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rechtliche probleme mit käufer nach autoverkauf

Renault Clio 1
Themenstarteram 25. August 2008 um 20:10

hallo,

ich habe vergangenen freitag (22.8.) meinen 16 jahre alten renault clio von privat (ich) an privat (käufer) verkauft. jetzt hat dieser mich heute angerufen, dass das auto nicht mehr fährt. ein bekannter mechaniker von ihm meint, dass die zylinderkopfdichtung kaputt ist. da das auto nur noch 600 euro wert war, ist das jetzt totalschaden. ich habe aber keinerlei mängel an dem auto feststellen können und habe sogar extra 2 tage zuvor noch die radlager in einer werkstatt richten lassen. ist es möglich dass man die zylinderkopfdichtung übers wochenende kaputt machen kann, z.b. wenn man ständig zu hoch drehen lässt und/oder der motor heiß läuft? jetzt bietet mir der käufer an, dass ich ihm 300 euro geben soll und wir uns somit den schaden teilen. für mich als schüler sind aber sogar 300 euro viel, vor allem da ich kurz davor erst für 220 € die radlager machen hab lassen. soll ich darauf eingehen oder kann es zum schluss auch so ausgehen, dass ich den schaden ganz begleichen muss? außerdem meint er, dass er laut mobile agb (hab das auto bei mobile.de verkauft) ein 14 tägiges rückgaberecht hat. ich hab nachgeschaut, hab sowas aber nicht gefunden. ich bin wirklich ratlos und weiß nicht was ich machen soll bzw. kann. ich würde ja mit mir reden lassen und auf alles eingehen, aber ich bin absolut der meinung, dass das auto keine größeren mängel hatte. mich macht das richtig fertig, dass mir jetzt sozusagen unterstellt wird, dass ich davon gewusst haben muss und das auto nur schnell los haben wollte und den käufer quasi über den tisch gezogen habe. ich hatte beim besten willen keine ahnung und es gab auch keinerlei anzeichen für solche mängel. aber wenn die zylinderkopfdichtung wirklich so kurz davor gewesen ist, dass sie kaputt geht, hätte man das doch irgendwie gemerkt oder nicht?!

ich bin für jede antwort sehr dankbar!!!

vielen dank schon mal.

mfg mathias

Beste Antwort im Thema

Wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, in dem die Gewährleistung möglicherweise ausgeschlossen wurde?

Dann ist die Forderung des Käufers ungerechtfertigt.

Wurde kein schriftlichder Vertrag abgeschlossen odder die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann gilt:

Gewährleistungsansprüche können bei einem Kauf Privat von Privat nur für solche Mängel geltend gemacht werden, die bei Gefahrübergang auf den Käufer (d.h. bei Übergabe der Kaufsache) bereits vorhanden waren.

Mängel die erst nach Gefahrenübergang auftauchen unterliegen nicht der Gewährleistung. Der Käufer muss deshalb nachweisen, dass die geltend gemachten Mängel bereits bei/vor der Übergabe der Sache vorhanden waren. Kann er das nicht, dann sind Ansprüche aus Gewährleistung gegenstandslos.

Da der Käufer ohne Probleme vom Hof gefahren ist muss er erst einmal nachweisen dass der Zylinderkopf bei Übergabe schon defekt war. Eine Beweislastumkehr wie beim Kauf Verbraucher vom Unternehmer gibt es hier nicht. Gartantieansprüche, deren Wesen es ist für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit zu versprechen, sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Also erst mal ruhig bleiben und den Käufer kommn lassen.............

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Hast du das Auto mit einem Kaufvertrag verkauft?

Also ich hab immer meine alten Autos mit einem Kaufvertrag verkauft und dort hab ich immer reingeschrieben "Das ist ein Privatverkauf daher kein Rückgaberecht"

Wurde ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, in dem die Gewährleistung möglicherweise ausgeschlossen wurde?

Dann ist die Forderung des Käufers ungerechtfertigt.

