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Rechts überholen beim Auffahren auf eine Bundesstraße ohne Beschleunigungsstreifen erlaubt?

Themenstarteram 16. März 2020 um 13:40

Hallöchen,

folgende Situation: Ich fahre auf eine Bundesstraße (Tempo 100) auf, es gibt jedoch keinen klassischen Beschleunigungsstreifen sondern die Spur auf der ich einfahre stellt quasi im weiteren Verlauf die rechte der zwei Spuren der Bundesstraße dar. (Hoffe ihr könnt euch das irgendwie vorstellen :D) Ich fahre also vorher durch die klassische Kurve und sehe im Außenspiegel schon, dass sich auf der linken Spur ein LKW befindet. Ich sehe auch, dass hinter diesem LKW noch etliche PKW sind, da der LKW vermutlich nur 90 statt der erlaubten 100 fahren kann. Hinter mir befinden sich ebenfalls einige Autos, welche auf die Bundesstraße wollen. Vor mir befindet sich niemand, ich erhöhe also gleichmäßig mein Tempo und muss mir jetzt überlegen ob ich rechts an dem LKW vorbei fahre, da ich ja beim Beschleunigen auf die 100 km/h schneller als der LKW sein werde, oder ob ich mich fallen lasse und warte, bis mich der LKW mit 90 überholt hat und alle anderen Autos hinter ihm vorbeigezogen sind.

Die Frage ist jetzt ob dieses Ausbeschleunigen auf der rechten Spur eine Missachtung des Rechtsüberholverbotes darstellt. Weil in dem Sinne ist es ja kein klassischer Beschleunigungsstreifen, sondern schlichtweg eine rechte Spur auf der man immer schneller wird.

Ich hoffe ihr versteht, wie ich das meine, hab auch noch ein Bild zur Verdeutlichung angehängt.

Wie würdet ihr handeln bzw. was schreibt das Gesetz vor?

LG

Beste Antwort im Thema
am 17. März 2020 um 6:23

Zitat:

Die Auffahrt auf die Bundesstraße ist aber bereits in der langgezogenen Kurve so gut einsehbar, dass diese Situation vermeidbar ist, indem du die Beschleunigung und Geschwindigkeit passend wählst, so dass du am Ende der durchgezogenen Linie entweder hinter oder bereits vor dem LKW bist.

Ist das etwa Teil dieses ominösen „verausschauenden Fahrens“ wovon man ab und zu mal liest?

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Hallo

Ich würde zu sehen die Situation möglichst zügig und gefahrlos zu entschärfen.

Heißt, je nachdem wo Du dich befindest entweder durchbeschleunigen, oder wenn der LKW dich im Toten Winkel hat und die Gefahr besteht, er fährt auf die Rechte Spur musst dich halt fallen lassen. Da gibt's keine starre Verhaltensweise, mussu möglichst intelligent, der Situation angepasst entschieden.

Gruß jaro

Themenstarteram 16. März 2020 um 14:32

Zitat:

@jaro66 schrieb am 16. März 2020 um 15:30:17 Uhr:

Hallo

Ich würde zu sehen die Situation möglichst zügig und gefahrlos zu entschärfen.

Heißt, je nachdem wo Du dich befindest entweder durchbeschleunigen, oder wenn der LKW dich im Toten Winkel hat und die Gefahr besteht, er fährt auf die Rechte Spur musst dich halt fallen lassen. Da gibt's keine starre Verhaltensweise, mussu möglichst intelligent, der Situation angepasst entschieden.

Gruß jaro

Ja deswegen habe ich ja auch beschleunigt, aber rein rechtlich stellt das doch dann ein rechts überholen dar oder nicht? Weils in dem Sinne ja kein Beschleunigungsstreifen ist :(

Nein, dass ist kein rechts überholen.

Themenstarteram 16. März 2020 um 14:46

Zitat:

@Waeller5 schrieb am 16. März 2020 um 15:39:04 Uhr:

Nein, dass ist kein rechts überholen.

Der LKW hat jetzt auch nicht irgendwie komisch reagiert, sondern ist nach meinem Vorbeifahren, hinter mir auf die rechte Spur eingefädelt.

