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Rechtliches: Was ist legal, was ist illegal?
Hallo Leute!
Ich habe mir den Thread zum Rollertuning durchgelesen und ich will auch gar nicht illegal tunen!
Ich hab da nur ne rein rechtliche Frage: Was ist denn nun legal und was illegal?
Ich habe den Führerschein Klasse A und darf alles fahren. Just for fun will ich mir jetzt dennoch nen 50er 2-Takt-Roller holen. Auch ohne Tuning fahren die (die ich mir angeschaut habe) bis zu 60 km/h, was mir für die Stadt ja auch vollkommen reicht.
Aber genug gerechtfertigt, ich hätte jetzt gern ein paar rechtliche Details:
1. Der normale Führerschein M erlaubt ja nur 45 km/h, bzw. 50 ccm. Wer schneller oder mit mehr ccm fährt, der fährt ja quasi ohne gültigen Führerschein. Logisch und nachvollziehbar! Ich habe jedoch Klasse A - das heißt doch, daß ich den theoretisch schneller fahren dürfte ohne gegen das Gesetz zu verstoßen?
2. Versicherung? Man liest, daß der Versicherungsschutz entfällt. Warum? Hab da jetzt keine Erfahrung mit... Kann ich da nicht angeben daß der Roller getunt ist und z.B. 70 km/h fährt? Oder wie läuft das ab?
3. Betriebserlaubnis? Kann ich da nicht auch z.B. 70 km/h eintragen lassen?
Besteht also die Möglichkeit den Roller völlig legal zu tunen und zu fahren?
Wenn nein, dann akzeptiere ich das auch. Zum "rasen" hab ich ja immer noch Auto und richtiges Motorrad
Danke
VG
Birger
Beste Antwort im Thema
Hallo,
sag mal hast du nun Führerschein oder nicht ? Deinen Fragen nach hast du nämlich verflixt wenig Ahnung.
Wenn du A hast und unbedingt schneller fahren willst kauf dir eine 125 ccm Maschine.
Wenn nicht bleibst du bei 50ccm mit einer Bauart bestimmten Hochgeschwindigkeit von 45 km/h. Max lässt die Rennleitung da noch 55 km durchgehen.
Zum europäischen Ausland, auch da gilt 45 km/h auch wenn die die Franzosen mal locker mit 70 überholen. Gekrallt wirst aber du mit dem deutschen Versicherungskennzeichen.
Z. B Österreicher
Motorfahrrad (= Kleinkraftrad): Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
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51 Antworten
Du musst unterscheiden zwischen Straftaten (fahren ohne Fahrerlaubnis StVG §21, .. ohne Versicherungsschutz PflVG §1) und Ordnungswidrigkeiten (Betriebserlaubnis erloschen, Rote Ampel ignorieren usw.).
Illegal sind natürlich sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten. Sonst würden die ja nicht bestraft werden können.
Kurzfassung zu Deinen Fragen:
1) Kein Gesetzesverstoß
2) Obliegenheitsverletzung und Vertragsverstoß gegenüber Deiner Versicherung. Hast ja nur Versicherungskennzeichen vereinbart. Haftpflicht-Versicherungsschutz gegenüber Dritten bleibt bestehen, deswegen kein Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz.
3) Theoretisch schon. Aber nicht als Kleinkraftrad, die gehen ja nur bis 50ccm und 45km/h (früher andere Geschwindigkeiten). Musst Du als Leichtkraftrad zulassen und strengere Abgasvorschriften etc. erfüllen. (Lohnt sich nicht.)
Hallo,
45 km/h ist die Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit. Mehr darf eine 50ccm Maschine nicht laufen. Da bei ist es egal wie viele Führerscheinklassen du hast.
Setzt du einen 70er Zylinder drauf und machst eine Einzelabnahme beim Tüv. schraubst dann ein Steuerkennzeichen dran und hast den Führerschein für dieses Fahrzeug ist es auch erlaubt
Und da du ja Klasse A hast hast du das ja auch bestimmt alles in der Fahrschule gelernt !
Hm, OK... "Legales Tuning" ist also auf keinen Fall möglich?
Gut, das wollte ich wissen ^^ Dann werde ich da auch nichts dran machen!
Zitat:
Und da du ja Klasse A hast hast du das ja auch bestimmt alles in der Fahrschule gelernt !
Wie kommst Du denn da drauf? Wieso sollte man sowas da lernen??
Weil
A beinhaltet A1,A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Ja, ich darf alles fahren... Egal ob 1200 ccm oder 200 PS oder 300 km/h. Da stellt sich die Frage, warum ich dann bei 50 ccm auch nur 45 km/h fahren darf. Das ist in meinen Augen dann wieder bürokratischer Irrsinn! Also rein wegen dem Führerschein... Betriebserlaubnis und Versicherung wären da ja wieder was anderes...
naja .. ich denke das problem liegt bei " bauartbedingt " da müsstest du ne einzelabnahme beim tüv machen. es geht da ja auch um die stabilität und die bremsen
frag doch mal beim tüv nach ob da was möglich is .
Zitat:
Original geschrieben von manta-mike
naja .. ich denke das problem liegt bei " bauartbedingt " da müsstest du ne einzelabnahme beim tüv machen. es geht da ja auch um die stabilität und die bremsen
frag doch mal beim tüv nach ob da was möglich is .
