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Rechts überholen oder vorbeifahren??
Hallo,
vielleicht kann mich jemand aufklären, bevor ich aus unwissenheit mal einen Knollen bekommen.
Folgende Situation:
Auf dem Rückweg von der Arbeit muss ich ein kurzes Stück auf der Autobahn fahren. Ich habe nach dem Auffahren noch 1 KM auf der rechten von 3 Spuren, die dann automatisch zu Ausfahrt wird. Nun hat sich i.d.R. der auf der Autobahn verbleibende Verkehr auf den beiden linken Spuren eingeordnet und fährt dort bei stärkeren Verkehrsaufkommen teilweise mit 50-80 KM weiter.
Wenn ich jetzt mit erlaubten 100 KM auf der rechten Spur vorbeifahre und an der Ausfahrt die Autobahn verlasse ist dies nun ein überholen oder ein vorbeifahren. (Die Fahrbahn ist hier noch nicht als Ausfahrt makiert).
Ich würde sagen ich "fahre vorbei" da ich ja die Autobahn nach dem auffahren ohne weiteren Spurwechsel verlasse allerdings möchte ich hier nicht im Rahmen einer Verwarnung eines Besseren belehrt werden sehe aber auch nicht ein warum ich mit 50 oder 60 auf einer freien Spur schleichen sollte nur weil links keiner schneller fährt oder fahren kann.
danke!
peter
Beste Antwort im Thema
Ich würde alle Linksspurblockierer und Schleicher erst mal für ein Jahr zum Fußgänger degradieren, bei den Linksspurblockierern das Fahrzeug als "Tatwerkzeug einer Straftat" einziehen und nach einem Jahr dürften sie dann, wenn sie die MPU bestehen, eine neue Fahrerlaubnis beantragen, mit mindestens 50 Fahrstunden. *g*
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21 Antworten
Auf der Autobahn rechts überholen (ein bloßes "vorbeifahren" gibt es nicht, höchstens wenn der Nebenmann bremst und du bloß vom Gas gehst) ist in folgenden Fällen erlaubt:
- auf Beschleunigungsstreifen, aber NICHT auf Verzögerungsstreifen
- in Bereichen eines Autobahnkreuzes, wenn Breitstriche und Richtungstafel vorhanden sind (hier darfst du die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn rechts überholen)
- wenn bei Stau oder zäh fließendem Verkehr links höchstens Tempo 60 gefahren wird, dann aber nur max. 20 km/h schneller
Für deinen Fall kommt anscheinend höchstens der letzte Punkt in Frage.
Hoffe, dir etwas helfen zu können.
Genau. In deinem Fall also erlaubt rechts etwas schneller zu fahren, nicht aber mit 100 dran vorbeizukacheln. Also einen normal mit 80 fahrenden LKW dürftest du nicht rechts überholen.
Dazu §7 Abs. 2a StVO: Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfgig höherer Geschwindigkeit und mit äusserster Vorsicht rechts überholen.
Gruß Meik
Wenn der rechte Fahrstreifen bereits durch breite Striche abgetrennt ist, sehe ich keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken, gegen "rechts vorbeikacheln mit Tempo 100", abgesehen natürlich von eventueller Gefährdung.
Ist der rechte Fahrstreifen ein normaler Fahrstreifen (also nicht durch die breiten, unterbrochenen Striche von der Mittelspur getrennt), ist es bei stockendem Verkehr zwar erlaubt, rechts schneller als links zu fahren, aber nicht mit Tempo 100.
"Nicht als Ausfahrt markiert" hab ich jetzt mal so verstanden dass da noch keine breiten Striche sind.
Gruß Meik
Hi,
erst mal danke für die Antworten.
