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Rechtliches: Überholvorgang, Bus hat beschleunigt, Gegenverkehr kommt - Strafe??
Hallo Leute!
Sorry, dass ich mich hier melde. Ich erbitte Rat zu folgender Geschichte.
Grundsätzlich sei anzumerken, dass ich ein sehr sehr sicherer Fahrer bin und auch schon lange keine Unfälle udgl. hatte. Jedoch ist mir letztens was "passiert", das mich nachdenklich gemacht hat.
Ich bin selbst schuld, ja -> ich weiß, zukünftig besser aufzupassen, und bei einem Auto mit nur 86 PS derartiges nicht zu machen.
Also, ich bin hinter einem Bus gefahren, in der 80er Zone, mit Überholverbot.
Dann kam eine Gerade. Hinzuzufügen sei, dass ich die Strecke kenne.
Ich habe mir gedacht, nach dem 80er, überhole ich den Bus, weil das Verkehrszeichen Ende von Überhol- und Geschwindigkeitsgeboten/Verboten angezeigt war.
Das machte ich auch mit meinem 86PS Golf. Ich setzte nach der 80er Zone zum Überholvorgang.
Die gerade Strecke war eindeutig sichtbar und kein Gegenverkehr.
Doch plötzlich - während dessen ich überhole, tritt der Bus auch ins Gas und wird schneller.
Ich sehe schon den Gegenverkehr und schlängle mich noch vor dem Bus hinein und beende meinen Überholvorgang.
Der Gegenverkehr war "Nahe", gab aber keine "Anzeichen", keine Lichthupe oder sonstiges.
Jedoch war, diese Aktion, für mein Befinden "knapper", als sonst. Da der Bus während des Überholvorganges Gas gegeben hat und scheinbar der Gegenverkehr auch.
Alles ist sich ausgegangen.
Jedoch gemäß der StVo frage ich mich, ob das strafbar wäre und wenn ja, mit welcher Strafe dies geahndet würde?
Es ist sich wie gesagt alles ausgegangen.
Aber es gibt ja im Gesetz bei Vergehen unter besonders gefährlichen Verhältnissen Führerscheinentzug.
War das sowas, oder wie ist das auszulegen.
Oder kommt da nix?
PS: Ich sah nirgends einen Polizisten, aber was, wenn wer das Kennzeichen notiert hat.
Sorry, das ich klein wenig Panik schiebe.
Beste Antwort im Thema
Überholen ist auf jeden Fall nicht deine Stärke.
Gib der Kiste dabei die Sporen ein oder 2 Gänge runterschalten und ab geht die Post, da kann der Bus dann ruhig beschleunigen und hat keine Chance.
Obwohl ganz klar die Regel besteht, dass der überholt werdende nicht beschleunigen darf.
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85 Antworten
Zu 99% kommt da nichts. Tipp: Beim nächsten Mal einen Gang zurückschalten, dann beschleunigt man auch mit 86 PS deutlich besser als ein Bus.
Überholen ist auf jeden Fall nicht deine Stärke.
Gib der Kiste dabei die Sporen ein oder 2 Gänge runterschalten und ab geht die Post, da kann der Bus dann ruhig beschleunigen und hat keine Chance.
Obwohl ganz klar die Regel besteht, dass der überholt werdende nicht beschleunigen darf.
Nun, der Golf wird sich zum Zeitpunkt des Überholens sicher im toten Winkel befunden haben, der Busfahrer ihn also nicht sehen konnte.
Solange keiner scharf bremsen muss, ist alles im Lot. Müsste hingegen der Bus eine Gefahrenbremsung machen, könnte ein Fahrgast durchaus zu Schaden kommen, welcher dann dir angelastet wird. Denn mal ehrlich: Wie stark soll denn die Beschleunigung eines Busses sein, wenn der schon 80 fährt ?
Wenn du bereits neben dem Bus warst und der Fahrer erkennen konnte, dass du überholst, ist eine Strafe fällig, da sowas kein Spaß ist, wenn Gegenverkehr kommt. Gerade ein Busfahrer sollte etwas mehr in der Birne haben, da er viele Personen befördert und auch dementsprechend bestraft werden.
Soweit ich weiß, darf der Bus Außerorts eh nur 80 fahren, womit folgendes gilt:
1. Du musstet nicht damit rechnen, dass dieser weiter beschleunigt.
2. Der Fahrer verstößt gegen die StVO, da er beschleunigt, während er überholt wird.
3. Der Fahrer verstößt gegen die StVO, indem er die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet.
4. Ein Busfahrer, der es mit seinem Ego nicht vereinbaren kann, dass er von einem PKW überholt wird und deswegen andere unnötig gefährdet, der braucht vielleicht mal einen Schuss vor den Bug in Form einer Anzeige.