In anderen Ländern ist das aber auch anders, glaube ich. Also normal fahren die ja schon ab Werk 60-70 km/h und werden extra für Deutschland (bzw. Europa?) gedrosselt.
Ne Einzelabnahme beim TÜV mit allem drum und dran kostet wahrscheinlich mehr als ein neuer Roller -.-
Aja noch was... werde mir wahrscheinlich nen TPH 50 Baujahr 98-99kaufen und laut dem Verkäufer ist alles legal (originale Drossel, nichts umgebaut) und trotzdem fährt der gute 60 km/h. Ist das denn legal?
Hallo,
sag mal hast du nun Führerschein oder nicht ? Deinen Fragen nach hast du nämlich verflixt wenig Ahnung.
Wenn du A hast und unbedingt schneller fahren willst kauf dir eine 125 ccm Maschine.
Wenn nicht bleibst du bei 50ccm mit einer Bauart bestimmten Hochgeschwindigkeit von 45 km/h. Max lässt die Rennleitung da noch 55 km durchgehen.
Zum europäischen Ausland, auch da gilt 45 km/h auch wenn die die Franzosen mal locker mit 70 überholen. Gekrallt wirst aber du mit dem deutschen Versicherungskennzeichen.
Z. B Österreicher
Motorfahrrad (= Kleinkraftrad): Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Aja noch was... werde mir wahrscheinlich nen TPH 50 Baujahr 98-99kaufen und laut dem Verkäufer ist alles legal (originale Drossel, nichts umgebaut) und trotzdem fährt der gute 60 km/h.
Mit dem Baujahr darf er echte 50km/h fahren. Tacho 60 ist dann plausibel, echte 60 wären zu viel.
Und nicht herumgepfuscht ist nicht zwangsläufig legal. Man hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug dauerhaft die Vorschriften erfüllt. Notfalls nachdrosseln lassen (genauso wie löchrigen Auspuff oder abgenutzte Reifen oder Bremsbeläge ersetzen usw.).
Zitat:
Original geschrieben von Joggi-2
Hallo,
sag mal hast du nun Führerschein oder nicht ? Deinen Fragen nach hast du nämlich verflixt wenig Ahnung.
Wenn du A hast und unbedingt schneller fahren willst kauf dir eine 125 ccm Maschine.
Wenn nicht bleibst du bei 50ccm mit einer Bauart bestimmten Hochgeschwindigkeit von 45 km/h. Max lässt die Rennleitung da noch 55 km durchgehen.
Zum europäischen Ausland, auch da gilt 45 km/h auch wenn die die Franzosen mal locker mit 70 überholen. Gekrallt wirst aber du mit dem deutschen Versicherungskennzeichen.
Z. B Österreicher
Motorfahrrad (= Kleinkraftrad): Kraftrad mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
Wenn ich schneller fahren will, nehm ich das Auto oder die 750er! Keine Ahnung was Du für ein Problem hast, mir gehts hier nur ums rein Rechtliche!
Ich weiß zum Beispiel nicht wie schnell japanische Roller ab Werk sind und wie schnell die in Japan fahren dürfen. Fakt ist, daß Roller für Deutschland gedrosselt sind - das heißt ja wohl daß die normal schneller fahren und wahrscheinlich vertragen auch die ganzen Anbauteile die Geschwindigkeit.
Und keine Ahnung was das jetzt mit meinem Führerschein bzw. dem Unterricht zu tun haben soll!!! Nein, Tuning gehört nicht zum Unterrichtsstoff!
Zitat:
Mit dem Baujahr darf er echte 50km/h fahren. Tacho 60 ist dann plausibel, echte 60 wären zu viel.
Und nicht herumgepfuscht ist nicht zwangsläufig legal. Man hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug dauerhaft die Vorschriften erfüllt. Notfalls nachdrosseln lassen (genauso wie löchrigen Auspuff oder abgenutzte Reifen oder Bremsbeläge ersetzen usw.).
Danke, tomS, das ist mal eine wertvolle, sachliche Aussage!
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
warum ich dann bei 50 ccm auch nur 45 km/h fahren darf. Das ist in meinen Augen dann wieder bürokratischer Irrsinn!
Sagt doch niemand, klar darfst Du mit 50ccm auch schneller fahren.
Dann muss der TÜV das ganze nur in die Papiere eintragen
und Du lässt das ganz normal als Kleinkraftrad zu.
Kein Problem.
Zitat:
Original geschrieben von zuckerbaecker
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
warum ich dann bei 50 ccm auch nur 45 km/h fahren darf. Das ist in meinen Augen dann wieder bürokratischer Irrsinn!
Sagt doch niemand, klar darfst Du mit 50ccm auch schneller fahren.
Dann muss der TÜV das ganze nur in die Papiere eintragen
und Du lässt das ganz normal als Kleinkraftrad zu.
Kein Problem.
Ahhh, genau das wollte ich wissen. Super! Danke! Ist also doch legal möglich ^^
Ja klar, habe ich doch gesagt.
Aber Du hast Dir das Video gar nicht genau angeschaut!
Die Zulassungsregeln richten sich nach dem Baujahr (also dem Rahmen). "Früher war alles besser" - zumindest einfacher. Im Video ist eine alte Kreidler und die hat ein amtliches Leichtkrafrad-Kennzeichen bekommen.
Einen modernen 50er bekommst Du nur zum Preis eines ausgewachsenen BMW Motorrads als Leichtkraftrad zugelassen (die Bedeutung von Kleinkraftrad war früher anders als heute).