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Rechtliches

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 23. Mai 2021 um 5:59

Hallo Liebe Gemeinde.....kurze Frage an die Juristen unter Euch......wie verhält sich das wenn ich mir ein A6 von einer Privatperson kaufe, im FZS aber eine Firma steht und im Kaufvertag als Verkäufer die selbe Firma steht, der Verkäufer der Geschäftsführer ist.....ist das dann ein Privater Verkauf ohne Gewährleistung oder ein Geschäftlicher verkauf ????? Es handelt sich hierbei um ein Küchenstudio.

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30 Antworten

Gewerbe --?Gewerbe 2J

Privat --?Privat 1J (ist der größte Irrglaube dass beim Privatkauf keine Garantie anfällt)

In beiden Fällen kann die Garantie durch individuelle Absprache ausgeschlossen werden (Haftungsauschluss im KV). Die meisten privaten schließen bereits im Angebot eine Haftung aus, solche Angebote sollte man nicht ohne weiteres (billiger Preis) akzeptieren.

Lg

Der Bereich ist für technische Fragen !

Es gibt passendere Bereiche für solche grundlegenden nicht Fahrzeug beigeben Fragen !

Themenstarteram 23. Mai 2021 um 6:45

ohhh Sorry

Zitat:

@Boris2111 schrieb am 23. Mai 2021 um 08:08:00 Uhr:

Gewerbe --?Gewerbe 2J

Privat --?Privat 1J (ist der größte Irrglaube dass beim Privatkauf keine Garantie anfällt)

In beiden Fällen kann die Garantie durch individuelle Absprache ausgeschlossen werden (Haftungsauschluss im KV). Die meisten privaten schließen bereits im Angebot eine Haftung aus, solche Angebote sollte man nicht ohne weiteres (billiger Preis) akzeptieren.

Lg

Der größte Irrglaube liegt immer noch daran, dass Leute glauben eine Garantie sei das selbe wie eine Gewährleistung.

Grundsätzlich hat Sentinel recht. Sowas sollte hier nicht gefragt werden. Der erste Kommentar zeigt auch warum.

Garantie ist ein Kunstwort des Marketings und besteht im deutschen Recht nicht. Es gibt nur Gewährleistung. Und diese gilt auch bei Käufen von privat.

Zu deiner Frage: Es muss eindeutig im Kaufvertrag angegeben sein, wer der Verkäufer ist und ob es sich dabei um einen Kauf von privat oder von einem Händler handelt. Das kannst aber im Endeffekt nur du beurteilen, weil keiner hier diesen Vertrag kennt. Sprich, du muss vorher abklären, wer dir eigentlich das Fahrzeug verkauft. Im Kaufvertrag kann, wenn es sich um eine Privatperson handelt, die Gewährleistung ausgeschlossen werden (Haftung ist nochmal was ganz anderes). Wenn es ein gewerblicher Verkauf ist, darf die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden.

Moin hinkes

Klar kenn ich den den Unterschied

Garantie = Nachweispflicht beim Verkäufer

Gewährleistung= Beweislastumkehr nach 6mon, nachweispflicht beim Käufer.

Heisst defacto (gesetzliche) Garantie 6mon max.

Lg Boris

Zitat:

Moin hinkes

Klar kenn ich den den Unterschied

Garantie = Nachweispflicht beim Verkäufer

Gewährleistung= Beweislastumkehr nach 6mon, nachweispflicht beim Käufer.

Heisst defacto (gesetzliche) Garantie 6mon max.

Lg Boris

Damit zeigst du, dass du gar keine Ahnung hast. Es geht immer um Gewährleistung, Garantie gibt es im BGB nicht. Die Beweislastumkehr spielt sich i. Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ab. Die kann man von privat ausschließen, nicht aber von gewerblich.

Zitat:

@Boris2111 schrieb am 23. Mai 2021 um 10:29:48 Uhr:

Moin hinkes

Klar kenn ich den den Unterschied

Garantie = Nachweispflicht beim Verkäufer

Gewährleistung= Beweislastumkehr nach 6mon, nachweispflicht beim Käufer.

Heisst defacto (gesetzliche) Garantie 6mon max.

Lg Boris

oha.. völlig daneben.

Zitat:

@larry100 schrieb am 23. Mai 2021 um 10:47:23 Uhr:

Damit zeigst du, dass du gar keine Ahnung hast. Es geht immer um Gewährleistung, Garantie gibt es im BGB nicht. Die Beweislastumkehr spielt sich i. Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ab. Die kann man von privat ausschließen, nicht aber von gewerblich.

Ich will hier nicht groß mitdiskutieren, aber wenn ich nach dem Wort Garantie im BGB suche kommen 35 Treffer. Hier ein Beispiel:

§ 443 Garantie

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).

(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 23. Mai 2021 um 12:35:01 Uhr:

Zitat:

@larry100 schrieb am 23. Mai 2021 um 10:47:23 Uhr:

Damit zeigst du, dass du gar keine Ahnung hast. Es geht immer um Gewährleistung, Garantie gibt es im BGB nicht. Die Beweislastumkehr spielt sich i. Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ab. Die kann man von privat ausschließen, nicht aber von gewerblich.

