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Rechtliche Frage zum Thema Leihwagen

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 15. Juni 2011 um 10:55

Hallo.

Nach dem ich kurz vorm Wochenende einige Lackeinbrüche auf meinem frisch lackiertem Klotz entdeckt habe steht nun fest das er nochmals komplett lackiert werden muss.

Die Lackiererei und der Lacklieferant sind sich jedoch noch uneins wer für die Schäden verantwortlich ist.

Ich soll das Auto am Dienstag zum Lackierer bringen und dann abwarten da ggf. einige Teile ins Labor geschickt werden müssen um die Ursache der Einbrüche festzustellen.

Als ich heute anrief um einen ähnlichen Leihwagen wie den A6 zuerhalten wurde mir mitgeteilt das ich nur einen der beiden kleinen Leihwagen (Polo,Hyundai Gezz) kostenlos zu Verfügung gestellt bekomme. Einen Größeren Wagen müsste ich selber bezahlen.

Das sehe ich jedoch nicht wirklich ein. Ich kann ja schließlich nichts dafür das irgendjemand eine Schlechtleistung erbracht hat.

Wir fahren die nächsten Wochen jedes Wochenende weg und bei der Strecke möchte ich ungern auf den Komfort verzichten. Ich kann wohl davon ausgehen das der Bock mindestens 3Wochen beim Lackierer stehen bleibt.

Ich bin der Meinung irgendwo gelesen zu haben das mir bei Fremdverschulden ein Leihwagen zusteht der eine Kategorie unter meinem Fahrzeug eingereiht ist, demzufolge also Passat,A4,Touran,...!?

Ich hoffe ihr seit bei diesem Thema ertwas besser bewandert als ich und könnt mir helfen.

Ich möchte hiermit nicht ausdrücken das ich einen Polo oder Gezz für unwürdig halte, jedoch bezahle ich einen A6 um eben die Vorzüge eines Oberklasse Kombis genießen zukönnen da ich jeden Tag hart dafür arbeiten gehe und wenn jemand seinen Job bei der Lackierung nicht vernünftig macht sehe ich nicht ein das ich der Leidtragende sein soll.

mfg René

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 15. Juni 2011 um 13:53

Hehe, Weltklasse eure Reaktionen.

Ein einfaches "Da irrst du dich, ein Leihwagen steht dir nicht zu, auch wenn das Auto erst vor 2Wochen aus der Lackierei kam" hätte gereicht.

Da geb ich mir schon Mühe und schreibe noch ausführlich darunter das ich mich mit meinem Auto nicht für etwas besseres halte...aber scheinbar sind die lautesten in diesem Forum immer die Lesfaulsten :-)

Das erinnert mich irgendwie an den thread von the Banker als er nach den Lieblingsuhren der A6 Fahrer fragte...auch da wurde ohne Ende hineininterpretiert.

naja nichts destotrotz ich habe euch trotzdem lieb...;-)

Danke für die Antworten...

MfG ....

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Lach, lieber Rene. Sorry aber ich muss schon echt lachen über deine Ansicht ...

Du hast rechtlich Anspruch auf rein gar nichts! Das du einen kleinen Leihwagen kostenfrei bekommst ist sogar schon eine freiwillige Leistung!

Einzig bei Audi direkt hast du im Falle einer Rückrufaktion oder arbeiten im Rahmen der Garantie einen Anspruch auf einen kostenfreien Leihwagen in der gleichen Klasse. Dies ist aber auch eine freiwillige Leistung von Audi!

Themenstarteram 15. Juni 2011 um 11:15

Das kann ich ehrlich gesagt nicht glauben.

Wenn mir einer reinfährt und das Auto in die Werkstatt muss steht mir auch ein Leihwagen zu.

Es handelt sich dabei um ein Garantiefall der Lackierei!

Wo bleibt denn da der so hochgepreiste Verbraucherschutz?

mfg

Zitat:

Original geschrieben von faggerrene

Das kann ich ehrlich gesagt nicht glauben.

Wenn mir einer reinfährt und das Auto in die Werkstatt muss steht mir auch ein Leihwagen zu.

Es handelt sich dabei um ein Garantiefall der Lackierei!

Wo bleibt denn da der so hochgepreiste Verbraucherschutz?

mfg

Du verwechselst da etwas. Garantie ist nicht Versicherung. Es ist kein Schadensfalls sondern ein Mangel. Das sind 2 paar Schuhe. Wenn du den Lackierer jedoch nachweisen kannst das er dich geschädigt hat, muss er natürlich Schadenersatz leisten.

Kleines Beispiel .... Wenn dein Fernseher kaputt geht, bekommst du auch kein Leihgerät, wenn z.b. Media Markt die Reperatur versaut und nochmal nachbessern muss bekommst du immer noch keinen Ersatzfernseher ... Nu kapiert?

Da kann ich mich nur anschließen, es ist echt zum lachen, was manche Bundesbürger erwarten. Am besten einen neuen A8 mit Hol und Bringservice. Fehler passieren im Handwerk allemal, und wenn jedesmal Ersatzleistungen fällig werden, dann heißt es in kürzester Zeit "Schotten dicht". Ich finde es schon einen feinen Zug, dass man überhaupt einen Ersatzwagen stellt, aber das ist für manche leider selbstverständlich, weil sie haben sich ja einen A6 gekauft, und da spielt man plötzlich in einer ganz anderen Liga, als der popelige Rest der Menschheit. Übrigens Polo Fahrer arbeiten u. U. auch für ihr Geld hart. Dieser Wahnsinn führt sich leider auch auf der Autobahn fort. Genauso wie manche immer wieder glauben, ein "Recht auf Kulanz" zu haben.

