1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Rechts übeholen (außerorts)

Rechts übeholen (außerorts)

Themenstarteram 7. März 2009 um 16:31

Hi...

Die Fahrschule ist nun schon ein paar Jährchen her und ich bin mir ein wenig unschlüssig bei folgender Situation:

Auf einer Landstraße (keine Geschwindigkeitsbegrenzung) kommt von rechts eine Auffahrt dazu. Der "Beschleunigungsstreifen" ist etwa 1km lang. Also quasi eine zweite Spur, allerdings durch einen breiten, unterbrochenen Strich (wie in Auf-/Abfahrten) abgetrennt. Darf ich diesen Streifen zum Rechts-Überholen nutzen, z.B. um an einem LKW oder Trecker vorbeizukommen? (Zum Gegenverkehr ist eine durchgezogene Linie und damit Überholverbot)

Hier mal das Beispiel, wo ich mir die Frage regelmäßig stelle (und mich dann und wann über einen extra langsamen Trecker ärgere):

Google Maps

Viele Grüße aus Hamburg

milliway42

Beste Antwort im Thema
am 8. März 2009 um 10:25

Ach Zille... "Werd Wach"

Diese Paragraphen-Reiter ist mir echt zu blöd,kein Polizist hält Dich für kurzzeitiges "Vorbeitreiben" an, die kümmern sich um "Richtige Vergehen"! Wenn die Polizei sich darum auch noch kümmern müßte, dann haben wir leider 2Millionen Beamte und 1Millionen Dienstwagen zu wenig.

Es geht hier um eine durch den Verkehr geschaffen "Kurzzeitige" Situation und nicht um "Vorsatz".

Und für diese Situation bemühte der Beamte den ich gefragt, keine Paragraphen sondern seine

Entscheidungsfreiheit die Situation selbst zu beurteilen und da dadurch keine Gefahrensituation entsteht gibt es auch keinen Grund einzugreifen. :)

63 weitere Antworten
Ähnliche Themen
63 Antworten

MM- Du darfst beim Auffahren auf die Landstrasse rechts schneller fahren als die Fahrzeuge auf der Landstrasse (unter Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit), und diese auch entsprechend rechts überholen (gleiche Vorraussetzung wie der Beschleunigungsstreifen auf der AB)

Aber wenn du bereits auf der Landstrasse bist, und extra auf diesen Beschleunigungsstreifen wechselst nur mit der Absicht um dann rechts zu überholen ist nicht erlaubt.

Im Gegenzug dürfen aber z.B. langsam fahrende Trekker etc. auf diese Spur wechseln, damit schneller fahrende Autos welche sich hinter dem Trekker auf der Landstrasse stauten, vorbei fahren können.

Wenn du abbiegen willst dann ja :D

Rechts überholen ist nach StVO formal generell verboten, mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen, Stau und Linksabbiegern (§5 StVO) - ja, auch innerorts ;)

Aber - war ja klar, oder? - in bestimmten Fällen darf rechts schneller gefahren werden als links. D.h. wer schon rechts ist darf dann quasi "überholen", nur nach rechts zu wechseln, zu überholen und danach sofort wieder nach links wechseln bleibt wenn man den Text kleinlich auslegt immer verboten.

Die Ausnahmen sind:

- innerorts, ausgenommen Autobahnen, für Fahrzeuge <3,5t (§7 Abs. 3)

- Beschleunigungsstreifen (§42 Abs. 6e)

- gehen Fahrstreifen, insbesondere auf BAB oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen ABBIEGER vom Beginn einer breiten Leitlinie (also die breite gestrichelte Linie) rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen (!!) (§42 Abs. 6f)

Wobei das schon eigenartig ist. Innerorts darf rechts schneller gefahren werden als links (hier redet keiner von Überholen), im Stau darf rechts überholt werden (§7 Abs. 2a) wenn links eine Fahrzeugschlange steht oder langsam fährt. Wenn der Verkehr nur dicht ist (Abs. 2) darf nicht rechts überholt werden, aber rechts schneller gefahren werden als links. Ja, diese beiden Fälle sind explitzit unterschieden.

Versteh einer diese Juristen - ich nicht :D :D

Gruß Meik

am 7. März 2009 um 17:22

Hi.

Im Prinzip ist Ausserort´s "rechts Überholen" verboten! Der Beschleunigungsstreifen ist dafür da um mir die Möglichkeit zu geben mich in den fliessenden Verkehr einzufädeln... und nicht um ihn auszubescheunigen!!! Bei nem LKW oder einem Trecker wird keiner was sagen, aber wenn da nen PKW mit 95kmh hertrödelt und ich mir den noch eben packe, dann kann ich unter Umständen ein Problem bekommen...

Wenn ich in einem Autobahnkreuz einen langen 2Spurigen Beschleunigungsstreifen habe, darf ich auch nicht mit 150 in den fliessenden Verkehr Rammen, oder mal eben mit 70kmh Überschuss am LKW rechts vorbei Knallen!!! Da sich im Schatten des LKW Fahrzeuge befinden könnten die schneller als dieser fahren... deswegen sind die Auf- und Abfahrten der Kreuze auch eigentlich immer auf 80 Begrenzt! Kenne zumindest keines, wo es nicht so ist!?

Von daher Vorsicht...

