- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Radfahrer auf Gehweg, entgegen der Fahrtrichtung - beinahe Unfall
Radfahrer auf Gehweg, entgegen der Fahrtrichtung - beinahe Unfall
Folgende Situation, ich fahre von einem Supermarktplatz und biege rechts ab auf die Hauptstraße, kreuze dabei einen Gehweg, ich konzentriere mich natürlich auf links und fahr langsam los, ich höre plötzlich jemanden rufen und im Augenwinkel etwas am Auto vorbeihuschen, offensichtlich kam von rechts ein Radfahrer angeschossen der im letzten Moment mir noch ausgewichen ist.
Muss ich als Autofahrer damit rechnen, das auf dem Gehweg ein Radler entgegen der Fahrtrichtung angeschossen kommt?
Erwachsene dürfen ja ohnehin nicht auf Gehwegen radeln, aber was wäre im Falle eines Kindes? Wenn es einen Gehweg nur auf einer Straßenseite gibt, dürfte ein Kind dann auf diesem Gehweg in beide Richtungen fahren?
Wer wäre Schuld gewesen in diesem Fall (erwachsener Radfahrer), wenn es einen Zustammenstoß gegeben hätte?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2018 um 11:41:59 Uhr:
Komm, nicht schon wieder ne Sachverhaltsquetsche... Fußgänger kommen nicht "angebrettert", Radfahrer schon. Ganz anderer Sachverhalt.
Inline-Fahrer, Skateboarder, Tretrollerfahrer (= Fahrradfahrer die sich mit dem Fuß abstoßen), Jogger sind alles Fußgänger und dürfen jederzeit an Supermarkteinfahrten aus allen Richtungen auftauchen - und haben dann Vorrang. Als Jogger bin ich schon auf einem Zebrastreifen gegen ein Auto gestoßen. Der Fahrer meinte, wenn ich so renne, wäre ich selbst schuld. Die Polizei hat ihm was anderes erzählt.
Ähnliche Themen
72 Antworten
Zitat:
@Skodadriver0815 schrieb am 6. Juni 2018 um 10:08:18 Uhr:
...
Muss ich als Autofahrer damit rechnen, das auf dem Gehweg ein Radler entgegen der Fahrtrichtung angeschossen kommt?...
Yep,
aus der Betriebsgefahr des Autos heraus bist Du eh der Gekniffene
und wenn der Radfahrer rein zufällig minderjährig (jünger 14!?) war und dort fahren durfte kommt noch ein Lynchmob dazu.
Zitat:
@Skodadriver0815 schrieb am 6. Juni 2018 um 10:08:18 Uhr:
Muss ich als Autofahrer damit rechnen, das auf dem Gehweg ein Radler entgegen der Fahrtrichtung angeschossen kommt?
Das wird dir der Richter dann ausführlich erläutern. Hatte ich letztes Jahr auch, der Depp meinte dann noch herummeckern zu müssen. Ich habe mal ein bißchen zurück gemeckert, da war er dann schnell entschwunden. Aber wie der Vorschreiber schon erwähnt hat, hat man in diesem Falle die A....Karte.
Nicht so ganz, die Richter sagen dem Radfaher das er wenn er die falsch Richtung fährt falls erlaubt auch besondere Vorsicht walten lassen muss. Einfach durchkacheln ist nicht mehr. Wenn auf der anderen Straßenseite ein Radweg ist bezahlt der sogar knöllchen, die blauen Schlider haben bei Bedarf auch Wirkung. Das wird in Unistädten bereits von der Polizei geandet.
