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Rechnung nach Unfall

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 15. August 2006 um 8:54

Moin!

Ich hatte mit meinem Golf vor ein paar Wochen einen Unfall. Das ganze im Urlaub. :(

2 Fragen dazu. 1. Schuldfrage:

Ich bin von einer Hauptstraße in eine Nebenstraße rechts abgebogen. Dort sind 2 Fußgänger einfach so auf die Straße gelaufen, ohne zu schauen ob da wer kommt oder sonst irgendetwas. Es war kein Fußgängerüberweg oder ähnliches vorhanden.

Ich habe an der Stelle ne Vollbremsung gemacht und bin auch noch zum stehen gekommen, stand aber mit dem Arsch noch auf der Hauptstraße. 1 Sekunde später war ich ungewollt richtig rum. Da war mir ein 3,5 Tonner drauf gefahren.

Was meint ihr haben die Fußgänger mit schuld?

2. Ich lasse alles im Autohaus reparieren und ich habe eine Abtretung gemacht, das heißt das Autohaus holt sich das Geld von der Versicherung.

Allerdings hatte ich noch zusätzliche Kosten, wie z.B. Fahrt ins Autohaus usw. Kann ich da eine Formlose Rechnung schreiben und hinschicken? Wenn ja wieviel cent darf ich pro km abrechnen?

Hoffe ihr könnt mir helfen!?

Danke schon mal!

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16 Antworten
am 15. August 2006 um 8:59

Hallo, hier können leider keine Rechtsberatungen gegeben werden.

Haste denn wenigstens die Anschrift der Fußgänger?

Bei einer so schwierigen Situation wirste in meinen Augen eh nicht ohne Anwalt und Hauptverhandlung auskommen.

Themenstarteram 15. August 2006 um 9:01

Ich möchte auch keine Rechtsberatung, der Unfall ist von der Polizei aufgenommen worden. Ich möchte nur eure Meinung dazu hören was ihr rein vom logischen sagen würdet. Also wie es logisch wäre, nicht nach STVO, weil das weiß ich ja schon!

1, jeder schwächer Verkehrsteilnehmer hat vorrang. Dazu zählen besonders Fussgäng, Radfahrer (aka Todespiloten ;)) und vor allem kinder. DU musst auf sie rücksicht nehmen und vorrausschauned fahren. Die haben also 0 Schuld.

Kann dir aber auch egal sein, da der LKW Pilot sowieso 100% schuld hat, nicht genug sicherheitsabstand und er muss damit rechnen, das die wegen einen Fussgängers o.ä. anhälst.

2, führs nächste mal nimm dir nen anwalt, der regelt das alles, hohl für das das gesetzlich zustehende (kostenauslage, Fahrkostenerstattung oder halt Mietwagen) raus. Zudem wird er von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Und IMMER einen eigenen Gutachter bestellen (bezahlt auch die gegnerische Versicherung), es ist teilweise dramatisch, was für kostenunterschiede herrauskommen zwischen gestelltem und beauftragtem gutachter...

führ den jetzigen unfall musst du versuchen es über das autohaus abrechnen zu lassen...

mfg

Themenstarteram 15. August 2006 um 9:06

Das hab ich ja alles schon gemacht, beim Gutachter war ich und das die Fußgänger vorrang haben hat mir der Polizist auch erklärt, aber warum. Das würde ja heißen wenn ich mit 50 durch die Stadt fahre und es springt einer auf die Straße bin ich schuld! Weil bremsen kann man dann nicht mehr!

Zitat:

Original geschrieben von VW Golf IV 1.6

Das hab ich ja alles schon gemacht, beim Gutachter war ich und das die Fußgänger vorrang haben hat mir der Polizist auch erklärt, aber warum. Das würde ja heißen wenn ich mit 50 durch die Stadt fahre und es springt einer auf die Straße bin ich schuld! Weil bremsen kann man dann nicht mehr!

Das ist ja das belämmerte als Autofahrer...

Themenstarteram 15. August 2006 um 9:15

Wohl wahr. *grrrr*

Weiß jemand mit wieviel cent pro km der G4 angegeben ist?

Weil ich brauche auf alle Fälle mehr, wenn ich meinen Wert nehme den ich errechnet habe!

am 15. August 2006 um 9:18

Zitat:

Original geschrieben von VW Golf IV 1.6

Das hab ich ja alles schon gemacht, beim Gutachter war ich und das die Fußgänger vorrang haben hat mir der Polizist auch erklärt, aber warum. Das würde ja heißen wenn ich mit 50 durch die Stadt fahre und es springt einer auf die Straße bin ich schuld! Weil bremsen kann man dann nicht mehr!

Nein, das heisst es nicht. Nur wenn Du rechts abbiegst musst du auf Fussgänger achten und "ggf. warten" (grad nochmal den exakten Text nachgeschaut: Paragraph 9 (3) StVO). er Fall war bei dr offenbar gegeben ;-).

Aber das ist soch nicht dein Problem. Du hast wegen der Fussgänger angehalten, der LKW ist aufgefahren - LKW-Fahrer ist Schuld. Selbst wenn die Fussgänger weg sind (als Zeugen, dass Du wegen ihnen gehalten hast) hat der Auffahrende immer schlechte Karten und das Argument, du hast wegen Personen gebremst ist sehr stark.

Alex

am 15. August 2006 um 9:28

selbst wenn du wie ein rentner vorm abbiegen einfach nur so angehalten hättest, hätte der lkw fahrer trotzdem genug abstand halten müssen um selbst noch zum stehen zu kommen.

wenn dir einfach so ein kind vor's auto läuft musst du ja auch ne vollbremsung machen, und die auto's hinter dir dürfen dir dann ja auch nicht reihenweise hinten rein fahren (ins auto) ;)

Themenstarteram 15. August 2006 um 9:29

Also wenn ich auf einer geraden Straße durch den Ort fahre und zw. zwei Autos kommen Personen heraus, dann bin ich nicht schuld wenn ich nicht mehr bremsen kann?

Weil §1 der STVO sagt Du musst dein Auto jederzeit unter Kontrolle haben und anhalten können!

am 15. August 2006 um 9:30

Re: Rechnung nach Unfall

 

Zitat:

Original geschrieben von VW Golf IV 1.6

Was meint ihr haben die Fußgänger mit schuld?

nein haben sie nicht!!! sie haben sogar vorrang!!!

Zitat:

Original geschrieben von VW Golf IV 1.6

Ich möchte auch keine Rechtsberatung, der Unfall ist von der Polizei aufgenommen worden. Ich möchte nur eure Meinung dazu hören was ihr rein vom logischen sagen würdet.

Hallo !

"Laienhafte" Meinungen dazu sind schon i.O., da bei Rechtsberatungen Ärger auf das Forum zukommen könnte.

am 15. August 2006 um 9:36

Strafrechtlich bist du nicht Schuld, wenn Deine Geschwindigkeit und alles weiter Verhalten entsprechend Paragraph 1 angemessen war. Dennoch wirst Du wegen der allgemeinen Betriebsgefahr eines Autos möglicherweise eine Teilschuld (zivilrechtlich, Schadenersatz) bekommen, aber die Diskussion geht etwas zu weit.

 

Alex

Hast du keine Rechtschutzversicherung?

sollte eigentlich jeder Verkehrsteilnehmer haben; dann kümmert sich nämlich dein Anwalt um alles...

Themenstarteram 15. August 2006 um 9:49

Nö ich habe keine Rechtsschutzversicherung!

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