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Raten Kredit Wiederrufen???
Hallo zusammen,
ich stecke etwas in schwierigkeiten.
Also bei mir geht es um ein Motorrad was ich vor 3 Wochen gekauft habe beim Motorrad Händler.
Die Summe beläuft sich um 3990 €.
Ich habe beim Händler alle Verträge unterzeichnet und ich bin mir nicht ganz sicher ob es ab dem Datum auch in kraft tretet.
Meine Bank hat mir noch keinen Kreditvertrag zugeschickt sondern nur ein Schreiben mit der Aufliestung der Gesamtsumme.
Jetzt kommt die frage ob ich nun gebrauch machen kann von meinem 2 wöchigen Wiederrufsrecht?
Kann mir da bitte jemand mal ein wenig helfen..
Ich wäre da sehr dankbar.
Grüße
Beste Antwort im Thema
So wie ich Dein Posting interpretiere, hast Du ein Motorrad bei Deinem Händler gekauft und bei Deiner Bank einen Ratenkredit beantragt (also keine Herstellerbank, da Du von "Deiner" Bank sprichst).
Wenn dies so ist, hast Du generell kein Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrags für das Motorrad.
Was den Kreditvertrag angeht, hast Du 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn es allerdings Deine Hausbank ist, wird es sicher kein Problem, den Kreditvertrag zu stornieren, wenn der Kredit noch nicht ausbezahlt ist.
Allerdings werde ich aus Deinem Posting auch nicht ganz schlau. Für mich ist nicht klar, ob Du das Motorrad gar nicht mehr willst, oder ob Du es nur nicht finanzieren möchtest ...
Gruß
Der Chaosmanager
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34 Antworten
So wie ich Dein Posting interpretiere, hast Du ein Motorrad bei Deinem Händler gekauft und bei Deiner Bank einen Ratenkredit beantragt (also keine Herstellerbank, da Du von "Deiner" Bank sprichst).
Wenn dies so ist, hast Du generell kein Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrags für das Motorrad.
Was den Kreditvertrag angeht, hast Du 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn es allerdings Deine Hausbank ist, wird es sicher kein Problem, den Kreditvertrag zu stornieren, wenn der Kredit noch nicht ausbezahlt ist.
Allerdings werde ich aus Deinem Posting auch nicht ganz schlau. Für mich ist nicht klar, ob Du das Motorrad gar nicht mehr willst, oder ob Du es nur nicht finanzieren möchtest ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
So wie ich Dein Posting interpretiere, hast Du ein Motorrad bei Deinem Händler gekauft und bei Deiner Bank einen Ratenkredit beantragt (also keine Herstellerbank, da Du von "Deiner" Bank sprichst).
Wenn dies so ist, hast Du generell kein Widerrufsrecht bezüglich des Kaufvertrags für das Motorrad.
Was den Kreditvertrag angeht, hast Du 14 Tage Widerrufsrecht. Wenn es allerdings Deine Hausbank ist, wird es sicher kein Problem, den Kreditvertrag zu stornieren, wenn der Kredit noch nicht ausbezahlt ist.
Allerdings werde ich aus Deinem Posting auch nicht ganz schlau. Für mich ist nicht klar, ob Du das Motorrad gar nicht mehr willst, oder ob Du es nur nicht finanzieren möchtest ...
Gruß
Der Chaosmanager
Hallo,
ich möchte das Motorrad nicht mehr finanzieren und am liebsten alles rückgängig machen.
Ich habe den Kredit über den Händler aufgenommen. Er sagte mir selbst, dass ich innerhalb 14 Tage einen Wiederrufsrecht habe. Heute erst kam ein schreiben von der Bank aber es sah nicht so aus wie einen Kredit Vertrag.
Wenn ich also morgen Wiederrufe könnte ich eigentlich da raus...
Kannst du mich jetzt besser verstehen?
danke erstmal für deine Antwort
Laufen die 14 Tage Widerrufsfrist ab Unterschrift auf dem Antrag? Ich meine, dass es so ist. Demnach hättest du keine Widerrufsmöglichkeit mehr, da bereits drei Wochen vergangen sind.
Gruß Christof
Zitat:
Original geschrieben von Hemmi1953
Laufen die 14 Tage Widerrufsfrist ab Unterschrift auf dem Antrag? Ich meine, dass es so ist. Demnach hättest du keine Widerrufsmöglichkeit mehr, da bereits drei Wochen vergangen sind.
