Rechtliches - Auto-Kauf - Schlüssel
Hallo Leute,
ich habe mir vor vier Wochen meinen 316i Compact gekauft.
Beim Kauf kam es allerdings zu einer kuriosen Sache. Nachdem ich und der andere Interessent eine Probefahrt,
mit dem Fzg gemacht haben, und es zur anschließenden Preis-Verhandlung kam, entschied der Verkäufer sich für mich obwohl der andere Interessent mehr bezahlen wollte.
Nun war der andere Interessent etwas angepi**t und verschwand MIT dem Fzg-Schlüssel.
Nach gut vier Wochen, haben wir nun versucht den Interessenten deutlich zu machen, den Schlüssel wieder abzugeben!
Letzte Woche war ich bei der Polizei um mich dort mal zu erkundigen. Die meinten, ich solle ihm noch eine Frist von einer Woche geben. Nun ist die Woche verstrichen.. und der Schlüssel nicht da!
Wenn es nun zu einer Verhandlung kommt, kann ich dann von dem Interessenten das Geld für den Austausch der Schlösser verlangen?
Was denkt ihr darüber.. bin mächtig angepisst, "wegen einem Schlüssel" so ne Aktion zu schieben
Beste Antwort im Thema
Theoretisch ist es immer ganz einfach sein Recht zu bekommen. Und wenn man jetzt das volle Programm anleiert, bleibt man ggf. später auf den Auslagen/Kosten sitzen, wenn es wie so oft dann plötzlich nichts zu holen gibt und man einen Titel erwirkt hat, der das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt wurde.
Natürlich würde ich als Jurist auch jedem dazu raten, sein Recht mit der Brechstange durchzusetzen...Es ist immerhin das tägliche Brot!
Ich würde es erst mit der Anzeige wegen Unterschlagung versuchen und dann abwarten, was passiert. Damit würde ich zur Versicherung gehen, damit klar ist, dass diese Person einen unberechtigten Zugang zum Fahrzeug besitzt. Und dabei würde ich es vorerst belassen.
Man wirft dem guten Geld kein schlechtes hinterher, sagt man doch so schön.
Und bei solchen komplizierten Charakteren weiß man oft schon im Vorfeld, dass da nichts zu holen ist, oder es so gedreht wird, dass nichts geholt werden kann.
Letztendlich ruinert ihr nur eure Nerven, verschwendet eure knapp bemessene Zeit mit einem Eierkopf und versenkt ordentlich Kohle...Wozu das ganze?
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15 Antworten
Im Prozess wird auf Herausgabe (§ 985 BGB) des Schlüssels geklagt. Ganz einfach.
Schlösser austauschen kannst Du nicht ohne weiteres. Das heißt, natürlich kannst Du es,
aber die Kosten bekommst du tendenziell nicht ersetzt.
Angemahnt hast Du ihn ja schon, also kannst ihn direkt verklagen.
Das ist so eine glasklare Sache, dafür brauchst nicht mal einen Anwalt.
Aber gut, wenn man vom Fach ist, hat man immer leicht Wursten
Aber mal wieder allgemein:
Leute macht doch nicht so abwegige "Deals".
Dann lieber vom Kauf Abstand nehmen, wenn nicht wirklich alles passt.
EDIT:
Man könnte auf der strafrechtlichen Schiene noch über eine Anzeige wegen Unterschlagung
nachdenken. Das kann Wunder wirken und den zivilrechtlichen Prozess ersparen
das war kein abwegiger deal!
der verkäufer war ein ganz sympatischer netter! der sein Auto verkauft, weil er ein neues bekommt.
Der Interessent ist einfach vor Vertragsabschluss mit dem Schlüssel abgehauen.
Wenn zwar im Prozess auf Herausgabe des Schlüssels geklagt wird, und er den Schlüssel nicht mehr hat bzw. nicht heraus gibt. Was dann? Bin ich dann Berechtigt die Schlösser zu tauschen?
EDIT:
Die Anzeige wird auf Unterschlagung laufen. Eine andere hat der Herr Polizist nicht erwähnt!
Wenn er den Schlüssel nicht herausgeben kann (aus welchen Gründen auch immer) ist er natürlich Schadensersatzpflichtig mit allen Konsequenzen. Aber der Gang ist nun mal gerade NICHT(!), dass man erst mal mit Kanonen auf Spatzen schießt, sondern zunächst versucht auf dem naheliegensten Weg Erfolg zu suchen. Keine Sorge, er wird vom Gericht schon zur zeitnahen Herausgabe verpflichtet (Wenn er es wirklich so weit kommen lässt). Wenn er ein halbwegs gebildeter Mensch ist, lässt er es so weit gar nicht erst kommen. Wenn er den Schlüssel nicht mehr hat, ist er zum Ersatz verpflichtet. Fraglich ist dabei nur, ob er dann zum Ersatz des Schlüssels, sprich neuer Schlüssel von BMW verpflichtet wird, oder ob man ihn
auch zur Übernahmen der Kosten für den Schlössertausch verpflichten kann. Ich könnte mir auch letzteres begründen, fraglich nur ob das ein Richter im Einzelfall auch tun würde.
