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Recht auf kostenlose Einsicht der Beweismittel?

Themenstarteram 23. April 2010 um 8:47

Frage steht im Titel, nur zur Erläuterung:

Mir wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, zu der ein Beweismittel "Frontfoto eso ES3.0" vorliegt.

Kann ich als Privatperson kostenlos dieses Foto einsehen (und wenn ich es dann sowieso am Monitor sehe (davon habe ich in einem anderen Forum gelesen) auch drucken lassen oder eine Kopie bekommen) oder muss ich da erst Widerspruch einlegen... womöglich zum Anwalt rennen... und mit zusätzlichen Gebühren rechnen?

Eigentlich würde ich das Foto nur "spaßeshalber" sehen (am besten haben) wollen, denn dass ich für meine Schandtat (57 statt der erlaubten 50 km/h) die 15 € Verwarngeld bezahle, steht fest.

So ganz unbegründet ist mein Wunsch auf Einsicht dann aber doch nicht:

- ich bin nicht Halter des Fahrzeugs, der Zeugenfragebogen ging somit nicht an mich

- der Vorwurf liegt 4 Wochen zurück, ich wüsste zumindest gerne wo der Blitzer genau (Adresse ist natürlich im Fragebogen vermerkt) stand und in welche Richtung ich gefahren bin

Das Schreiben kommt übrigens von der kommunalen Verkehrsüberwachung... falls das etwas zur Antwortfindung beiträgt...

 

Vielen Dank schonmal im Vorfeld für eure rege Teilnahme an diesem Thema, eine fachliche Diskussion kompetente Auskünfte und Erfahrungen eurerseits,

LSirion

 

PS:

Ich hätte da gerne angerufen und selbst nachgefragt, werde dies auch gerne tun und die Antwort nachreichen, aber außer zu den Geschäftszeiten - dienstags und donnerstags um die Mittagszeit - ist da niemand zu erreichen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 26. April 2010 um 15:16

Was soll ich mich da groß beschweren...

Ich kann mich an den Tag zurückerinnern, ich habe eben nicht auf den Tacho geschaut...

Was soll mich ein Starenksten lehren, der auf 500 m sichtbar ist?

Da rast man drauf zu, bremst rechtzeitig ab und geht danach wieder aufs Gas... super...

Nein, ich stehe dazu, dass ich geblitzt wurde, übrigens von so einem Ding:

http://www.eso-elektronik.de/web/ES30.aspx?a=2

^^ Beeindruckende Technik. :cool:

Was habe ich daraus gelernt? Es kann einen immer und überall treffen und deshalb fährt man auch nicht zu schnell, bringt doch nichts.

Gemessene 57 km/h heißen übrigens Tacho 63 bis 65 und wenn ich so dreist bin, dass ich mit Tacho über 60 durch eine Ortschaft fahre, wo 50 erlaubt sind, dann sehe ich ein, dass ich dafür 15 € abdrücke.

 

Übrigens... ich sehe diese 15 € als Investition.

Die ersten 15 € für den nächsten Blitzer. :D

Made in Germany :)

Nein im Ernst... die 15 €... sollen die doch machen damit was sie wollen. Ich kann von mir sagen, dass ich wegen den 15 € nicht ärmer bin.

Dass Leute wegen 15 € die Kassen der Allgemeinheit belasten und somit denen Geld nehmen, die es wirklich nicht haben. Dreist und asozial... Sorry... meine Meinung...

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am 23. April 2010 um 8:59

Ohne Beweisfoto zahl ich grundsätzlich nix... Kannst ja auf die nette Art nachfragen, also frei nach dem Motto: Sind mit mehreren Fahrern unterwegs gewesen, könnt ihr mir bitte das Foto zuschicken damit wir den Fahrer identifizieren können?!

Viele Grüße

S-line-Rulez

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

 

 

Kann ich als Privatperson kostenlos dieses Foto einsehen

Ja, das ist sogar gesetzlich verankert. Du kannst dir sogar die Eichunterlagen zeigen lassen. Bei uns werden automatisch Fotos mit versandt, bei Bedarf, da die Drucke meistens nicht die besten sind, werden auch gerne die besseren Fotos zugesandt. Ist alles im Preis mit drin :D . ( Gilt aber nicht für Eichunterlagen, die bekommt nur ein Anwalt in Kopieform)

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Frage steht im Titel, nur zur Erläuterung:

 

Mir wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen, zu der ein Beweismittel "Frontfoto eso ES3.0" vorliegt.

 

Kann ich als Privatperson kostenlos dieses Foto einsehen (und wenn ich es dann sowieso am Monitor sehe (davon habe ich in einem anderen Forum gelesen) auch drucken lassen oder eine Kopie bekommen) oder muss ich da erst Widerspruch einlegen... womöglich zum Anwalt rennen... und mit zusätzlichen Gebühren rechnen?

 

Eigentlich würde ich das Foto nur "spaßeshalber" sehen (am besten haben) wollen, denn dass ich für meine Schandtat (57 statt der erlaubten 50 km/h) die 15 € Verwarngeld bezahle, steht fest.

