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Radio & Naviklau :( Versicherung stellt sich quer...HILFE
Bei uns sind letzten Monat die Langfinger eingestiegen Die Seitenscheibe wurde eingeschlagen und es wurden Radio & Navi mit Bildschirm entwendet.
Polizei und Spurensicherung war da...
Der Schaden wurde dann unserer Versicherung (TK ohne SB / VK mit 500 SB) gemeldet. Gutachter der Versicherung kam raus und wir hatten kurzzeitig überlegt, den Schaden in einer Vertragswerkstatt unserer Versicherung beheben zu lassen, daher wurde im 1. Gutachten mit den Verrechnungssätzen der Vertragswerkstatt kalkuliert. Kalkuliert wurde hier das BMW Radio/Navi zzgl. einer Altteilpfandpauschale in Höhe von 1000€. Haben uns aber dann doch für eine andere Variante der Reparatur entschieden, darauf hin wurde das Gutachten umgeschrieben, mit den ortsüblichen Verrechnungssätzen abzgl. der Pfandpauschale. Habe dann in mehreren BMW Autohäusern angerufen, diese Pfandpauschale wird IMMER erhoben, da dieser Preis für das Radio/Navi nur im Austausch gegen das Altteil besteht.
Meine Versicherung sieht es jedoch nicht ein, diese Altteilpfandpauschale mit auszuzahlen, was sie aber doch eigentlich müsste oder nicht? Die AT Pfand ist doch Bestandteil der Wiederbeschaffung und diese muss nach einem solchen Schaden doch gegeben sein oder sehe ich das falsch???
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31 Antworten
Mhmm..., so verkehrt liegst da prinzipiell nicht, obgleich Du in dem Fall eigentlich noch Glück hast, denn normalerweise wird nur der Zeitwert / Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Gebrauchtteils ersetzt. Hatte das Vergnügen vor etwa 2 Jahren beim 5'er E60... Da kommen dann typische Ebay-Preise von gewerblichen Anbietern mit Gewährleistung auf den Tisch und die liegen so bei etwa 650 bis 800 Euro für Navi mit Monitor.
Im Falle eines Falles würde ich aber dennoch gegen die Entscheidung der Versicherung vorgehen (wenn die schon so blöd sind und von einer Neuteilbeschaffung ausgehen), weil diese Pfandpauschale nur dann entfällt, wenn ein defektes Altgerät abgegeben werden kann, was bei Diebstahl aber nun mal nicht der Fall ist. Normalerweise hätte die Werkstatt aber auch im Kostenvoranschlag diese Pauschale einfach rausrechnen und auf den reinen Teilepreis abstellen können.
Wenn Du sagt, dass sich für eine andere Art der Reparatur entschieden wurde, dann nehme ich mal an, dass die Nummer mit einem Gebrauchtteil erfolgt und das Ganze fiktiv abgerechnet werden soll. In der Regel bleibt da noch gut Geld über. In dem Fall vielleicht einfach gut sein lassen, nicht dass die Versicherung den eigenen Abrechnungsfehler noch bemerkt...
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 12. Dezember 2014 um 10:39:37 Uhr:
Im Falle eines Falles würde ich aber dennoch gegen die Entscheidung der Versicherung vorgehen (wenn die schon so blöd sind und von einer Neuteilbeschaffung ausgehen),
Was heißt hier blöd? Es gibt Versicherungen, die nur den Zeitwert bezahlen. Genauso gibt es aber Versicherungen, bei denen in den AKBs steht, dass sie immer den Neuwert bezahlen (Kein Abzug Neu für Alt). Das ist unter anderem ein ganz wichtiger Punkt, auf den ich bei der Wahl der Versicherung achte, weil ich eben keine Lust habe, bei einem Naviklau trotz Kasko auf 1000€ oder mehr sitzen zu bleiben.
Also einfach mal die Versicherungsbedingungen checken - falls dort ein Abzug bei Einbau von Neuteilen vereinbart ist, sehe ich hier eher schlechte Chancen.
