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Rechtliche Frage an die Community (TÜV, Drossel,...)

Themenstarteram 2. April 2014 um 15:15

Moin,

ich habe von einem Bekannten ein Bike gekauft, das noch offen ist.

Ich muss aber gedrosselt fahren. So Drosselsatz bestellt, TüV angerufen gefragt ob ich selber einbauen kann, ja alles kein Ding meinte er.

Nehmen wir an ich baue die Drossel nun ein dann hat das Bike ja 34 PS. Wie bringe ich die Maschine am besten zum TÜV? Anmelden kann ich ja noch nicht bzw würde ja kein Sinn machen, weil ich ja die Papiere noch korrigieren lassen muss.

Aber ohne Schild zum Tüv fahren darf ich ja wohl auch nicht oder?

Ne Versicherungsnummer habe ich, angegeben bei der Versicherung habe ich das das Bike 34 PS haben wird.

Wie macht man das jetzt am geschicktesten?

Mfg

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28 Antworten

Z.B. mit dem Hänger. Oder hat du vielleicht einen Bekannten mit einer entsprechenden FE der dir helfen kann. Letzteres wäre die einfachste Lösung.

Das letztere angemeldet natürlich. ;)

am 2. April 2014 um 15:33

MiFa sagt es: selber fahren ist nicht gut. Sollte der TÜV das nicht eintragen und du wirst auf hin- oder Rückweg kontrolliert, hast du den Salat.

Themenstarteram 2. April 2014 um 16:02

Also anmelden, zum TÜV von nem Kollegen fahren lassen, aufs Landratsamtes und Papiere korrigieren lasse n?

Zitat:

Original geschrieben von ekelalfred246

Also anmelden, zum TÜV von nem Kollegen fahren lassen, aufs Landratsamtes und Papiere korrigieren lasse n?

Ja, das wäre die einfachste und sicherste Lösung. Oder die ganze Sache über eine Werkstatt machen lassen.

Oh man, hat man mit den neuen Führerscheinklassen Probleme. Das gab es früher nicht.

PS: ich glaube der TÜV-Eintrag langt. Bin mir aber da nicht ganz sicher !

Ich würde mich da einmal bei deinem TÜV, DEKRA oder sonstigen Stelle telefonisch erkundigen. Vielleicht kann dir aber noch jemand aus dem Forum Auskunft geben.

am 2. April 2014 um 16:10

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Zitat:

Original geschrieben von ekelalfred246

Also anmelden, zum TÜV von nem Kollegen fahren lassen, aufs Landratsamtes und Papiere korrigieren lasse n?

Ja, das wäre die einfachste und sicherste Lösung. Oder die ganze Sache über eine Werkstatt machen lassen.

Oh man, hat man mit den neuen Führerscheinklassen Probleme. Das gab es früher nicht.

Jau. Mit 18 drei Fahrstunden für die Pappe und dann mit Frankensteins Tochter richtig tief in den Wald..

Ich kannte wen, der hat das so gemacht.

Waren schon bessere Zeiten..

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

 

Ja, das wäre die einfachste und sicherste Lösung. Oder die ganze Sache über eine Werkstatt machen lassen.

Oh man, hat man mit den neuen Führerscheinklassen Probleme. Das gab es früher nicht.

Jau. Mit 18 drei Fahrstunden für die Pappe und dann mit Frankensteins Tochter richtig tief in den Wald..

Ich kannte wen, der hat das so gemacht.

Waren schon bessere Zeiten..

Tja Dessi,

das war wahrscheinlich bei einigen "uns Alten" so. Bei mir war es 1979 so.:eek:

Zitat:

Original geschrieben von ekelalfred246

Moin,

ich habe von einem Bekannten ein Bike gekauft, das noch offen ist.

Mfg

Wäre das nicht die Lösung ???

Einbauen und der macht den Eintrag für dich (ist doch auch in seinem Interesse, hat dir doch schließlich das Teil verkauft)

Das Zulassungsrecht sieht die Möglichkeit vor, sich bei der Zulassungsstelle zunächst ein Kennzeichen zuteilen zu lassen und dann noch ohne eigentliche Zulassung zum TÜV und zur Zulassungsstelle zu fahren. Dazu benötigt man aber eine gültige Versicherung und da ist Vorsicht geboten. Wenn man sich einfach bei seiner Versicherung eine EVB geben lässt, gilt die Versicherung erst ab der Zulassung und das wäre in diesem Fall ungenügend. Ob man so tatsächlich voran kommt, müsste man austesten. Es kann aber gut sein, dass ein Kurzzeitkennzeichen einfacher im Ablauf ist.