Ok. Vielleicht ist der Bus auch Minimum 70 Km/h gefahren. Aber ich setzte an zum Überholen und dann ... ja, ich habe zurückgeschaltet ... Also brauche ich mir da nichts denken? Und sonst? Die Auslegung und Definition von besonders gefährliche Verhältnisse?
Natürlich musst du dir etwas denken, da dich der Fahrer, sofern er zeitig erkennen konnte, dass du überholst und du ihm die Gelegenheit gegeben hast zu zeigen, dass er nach dem Schild beschleunigen will, dich unnötig gefährdet hat.
Ich vertrete die Ansicht lt. StVO, dass man nicht beschleunigen darf, wenn man überholt wird. Wer mich jedoch versucht am z.B. Ortsausgang, am besten noch kurz vor dem Schild, zu überholen, der muss damit rechnen, dass ich den gleichen Spaß an der Beschleunigung schätze und mir diesen nicht nehmen lassen möchte, natürlich nur, wenn alles überschaubar und frei ist, ansonsten muss man ihn halt ziehen lassen und zurückstecken, da man dann selbst nicht auf den Pin treten kann.
Ein Bus hat eine gewisse Länge, an der man erstmal vorbei muss und da die ordentlich Hubraum haben, kann ich mir schon vorstellen, dass der Überholvorgang durch die Bescheinigung des Busses unnötig in die Länge gezogen wird.
Wurde eigentlich schon alles richtig gesagt. Dich trifft keine Schuld!
Was dir passiert ist, passiert sonst vielen, wenn sie einen Lkw oder Bus bei verlassen einer Ortschaft ausbeschleunigen wollen und dann erstmal Augen machen, wie schnell die beschleunigen können. Das ist dann eigene Blödheit, aber trifft ja hier nicht auf dich zu
Ups, Vorredner sagte das gleiche
LKW Außerorts 60, bei Begrenzung 70 dürfen die 70, um kein Hindernis darzustellen, auf Schnellstraßen mit baulich getrennten Spuren sowie Autobahnen 80, wenn ich auch dieses korrekt in Erinnerung habe.
Bus 80, Lkw <7,5t 80, Lkw >7,5t 60, baulich getrennt mit 2 spuren pro Richtung 80.
Zitat:
@Bamako schrieb am 18. August 2018 um 11:56:48 Uhr:
Wurde eigentlich schon alles richtig gesagt. Dich trifft keine Schuld!
Das würde ich so pauschal nicht unterschreiben. Womöglich gabs eine Fehleinschätzung des TE ? Gegenverkehr faktisch ,,übersehen,,? Geschwindigkeit falsch eingeschätzt ?
Nicht voll beschleunigt und gemerkt, dass der Überholweg länger wird als vermutet ?
Immerhin hat er schon die Geschwindigkeit des Busses auf 70 reduziert. Und keiner weiss, was da wirklich abgelaufen ist. Um genaueres sagen zu können, müsste man auch die Einschätzung des Busfahrers haben. Man kann zumindest davon ausgehen, dass in den meisten Fällen einer Karambolage mindestens Zwei Beteiligt sind. Ungeachtet der Schuldfrage.
Und bei den 70 müsste man dann wissen, wie hoch seine Tachoabweichung ist und dann wären es vielleicht schon nur geeichte 60, die der Bus auf dem Tacho stehen hatte, als er beschleunigte.
Aber über den Rest kann man nur spekulieren, man kann hier nur die Fakten aufzeigen.
Noch ein bissel weiterrechnen und der Bus hat gestanden und führ gerade von der Haltestelle los.:-)
Alles nur Spekulation.
@kartenhaus36
Natürlich hätte der Bus eigentlich nicht beschleunigen dürfen. Anderseits, welcher Fahrer hält sich nach einem Ende eines Limits daran? Oft ist auch der Grund, weil der rückwärtige Verkehr nicht beobachtet wird und der Fahrer überhaupt nicht mitbekommt, dass hinter ihm ein Fahrzeug zum Überholen ansetzt.
Daher musst du eben auch damit rechnen, dass dein Vordermann nach dem Limit beschleunigen wird. Im Falle eines Unfalls könnte man dir durchaus „Überholen bei unklarer Verkehrslage vorwerfen“.
Richtig ist in solch einer Situation, damit zu rechnen, dass der Bus beschleunigt und den Überholvorgang so zu planen, dass auch dann das Überholen problemlos möglich ist. Bei den 86 PS bedeutet das eben auch die maximale Motorleistung auch abzurufen, also unter Umständen den Motor bis 5000 U/min auszudrehen.
Ich denke aber, das ist dir inzwischen auch klar. Jeder macht Fehler, wichtig ist, dass man daraus lernt und alles ist gut.
Gruß
Uwe
Klar, ich habe daraus gelernt. Sicher! Der Bus war definitiv nicht schneller als 80, weil da so ein Geschwindigkeits Messschild steht. Und der Bus ist so gefahren, wie ich ziemlich...
Also für Entzug zu wenig?!
Danke an alle