VG. und gute Fahrt...

am 7. März 2009 um 17:36

Hi Meik... :D

Ich darf auf der BAB, wenn ich rechts fahre und links der normal fahrenden Verkehr rechts Passieren um zu meinem Vordermann bis zum Sicherheitsabstand aufschliessen, solange ich nicht rüberziehe und mir nen Vorteil verschaffe, nur weil links "kurzzeitig" langsamer gefahren wurde, ich Spreche nicht vom Stau oder vom zäh fliessenden Verkehr, dann ist es auch kein Überholen. ;)

rechts überholen ist rechts überholen....und dabei ist es egal ob du nun nur bis zum sicherheitsabstand aufschließt oder nicht.....

am 7. März 2009 um 18:09

Hi Magirus...

Du hast vollkommen Recht, konnte das auch erst nicht Glauben, zB.: aber wenn ich rechts 100/120 fahre und zu meinem Vordermann noch gut 500m sind und links aus welchem Grund auch immer, kurzzeitig langsamer gefahren wird, nicht im Staufalle, muß ich nicht runterbremsen, ich darf zu dem Vordermann aufschliessen. Wenn ich dann nicht frech rüberziehe, sondern dann mit deren Geschwindigkeit weiterfahre, zB 90...

Ich konnte es auch erst nicht glauben!!!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

rechts überholen ist rechts überholen....und dabei ist es egal ob du nun nur bis zum sicherheitsabstand aufschließt oder nicht.....

Und was heißt dann "rechts schneller fahren als links" im Gegensatz zu überholen :p

Bei dichtem Verkehr darf nämlich (auch auf der BAB) rechts schneller gefahren werden als links, jedoch nicht rechts überholt werden. Das darf dann erst wenn links eine Schlange steht oder sehr langsam fährt. Wo auch immer da eine Grenze sein soll :confused:

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von speedy187

aber wenn ich rechts 100/120 fahre und zu meinem Vordermann noch gut 500m sind und links aus welchem Grund auch immer, kurzzeitig langsamer gefahren wird, nicht im Staufalle, muß ich nicht runterbremsen, ich darf zu dem Vordermann aufschliessen.

Nur wenn du niemanden rechts überholst / vorbeifährst.

Ansonsten möchte ich dazu eine Quellangabe haben :D

....und du redest nicht vom Beschleunigungsstreifen ? Dann muss ich dir sagen, dass du falsch informiert bist.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Bei dichtem Verkehr darf nämlich (auch auf der BAB) rechts schneller gefahren werden als links, jedoch nicht rechts überholt werden. Das darf dann erst wenn links eine Schlange steht oder sehr langsam fährt. Wo auch immer da eine Grenze sein soll :confused:

Die Grenze liegt bei stockenden Verkehr und max. 60 km/h auf der linken Spur, dann darfst du unter ausschluss der Gefährdung mit max. 20 km/h Überschuss rechts überholen.

am 7. März 2009 um 18:26

@all:

kommt doch mal zurück zum Thema! Was ihr hier beredet ist doch das Thema aus einem anderen Thread (Rechtsüberholen!).

@TE:

Ist denn über die gesamte Strecke die Leitlinie breit ausgeprägt oder wird sie unterwegs dünner? Ich geh doch mal davon aus das selbst im hohen Norden keine 1000m für das Beschleunigen benötigt werden!?

Dein Bild ist leider (für mich) nicht wirklich aussagekräftig!

Themenstarteram 7. März 2009 um 20:17

Nein, der Streifen wird eben nicht dünner...

Die Frage ist aufgekommen, weil eine breite Linie mir ja Prinzip zugesteht, rechts schneller zu fahren als links... Und wer braucht schon einen 1km langen Einfädelstreifen?! Und wenn es zwei Fahrspuren sein sollen, hätte man ja die Spuren mit einer normalen Linie ausstatten können...

So ist es aber teilweise fraglich, zumal genug Fahrer die Chance nutzen und mal eben rechts an allen anderen vorbei huschen...

Gruß

milliway42

Es gibt in Norddeutschland, wie auch andernorts dreispurige Strassen. Bedeutet in diesem Falle, das die Auffahrt der Beginn einer zweiten Fahrspur für die jeweilige Fahrtrichtung ist, in der Regel anfangs für etwa 100 m mit durchgehender Linie versehen.

Am Ende der durchgehenden Linie sollten langsamfahrende allerdings dann nach rechts wechseln, um anderen das Überholen zu ermöglichen. Nach einigen Kilometern wird in der Regel die linke Spur durch Sperrflächen markiert und dicht gemacht und dient anschliessend dem Gegenverkehr als linke Spur. Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken :D

Da diese "Auffahrt" eben nicht endlos ist, sondern am Ende der durchgehenden Linie langsamfahrende nach rechts wechseln sollen, sollte spätestens ab jener Stelle rechts auch nicht schneller gefahren werden als links, um den bisher links fahrenden den Wechsel zu ermöglichen.

Meine persönliche Meinung - wie die offizielle Rechtslage ist, kann ich nicht sagen.

Zitat:

Han_Omag F45

Hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken

Ich verstehe genau was du meinst, genau so verstehe ich das auch, wenn du verstehst was ich verstehe.

Verstanden ? :D :D :D

@ Kai70:

jedes Wort ;)

Denke nie gedacht zu haben, denn das denken der Gedanken ist gedankenloses Denken ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit