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Rechnung trotz Gewährleistung ok, wenn kein Fehler gefunden?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 9. August 2006 um 18:15

Nabend,

wollt gern mal Eure Meinung zu folgendem Fall:

Auto war heute beim :) (bis jetzt immer sehr freundlich) wegen:

1. Schleif- /Heulgeräuschgereusch beim Gaswegnehmen.

2. Klimaanlage summt/brummt etwas im Stand bei laufendem Motor und hohen Temperaturen.

EZ: 10/04

Auto eben geholt:

Es wurde nix gefunden, nix gemacht.

Bekam ne Rechnung über:

01500000 GFS/Geführte Funktion 19,35€

87010100 Klimaanlage geprüft 37,33€

"Prüfung der Kundenbeanstandung ergab, kein Fehler im Sinne der Gewährleistung".

Summe incl. MwSt.: 65,62€

Ist das in Ordnung in der Garantie-Zeit?

Was ist der erste Posten auf der Rechnung?

Würdet Ihr da nochma nachfragen?

Mir geht´s net um die Kohle aber ich hab da ich 1,5 Jahren 35000 € gelassen. Da kann ich doch erwarten, das die mal umsonst mein Auto in der Garantie-Zeit checken, oder?

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28 Antworten
am 9. August 2006 um 18:21

Re: Rechnung trotz Gewährleistung ok, wenn kein Fehler gefunden?

 

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

. Da kann ich doch erwarten, das die mal umsonst mein Auto in der Garantie-Zeit checken, oder?

und wenn du da dein zweites auto kaufst erwartest du dass das dritte auto umsonst gibt???

Hi,

also ich habe während der Gewährleistung noch nie

was bezahlt bei meinem Passat wurde sogar die

Reparatur um eine Woche vor datiert das es noch

in die Gewährleistung reinging

also immer schön freundlich zum :)

Gruß Micha

Re: Re: Rechnung trotz Gewährleistung ok, wenn kein Fehler gefunden?

 

Zitat:

Original geschrieben von herr b

und wenn du da dein zweites auto kaufst erwartest du dass das dritte auto umsonst gibt???

Unnötiger Spruch !

 

Zur Sache :

Der Freundliche hat doch einen Fehler der Klimaanlage gesucht und da auf dem Auto noch Garantie ist, gehört das für mich auch dazu.

Ich würde einfach nochmal freundlich mit deinem Händler sprechen.

am 9. August 2006 um 18:36

der kunde ist der meinung das auto ist kaputt, also ab zum :)

der prüft das auto und stellt fest alles ok.

kunde muss zahlen.

 

der freundliche stellt einen fehler fest, kunde muss nicht zahlen. fehler wird auf gewährleistung oder garantie behoben!

Wenn das mein Händler mit mir machen würde, hätte er mich zum letzten mal gesehen.

 

Ist das Summen denn jetzt weg oder immer noch da.

Hi faceman22,

hab jetz erst gesehen das du einen TDI fährst

hatte GTI gelesen.

Summen Schleifgeräusch kommt sicherlich vom

ladeluftkühler ist bei mir auch so aber laut VW im

toleranz bereich.

Clima ist wohl das bekannte klimatackern suche mal

hier im forum wurde schon sehr oft diskutiert.

Gruß Micha

Also ich war in der Garantie-Zeit auch schon mal beim :), weil ich der Meinung war, dass etwas nicht stimmt. Es wurde allerdings nichts gefunden bzw. es war alles i.O. Trotzdem habe ich nichts bezahlt.

Themenstarteram 9. August 2006 um 18:58

Ne, Klima-Tackern ist es nicht. Eher so ein stöhnendes Geräusch.

War vor 2 Wochen beim Meister, der dann auch den Termin gemacht hat (allerdings bei nem anderen, da er selbst zur Zeit urlaub hat). Der Meister hat gemeint, dass sich das Schleif-Geräusch etwas zu laut anhört und dass da etwas nicht stimmen kann.

Das mit der Klima hat er auch aufgenommen.

Er sagte. Ist ja eh noch in der Garantie.

Heute der Meister hat das Schleif-Geräusch auch gehört und für dann in die Werkstatt. Zur Klima meinte er: " Wir werden mal den Speicher auslesen..."

Per Telefon wurde mir um ca. 16.00 Uhr gesagt, dass er fertig sei und nix gemacht wurde, da alles i.O. sei.

So was hab ich echt nocht nicht erlebt.

Weil angeblich nix dran ist, zahl ich die Untersuchung.......

Re: Re: Re: Rechnung trotz Gewährleistung ok, wenn kein Fehler gefunden?

 

Zitat:

Original geschrieben von cuscu

Der Freundliche hat doch einen Fehler der Klimaanlage gesucht und da auf dem Auto noch Garantie ist, gehört das für mich auch dazu.

Ich würde einfach nochmal freundlich mit deinem Händler sprechen.

FALSCH! Auf dem Auto ist keine Garantie mehr, nur noch Gewährleistung. Das ist ein großer Unterschied in der Beweislast.

Echte 2 Jahre Garantie gibt es erst ab 2005.

Würde aber auch nochmal freundlich mit dem :) reden.

am 13. August 2006 um 8:28

Re: Re: Re: Re: Rechnung trotz Gewährleistung ok, wenn kein Fehler gefunden?

 

Zitat:

Original geschrieben von knalle

FALSCH! Auf dem Auto ist keine Garantie mehr, nur noch Gewährleistung. Das ist ein großer Unterschied in der Beweislast.

Echte 2 Jahre Garantie gibt es erst ab 2005.

@Knalle

Du schmeißt hier alles etwas durcheinander.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt für die Zeit von 2 Jahren. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer - Werkstatt das kein Mangel vorliegt. Danach kehrt sich wie du richtig sagtest die Beweislast um d.h. aber nicht das der Kunde in Falle eines Mangels kein Recht mehr auf deren Beseitigung hat.

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen ,z.B. 5 Jahre gegen Durchrosten, des Herstellers-Händlers-Werkstatt welches an div. Bedingungen geknüpft werden kann. Genauso wie Kulanz die auch freiwillig gewährt wird oder auch nicht.

Mfg

Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung trotz Gewährleistung ok, wenn kein Fehler gefunden?

 

Zitat:

Original geschrieben von adhaesive

Zitat:

Original geschrieben von knalle

FALSCH! Auf dem Auto ist keine Garantie mehr, nur noch Gewährleistung. Das ist ein großer Unterschied in der Beweislast.

Echte 2 Jahre Garantie gibt es erst ab 2005.

@Knalle

Du schmeißt hier alles etwas durcheinander.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt für die Zeit von 2 Jahren. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer - Werkstatt das kein Mangel vorliegt. Danach kehrt sich wie du richtig sagtest die Beweislast um d.h. aber nicht das der Kunde in Falle eines Mangels kein Recht mehr auf deren Beseitigung hat.

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen ,z.B. 5 Jahre gegen Durchrosten, des Herstellers-Händlers-Werkstatt welches an div. Bedingungen geknüpft werden kann. Genauso wie Kulanz die auch freiwillig gewährt wird oder auch nicht.

Mfg

Knalle hat auch nicht geschrieben, dass das nicht so sei...

Zitat:

Original geschrieben von faceman22

War vor 2 Wochen beim Meister, der dann auch den Termin gemacht hat (allerdings bei nem anderen, da er selbst zur Zeit urlaub hat). Der Meister hat gemeint, dass sich das Schleif-Geräusch etwas zu laut anhört und dass da etwas nicht stimmen kann.

Das mit der Klima hat er auch aufgenommen.

Er sagte. Ist ja eh noch in der Garantie.

Grundsätzlich ist es möglich, dass der Kunde im Fall einer ungerechtfertigten Reklamation innerhalb der Gewährleistung zahlen muss. In der Praxis hängt esab von der Frage, wie reklamiert wurde und ob die Reklamation ungerechtfertigt war.

Wenn es so war, wie Du hier geschrieben hast, dann hat die Werkstatt kein Anrecht auf Bezahlung, weil nicht Du sondern der Werkstattmeister eine Überprüfung im Rahmen der Gewährleistung angeboten hat. Das ist kulant (aber normal kulant), doch hinterher in Rechnung stellen darf er es dann nicht.

Re: Re: Re: Re: Re: Rechnung trotz Gewährleistung ok, wenn kein Fehler gefunden?

 

Zitat:

Original geschrieben von adhaesive

@Knalle

Du schmeißt hier alles etwas durcheinander.

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt für die Zeit von 2 Jahren. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer - Werkstatt das kein Mangel vorliegt. Danach kehrt sich wie du richtig sagtest die Beweislast um d.h. aber nicht das der Kunde in Falle eines Mangels kein Recht mehr auf deren Beseitigung hat.

Garantie ist ein freiwilliges Versprechen ,z.B. 5 Jahre gegen Durchrosten, des Herstellers-Händlers-Werkstatt welches an div. Bedingungen geknüpft werden kann. Genauso wie Kulanz die auch freiwillig gewährt wird oder auch nicht.

Mfg

Hast ja recht, aber da der Threadersteller noch ein Auto von 2004 hat, ist die 6monatige Garantie um und nun hat er nur noch die 18monatige Gewährleistung.

24 Monate "echte" Garantie gibt es bei VW eben erst ab 2005.

Gruß

am 13. August 2006 um 10:13

@Knalle

Da ich mir nicht ganz sicher war ab wann das neue Gewährleistungsrecht galt hier mal ein Auszug. Insofern ist völlig egal was VW vorgibt. Es gibt zwar Vertragsfreiheit aber nur solange deren Bestimmungen nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Auszug Wikipedia:

Die Gewährleistung oder Mängelhaftung bestimmt Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Auch beim Werkvertrag gibt es eine Gewährleistung für Mängel des hergestellten Werks.

Nach § 438 Abs.1 Nr.3 BGB beträgt die gesetzliche Gewährleistung seit 1. Januar 2002 zwei Jahre, sie kann jedoch bei einem Privatverkauf komplett ausgeschlossen werden. Im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs (§ 474 BGB) kann die Gewährleistung für gebrauchte Waren gemäß § 475 Abs.2 BGB einzelvertraglich oder in den AGB auf 12 Monate verkürzt werden, eine Verkürzung bei Neuwaren ist hingegen nicht möglich.

Mfg

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