Ratschlag beim Umtausch einer Lichtmaschine
Hallo,
brauche mal ein Ratschlag wie man am besten vorgeht in folgendem Fall.
Im Februar 2010 habe ich mir eine neue Lichtmaschine gekauft (KFZteile24). Diese hat im November angefangen zu Qualmen worauf hin ich diese ausgebaut habe. Die Welle ist fest also für mich klar ein Lagerschaden und somit Reklamation. Dann hab ich sie mit Beschreibung des Fehlers zurückgeschickt und heute (nach fünf Wochen) hab ich sie ohne Erklärung wieder bekommen. Kurzer anruf bei KFZteile24 und man erklärte mir es würde kein fehler vorliegen. Wohlgemerkt die Welle ist fest und das Innenleben geschmolzen.
Wie geht man da jetzt weiter vor hat da jemand ein TIP? Ich koche hier schon fast über will aber auch nicht wegen 160 Euro zum Anwalt rennen......
LG
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23 Antworten
Was genau haben sie gesagt? Die können ja nicht sagen das sie Ok ist wenn die Welle fest ist ...
Ich habe am Telefon nur zu hören bekommen das kein Defekt vorliegt. Ich hab gesagt die aussage brauch ich schriftlich und eine Kopie des Prüfberichtes. Das ganze hab ich auch noch schriftlich per Mail geschrieben.
welle fest = kein mangel .... seltsame ansichten haben die.
erstmal ein Tipp (auch wenns kurios klingt): schriftlich immer entweder per einwurf-einschreiben oder (billiger) per fax mit empfangsprotokoll. da hast du gerichtsfest den zugang deiner post bewiesen.
inhalt: präzise und höfliche mängelrüge + bitte um austausch ganz normal mit fristsetzung und bitte um mitteilung wie verfahren werden soll (du hast ja schon mal das teil hingeschickt).
vielleicht merken sie dann, dass du ernst machst. wenn nicht, kündigst du rückgängigmachung des kaufvertrags an, denn ein festgehen der welle ist ein mangel, der nach so kuzer laufzeit noch nicht geschehen dürfte, also muss die grundlage dieses mangels schon beim kauf angelegt gewesen sein. wenn sie darauf nicht eingehen, musst du leider nen mahnbescheid loslassen, da hilft dann nichts, dazu solltest du aber dann dir ne kleine versierte hilfe vor ort organisieren, ist an sich nicht schwer, schau hier http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid
alternative ist der freundliche anwalt ... kostet halt mehr geld.
He bist du Anwalt? Genau nach so etwas hab ich gesucht. Werde dann morgen zusätzlich Faxen machen :-))) Ich werde dann berichten was als Antwort kam. Vielen Dank für deine schnelle Hilfe
LG
Hallo zusammen,
hatte auch ein Problem allerdings mit einer Versicherung und habe was gefaxt mit Protokoll - Nachweis.
Das Gericht kennt kein Fax an. Also kannst auch e-mail schreiben zählt vor Gericht genausoviel wie ein Fax.
Am allerbesten ist Einschreiben mit Rückschein.
MfG
Floriansgn
So hab heute ein Fax geschickt und eine stunde später diese Antwort bekommen:
ich habe den Fall unserer Retourenabteilung nochmals geschildert. Diese
werden den Auftrag nochmals prüfen und sich mit Ihnen in den nächsten Tagen
in Verbindung setzen.
Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.
Für weitere Fragen rundum Kfzteile24 stehe ich ihnen natürlich gern zur
Verfügung.
Mal sehen was da kommt.......
@floriansgn...oh, die gerichte erkennen sehr wohl ein fax als beweisstück an. du musst dir nur die faxbestätigung ausdrucken. noch besser ist es, wenn du das fax auch noch von einem zweit-gerät versendest.
aber egal ob email, fax oder einschreiben: schriftlich muss die kommunikation erfolgen. und man sollte ebenso eine nachvollziehbare antwortfrist geben. ein mahnbescheid ist sehr aufwendig und kann sehr in die länge gezogen werden. anwälte sind da meistens effektiver. und die kosten dafür trägt der, der unrecht hat. am sichersten ist man, wenn man eine verkehrs-rechtsschutz-versicherung hat. wenn ich noch nie einen rechtsschutz gebraucht habe, in meinem leben, aber die verkehrsrechtsschutz hat mir schon sehr oft zu meinem recht verholfen...meine anwältin war da natürlich nicht ganz unbeteiligt ;-)
wichtig: immer höflich, aber bestimmt bleiben :-)
wieder ein Unternehmer der unbedingt seinen Namen verbrannt sehen will.