Gruß Christof
Hallo, ich zietiere einen ausschnitt.
Hierbei gilt das Absendedatum der Widerrufserklärung als Stichtag (die Rechtzeitige Absendung ist also zu beachten).
Sie müssen hierbei dem Kreditinstitut keinen Grund mitteilen, sondern können ohne Angabe von Gründen den Kredit kündigen.
Die Fristen sind genau einzuhalten. Denn nur bei fristgerechter Widerrufung ist die Kündigung auch rechtens. Die zweiwöchige Frist beginnt ab dem Zeitpunkt an dem Sie das Kredit-Institut über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt hat und Ihnen Ihren Kreditvertrag ausgehändigt hat. Meist geschieht dies gemeinsam.
Die Belehrung über ihr Recht zum Widerrufen des Kredit-Vertrages muss schriftlich und gut sichtbar für den Verbraucher erfolgen. Eine kurze Klausel im kleingedruckten des Kreditvertrages genügt nicht um als Bank seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Die schriftliche Belehrung zum widerruf muss gut erkennbar für den Kunden sein und auch Namen und Anschrift des Institutes/Person enthalten welcher die Widerrufserklärung zuzusenden ist.
Das schreiben von heute, da stehen nur meine Persönlichen Kredit Daten.. Ich weiss nur das ich beim Händler schon einiges unterschreiben habe. Aber von der Bank habe ich keine Belehrung bekommen oder sonst was.
Eventuell hast du aber schon auf dem Antrag die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen? Ich würde da an deiner Stelle mal nachsehen.
Gruß Christof
Zitat:
Original geschrieben von MRSimson
Ich weiss nur das ich beim Händler schon einiges unterschreiben habe. Aber von der Bank habe ich keine Belehrung bekommen oder sonst was.
Wenn Du beim Händler Verträge unterschrieben hast, dann hast Du doch die Kopien, oder?
Bei einem Kreditantrag unterschreibst Du i. d. R. dreimal: Einmal den Vertrag als solchen, die zweite Unterschrift, dass Du das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen hast und eine Kopie erhalten hast, die dritte Unterschrift, dass Du damit einverstanden bist, dass die Kreditdaten der Schufa übermittelt werden.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von Hemmi1953
Eventuell hast du aber schon auf dem Antrag die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen? Ich würde da an deiner Stelle mal nachsehen.
Gruß Christof
Tja das wäre schön wenn ich was in der Hand gehabt hätte.
Der Händler sagte, dass ich den rest alles per Post bekommen würde..
Irgendwas scheint da schief zu laufen...
Ich werde morgen die Bank anrufen.. Was besseres fällt mir nicht ein..
Eine Rechtschutzversicherung habe ich auch nicht wenn es zur härteren maßnahmen kommen sollte.
Hallo nochmal..
ich habe doch was gefunden und zwar die kopie des Vertrages was ich mitbekommen habe. Das Datum kann ich leider nicht erkennen. Da der Händler unleserlich geschrieben hat.
Und nun könnte man weiter diskutieren ob ich das Motorrad trotz aldem weiter verkaufen kann. Egal ob ich 300€ verlust mache aber hauptsache weg von der Finanzierung.
Hilfe.....
Zitat:
Original geschrieben von MRSimson
das wäre schön wenn ich was in der Hand gehabt hätte
... aha ...
Zitat:
Original geschrieben von MRSimson
ich habe doch was gefunden und zwar die kopie des Vertrages was ich mitbekommen habe.
... schon bemerkenswert: Nach rd. 3 Wochen wusstest Du nicht mehr, ob Du eine Kopie erhalten hast oder nicht ...
Was ich nicht nachvollziehen kann, weshalb man ein Motorrad kauft und dieses finanziert, aber dann nach drei Wochen erkennt, dass man es doch nicht wollte ... hat sich bei Dir so viel in diesen drei Wochen verändert?
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, kannst Du eigentlich nur darauf hoffen, dass der Kreditgeber und der Händler Dich kulanzhalber aus dem Vertrag lassen, andernfalls würde Dir auch keine Rechtschutzversicherung helfen ... Du kannst nur gegen Rechtsbrüche klagen, bei persönlichen Fehlentscheidungen hilft Dir kein Gericht.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von MRSimson
Zitat:
Original geschrieben von Hemmi1953
Laufen die 14 Tage Widerrufsfrist ab Unterschrift auf dem Antrag? Ich meine, dass es so ist. Demnach hättest du keine Widerrufsmöglichkeit mehr, da bereits drei Wochen vergangen sind.
