohl nicht drumherum.

Unfug ist das nicht,

da jeder Reifenhersteller - individuell pro Reifen-größe/ - profil -

von den Abrollumfängen nach ETRTO-Norm

um bis zu + 1,5% bzw. - 2,5% abweichen darf ;)

Themenstarteram 4. August 2014 um 8:25

Grad die eine Antwort auf meine Anfrag bei Goodyear bekommen:

 

zur Errechnung / Erstellung einer Bestätigung benötigen wir die folgenden Daten:

 

 

Herstellerschlüsselnummer :

(alter Fahrzeugschein Ziffer 2/neuer Fahrzeugschein Ziffer 2.1)

 

Vollständige Typschlüsselnummer (alle 6-10 Stellen):

(alter Fahrzeugschein Ziffer 3/neuer Fahrzeugschein Ziffer 2.2)

 

Fahrzeughersteller:

(alter Fahrzeugschein Ziffer 2/neuer Fahrzeugschein zu D.1)

 

Fahrzeugtyp:

(alter Fahrzeugschein Ziffer 3/neuer Fahrzeugschein zu D.2)

 

Höchstgeschwindigkeit:

(alter Fahrzeugschein Ziffer 6/neuer Fahrzeugschein zu T)

 

Achslast vorne:

(alter Fahrzeugschein Ziffer 16/neuer Fahrzeugschein zu 7.1)

 

Achslast hinten:

(alter Fahrzeugschein Ziffer 16/neuer Fahrzeugschein zu 7.2)

Das ging schnell..werde die Daten schicken und bin gespannt was ich wieder bekomme!

Ist das alles Aufwendig! Ich weiß..Savety first..trotzdem fühle ich mich aufgeschmissen.

Themenstarteram 4. August 2014 um 8:27

Entschuldigt bitte die Rechtsschreibfehler!

Zitat:

Original geschrieben von dacrown

Entschuldigt bitte die Rechtsschreibfehler!

Ist schon ok, da verständlich.

Aber....klemmt Dein "Danke-Daumen-Klick" :confused::p

Themenstarteram 4. August 2014 um 9:03

Glaube nicht! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von dacrown

Ist das alles Aufwendig! Ich weiß..Savety first..trotzdem fühle ich mich aufgeschmissen.

Du hast Reifen und Felgen samt Gutachten, die nicht ohne Weiteres eingetragen werden, der Prüfer fordert ein weiteres Gutachten.

Du stellst eine Frage im Forum und bekommst innerhalb von dreieinhalb Stunden diverse zielführende Antworten.

Du schreibst Goodyear an, sie bieten an, Dir eine Bescheinigung zu schicken und sagen Dir genau, welche Daten sie brauchen, um diese zu erstellen.

Und das findest Du aufwendig? Dann wünsche ich Dir viel Spaß, wenn Du mal ernsthafte Umbauten ohne passende Bolt-On-Parts an Deinem Fahrzeug vornimmst - das ist dann nämlich wirklich großer Aufwand... ;)

Themenstarteram 4. August 2014 um 9:49

Das glaube ich gerne, dass es dann richtig aufwendig wird!

Bin trotzdem sehr froh hier gut beraten zu werden und dadurch hoffentlich schnell mein Wagen abgenommen bekomme.

Und aufwendig finde ich das auch nur weil es sich dabei für mich um eine Sonderaktion handelt die nicht alltäglich ist. Normalerweise fährt der Dicke und alle zwei Jahre muss er halt zum TÜV (bzw. DEKRA) wo er ohne Mängel abgenommen wird..normalerweise! ;-)

Themenstarteram 4. August 2014 um 10:07

Soooooooo...hier ist also das "Zertifikat"...ging super schnell.

Hoffe das reicht aus!

Was für ein elendes Gefrickel mit Rädern, die nicht von der Werksfreigabe erfaßt sind.

dekra............alles klar

die sollte man sowieso boykotieren...........

Deine Antwort
Ähnliche Themen