Mach Dir nicht so'n Kopp, es soll keine Gefahr entstehen und dann kräht auch kein Hahn danach, wenn Du mal kurz nicht ganz regelkonform unterwegs warst.

Gruß jaro

Zitat:

@Cysgodohl schrieb am 16. März 2020 um 15:46:42 Uhr:

Der LKW hat jetzt auch nicht irgendwie komisch reagiert, sondern ist nach meinem Vorbeifahren, hinter mir auf die rechte Spur eingefädelt.

So soll's sein, alles gut

Themenstarteram 16. März 2020 um 14:52

Zitat:

@jaro66 schrieb am 16. März 2020 um 15:49:35 Uhr:

Zitat:

@Cysgodohl schrieb am 16. März 2020 um 15:46:42 Uhr:

Der LKW hat jetzt auch nicht irgendwie komisch reagiert, sondern ist nach meinem Vorbeifahren, hinter mir auf die rechte Spur eingefädelt.

So soll's sein, alles gut

Okay danke euch! Dann bin ich erstmal beruhigt:D

Ich würde halt zusehen, dass die Situation vor dem Ende der durchgezogenen Linie geklärt ist. Vorher sollte ja eh keiner die Spur wechseln. Wenn Du gleichzeitig mit dem LKW an der Zusammenführung ankommst und Du die Situation durch Beschleunigen klärst, würde ich das auch nicht als rechts Überholen einstufen.

Themenstarteram 16. März 2020 um 15:24

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. März 2020 um 16:00:07 Uhr:

Ich würde halt zusehen, dass die Situation vor dem Ende der durchgezogenen Linie geklärt ist. Vorher sollte ja eh keiner die Spur wechseln. Wenn Du gleichzeitig mit dem LKW an der Zusammenführung ankommst und Du die Situation durch Beschleunigen klärst, würde ich das auch nicht als rechts Überholen einstufen.

Durch das Abbrechen des Beschleunigen würde ich dann ja auch wiederum die VT hinter mir belästigten...

Von daher seh ich mein Verhalten jetzt mal als in Ordnung:D

So ist es! *daumenhochhalt*

am 16. März 2020 um 16:07

Zitat:

@jaro66 schrieb am 16. März 2020 um 16:36:52 Uhr:

So ist es! *daumenhochhalt*

Das ist aber nur so lange „in Ordnung“ bis der LKW sich mal überlegt auf die rechte Spur zu wechseln, weil er den PKW nicht sieht.

Da verliert dann auf jeden Fall der TE....und vermutlich nicht nur das Auto.

Themenstarteram 16. März 2020 um 16:13

Zitat:

@zille1976 schrieb am 16. März 2020 um 17:07:24 Uhr:

Zitat:

@jaro66 schrieb am 16. März 2020 um 16:36:52 Uhr:

So ist es! *daumenhochhalt*

Das ist aber nur so lange „in Ordnung“ bis der LKW sich mal überlegt auf die rechte Spur zu wechseln, weil er den PKW nicht sieht.

Da verliert dann auf jeden Fall der TE....und vermutlich nicht nur das Auto.

Ja das auf jeden Fall...aber ich hab’s jetzt im ersten Moment auch nicht drauf angelegt, ihn auf jeden Fall auszubeschleunigen. Aber als wir halt „eine Weile“ parallel fuhren, dachte ich mir, dass es ihm vielleicht auch daran liegen würde, mich jetzt nicht noch mit wenigen km/h Differenz überholen zu müssen.

Aber prinzipiell hast du natürlich Recht!

https://dejure.org/gesetze/StVO/7a.html

 

Gibt die Grundlage für Die Antwoord, die hier schon richtig genannt wurde.

(Die Nachricht enthält Schleichwerbung für eine coole Band.)

am 16. März 2020 um 17:05

Zitat:

@NOMON schrieb am 16. März 2020 um 18:03:54 Uhr:

https://dejure.org/gesetze/StVO/7a.html

 

Gibt die Grundlage für Die Antwoord, die hier schon richtig genannt wurde.

(Die Nachricht enthält Schleichwerbung für eine coole Band.)

Keiner der dort genannten Punkte trifft auf die vom TE beschriebene Situation zu ;)

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