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Range Rover Bestellung
Hallo
Leider mußte ich auch feststellen, dass Range Rover Verkäufer Fehler machen bei Bestellungen.
Wie es aussieht weigern die es kostenpflichtig zu korrigieren bzw eine Lösung anzubieten.
Ich war da mit einer Liste mit meinen Vorstellungen (Plus Festplatten Navi).
Er hatte auch uns ein Vorführwage vorgestellt, doch hatte der keinen Key Entry System.
Wir meinten dann, so wollen wir es haben doch mit Key Entry und den 2016 Modell
Er beställts es sogleich und ich unterschrieb den Kurzvertrag ohne Kopie
Heute mußte ich feststellen, dass Das Auto kein Navi hat. Nach eine Anfrage meinte er ich wollte ja mit dem Smartphone Navigieren. Auch hätten wir gesagt wir wollen keinen Navi.
Auch das Nachrüsten wollen Die nicht (obwohl ich bezahle).
Rücknahme auf keinen Fall.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@mcalatayu schrieb am 27. Januar 2016 um 19:12:42 Uhr:
Hallo
Leider mußte ich auch feststellen, dass Range Rover Verkäufer Fehler machen bei Bestellungen.
Ja, das ist so. Und zwar einfach darum, weil sich viele Menschen ab und an irren ...
Zitat:
@mcalatayu
... und ich unterschrieb den Kurzvertrag ohne Kopie
... aber dafür kann doch der Verkäufer nichts ...
Zitat:
@mcalatayu
Auch das Nachrüsten wollen Die nicht (obwohl ich bezahle).
Logisch, nachrüsten is in solchen Fällen nich, da gibbet nur Neubestellung ab Werk.
Zitat:
@mcalatayu
Rücknahme auf keinen Fall.
Warum auch?
Zitat:
@mcalatayu
Klar, das liegt einzig und allein an denen! DU hast ja immer gewusst, was DU wolltest. Wenn DIE das nicht auf die Reihe kriegen, ist das doch nicht deine Schuld!
kopfschüttelnder Gruss
Steuerkatze
Ähnliche Themen
35 Antworten
Zitat:
@mcalatayu schrieb am 27. Januar 2016 um 19:12:42 Uhr:
Hallo
Leider mußte ich auch feststellen, dass Range Rover Verkäufer Fehler machen bei Bestellungen.
Ja, das ist so. Und zwar einfach darum, weil sich viele Menschen ab und an irren ...
Zitat:
@mcalatayu
... und ich unterschrieb den Kurzvertrag ohne Kopie
... aber dafür kann doch der Verkäufer nichts ...
Zitat:
@mcalatayu
Auch das Nachrüsten wollen Die nicht (obwohl ich bezahle).
Logisch, nachrüsten is in solchen Fällen nich, da gibbet nur Neubestellung ab Werk.
Zitat:
@mcalatayu
Rücknahme auf keinen Fall.
Warum auch?
Zitat:
@mcalatayu
Klar, das liegt einzig und allein an denen! DU hast ja immer gewusst, was DU wolltest. Wenn DIE das nicht auf die Reihe kriegen, ist das doch nicht deine Schuld!
kopfschüttelnder Gruss
Steuerkatze
Ich will ja bezahlen für den update. So isses net.
Geht das überhaupt?
Bei der Bestellung war ein Zeuge dabei.
moin... da hätte ich auch fast bestellt. wie auch immer ist es ärgerlich...
vielleicht ist ja sowas hier für dich eine alternative? da gibt es glaube ich aber noch mehr an alternativen. am besten zu acr blissestraße!
http://www.axionag.de/.../...rover-evoque-navigations-nachruestsatz_de
video dazu: https://www.youtube.com/watch?v=yZI_qpbdBMM
gruss olaf
Danke Dir. Ich vermute aber das dan die Garanie futsch ist. Oder?
Das Ding ist neu (30km)
@pilot2000: Solche massiven Eingriffe in die Fahrzeugelektronik haben in der Regel einen Garantieverlust des Herstellers zur Folge ...
Darum meine Empfehlung bei einem Neufahrzeug, insbesondere einem von JLR: Never ever!
Gruss
Steuerkatze
Ist es nicht möglich oder wollen die nicht es Freischalten.
Der Touchscreen 8,5" ist vorhanden. Auch GPS & InControll beider Ausführungen sind Vorhanden.
350 Watt anlage und Rückwertskammera.
Es fehlen nur die Festplatte und Freischaltung. Oder sehe ich das Falsch.
habe ich noch nie etwas von gehört... habe bei vielen meiner autos andere radios/navis eingebaut. auch bei leasing.. einfach drin gelassen, junior auch... kannst doch ein zusatzgerät einbauen oder auch andere lautsprecher... tv, alarm, gps ortung und was weiß ich...meist freuen sie sich über das upgrade oder es ist ihnen egal. frag nach und gut ist.
gruss olaf
Zitat:
@pilot2000 schrieb am 27. Januar 2016 um 21:30:08 Uhr:
habe ich noch nie etwas von gehört...
Nun ja, noch hast du ja etwas Zeit ... bis du erkennen wirst, dass bei JLR Vieles anders ist ...
Zum Beispiel auch das mit der Garantie:
Garantieausschlüsse: Unzulässige Veränderungen am Fahrzeug oder an den Teilen (Veränderungen außerhalb der Land Rover-Spezifikationen)
Und bitte glaube mir, die ziehen das pickelhart durch!