Wurde kein schriftlichder Vertrag abgeschlossen odder die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, dann gilt:

Gewährleistungsansprüche können bei einem Kauf Privat von Privat nur für solche Mängel geltend gemacht werden, die bei Gefahrübergang auf den Käufer (d.h. bei Übergabe der Kaufsache) bereits vorhanden waren.

Mängel die erst nach Gefahrenübergang auftauchen unterliegen nicht der Gewährleistung. Der Käufer muss deshalb nachweisen, dass die geltend gemachten Mängel bereits bei/vor der Übergabe der Sache vorhanden waren. Kann er das nicht, dann sind Ansprüche aus Gewährleistung gegenstandslos.

Da der Käufer ohne Probleme vom Hof gefahren ist muss er erst einmal nachweisen dass der Zylinderkopf bei Übergabe schon defekt war. Eine Beweislastumkehr wie beim Kauf Verbraucher vom Unternehmer gibt es hier nicht. Gartantieansprüche, deren Wesen es ist für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit zu versprechen, sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Also erst mal ruhig bleiben und den Käufer kommn lassen.............

Themenstarteram 26. August 2008 um 6:19

danke für die antworten!

es wurde ein kaufvertrag mit folgender klausel unterschrieben:

Ausschluss der Sachmängelhaftung: Der Verkauf des Kraftfahrzeuges erfolgt unter Ausschlus der Sachmängelhaftung, sofern der Verkäufer nicht eine Garantie oder anders lautende Erklärung abgibt. Unberührt von diesem Ausschluss der Sachmägelhaftung bleibt die Haftung für vorsetzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

eine garantieerklärung wurde nicht abgegeben. allerdings wäre es ja auch trotz unwissenheit (schützt vor strafe nicht) eine art fahrlässiges handeln, oder nicht?

da es ja anscheinend die zylinderkopfdichtung ist, dürfte es nicht so schwer sein nachzuweisen, dass sie beim kauf schon hart an der grenze zum kaputt gehn war, denn was ich bis jetzt schon so gehört habe, ist, dass die nicht von einem tag auf den anderen kaputt gefahren werden kann, sondern dass die als verschleißteil mit der zeit immer mehr nachgibt. stimmt das so? oder gibt es möglichkeiten die innerhalb von einem wochenende kaputt zu fahren?

Ich bin kein Techniker aber wenn an dem Fahrzeug weder Wasserverlust noch deutlicher Ölverlust erkennbar war, bei einer Probefahrt die Kühlwassertemeratur nicht auffällig war und der Käufer vielleicht schon einige hundert Kilometer zurückgelegt hat, dann würde ich mich nicht nervös machen lassen. Natürlich ist eine einvernehmliche Lösung immer besser als ein Streit, aber ich würde erst einmal cool bleiben und die Beteiligung (zumindest in dieser Höhe) ablehnen.

Der Käufer eines gebrauchten Gegenstandes muß damit rechnen, daß Verschleißerscheinungen vorliegen. Wann diese einen Defekt hervorrufen kann niemand vorraussagen. Deshalb ist der Kaufpreis ja auch entsprechend niedriger als bei Neuware.

Bei einem 16 Jahre alten Auto zu dem Preis muß der Käufer mit erhöhter Reparaturanfälligkeit rechnen.

Selbst wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wäre, hätte der Käufer keine Chance, da defekte Dichtungen in der gängigen Rechtssprechung als normaler Verschleiß und nicht als Mangel bewertet werden.

gruß player

beim 16 jahre alten clio .......

der soll dir doch einfach das auto wieder geben wenn er es drauf ankommen lassen will

 

Themenstarteram 26. August 2008 um 13:53

das auto bringt mir ja nix, das ist totalschaden. zylinderkopfdichtung richten lassen kostet 800 euro oda so.

dann merkste aber ob die am sack ist ,oder er nur hinterher den preis drücken wollte .......kannst das ja anbieten und dann aber dir das anders überlegt haben.

