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Radfahrer auf Straße

Themenstarteram 9. April 2015 um 19:32

Sorry,wenn ich ein neues Thema aufmache,bezügich Radfahrer.

Ich war heute auf einer Landstrasse unterwechs(PKW) und ein Radfahrer fuhr vor mir auf selbigem.

Trotz Radfahrerweges.

Wie ist denn die rechlige Lage?

Er hatte so ein Rennrad,also ohne STVO-Aurüstung. Darf so einer den gesamten Verkehr lahmlegen(hatte bestimmt 6 Autos hinter mir und konnte nicht Überholen,wegen Gegenverkehr)?

Beste Antwort im Thema

Soso, der Radfahrer soll also Tempo rausnehmen, damit du auch ja nicht in deinem Vorwärtskommen gestört wirst. Eine interessante Einstellung. Und nein, einen Radfahrer anhupen, der zulässigerweise auf der Straße fährt ist eben nicht ok sondern zeugt lediglich von deinem übersteigerten Ego. Nimm dich selbst einfach mal nicht so wichtig.

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Zitat:

@Lcgaco schrieb am 9. April 2015 um 21:32:18 Uhr:

Trotz Radfahrerweges.

War der denn als Fahrradweg ausgeschildert?

Wenn die Polizei das sieht und ihn anhält zählt er wohl10 - 15€ , wenn der Radwegbenutzungspflichtig war, ansonsten nix.

Rennrad ist auch ohne alles STVO konform.

Wie lange könntest du ihn nicht über holen ?

100m 500m 1000m 5000m ??

Hallo Lcgaco,

in der von dir geschilderten Situation steht und fällt die Radwegbenutzungspflicht mit der Beschilderung. Siehe den folgenden Artikel: Radverkehrsanlage. Oftmals wissen die Autofahrer nicht, ob eine Radwegbenutzungspflicht besteht, da sie selbst ja nicht auf die blauen Schilder schauen. Im Zweifel sind die sogenannten Radwege so schlecht, dass sie auch nicht benutzungspflichtig sind. Als Autofahrer sollte man sich ohnehin nicht über Radfahrer auf der Straße ärgern, denn dort sind sie deutlich besser wahrnehmbar, was sich zum Beispiel bei den Abbiegevorgängen positiv bemerkbar macht. Positiv für beide - oder würdest du gerne jemanden anfahren?

Dann gibt es auch noch diejenigen Radfahrer, die trotz formal bestehender Radwegbenutzungspflicht die Straße bevorzugen. In der Regel gibt es aber auch dafür handfeste Gründe. Jedenfalls steht es einem Autofahrer nicht zu, den Radfahrer erziehen zu wollen. Insofern ist das eigentlich gar kein Thema. Als Autofahrer warte ich in einer solchen Situation auf eine geeignete Möglichkeit zum Überholen und damit hat es sich.

Gruß

Hane

am 9. April 2015 um 19:44

Natürlich gibt es für ein "Rennrad" keine Ausnahmeregelung, wenn es am allgemeinen, öffentlichen Verkehr teilnimmt. Ist ein als solcher gekennzeichneter Radweg vorhanden, ist er nutzungspflichtig. Ansonsten dürfen Radfahrer auf allen Straßen fahren. Ausnahmen laut StVO (z. B. Autobahnen) oder Beschilderung.

Viele Radfahrer sind aber der Ansicht, dass Vorschriften für sie nicht gelten, oft mit hanebüchener Logik (siehe Posting oben, Radfahrer in Fußgängerzonen etc.).

Wie auch so sonst als Verkehrsteilnehmer, bleibt nichts anderes übrig, als sich mit den Egoisten und Verkehrsrüpeln abzufinden. Alles andere ist Sache der selten präsenten Polizei.

Um die Frage des TE zu beantworten: Nein, darf er in der geschilderten Situation selbstredend nicht. Aber - wie willst du das ändern?

Bei uns ist die Polizei an manchen Wochenenden "erziehend" tätig. Das setzt aber Einsicht voraus - kannst du vergessen. Alibi-Aktionismus.

Ob nun "Renn"-Radfahrer auf den Straßen trotz vorhandenem Radweg (der natürlich ihren Ansprüchen nicht genügt), Motorradfahrer mit grundsätzlich defekten Auspüffen und Unvermögen, Geschwindigkeitsbegrenzungen zu kapieren (manche kapieren es ja im Rettungswagen) - musst man einfach mit leben. Ärgern ist berechtigt, ändert aber nichts und deshalb einzige Empfehlung: Ignorieren.

Ps: In Deutschland selten, in anderen Ländern durchaus üblich: Da werden solche Hobby-Rennfahrer Gruppen mit Begleitfahrzeugen gesichert. Da versteht jeder, dass sich alle der Situation bewusst sind und jeder nimmt gerne Rücksicht.

am 9. April 2015 um 20:21

Zitat:

@Hanebuechen schrieb am 9. April 2015 um 21:42:34 Uhr:

Hallo Lcgaco,

in der von dir geschilderten Situation steht und fällt die Radwegbenutzungspflicht mit der Beschilderung. Siehe den folgenden Artikel: Radverkehrsanlage. Oftmals wissen die Autofahrer nicht, ob eine Radwegbenutzungspflicht besteht, da sie selbst ja nicht auf die blauen Schilder schauen. Im Zweifel sind die sogenannten Radwege so schlecht, dass sie auch nicht benutzungspflichtig sind. Als Autofahrer sollte man sich ohnehin nicht über Radfahrer auf der Straße ärgern, denn dort sind sie deutlich besser wahrnehmbar, was sich zum Beispiel bei den Abbiegevorgängen positiv bemerkbar macht. Positiv für beide - oder würdest du gerne jemanden anfahren?