Und sorry, der Deal war abwegig! Wenn ich vor Vertragsschluss weiß, dass es Trouble geben wird, schließe ich den Vertrag erst gar nicht Aber das schöne an der Juristerei ist ja, dass die Leute immer erst dann
kommen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Baem_Baem
bzw. nicht heraus gibt. Was dann?
Dann wird er gezwungen! Wenn es nicht anders geht mit Zwangsgeld oder durch den Gerichtsvollzieher. Aber das Zivilgericht würde hier die Strafsache abwarten Da "er" hier schon herausgeben wird, wenn er nicht will, dass die Strafe absolut unverhältnismäßig ausfällt.
Ende vom Lied: Wenn er den Schlüssel trotz allem nicht herausgibt, ist er geil auf RICHTIG Stress.
Das macht keiner
Zitat:
Original geschrieben von Corsa Ding
Und sorry, der Deal war abwegig! Wenn ich vor Vertragsschluss weiß, dass es Trouble geben wird, schließe ich den Vertrag erst gar nicht Aber das schöne an der Juristerei ist ja, dass die Leute immer erst dann
kommen, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
danke dir für die gute und ausführliche Antwort!
allerdings war es nicht absehbar das es Trouble geben wird!
Ich schließe sehr wohl einen Vertrag für ein Auto ab, dass in einem Top Zustand zu einem sehr günstigen Preis zu kaufen gibt!
Man kann ja nicht ahnen das der Vollidiot mit dem Schlüssel abhaut, dass wir erst bemerkt haben, als wir das Auto absperren und anschließend den Vertrag machen wollten.
Ich latsch kommenden Do. mal zu den Grünen und halt dich mal auf den laufenden!!
Danke, nochmal!
Klar, dann sieht es anders aus was die Abwegigikeit betrifft.
Geh zur Polizei, mach die Anzeige und hab Spaß.
Der Rest läuft von ganz allein
Ach ja. Ich könnte mir vorstellen, dass die Beamten dich dazu überreden möchten mit der Anzeige zu warten. Das machen die Jungs und Mädels gern, da eine Anzeige Arbeit ist. Du bestehst darauf!
Sie MÜSSEN dann tätig werden. Zurücknehmen kannst Du die Anzeige immer noch, wobei ich das nicht
befürworten würde. Idioten müssen bestraft werden! Soll er doch auch ein Bisschen Stress haben, mit lästigen Briefen, Anwaltsbesuchen, Gerichtsterminen, Geldstrafen und dem gesamten "Tramborium" der Justiz. Er wird so etwas danach nie wieder tun
Mein gott das is hier doch so Klar Zieh vorgericht . Nimm dirn Anwalt wenn rechtschutzversichert. Aber eigentlich brauchste den nichtmal
Ich mein das ist unterschlagung ,diebstal, usw und das alles noch mit vorsatz
Vielleicht war es ein Versehen?
Wenn es Absicht war, so hört es sich ja an, dann Frist bis max. bis morgen setzten und wenn er dann den Schlüssel nicht rausgegeben hat sofort eine Anzeige machen. Aber wie ich das verstanden habe hast du Ich würde nicht so lange warten. Wer weiß was er damit anstellt. Schließt das Auto auf und schifft rein, fährt damit oder klaut es. Denkt alle daran, Assis und Verrückte gibt´s genug auf der Welt. Und wenn er es nur macht weil der sauer ist.
Nach Anzeigenstellung sofort zum Anwalt die Rechtslage und weiters Vorgehen abklären. Klär aber das Thema mit der Versicherung ab. Normal können dir bei Diebstahl die Leistung verweigern. Kaskoversicherung vorausgesetzt.
Problem bei der ganzen Sache sehe ich allerdings darin, wer eigentlich tätig werden muss. Du oder der Verkäufer. Den zum Zeitpunkt der Unterschlagung/Diebstahls warst du ja noch kein Eigentümer und du hast dann ein Fahrzeug mit Schlüsseln gekauft die dir der Verkäufer aber nicht alle übergeben konnte.
Klingt kompliziert und geht auch zu sehr ins Detail aber der Rechtsweg ist nicht immer so einfach.
@bugx
mag sein das es ein versehen gewesen ist. Allerdings hat er für dieses versehen vier Wochen zeit gehabt,
sein versehen wieder auszubügeln. Wenn ich versehentlich ein Schlüssel mitnehme, bringe ich ihn innerhalb
einer Woche wieder zurück!