Das nächste Thema wäre das Fahrerlaubnisrecht. Wenn das Moped tatsächlich nur die gedrosselte Leistung hat, sehe ich da kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von pfistikas

Das Zulassungsrecht sieht die Möglichkeit vor, .....

Um es konkret zu machen: § 10 Abs 4 FZV. Ich weiß kaum, wie oft ich den hier schon zitiert habe, die Frage kommt ja immer wieder.

4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Damit ist alles gesagt.

Dass derjenige, der das Fahrzeug führt, die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen muss, ist wohl selbstverständlich.

Mir ist das Theater grundsätzlich zu kompliziert. Ich schmeiß die Karre auf den Anhänger, bring sie zum Tüv, lasse das entsprechende Gutachten machen (z.B. § 21 bei Auslandsimporten) und lasse damit das Motorrad ganz normal zu.

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

Zitat:

Original geschrieben von Dessie

 

 

Jau. Mit 18 drei Fahrstunden für die Pappe und dann mit Frankensteins Tochter richtig tief in den Wald..

Ich kannte wen, der hat das so gemacht.

 

Waren schon bessere Zeiten..

Tja Dessi,

 

das war wahrscheinlich bei einigen "uns Alten" so. Bei mir war es 1979 so.:eek:

Ja, damals......17.12.1979 9:00H erste Fahrstunde auf der CM 185, 19.12.1979 ca.11:00 H (fünf Fahrstunden später) Prüfung und den grauen Lappen bekommen. Das war schon sehr unkompliziert damals, aber von Ausbildung konnte man damals eher weniger sprechen.......

 

Ist hier aber keine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung, sondern Abnahme einer technischen Änderung. Keine Fahrt, die im Zusammenhang mit der Zulassung steht. Ohne im Kommentar nach-geschaut zu haben, würde ich mich da nicht auf den angegebenen Paragrafen verlassen.

@ ka-ruffi: Mensch, noch jemand der mal auf der CM 185 gefahren ist. War mein erstes Motorrad, ausgeliefert mit 10 PS, andere Nockenwelle rein und schon hatte sie 17 PS. Stimmt, richtige Ausbildung konnte man das damals nicht nennen. Ich hatte eine 125er Yamaha, 2-Takter, vom Freund. Und auf der Bundesstraße gab der Fahrlehrer im PKW Vollgas. Sagte hinterher, er wollte nur mal sehen, was die Yamaha so leistet. Aber ehrlich, hat damals doch deutlich mehr Spaß gemacht als heute, wo alles über reguliert ist.

Gruß

Peter

Zitat:

Original geschrieben von ka-ruffi

Zitat:

Original geschrieben von MiFiA4

 

Tja Dessi,

das war wahrscheinlich bei einigen "uns Alten" so. Bei mir war es 1979 so.:eek:

Ja, damals......17.12.1979 9:00H erste Fahrstunde auf der CM 185, 19.12.1979 ca.11:00 H (fünf Fahrstunden später) Prüfung und den grauen Lappen bekommen. Das war schon sehr unkompliziert damals, aber von Ausbildung konnte man damals eher weniger sprechen.......

Ja, aber wer fährt heute noch mit der eigenen 50er zu den Fahrstunden oder zur Prüfung. Wir mußten uns doch eigentlich nur kurz, auf die Größere, umgewöhnen. Üblich waren doch zu der Zeit so 125er oder 250er als Fahrschulmaschinen. Übrigens, ich hatte davor erlaubter Weise auf abgesperrten Gelände schon eine Honda Goldwing gefahren.

Zwei Jahre 50er ohne das etwas größeres passiert ist, ich glaube da braucht man nicht mehr viel Ausbildung.

Oder was meinst du (oder ihr) dazu ?

Zu Begeisterungsstürmen hat die CM mich allerdings nicht hingerissen, war damals eben auch schon 192 cm lang und konnte mir mit den Knien die Ohren zuhalten wenn es etwas lauter wurde und beim Wenden kollidierte mein Bauch gerne mal mit dem Lenker, aber was solls, es hat gereicht für die Prüfung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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