 

was glaubsté was gerade in der preisklasse für autos dummbolde am werk sind

Hallo!

Rechtlich gesehen liegt das Risiko beim Käufer.

Aufgrund der Beschaffenheit des Fahrzeuges (Kaufpreis) hat der Käufer davon auszugehen dass es nicht in einem perfekten Zustand sein kann (denn dann wäre der Kaufpreis höher).

Problem liegt beim Käufer - Punkt.

Themenstarteram 26. August 2008 um 19:12

auch wenn er das auto gerade mal 3 tage hat?

Der Typ kauft ein 16 Jahre altes Auto für den lächerlichen Preis von 600 EUR und beschwert sich dann hinterher, dass zufällig die ZKD defekt ist. Ganz ehrlich: der will doch den Preis drücken. Ich reparier die die ZKD an einem Samstagvormittag mit Materialksoten von weniger als 50 EUR, wenn die tatsächlich kaputt ist und der Kopf nicht verzogen. Wenn man so ein ansonsten noch gutes Auto für letztlich 350 EUR kriegt...

Wie sollst du als Laie feststellen, ob die ZKD defekt war, wenn das Auto immer anständig fuhr und keinen auffällig hohen Wasser- oder Ölverbrauch hat. Ergo: Wie willst du feststellen, ob die ZKD jetzt defekt ist und der Typ dir das blaue vom Himmel erzählt? Was ist, wenn er mit dem Auto 20 Runden über die Nordschleife gedonnert ist oder es sonst wie beansprucht hat? Ich würde mich da gar nicht drauf einlassen.

1. Altes Auto, da sollte jedem klar sein, dass Mängel - auch plötzlich - auftreten können.

2. Gibts nen Kaufvertrag, der solche Mängel ausschließt.

3. Bist du ein ideales Opfer. Schüler, wenig Geld - da ist kein Widerstand zu erwarten ;) Lieber 300 EUR, als Geld für einen Rechtsstreit ausgeben.

Von daher würde ich diese Leute einfach ignorieren.

Themenstarteram 26. August 2008 um 19:36

ihr habt da alle schon recht, aber was der käufer bis jetzt immer schon so angedeutet hat, ist, dass er notfalls vors gericht geht. und da es ja wirklich nur 3 tage danach war, kann man mir vllt noch ne fahrlässigkeit anhängen oder so.

außerdem läuft sowas oft auf nen vergleich raus und dann kann jeder sein zeug selbst zahlen und mit anwaltkosten und allem sind da 300 euro gar nix mehr.

Er kann Dir gar nix anhängen....das Auto ist 16 Jahre alt, Du hast den Schaden nicht bemerkt, er hat sich das Fahrzeug angeschaut und ne Probefahrt gemacht. Wenn die ZKD wirklich defekt gewesen wäre, hätte man im Kühlwasser schon Öl sehen müssen. Der will den Preis drücken, ist heutzutage nix unübliches.....und mit Anwalt drohen die auch immer....lass Dich auf nix ein....er hats gekauft, Du hast es ohne Garantie verkauft, also hat der Käufer Pech gehabt. Und wenn er Dir nochmal mit Anwalt droht, dann sagst Du ihm halt, dass Du bereits mit Deinen Anwalt gesprrochen hast und er diese Angelegenheit doch bitte nicht mehr telefonisch mit Dir, sondern schriftlich mit Deinem Anwalt regeln soll. Soweit gehen die nämlich nicht, weil sie genau wissen, dass der Verkäufer Recht bekommen würde und Du hast dann Deine Ruhe vor diesen Typen.

Nochmal ganz klar: Wenn, wie in diesem Fall, die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen ist, kauft der Käufer das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt des Kaufes befindet. Der Verkäufer gibt keinerlei Versprechen über bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs ab. Das bedeutet, der Käufer begutachtet das Auto, sagt ok, den kauf ich und ist ab dem Kaufzeitpunkt für alles was sich mit dem Wagen ereignet selbst verantwortlich.

gruß player

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