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Rad/Reifenkombieintragung für 185/55 R15 notwendig?

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 21:02

Hallo Gemeinde. :)

Hab mir nun ein paar Sommerräder auf Alus besorgt, muss die nur noch in Hamburg abholen. ^^

Es handelt sich hierbei um die originalen BBSer einteilig in 6Jx15 mit 185/55er Reifen.

Ich will zusätzlich demnächst ein Fahrwerk einbauen, deswegen würde mich die Eintragung nicht weiter stören, muss ja eh das Fahrwerk abnehmen lassen.

Momentan steht ja in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 lediglich die 175/70 R13, die ich momentan fahre und auch weiterhin im Winter fahren möchte.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugbrief) steht dazu mal schlicht und ergreifend gar nix dazu. Allerdings hab ich mal im alten Brief nachgeschaut und da steht einmal bei den Reifengrößen die 175/70 R13, die 185/60R14 sowie unten bei den Ergänzungen steht: "AUCH GEN.: 185/55R15 81S [...]"

Leider steht das nur im alten Brief, von dem ich zu allem Übel auch nur noch ne Kopie habe.

Muss ich die neuen Räder dann eintragen lassen? Wie läuft das dann mit den anderen Reifengrößen?

Danke schonmal!

Gruß Markus

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29 Antworten

du weisst schon das 185/55r15 auf 6jx15 g2 vw felge zugelasen ist?

http://www.gothicgirl-666.de/auto/Gutachten_VW_Felgen.pdf

du weisst doch fahre doch die selben alus und reifen auf meinen 2er und die sind eintragungsfrei.

das was im alten schein zugelassen war ist es auch heute mit dem neuen schein auch

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 21:44

Ja aber was soll ich denn dem Trachtenverein erzählen, wenn davon in dem neuen Gelapp von Zulassungsbescheinigungen nix mehr zu finden ist und die mal diesbezüglich nachfragen sollten? Reicht da die Reifenfreigabe von VW, mitgeführt im Handschuhfach?

MfG Markus

PS: Will da kein Risiko eingehn, hab ja noch Probezeit und schon nen B-Verstoß weg. ;)

ja sollte reichen ist immerhin die bestätigung das die legal drauf sind. hab das schreiben auch im auto.

nagut bei mir stehen eh alle reifengrössen im schein drin ^^

Themenstarteram 11. Juli 2007 um 22:01

Hast du noch Brief und Schein? Die neuen Dinger sind der letzte Dreck, finde ich. :(

Also wäre es doch besser mit eintragen zu lassen, wenn ich einmal wegen dem Fahrwerk nen neue Teil 1 brauche...?

Wird das dann einfach unten bei "Bemerkungen" mit hingeschrieben?

PS: Kann ich eigentlich die normalen Radschrauben weiterverwenden oder sind das fürs Alus andere?

MfG

am 11. Juli 2007 um 23:00

In den neuen Fahrzeugpapieren werden nur eine Reifengröße von der Zulassung eingetragen und zwar die kleinste.

Die Zulassungsstelle hat mir auch in die neuen Papiere zusätzliche Rad-/Reifenkombinationen eingetragen, als ich dort sowieso etwas nachtragen musste.

Ganz abgesehen davon meinten die Herren vom LBV: Wer auf der sicheren Seite bei der Polizeikontrolle sein will, sollte seinen alten entwerteten Fahrzeugschein einfach zusätzlich mitführen, daß würde etwaige Probleme ersparen.

am 12. Juli 2007 um 5:32

Zitat:

Original geschrieben von cabkom

In den neuen Fahrzeugpapieren werden nur eine Reifengröße von der Zulassung eingetragen und zwar die kleinste.

Nicht ganz. Genau genommen wird (als einzige) die kleinste übertragen, die im regulären Teil steht, die in den Bemerkungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Arvin S.

eigentlich müssten se die in den zeilen unten mit eintragen aber das macht jede zulassung anders

@maakus ich hab auch den neuen schein nur stehen bei mir alle grössen drin

http://www.gothicgirl-666.de/auto/schein1.jpg

http://www.gothicgirl-666.de/auto/schein2.jpg

am 12. Juli 2007 um 8:23

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

eigentlich müssten se die in den zeilen unten mit eintragen

Nein, sie dürfen es nicht mal, wenn es Größen ab Werk sind.

Zitat:

aber das macht jede zulassung anders

Stimmt. Führt hier in der Zulassungsstelle München-Stadt regelmäßig zu richtig Stimmung, weil man sich dort striktest weigert, Fahrzeuge zur Ummeldung anzunehmen, wenn andere Zulassungsstellen da was eingetragen haben, was nicht da reingehört. Da kommt dann so richtig Freude auf....

Was war eigentlich so falsch am deutschen System des Fahrzeugbriefs und -scheins.....

Arvin S.

in leipzig wird sogar automatisch alles übernommen was im unteren teil steht und dann noch die eine fehlende grösse nachgetragen ohne das man drauf besteht

Themenstarteram 12. Juli 2007 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von Arvin S.

Was war eigentlich so falsch am deutschen System des Fahrzeugbriefs und -scheins.....

Nix, die Papiere waren viel handlicher als z.b. dieses riesige A4- Gelapp von Zulassungsbescheinigung Teil 2. Das schärfste ist ja die freie Rückseite...also eigentlich hätte man den Teil 2 wieder bequem auf nen A5-Zettel bekommen können. ;)

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ich legal damit rumfahren könnte, vorrausgesetzt ich hab die Kopie des alten Briefs bei mir und die Reifenfreigabe von VW, die Himeno gepostet hat, im Handschuhfach?

Zumindest solange, bis das Fahrwerk eingetragen wird? ^^

wieso ist doch ne serienbereifung und wenn die laut gutachten ( bei mir ist es so) weiterhin erlaubt ist darfste damit auch rumfahren

Themenstarteram 12. Juli 2007 um 8:39

Ok danke. :)

Falsch daran war, dass er nicht den Vorgaben irgeneiner EU Richtlinie entsprach und Deutschland natürlich alles sofort umsetzen muss. Nur leider kann man unseren Ordnungshütern nicht beibringen genauso kulant zu sein wie die anderen EU-Staaten.

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