Sicher, dass das ein reiner Gehweg war? Wenn es doch ein Radweg war, bleibt die Vorfahrt des Radfahrers auf jeden Fall erhalten:
https://www.n-tv.de/.../...dfahrer-haben-Vorfahrt-article13982786.html
"Die Autofahrerin habe beim Abbiegen die Fahrbahn des Radverkehrs gekreuzt. Deshalb müsse sie grundsätzlich Rücksicht nehmen, auch wenn ein Radfahrer in falscher Richtung unterwegs sei. "Die Regelung über die Benutzung linker Radwege schützt lediglich den Gegenverkehr - und nicht den Einbiege- und Querverkehr", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltsholtline. Das abbiegende Auto hatte daher keine Vorfahrt, deswegen hat die Fahrerin den Unfall in vollem Umfang selbst zu verantworten"
Es gibt auch viele Radwege, die auf der 'falschen' Seite offiziell angelegt sind, das kann man aus der Seitenstraße oft nicht beurteilen.
DArüberhinaus ist ein scheinbarer Radfahrer sehr schnell ein Fußgänger:
"Fußgänger ist ... auch, wer ein Fahrrad mit sich führt oder sich mit ihm untypisch - etwa durch wiederholtes Abstoßen mit dem Fuß - fortbewegt (OLG Stuttgart 5 Ss 479/87)."
Dann steht ein Schild an der Einmündung mit dem Hinweis das Radfahrer von beiden Seiten kommen.
Radfahrer kreuzen (Gefahrzeichen Nr. 138)
Hallo,
Radfahrer, das ist ein heikles Thema, ich bin zeitweise
auch einer, der aber die Vorschriften kennt und sich aber auch danach verhält.
Was mich nervt sind die E-Bikes, man kann von denen nicht immer
die Geschindigkeit einschätzen, mit der das E-Bike angebrettert kommt.
Wenn ich mich richtig erinnere, hatten vor ca 40 oder mehr Jahren in Holland
die Fahräder mit Hilfsmotor ( z.Bsp. mit Solexmotor,) der auf den Reifen wirkte,
auf dem vorderen Schutzblech in Fahrtrichtung ein gelbes Schild.
So konnte man erkennen, dass es kein gewöhnliches Fahrrad ist.
( gelb ist kein Witz, auch wenn aus Hollnd kommt ! )
Es sicherlich nicht falsch und nicht teuer, aber wikungsvoll,
wenn das gelbe Schild auf dem vorderen Schutzblech
in Fahrtrichtung für E-Bikes eingeführt würde.
Gruß
summercap
Zitat:
@Bitboy schrieb am 6. Juni 2018 um 11:19:44 Uhr:
Dann steht ein Schild an der Einmündung mit dem Hinweis das Radfahrer von beiden Seiten kommen.
Radfahrer kreuzen (Gefahrzeichen Nr. 138)
Einmündung? War hier eine Grundstücksausfahrt (Supermarktparkplatz).
Und sich nur nach links orientieren heißt, Fußgänger von rechts sollen den Unterboden besichtigen???
Danke für die Antworten bisher.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. Juni 2018 um 11:34:00 Uhr:
Zitat:
@Bitboy schrieb am 6. Juni 2018 um 11:19:44 Uhr:
Dann steht ein Schild an der Einmündung mit dem Hinweis das Radfahrer von beiden Seiten kommen.
Radfahrer kreuzen (Gefahrzeichen Nr. 138)
Einmündung? War hier eine Grundstücksausfahrt (Supermarktparkplatz).
Und sich nur nach links orientieren heißt, Fußgänger von rechts sollen den Unterboden besichtigen???
Fußgänger sind selten mit 20 bis 30km/h unterwegs.
Ich hab natürlich auch nach rechts geschaut, nur ist links in geringem Abstand ein Kreisel, aus dem jederzeit ein Auto (oder Motorrad) kommen kann, also schau ich natürlich besonders nach links während ich losfahre, wenn in dem Moment ein Radfahrer von rechts angeschossen kommt (auf dem Gehweg) kann ich da keinen Fehler meinerseits erkennen. Ich bin auch nur Schrittgeschwindigkeit gefahren, wenn natürlich ein Radfahrer mit 20 bis 30km/h angerauscht kommt, kann das für ihn trotzdem schlimme Folgen haben.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. Juni 2018 um 11:34:00 Uhr:
...