 

So ganz unbegründet ist mein Wunsch auf Einsicht dann aber doch nicht:

 

- ich bin nicht Halter des Fahrzeugs, der Zeugenfragebogen ging somit nicht an mich

- der Vorwurf liegt 4 Wochen zurück, ich wüsste zumindest gerne wo der Blitzer genau (Adresse ist natürlich im Fragebogen vermerkt) stand und in welche Richtung ich gefahren bin

 

Das Schreiben kommt übrigens von der kommunalen Verkehrsüberwachung... falls das etwas zur Antwortfindung beiträgt...

 

 

Vielen Dank schonmal im Vorfeld für eure rege Teilnahme an diesem Thema, eine fachliche Diskussion kompetente Auskünfte und Erfahrungen eurerseits,

 

LSirion

 

 

PS:

 

Ich hätte da gerne angerufen und selbst nachgefragt, werde dies auch gerne tun und die Antwort nachreichen, aber außer zu den Geschäftszeiten - dienstags und donnerstags um die Mittagszeit - ist da niemand zu erreichen.

Die Ersteller des Bogens etc. anschreiben man wisse nicht wär zu dieser Zeit mit dem Fahrzeug gefahren ist, mit dem Hinweis, das die Gebühr gleich gezahlt wird, das Foto zu bekommen.

 

Habe ich vor 3 Jahren auch schon gemacht, Kopie des Kontoauszugs mit rein "Beweis zur Zahlung", und schwupps etwas über ne Woche später hatte ich das Foto.

Das Bildchen kann man sich je nach Kommune sogar per Mail schicken lassen!

Willst eine Ahnengallerie im Treppenhaus anlegen? :D

Laut Blitzerurteil von 2009 darf das Bild eh nicht verwendet werden.

Warum sollte das Bild nicht verwendet werden dürfen? Hä? Hat ja jemanden bei einem Vergehen erwischt, falls jetzt wieder das Datenschutzgewehr ausgefahren wird.... :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Laut Blitzerurteil von 2009 darf das Bild eh nicht verwendet werden.

Falsch. Das galt nur für die dauernde Videoüberwachung und der liebe Richter, der dieses Urteil verbockt hat, hat jetzt selber ein kleines Problem. Es wurde nämlich bekannt, das dieses unabhängige Organ der Rechtspflege selber wegen Raserei ein Fahrverbot bekonmmen soll. Man munkelt daher, daß dieses Urteil nicht ganz uneigennützig gefällt wurde. Die Verhandlung gegen diesen Richter steht noch an, mal gespannt was dabei rauskommt. Der zuständige Amtsrichter soll, wie man hört, kein Fan von solchen Spielen sein. Ein paar vernünftige gibt es ja in diesem Job auch noch :D . Im vorliegenden Falle wird aber eh nicht pauschal sondern gezielt überwacht. Die hiesigen Gerichte erkennen somit die Fotos weiter an.

Zitat:

:D

Und jetzt lies dir dein Urteil mal genau durch...

Na? Findest du den Fehler? :D

Freilich wird das BILD verwendet!

Zitat:

Original geschrieben von OhLord

:D

Und jetzt lies dir dein Urteil mal genau durch...

Na? Findest du den Fehler? :D

Freilich wird das BILD verwendet!

Nein, kann da keinen Fehler finden.

In der Begründung steht doch, dass das Bild zu diesem Zeck nicht als Beweißmittel zugelassen ist, daher der Freispruch.

Es ist auch nicht "mein" Urteil.

Ähm, ja. Die Urteile dieses Amtsgerichtes, was mal wieder vollkommen falsche Rückschlüsse auf das ursprüngliche Urteil ( pauschale Abstandsmessungen ) zog, interessiert z.b. in NRW keinen Menschen. Urteile sind Einzelfallentscheidungen die keinerlei bindende Wirkung haben. Aber gut, daß wir drüber gesprochen haben :) und die ganze Klamotte mit der Frage wie üblich nichts mehr zu tun hat.

Hab mich jetzt sogar mal beim R-Fan bedankt! Seltsam, wir sind einer Meinung... Egal, BTOT:

Dieses Urteil wurde mittlerweile so dermaßen oft wiederlegt, ausgelegt, und umdefiniert, dass landesweit längst wieder Fallen stehen, die auch Bilder machen dürfen. Die Bilder werden auch verwertet, da es sich ja um ein Bild handelt, dass erst wegen dem Vergehen entstand - dein Urteil ist Pustekuchen, kein einziger Richter nimmt sich dieses Urteil noch als Vorbild, und auch Anwälte, die's auf diese Tour versuchen, werden etwas selten....

Und BTT:

Hab grad gelesen dass das völlig unterschiedlich gehandhabt wird: E-Mail / Ausdruck / Weder noch (erst vor Gericht wird das Bild gezeigt - die wohl dämlichste Lösung!)

Och naja, dann mal nichts für ungut.

Ein Bekannter hatte das als Begründung letztens seinem Einspruch beigefügt und der Bescheid wurde aufgehoben.

Daher dachte ich, es könne eine Hilfe darstellen.

BTT: Das wird von den Bußgeldstellen unterschiedlich gehändelt.

Du kannst dort ein Bild anfordern unter der Begründung, das du das Bußgeld an den Fahrer weiterleiten möchtest, aber derzeit nicht nachvollziehen kannst, wer denn nun gefahren ist.

Ein Versuch wird sicher nicht schaden! :)

Meinte nur, als Grund gleich damit vor nem Gericht rumzuwedeln, is es (leider) schon wieder nimma aktuell!

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