@KapitaenLueck
das mit der Frage ob der Verkäufer die Anzeige machen muss, habe ich mir auch schon gestellt.
Da der Verkäufer aber auch nich in die Gänge kommt, übernehme ich das jetz an seiner Stelle.
Die Polizei wird sich dann schon an den richtigen Wenden!
Am Donnerstag fahr ich zur Pozilei und werd das dann mal klären. Ich meld mich dann aufjedenfall nochmal
Zitat:
Original geschrieben von jensrtg
und das alles noch mit vorsatz
Zeig mir mal einen Diebstahl ohne Vorsatz
Zumal reden wir hier nicht über einen Diebstahl(!), da die Wegnahme des Schlüssels hier nicht rechtswidrig war und somit der Tatbestand des § 242 StGB erst gar nicht erfüllt ist. So blättere man ein wenig weiter, da finde man dann den § 246 und plötzlich kommt man ohne Wegnahme aus um eine Strafbarkeit zu begründen -> Hier eben in Form einer Unterschlagung.
Der Verkäufer muss logischerweise keine Anzeige erstatten. Einfache und auch für Laien plausible Begründung:
Er ist doch gar nicht mehr Rechtsinhaber am Eigentum am KfZ-Schlüssel. Das Eigentum am Schlüssel ist hier im Rahmen des § 931 BGB (Abtretung des Herausgabeanspruchs) auf den Käufer übergegangen. Der Anspruch auf Herausgabe des Schlüssels vom Verkäufer gegen den (ich nenn ihn mal: ) Unterschlagenden ist an den Käufer abgetreten worden. Ganz klar wer handeln muss/sollte Der Verkäufer ist aus der Nummer in dem Moment raus, als er beim Verkauf mitteilte, dass irgend ein Dritter mit einem Schlüssel unberechtigter Weise durch die Lande zieht
Zitat:
Original geschrieben von Corsa Ding
Zurücknehmen kannst Du die Anzeige immer noch, wobei ich das nicht
befürworten würde.
*klugscheißmodus an*
Eine Anzeige kann nicht mehr zurück gezogen werden. Lediglich der Strafantrag kann widerrufen werden, was die Anzeige aber nicht stoppt. Die Staatsanwaltschaft stellt dann, bei fehlendem öffentlichen Interesse, ein.
*klugscheißmodus aus*
(Wenn hier schon über Polizisten gelästert wird )
Ist es nicht reichlich egal, ob wir ihm sagen, dass er seinen Strafantrag zurücknehmen kann oder seine "Anzeige"? Zumal die Polizei ohnehin (wie jeder andere auch) verpflichtet ist, das gewollte umzusetzen
und nicht am Wortlaut zu verharren, á la: "Anzeige können sie nicht zurücknehmen. Und tschüss."
Wenn Du schon klugscheißt, dann bitte auch vollständig.
§ 246 wäre hier i.V.m. § 248a einschlägig (einfach mal lesen, Wert zur Zeit 50-100 EUR). Wann ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt kann hier offen bleiben, da dies sicherlich nicht für den Bereich der Bagatellkriminalität gilt
Und lästern tun wir über Polizisten doch nicht
Einige meiner Freunde sind bei der StA hängen geblieben. Diese sind häufig über ihre Ermittlungspersonen höchst erfreut. Man muss sie nur fragen ob sie was neues lustiges zum Besten geben können. Das geniale daran, ich muss mir deren Geschichten nie zweimal anhören
Theoretisch ist es immer ganz einfach sein Recht zu bekommen. Und wenn man jetzt das volle Programm anleiert, bleibt man ggf. später auf den Auslagen/Kosten sitzen, wenn es wie so oft dann plötzlich nichts zu holen gibt und man einen Titel erwirkt hat, der das Papier nicht wert ist, auf dem er gedruckt wurde.
Natürlich würde ich als Jurist auch jedem dazu raten, sein Recht mit der Brechstange durchzusetzen...Es ist immerhin das tägliche Brot!
Ich würde es erst mit der Anzeige wegen Unterschlagung versuchen und dann abwarten, was passiert. Damit würde ich zur Versicherung gehen, damit klar ist, dass diese Person einen unberechtigten Zugang zum Fahrzeug besitzt. Und dabei würde ich es vorerst belassen.
Man wirft dem guten Geld kein schlechtes hinterher, sagt man doch so schön.
Und bei solchen komplizierten Charakteren weiß man oft schon im Vorfeld, dass da nichts zu holen ist, oder es so gedreht wird, dass nichts geholt werden kann.
Letztendlich ruinert ihr nur eure Nerven, verschwendet eure knapp bemessene Zeit mit einem Eierkopf und versenkt ordentlich Kohle...Wozu das ganze?