@ Maik
ja die Abtrennung kommt erst später. Allerdings ist das Problem auch, daß man um auf die Autobahn aufzufahren zu können in den fliessenden Verkehr beschleunigen muss. Ist man dann auf der Autobahn wechselt der gesamte Verkehr auf der rechten Spur (zumindest der es bisher noch nicht gemacht hat) auf die mittlere Spur und wird dort langsamer, da dort oft recht starker Verkehr ist und auch bald die nächste stark fequentierte Ausfahrt kommt. Man währe hier oftmals gezwungen abzubremsen da man hier schon automatisch schneller als der restliche Verkehr ist und somit überholen würde.
mmh -
cu
pp
Ist das immer so, dass wenn die breiten Streifen da sind, und ich die Bahn dann verlasse, dass ich rechts, zwar nicht kacheln, aber zumindest vorbeifahren darf?
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Ist das immer so, dass wenn die breiten Streifen da sind, und ich die Bahn dann verlasse, dass ich rechts, zwar nicht kacheln, aber zumindest vorbeifahren darf?
Kommt darauf an... auf dem Verzögerungsstreifen nein. An Autobahnkreuzen o.ä. allerdings schon.
Aber wie gesagt, zwischen nicht-bremsen und mit Gas überholen wird wahrscheinlich schon ein unterschied sein...
Ich dachte, es wird auch unterschieden ob man rechts vorbeifährt und auf der Spur bleibt oder danach wieder links fährt
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Ich dachte, es wird auch unterschieden ob man rechts vorbeifährt und auf der Spur bleibt oder danach wieder links fährt
zB, wenn ich ne 2-3 spurige BAB hab, rechts fahre und erstmal 2km frei sind, und ich dann irgendwann auf so ne Linksgurke treffe, was mache ich? rechts vorbei und weiter rechts? Bremsen und rechts bleiben? hinter ihm und zu tode nötigen, oder falls möglich großen bogen ganz links auf die 3. Spur und wieder ganz zurück rechts
Problem nur, 3 Spur gibt es nicht immer oder von >200km/h stark frequentiert
Zitat:
wenn ich ne 2-3 spurige BAB hab, rechts fahre und erstmal 2km frei sind, und ich dann irgendwann auf so ne Linksgurke treffe, was mache ich? rechts vorbei und weiter rechts?
Verboten!
Zitat:
Bremsen und rechts bleiben?
Wäre eine Möglichkeit.
Zitat:
hinter ihm und zu tode nötigen
Auch verboten!
Zitat:
oder falls möglich großen bogen ganz links auf die 3. Spur und wieder ganz zurück rechts
Das wäre die 2. Möglichkeit.
@razor23
Zitat:
Kommt darauf an... auf dem Verzögerungsstreifen nein.
Stell Dir doch mal bitte folgende Situation vor:
Die fährst auf der BAB und willst die nächste Ausfahrt rausfahren. Auf einmal kommst Du in einen Stau - und ich meine so richtigen Stau. Also alle paar Minuten ein paar Meter weiter. So quälst Du dich gaaanz langsam Richtung Ausfahrt und kommst auch nach ewigen Zeiten auf dem Verzögerungsstreifen an. Endlich wieder freie Fahrt. Was machst Du nun?
Zitat:
Original geschrieben von Chopper_Waldi
Was machst Du nun?
Jetzt darf man laut StVO mit 20Km/h rechts am Stau vorbeifahren!
Verständlich, wenn man öfters miterlebt, wie im Stau genervte Autofahrer im letzten Moment noch die Ausfahrt nutzen wollen und das zum Teil ohne zu Blinken.
Zitat:
Original geschrieben von chefkracher
Jetzt darf man laut StVO mit 20Km/h rechts am Stau vorbeifahren!
Verständlich, wenn man öfters miterlebt, wie im Stau genervte Autofahrer im letzten Moment noch die Ausfahrt nutzen wollen und das zum Teil ohne zu Blinken.
In der Regel wird hier vorher schon der Standstreifen verwendet :-/
--> Verboten!
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
In der Regel wird hier vorher schon der Standstreifen verwendet :-/
--> Verboten!
Einer fängt an und die ganze Meute hinterher!
Jetzt will man verkehrsgerecht Abfahren, doch das ist gar nicht so einfach, da die teilweise mit einem ordentlichen Zacken auf der Standspur ankommen.
Alle zur MPU, ausnahmslos!