Ich will hier nicht groß mitdiskutieren, aber wenn ich nach dem Wort Garantie im BGB suche kommen 35 Treffer. Hier ein Beispiel:

§ 443 Garantie

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).

(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

Ok, du hast jetzt was gegooglet aber nicht wirklich darüber nachgedacht - scheinbar.

Es steht schon im Absatz drin, dass es zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie geben kann. Zumal hier auch eindeutig beschrieben wird, dass die Garantie vom Hersteller oder sonstigen Dritten ausgeht aber nicht vom Gesetzgeber.

Die Gewährleistung ist ein Recht, was durch den Gesetzgeber geschützt wird. Dadurch besteht auch Rechtsanspruch.

Die Garantie wird vor dem Verkauf vom jeweiligen Anbieter selbst definiert. Hierzu gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Daher kann Dauer und Umfang variieren. Zum Beispiel Apple, die nur 12 Monate Garantie gewähren und auch nur in einem eingeschränkten Umfang.

Dem Gesetzgeber ist dabei völlig egal, wie die Garantie aussieht. Und der Kunde hat dann auch keinen Rechtsanspruch, falls ein Mangel nicht von der Garantie abgedeckt wird. Ganz anders ist die Sache bei der Gewährleistung gelagert.

Zitat:

@montrey_munich schrieb am 23. Mai 2021 um 10:51:54 Uhr:

Zitat:

@Boris2111 schrieb am 23. Mai 2021 um 10:29:48 Uhr:

Moin hinkes

Klar kenn ich den den Unterschied

Garantie = Nachweispflicht beim Verkäufer

Gewährleistung= Beweislastumkehr nach 6mon, nachweispflicht beim Käufer.

Heisst defacto (gesetzliche) Garantie 6mon max.

Lg Boris

oha.. völlig daneben.

Moin

Wieso denn vollkommen daneben?

Die ersten 6Mon mit beweislastumkehr entsprechen am ehesten dem was ein Kunde unter "Garantie" versteht.

Und das kann man hart via Anwalt einfordern.

Private Garantien oder Marketing Garantien habe ich mit keiner silbe erwähnt...

Lg Boris

Beweislastumkehr ist ein Prinzip der Gewährleistung und hat nichts mit einer Garantie zu tun. Wie bereits gesagt, ist Garantie etwas Freiwilliges, was der Hersteller anbietet. Was er in die Garantie reinschreibt, muss er dann aber auch leisten und kann dafür auch rechtlich herangezogen werden. Aber glaub mir, die schreiben da nichts rein, womit sie sich angreifbar machen würden.

Von privater Garantie oder Marketing Garantie hat auch keiner was gesagt. Zumal es beides nicht gibt.

Zitat:

@montrey_munich schrieb am 23. Mai 2021 um 12:41:33 Uhr:

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 23. Mai 2021 um 12:35:01 Uhr:

 

Ich will hier nicht groß mitdiskutieren, aber wenn ich nach dem Wort Garantie im BGB suche kommen 35 Treffer. Hier ein Beispiel:

§ 443 Garantie

(1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).

(2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

Ok, du hast jetzt was gegooglet aber nicht wirklich darüber nachgedacht - scheinbar.

Es steht schon im Absatz drin, dass es zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie geben kann. Zumal hier auch eindeutig beschrieben wird, dass die Garantie vom Hersteller oder sonstigen Dritten ausgeht aber nicht vom Gesetzgeber.

Die Gewährleistung ist ein Recht, was durch den Gesetzgeber geschützt wird. Dadurch besteht auch Rechtsanspruch.

Die Garantie wird vor dem Verkauf vom jeweiligen Anbieter selbst definiert. Hierzu gibt es keinerlei rechtliche Grundlage. Daher kann Dauer und Umfang variieren. Zum Beispiel Apple, die nur 12 Monate Garantie gewähren und auch nur in einem eingeschränkten Umfang.

Dem Gesetzgeber ist dabei völlig egal, wie die Garantie aussieht. Und der Kunde hat dann auch keinen Rechtsanspruch, falls ein Mangel nicht von der Garantie abgedeckt wird. Ganz anders ist die Sache bei der Gewährleistung gelagert.

Ich habe für meinen 4G (im März gekauft) aktuell noch Gewährleistung vom Verkäufer und bis 02/2022 auch noch Werksgarantie von Audi.

Deswegen will ich gar nicht groß darüber nachdenken oder diskutieren aber die Aussage "Garantie gibt es im BGB nicht" ist falsch und das wollte ich klarstellen.

Zitat:

@Atomickeins schrieb am 23. Mai 2021 um 13:31:04 Uhr:

[ aber die Aussage "Garantie gibt es im BGB nicht"

ist richtig denn dort wird der Begriff zwar genannt aber auch eindeutig klargestellt das es ihn in gesetzlicher Form eben nicht gibt sondern nur zwischen Dritten. Insofern ist die Aussage von montrey absolut korrekt.

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