Dann gibt es auch noch diejenigen Radfahrer, die trotz formal bestehender Radwegbenutzungspflicht die Straße bevorzugen. In der Regel gibt es aber auch dafür handfeste Gründe. Jedenfalls steht es einem Autofahrer nicht zu, den Radfahrer erziehen zu wollen. Insofern ist das eigentlich gar kein Thema. Als Autofahrer warte ich in einer solchen Situation auf eine geeignete Möglichkeit zum Überholen und damit hat es sich.

Gruß

Hane

Moin,

Du bist auch so ein Schwachsinnskandidat für mehr Radfahrertote!!!

Guck Dir die immer mehr zu nehmenden Radfahrertoten an, diese Modeerscheinung

wird aufgrund unhaltbarer Zustände irgendwann wieder eingestellt.

- Es gibt viele idiotische Autofahrer, aber idiotische Radfahrer haben leider

das Nachsehen, sind dann weg von der Strasse!

Hamburg läßt grüßen........

schönen Gruß

am 9. April 2015 um 20:24

Selbst gelöscht, weil falsch bezogen. Hanebuechener passt gut.

Wenn das so weiter geht, wie es angefangen hat, ist hier bald Schicht im Schacht!

Beachtet bitte die Wortwahl!

Gruß

BMWRider

Auch ein beschilderter Radweg kann nicht Benutzungspflichtig sein.

Ob das Rad StVO tauglich ist, ist eine Nebendiskussion. Und ja, es gibt Ausnahmeregelungen von der Beleuchtungspflicht.

am 9. April 2015 um 20:32

Seltene Ausnahmen (Schlaglochpisten) sollten hier nicht als Argumentationsgrundlage verwendet werden. Tatsächlich wird die Behinderung nicht dadurch erleichtert, dass bei hellem Sonnenschein eine Leuchte vorhanden ist oder nicht. Das ist tatsächlich in diesem Zusammenhang eine Nebensächlichkeit.

am 9. April 2015 um 20:48

Zitat:

@BMWRider schrieb am 9. April 2015 um 22:27:02 Uhr:

Wenn das so weiter geht, wie es angefangen hat, ist hier bald Schicht im Schacht!

Beachtet bitte die Wortwahl!

Gruß

BMWRider

Moin,

ich höre immer wieder "Schicht im Schacht"

Das heißt doch, los ab zum Arbeiten:D

Ich verstehe das nicht!

schönen Gruß

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 9. April 2015 um 22:27:41 Uhr:

Auch ein beschilderter Radweg kann nicht Benutzungspflichtig sein.

Deswegen können wir ja die Frage des TE ohne nähere Angaben zum Radweg auch nicht pauschal beantworten. Bisher wissen wir ja noch nicht einmal, wie dieser "Radfahrerweg" überhaupt ausgeschildert ist.

Zitat:

@situ schrieb am 9. April 2015 um 22:32:52 Uhr:

Tatsächlich wird die Behinderung nicht dadurch erleichtert, dass bei hellem Sonnenschein eine Leuchte vorhanden ist oder nicht. Das ist tatsächlich in diesem Zusammenhang eine Nebensächlichkeit.

Die Frage ist, ob hier überhaupt eine Behinderung vor liegt, also wie der Radweg ausgeschildert war.

Vor diesem Hintergrund ist dein erster Post hier im Thread ebenfalls ganz und gar unpassend ;)

Die Rennradler und Motorradfahrer, die "wilde Sau" spielen gibt es zwar, sind aber deutlich in der Unterzahl.

Analog möchte ich dich jetzt noch auf häufige vergehen von Autofahrern hinweisen: Blinken, rote Ampeln, Stop-Zeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Sicherheitsabstand...

Zitat:

@testmal schrieb am 9. April 2015 um 22:48:41 Uhr:

ich höre immer wieder "Schicht im Schacht"

Das heißt doch, los ab zum Arbeiten:D

Ich verstehe das nicht!

Gemeint ist das Schichtende: http://de.wiktionary.org/wiki/Schicht_im_Schacht

Zitat:

@Drahkke schrieb am 9. April 2015 um 22:51:10 Uhr:

Zitat:

@Diabolomk schrieb am 9. April 2015 um 22:27:41 Uhr:

Auch ein beschilderter Radweg kann nicht Benutzungspflichtig sein.

Deswegen können wir ja die Frage des TE ohne nähere Angaben zum Radweg auch nicht pauschal beantworten. Bisher wissen wir ja noch nicht einmal, wie dieser "Radfahrerweg" überhaupt ausgeschildert ist.

So sieht das aus, ist pauschal nicht zu beantworten.

Für Rennräder gibt es keine Ausnahme von der Benutzungspflicht für benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege. Es gibt aber sehr wohl Ausnahmeregelungen bei der Ausrüstung.

Nochmals eine andere Baustelle ist, welche Radwege überhaupt als benutzungspflichtig ausgeschildert werden dürfen. Trotz eines inzwischen 18 Jahre alten höchstrichterlichen Urteils wird immer noch viel mehr ausgeschildert als eigentlich erlaubt wäre.

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