Und sich nur nach links orientieren heißt, Fußgänger von rechts sollen den Unterboden besichtigen???
Komm, nicht schon wieder ne Sachverhaltsquetsche... Fußgänger kommen nicht "angebrettert", Radfahrer schon. Ganz anderer Sachverhalt.
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2018 um 11:41:59 Uhr:
Komm, nicht schon wieder ne Sachverhaltsquetsche... Fußgänger kommen nicht "angebrettert", Radfahrer schon. Ganz anderer Sachverhalt.
Inline-Fahrer, Skateboarder, Tretrollerfahrer (= Fahrradfahrer die sich mit dem Fuß abstoßen), Jogger sind alles Fußgänger und dürfen jederzeit an Supermarkteinfahrten aus allen Richtungen auftauchen - und haben dann Vorrang. Als Jogger bin ich schon auf einem Zebrastreifen gegen ein Auto gestoßen. Der Fahrer meinte, wenn ich so renne, wäre ich selbst schuld. Die Polizei hat ihm was anderes erzählt.
Viele Autofahrer wissen nicht oder Ignorieren das Fußgänger am Zebrastreifen absolut vorrang haben, deshalb muss ich jeden Abend aussteigen und einen rüber bringen.
Wie schon mal gesagt für Radfaher gilt auch der §1 STVO jeder hat sich so zu verhalten das .....................
Wie auch immer,
der gemeine Amtsrichter neigt in Zivilverfahren sehr oft dazu mit dem Argument
"...PKW....Betriebsgefahr..." dem Autofahrer die alleinige Haftung zuzusprechen.
Zitat:
@Bitboy schrieb am 6. Juni 2018 um 11:19:44 Uhr:
Dann steht ein Schild an der Einmündung mit dem Hinweis das Radfahrer von beiden Seiten kommen.
Radfahrer kreuzen (Gefahrzeichen Nr. 138)
Richtig, aber das sieht man eben nicht, wenn man aus so einem Parkplatz oder einer kreuzenden Querstraße kommt. Und deswegen hat man bei einem Radweg oder kombinierten Rad- und Fußgängerweg sowieso stets mit Verkehr aus beiden Richtungen zu rechnen. Ganz davon abgesehen, dass man darüber hinaus auch mit einem in die falsche Richtung fahrenden Radfahrer rechnen muss und den deswegen ja auch nicht umnieten darf.
Falls es tatsächlich nur ein Bürgersteig war, wird primär der Radfahrer schuld sein - haften wird hingegen zu einem schönen Teil der Autofahrer.
Zitat:
@Koi-Karpfen schrieb am 6. Juni 2018 um 11:49:23 Uhr:
Zitat:
@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2018 um 11:41:59 Uhr:
Komm, nicht schon wieder ne Sachverhaltsquetsche... Fußgänger kommen nicht "angebrettert", Radfahrer schon. Ganz anderer Sachverhalt.
Inline-Fahrer, Skateboarder, Tretrollerfahrer (= Fahrradfahrer die sich mit dem Fuß abstoßen), Jogger sind alles Fußgänger und dürfen jederzeit an Supermarkteinfahrten aus allen Richtungen auftauchen - und haben dann Vorrang. Als Jogger bin ich schon auf einem Zebrastreifen gegen ein Auto gestoßen. Der Fahrer meinte, wenn ich so renne, wäre ich selbst schuld. Die Polizei hat ihm was anderes erzählt.
Inliner wären tatsächlich ein weites Risiko, aber müssen die auf Gehwegen nicht Schrittgeschwindigkeit fahren? Man kann Unfälle ja auch provizieren, angenommen ein Inliner würde mit Tempo 30 einen Zebrastreifen queren und dabei angefahren werden, da kann man einem Autofahrer ja auch nicht die Schuld geben, auch wenn der Inliner sich nicht rechtswidrig (?) verhalten hat?