Gruss
Steuerkatze
ja das steht doch bei fast jedem hersteller iw, einfach nachfragen und absegnen lassen, wir sprechen ja hier lediglich von einem navi nachrüstsatz, klappt schon.
lg
p.s. frau und ich fahren eh nur nach iphone navi ausser wenn es jaaaanz weit wech jet,
Die Frage ist doch im Endeffekt was auf dem Kaufvertrag steht, den Du unterschrieben hast - egal ob Kopie oder nicht.
Wenn da die HDD Navigation draufsteht, dann hast du einen rechtsverbindlichen Vertrag mit denen und die müssen Dir ein solches Fahrzeug auch liefern. Wenn der Händler das nicht tut/kann, hast Du Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn in dem Kaufvertrag das eben nicht drinsteht, hast Du ein Fahrzeug ohne HDD-Navi bestellt. In dem Fall bist Du verpflichtet das Auto so abzunehmen, oder Schadenersatz an den Händler zu zahlen.
Kopie oder nicht tut hier eigentlich nichts zur Sache. Der Vertrag mit Deiner Unterschrift muss beim Händler vorliegen (falls nicht hat niemand einen Vertrag mit irgendjemand anderem, niemand kriegt was, niemand zahlt was) und ist da sicherlich auch einsehbar - falls Du tatsächlich etwas unterschrieben hast, was Du nicht bestellen wolltest/haben willst ist das dann Pech für Dich. Bevor man den Kaufvertrag für ein Fahrzeug unterschreibt sollte man diesen allerdings schon mal auf Komplettheit und Richtigkeit überprüfen...
Nebenbei: Das SD-Navi ist um Welten besser als das HDD-Navi bei LR - insofern hast Du vielleicht einfach Glück gehabt und bekommst so das bessere System
Zitat:
@TonyAlmeida schrieb am 27. Januar 2016 um 22:21:24 Uhr:
Die Frage ist doch im Endeffekt was auf dem Kaufvertrag steht, den Du unterschrieben hast - egal ob Kopie oder nicht.
Wenn da die HDD Navigation draufsteht, dann hast du einen rechtsverbindlichen Vertrag mit denen und die müssen Dir ein solches Fahrzeug auch liefern. Wenn der Händler das nicht tut/kann, hast Du Anspruch auf Schadenersatz.
Wenn in dem Kaufvertrag das eben nicht drinsteht, hast Du ein Fahrzeug ohne HDD-Navi bestellt. In dem Fall bist Du verpflichtet das Auto so abzunehmen, oder Schadenersatz an den Händler zu zahlen.
Kopie oder nicht tut hier eigentlich nichts zur Sache. Der Vertrag mit Deiner Unterschrift muss beim Händler vorliegen (falls nicht hat niemand einen Vertrag mit irgendjemand anderem, niemand kriegt was, niemand zahlt was) und ist da sicherlich auch einsehbar - falls Du tatsächlich etwas unterschrieben hast, was Du nicht bestellen wolltest/haben willst ist das dann Pech für Dich. Bevor man den Kaufvertrag für ein Fahrzeug unterschreibt sollte man diesen allerdings schon mal auf Komplettheit und Richtigkeit überprüfen...
Nebenbei: Das SD-Navi ist um Welten besser als das HDD-Navi bei LR - insofern hast Du vielleicht einfach Glück gehabt und bekommst so das bessere System
Sehe ich auch so, der Händler hat mir den Vertrag vorgelegt, die einzelnen bestellten Extras nochmals erklärt und mir einen Durchschlag mitgegeben.
Etwas Verantwortung habe ich wohl als Kunde auch, da kann man nicht alles auf den Händler schieben!
Wenn ich einen Vertrag für eine Eigentumswohnung unterschreibe, lese ich den ja auch vorher durch.
Überprüfen ist gut. Nur eine kurze Zusammenfassung (5 Zeilen) sollte ich unterschreiben, das wars.
Wollte ne Kopie doch er meinte später bei ber Übergabe. Habe schriftlich mehrfach um ne kopie gebeten aber nix.
Ein detalierte nie vorgelegt bekommen. (Bis dato nicht)
Es wurde nicht durchgegangen, da er meinte in diesen Vertrag sind alle unsere Wünsche. Ich soll unterschreiben und fertig.
Kopie? "Das machen wir hier nicht so"
Zitat:
@mcalatayu schrieb am 27. Januar 2016 um 22:36:57 Uhr:
Überprüfen ist gut. Nur eine kurze Zusammenfassung (5 Zeilen) sollte ich unterschreiben, das wars.
Wollte ne Kopie doch er meinte später bei ber Übergabe. Habe schriftlich mehrfach um ne kopie gebeten aber nix.
Ein detalierte nie vorgelegt bekommen. (Bis dato nicht)
Da stellt sich natürlich die Frage, ob du ihn - deinen Neuen - schon übernommen hast? Wenn ja, wirds schwierig.
Wenn nein, solltest du die Übernahme vorerst verweigern und auf einer Kopie des Kaufvertrages bestehen! Wenn die die Herausgabe verweigern, wendest du dich an deine Rechtsschutzversicherung oder an einen Verbraucherzentrale.
Gruss
Steuerkatze