Nun gut, da muss ich passen... Bietet meine Versicherung nur innerhalb der ersten 2 Jahre ab Erstzlassung an und jene zwei oder drei die ich zuvor hatte, haben das ebenso gehandhabt. Wenn es tatsächlich noch Versicherer gibt, die grundsätzlich den Neuwert ersetzen, dann dürfte das relativ selten sein und sich im Preis widerspiegeln.
Aber gut, wenn dem so ist, ist's ja gut so...
In dem Fall sähe ich den TE aber auch absolut im Recht und würde gegen die Entscheidung des Versicherers vorgehen. Wobei ich als Versicherer dann hingehen würde und für 100 Euro irgendein defektes Gerät kaufen, welches dann die Pfandaufrechnung ausschließt, und zwar im Zuge der Schadensminderungspflicht. Könnte ein versicherer sogar verlangen, müsste dann aber auch die Kosten für das defekte Altgerät übernehmen...
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 12. Dezember 2014 um 11:49:19 Uhr:
Nun gut, da muss ich passen... Bietet meine Versicherung nur innerhalb der ersten 2 Jahre ab Erstzlassung an und jene zwei oder drei die ich zuvor hatte, haben das ebenso gehandhabt. Wenn es tatsächlich noch Versicherer gibt, die grundsätzlich den Neuwert ersetzen, dann dürfte das relativ selten sein und sich im Preis widerspiegeln.
So selten ist das gar nicht mal. Und ich kann dir versichern - es schlägt sich nicht nieder, habe eine sehr günstige Versicherungsprämie Bin bei der Provinzial Rheinland.
Gut, ich meine günstig ist hier immer etwas relativ...
Aber wie gesagt, wenn es das gibt, ist's ja okay. Werd ich beim nächsten Fahrzeug- oder Versicherungswechsel sicher auch mal drauf schauen...
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 12. Dezember 2014 um 12:13:46 Uhr:
Gut, ich meine günstig ist hier immer etwas relativ...
Aber wie gesagt, wenn es das gibt, ist's ja okay. Werd ich beim nächsten Fahrzeug- oder Versicherungswechsel sicher auch mal drauf schauen...
Ja, relativ zu anderen Versicherern günstig natürlich. Ich vergleiche schon jedes Jahr die Versicherungen und da ist die Provinzial immer gut dabei. Von daher passt alles.
Man beachte auch die Rückstufung im Schadensfall ... bei manchen fällt man von 30 nach 11, bei anderen nur nach 22.
und bei einem Wechsel werden diese Zahlen weitergegeben, nicht das was der Rabattschutz verschleiert hat.
Uiii, da sehe ich aber durchaus Klagepotenzial, weil ja eigentlich der Eindruck vermittelt wird, dass der Rabattschutz eben nicht zu einer Rückstufung führt. Da muss es unerheblich sein, ob man später dann den Versicherer wechselt - zum Beispiel weil man im Kaskofall mit der Regulierung nicht so ganz zufrieden ist...
Zitat:
@NeoNeo28 schrieb am 12. Dezember 2014 um 12:36:22 Uhr:
Uiii, da sehe ich aber durchaus Klagepotenzial, weil ja eigentlich der Eindruck vermittelt wird, dass der Rabattschutz eben nicht zu einer Rückstufung führt. Da muss es unerheblich sein, ob man später dann den Versicherer wechselt - zum Beispiel weil man im Kaskofall mit der Regulierung nicht so ganz zufrieden ist...
Ne, steht in den Vertragsbedingungen eindeutig drin: Die Beiträge bleiben zwar durch den Rabattschutz gleich, die tatsächliche SF-Einstufung ändert sich aber nach einem Unfall selbstverständlich entsprechend der Vertragsbedingungen und wird bei einem Versichererwechsel auch so weitergemeldet.
Indirekt bedeutet diese Rabattschutzregelung, dass man sich den Wechsel nach einem Unfall doch bitte mal genau überlegen sollte. Schon geschickt, so eine Versicherung.