Das verstehe wer will.
lg,
Naja ich hätte mal erst den Namen googeln sollen die kommen da nicht gut weg. Man darf aber nicht vergessen das ich da schon so einieges (Lenkgetriebe, antriebswelle, Endtopf, sämtliche Filter usw usw.) dort gekauft habe. Die Preise sind meist unschlagbar und die Lieferung dauert meist nur ein Tag. Entäuscht bin ich trotzdem sollten sie es aber jetzt bereiniegen würde ich da vielleicht weiter einkaufen.
Verärgert bin ich trotzdem weil der Fall so klar ist..........
Ich werde berichten wie es ausgegangen ist
Zitat:
Original geschrieben von frechdach73
ein mahnbescheid ist sehr aufwendig und kann sehr in die länge gezogen werden. anwälte sind da meistens effektiver.
Du hast da schon recht - nur wenn die Gegenseite nicht zahlt oder sich totstellt, dann kann auch der Anwalt nicht weiterhelfen außer gleich zu klagen oder mit dem Mahnbescheid zu arbeiten. Im Endeffekt kommt beides in der Praxis aufs selbe raus - einen vollstreckbaren Titel. Die wirklich lange Wartezeit entsteht oft erst dann, denn bis der Gerichtsvollzieher den Schuldner findet und ggf was pfändbares erwischt, da kanns schon dauern.
Ich bin übrigens kein Anwalt .. aber säumige Vertragspartner gibts viel zu viele und schlechte Erfahrungen im Leben können nicht schaden, wenn man draus lernt.
hmmm...letztendlich hast du recht, dass man lehr ausgeht, wenn es nicht mal mehr etwas zu pfänden gibt. allerdings hat man bessere chancen, wenn man einer der ersten gläubiger ist...und keiner der letzten. daher ist ein mahnbescheid ein weiterer grund, davon abstand zu nehmen. mal vom eigenen arbeitsaufwand, der auf einen zukommt, abgesehen...
natürlich ist es auch eine kosten-nutzen-frage undein abwägen des risikos. aber darüber könnte man sich ja vorher informieren. soweit ich weiss, darf man ja schufa-auskünfte mittlerweile über andere firmen als privatperson einholen...
Hallo zusammen,
wollte mal ein zwischenbericht abgeben. Kfzteile versucht auf zeit zu spielen. Die hoffen wohl das ich aufgebe. Bis heute habe ich nichts schriftliches. Ich bekomme immer nur die aussage das die Ablehnung per E-Mail versand wurde. Sobald ich mich beschwere sagen sie mir das es per Post verschickt wird. Bis heute nichts.....
Nun werde ich morgen beim Anwalt Anrufen und mir ein Termin holen. Lang lebe meine Rechtschutzversicherrung :-)))
Das ganze habe ich natürliche an Akte "wir kämpfen für sie" geschrieben. Nun wird zurück geschossen.
Werde bei einem ergebnis weiter berichten.
LG
ok, da bin ich dann mal gespannt, was dabei herauskommt und wie sich die akte-redaktion dazu äussert. ich drück dir jedenfalls die daumen.
So Post ist angekommen. Begrünung der ablehnung ist folgende.
Das von ihnen zur Garantieüberprüfung eingereichte Aggregat wurde intensiv überprüft. Dabei konnte weder ein Material- noch fertiegungsfehler festgestellt werden. Vielmehr wurde festgestellt, dass die Isolation der Ständerwicklung sowie die Dioden aufgrund von Überlastung überhitzten, was zum ausfall des Aggregats geführt hat. Durch die extreme Hitzeentwicklung ist der Läufer festgeschmolzen.
Ursache: Lichtmaschine durch sonstiege Elektrikfehler, zusätzliche Verbraucherdie nachträglich eingebaut wurden, Verpolung beim überbrücken oder durch eine defekte Batterie im Fahrzeug überlastet.
Morgen hol ich mir mein Termin beim Rechtsanwalt. Wenn die Rechtschutz das übernimmt kann es los gehen. Ich werde da bestimmt ein Gutachten über die Lichtmaschine brauchen. Wo macht man dieses am besten?
LG