Jetzt hör ich auf, sonst steigere ich mich nur rein. Da bin ich wahrscheinlich doch schon zu alt, um das zu verstehen.

Also lieber freuen, dass der Schaden jetzt während der Garantiezeit aufgetreten ist, und desweiteren darüber freuen, dass man überhaupt einen Leihwagen bekommt. Es ist zwar öfters der Fall, aber vielleicht sollte man sich immer wieder in Erinnerung rufen, das niemand dazu verpflichtet ist.

Ansonsten ist doch der Caddy auch für die Zeit gut.

am 15. Juni 2011 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von faggerrene

........jedoch bezahle ich einen A6 um eben die Vorzüge eines Oberklasse Kombis..........

Moin, wo wir hier schon ins Eingemachte gehen: Wo ist der A6 denn Oberklasse. Gehört er nicht in die Obere Mittelklasse?

Ansonsten klingt der Fagger Rene ein bisserl nach Schweiz und da sind die VerbraucherRechte vielleicht etwas anders :)

Ansonsten schliesse ich mich den Vorrednern an. A6 als Ersatzwagen gibt es nur (begründet) bei AUDI selbst - soweit der Freundliche einen da hat :( :)

Agent 86

Wieso Schweiz? siehe Autobilder ...

Ansonsten sehe ich es wie canini, nur weil man A6 fährt hat man keine Sonderrechte oder stellt plötzlich was besseres in der Gesellschaft dar...

... vorallem wenn man grad mal einen popeligen 2.7er fährt pfff ;) und nu feuer frei ich geh in Deckung :D

Themenstarteram 15. Juni 2011 um 13:53

Hehe, Weltklasse eure Reaktionen.

Ein einfaches "Da irrst du dich, ein Leihwagen steht dir nicht zu, auch wenn das Auto erst vor 2Wochen aus der Lackierei kam" hätte gereicht.

Da geb ich mir schon Mühe und schreibe noch ausführlich darunter das ich mich mit meinem Auto nicht für etwas besseres halte...aber scheinbar sind die lautesten in diesem Forum immer die Lesfaulsten :-)

Das erinnert mich irgendwie an den thread von the Banker als er nach den Lieblingsuhren der A6 Fahrer fragte...auch da wurde ohne Ende hineininterpretiert.

naja nichts destotrotz ich habe euch trotzdem lieb...;-)

Danke für die Antworten...

MfG ....

So wie ich das kenne, kriegt man wirklich einen Leihwagen, der eine "Kategorie" Unter dem ist, was man selber fährt, sobald die Schuldfrage geklärt ist! Abgesehen davon sehe ich keine Probleme wenn der Themenstarter auch darauf besteht. Er hat sich ja nicht umsonst einen Audi geholt. Klar man ist nicht was besseres, aber er will halt dem Komfort beibehalten.

Da irrst du dich, ein Leihwagen steht dir nicht zu, auch wenn das Auto erst vor 2Wochen aus der Lackierei kam

;)

Ärgerlich das der neue Lack solche Probleme macht.........!

Themenstarteram 15. Juni 2011 um 20:13

So, ich habe mir dann doch mal fix juristischen Rat geholt da mir einige statements etwas schwammig vorkamen.

Fakt ist; da ich als Privatperson auftrete und mein Fahrzeug zum erreichen der Arbeitsstelle unabkömmlich ist gilt ein Ausfallen durch Fremdverschulden ohne Ersatz als nicht tragbar. Darunter zählt auch ein Ausfall durch Schlechtleistung und daraus resultierender Nachbesserung bei einer Lackierung.

Jedoch würde mir nur bei nachweislicher grober Fahrlässigkeit einer der beiden Partein (Lackiererei oder Lacklieferant) ein Ersatz in Höhe des ausgefallenen Wagen zustehen. Da das jedoch schwer nachweißbar und auch garnicht meine Absicht ist muss ich mich mit einem Leihwagen begnügen der in diesem Moment vorhanden ist.

Ein Fernseher den ich bei Media Markt gekauft habe zählt jedoch nicht als ein solches Gut...nur mal so nebenbei...:-)

So Long...

 

PS: das ist mehr als ärgerlich mit dem Lack vorallem da jetzt die Treffensaison starten...:-(

am 16. Juni 2011 um 8:43

Na da hast du wohl etwas falsch verstanden oder dich unklar ausgedrueckt. Es ging nicht darum ob du ein Recht auf einen Leihwagen hast, sondern du warst der Meinung das du Recht auf einen Leihwagen in der selben Klasse hast und dem habe ich widersprochen. Das du ein Auto brauchst um auf Arbeit zu kommen hast du nicht erwaehnt.

Das dir ein Auto zusteht damit du zur Arbeit kommst, ist auch nicht unbedingt so. In Gebieten mit dichten oeffentlichen Nahverkehrsnetz kann es auch sein, das du fuer die Zeit nur eine Fahrkarte fuer Bus und Bahn erhaelst! Dies gilt rechtlich als zumutbar, ist aber von den regionalen Umstaenden abhaengig. Als Ersatz ein Fahrrad oder Motorroller gestellt zu bekommen gilt rechtlich jedoch nicht als zumutbar.

Jedoch

@Maverick78

Dein Zitat: ,,Du hast rechtlich Anspruch auf rein gar nichts!,,

Was ist denn da falsch zu verstehen...?;)

Zitat:

Original geschrieben von Promillo888

@Maverick78

Dein Zitat: ,,Du hast rechtlich Anspruch auf rein gar nichts!,,

Was ist denn da falsch zu verstehen...?;)

Ich schrieb ja, das er nicht gesagt hat das er das Auto fuer die Arbeit braucht, vorallem weil er ja laut Profil 2 hat...

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