Muss ich doch glatt mal nachschlagen, wenn ich später a bissl Zeit hab. Dachte nämlich, das gilt eher für die versicherungsinterne Einstufung der SF. Ich wäre jetzt zum Beispiel laut FS-Klasse bei 35%, die Versicherung gewährt mir eine Einstufung auf 27%, die im Falle eines Wechsels natürlich nicht weitergemeldet werden würde.
Aber gut, hab mir die AGB meiner Kfz auch noch nie so wirklich im Detail zu Gemüte geführt, deshalb glaub ich Euch das jetzt mal vorbehaltlos...
..dann wird's aber Zeit.....
Kannst meine dann mitlesen. ..
@Neo
Der Rabattretter rettet deinen Rabatt - bei der jeweiligen Gesellschafft - mehr nicht.
Und hier ist`s wie im Möbel-/Küchenhaus: 50% Rabatt! 70% Rabatt! Völlig wurscht! Wichtig ist, was unten steht
Was dir niemand rettet ist deine Schadenfreiheitsklasse - also deine schadenfreie Versicherungsjahre. Die "SF-Klasse" eben. Die richtet sich nach der Rückstufungstabelle deines jeweiligen Versicherers und muss selbst bei der selben Gesellschaft nicht in allen Tarifen gleich sein.
Ist aber völlig egal, weil:
Wir nutzen absichtlich keinen Rabattretter! Denn tritt ein Schadensfall ein, wird dieser durch den Versicherer beglichen. Nun werden wir zur nächsten Fälligkeit (meist Jahresende) den Vertrag kündigen und suchen uns bei einer anderen Gesellschaft einen Vertrag mit der bestmöglichen Rückstufungstabelle - natürlich nur sofern einer zu finden ist
Die Vorversicherung meldet nun die aktuelle SF-Klasse + 1 Schaden an den neuen Versicherer und dessen Rückstufungstabelle findet Anwendung. Theoretisch kann man sich dann ein weiteres Jahr später wieder ganz nach Lust und Belieben eine neue Versicherung suchen - und ggf. wieder ein paar Euros sparen.
Warum glaube ich nicht an den Rabattretter und die Großzügigkeit "meiner" Versicherung.
Ich war die letzten 7 Jahre bei der selben Gesellschaft versichert. In den ersten 4 (!) Jahren haben sie versucht mir zur Fälligkeit eine höhere Prämie als für vermeintliche Neukunden unterzujubeln. Nicht viel, mal 20,- mal 30,- oder 40,- EUR... aber der Onlinerechner sprach jedes mal eine andere Sprache
Ich fragte jedes mal nach und bekam den günstigeren Preis. Im 3. oder 4. Jahr fragte ich dann, ob das eigentlich ein "runnig gag" werden soll
Zur Antwort bekam ich zu hören: "Nein, das machen fast alle Gesellschaften". Neukunden sollen mit günstigen Preisen angelockt werden. Trotzdem deckte sich in den darauf folgenden Jahren meine Prämie bis auf 1-2,- EUR mit dem online Rechner
Rabattretter ist nix anderes als eine umarmende Kundenbindung seitens der Versicherer mit eingeschränkten Vergleichsmöglichkeiten für den Kunden
Mit dem wechseln das ist ja gut und schön, und auch richtig, Konkurrenz belebt das Geschäft.....
Das ändert aber nix daran das bei einem oder zwei Schäden der SFR entsprechend gestuft wird, dadurch hast du dann auch bei der neuen Gesellschaft einen höheren Prozenzsatz, die variieren ein paar Prozentpunkte (5-10%), aber nicht so gewaltig um das auffangen zu können....
Wenn du natürlich das Glück hast eine gesellschaft zu finden die eine bessere Rückstufungspolitik hat als die vorherige und dazu noch günstiger ist, ist das schön, aber nicht auf die Allgemeinheit anzuwenden......
Die Konstellation dürfte sehr selten sein....