Gruß Christof
Hallo, ich zietiere einen ausschnitt.
Hierbei gilt das Absendedatum der Widerrufserklärung als Stichtag (die Rechtzeitige Absendung ist also zu beachten).
Sie müssen hierbei dem Kreditinstitut keinen Grund mitteilen, sondern können ohne Angabe von Gründen den Kredit kündigen.
Die Fristen sind genau einzuhalten. Denn nur bei fristgerechter Widerrufung ist die Kündigung auch rechtens. Die zweiwöchige Frist beginnt ab dem Zeitpunkt an dem Sie das Kredit-Institut über Ihr Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt hat und Ihnen Ihren Kreditvertrag ausgehändigt hat. Meist geschieht dies gemeinsam.
Da nach Aussage des Te der Kreditvertrag noch nicht ausgehändigt wurde und die Widerrufsfrist erst mit Erhalt des Vertrages zu laufen beginnt, kann der Kredit noch widerrufen werden (vorausgesetzt die Aussagen des Te sind zutreffend)
O.
Ja in diesen wochen hat sich sehr viel verändert und ich konnte das alles nicht vorausehen.
Und wenne s nicht klappt könnte ich das Motorrad trotzdem weiterverkaufen?
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von MRSimson
das wäre schön wenn ich was in der Hand gehabt hätte
... aha ...
Zitat:
Original geschrieben von Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von MRSimson
ich habe doch was gefunden und zwar die kopie des Vertrages was ich mitbekommen habe.
... schon bemerkenswert: Nach rd. 3 Wochen wusstest Du nicht mehr, ob Du eine Kopie erhalten hast oder nicht ...
Was ich nicht nachvollziehen kann, weshalb man ein Motorrad kauft und dieses finanziert, aber dann nach drei Wochen erkennt, dass man es doch nicht wollte ... hat sich bei Dir so viel in diesen drei Wochen verändert?
Wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist, kannst Du eigentlich nur darauf hoffen, dass der Kreditgeber und der Händler Dich kulanzhalber aus dem Vertrag lassen, andernfalls würde Dir auch keine Rechtschutzversicherung helfen ... Du kannst nur gegen Rechtsbrüche klagen, bei persönlichen Fehlentscheidungen hilft Dir kein Gericht.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
Original geschrieben von MRSimson
Und wenne s nicht klappt könnte ich das Motorrad trotzdem weiterverkaufen?
Für einen Fahrzeugverkauf benötigst du den Fahrzeugbrief. Dieser könnte aber im Zuge der Kreditvergabe bei der Bank hinterlegt sein. Hierzu solltest du mal in deine Unterlagen schauen und ggf. mit der kreditgebenden Bank Rücksprache halten.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Da nach Aussage des Te der Kreditvertrag noch nicht ausgehändigt wurde und die Widerrufsfrist erst mit Erhalt des Vertrages zu laufen beginnt, kann der Kredit noch widerrufen werden (vorausgesetzt die Aussagen des Te sind zutreffend)
Das Problem dürfte sein, dass die Widerrufsfrist mit dem Datum des Kreditantrags zu laufen beginnt, da in den Bedingungen steht, dass die Frist beginnt, wenn die Bank den Kreditnehmer über das Widerrufsrecht in Kenntnis gesetzt hat. Wie schon gesagt, unterschreibt man als Kreditnehmer im Regelfall diese Klausel mit dem Kreditantrag.
Gruß
Der Chaosmanager
Die Bank hat den Neuen Fahrzeugbrief und ich habe den Alten.
Sollte jemand interesse haben könnte er das motorrad doch auch anmelden. Ich würde dan vertragich festhalten dann nach ablösung des Kredites der jeweilige Besitzer den Fahrzeugbrief per Post zugestellt bekommt.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von MRSimson
Und wenne s nicht klappt könnte ich das Motorrad trotzdem weiterverkaufen?
Für einen Fahrzeugverkauf benötigst du den Fahrzeugbrief. Dieser könnte aber im Zuge der Kreditvergabe bei der Bank hinterlegt sein. Hierzu solltest du mal in deine Unterlagen schauen und ggf. mit der kreditgebenden Bank Rücksprache halten.