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Rechts-vor-links?? Ja, nein, möglicherweise, aber nur an Regentagen...
So, liebes Forum, nachdem ich in meiner neuen Stadt auch auf so eine super-eindeutige "Rechts-vor-links?: ja, nein, mögliicherweise, nur an Regentagen"-Straße gestoßen bin, hier mal ein schönes Foto von der tollen Stelle.
Zur Orientierung: die erste Einfahrt auf dem Foto ganz scharf nach rechts führt in der Tat in die Fußgängerzone (um diese geht es aber leider nicht!), die Einfahrt unmittelbar danach nach rechts führt - wie man sehen kann - auf einen öffentlichen Parkplatz (man beachte das "Einbahnstraßen"-Zeichen und den "nichtabgesenkten, weil unterbrochenen" Bordstein!!!!) und die Einfahrt dahinter von rechts ist natürlich die Ausfahrt von eben diesem Parkplatz, schön gekennzeichnet mit dem roten "hier-darf-ich-nicht-reinfahren, aber rauskommen"-Schild. Sonstige Vorfahrtsschilder, die von Bäumen verdeckt oder nur an geraden Tagen aufgestellt sind, gibt es leider nicht.
Also, Freiwillige vor, wer kann Angaben zu rechts-vor-links, Vorfahrt, etc für diese tolle Ausfahrt von dem Parkplatz machen und dabei das "Einbahnstraßen"-Zeichen und auch das "hier-kommst-Du-nicht-rein"-Zeichen plausibel mit erklären?
Grüße aus dem Ländle,
m20082
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Ich versteh irgendwie die ganze aufregung nicht...
Ich würde im Leben an dieser Stelle nicht auf die Idee kommen, den von rechts kommenden Vorfahrt zu gewähren, denn wie man sehr deutlich anhand des kopfsteinpflasters sehen kann, handelt es sich um eine "gesonderte/abgetrennte" fahrbahn, welche sich dem durchgangsverkehr unterzuordnen hat.
Hast du ein Nachweis dafür, dass ein Kopfsteinpflaster ausreicht zur Regelung der Vorfahrt ? Oder ist das nur deine Interpretation in diese Verkehrslage ?
Vorfahrtsregeln ist in der StVO nur die Rede von einem abgesenkten Bordstein, und dies ist lt. Bauart des Bordsteines genau geregelt wie diese sein muss, das Kopfsteinpflaster gehört nicht zu einem baulich abgesenkten Bordstein.
Meiner Meinung nach hat dort die Stadt geschlampt und sollte schleunigst ein Vorfahrtschild aufstellen.
Denke das es Probleme geben wird wenn der von rechtskommende jemanden auf der "offentsichtlich gedachten" Vorfahrtstrasse reinfährt.
So wie die Verkehrslage gekennzeichnet ist, gilt dort rvl, auch wenn es den Anschein durch das Kopfsteinplaster einer Vorfahrtstrasse hat.
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52 Antworten
Meine Laienmeinung: Wer da rauskommt hat Vorfahrt.
Ist doch gans ein fach
Hallo,
schau mal, ob in deiner neuen Stadt am Ortseingang, wo diese Straße beginnt nicht doch so was wie ein Vorfahrtsstraßenschild steht.
Ansonsten hat Meehster recht, obwohl ich es mir aufgrund der baulichen Gegebenheiten nur schwerlich vorstellen kann....
Grüßle
Paradroid
@paradroid: Erneute Ortsbesichtigung brachte ein uneinheitliches Bild zu Tage. In der Tat "scheint" es sich bei der Straße um eine Vorfahrtsstraße zu handeln, da entlang dieser sehr häufig von dem gelb-weißen Rautenschild gebrauch gemacht wird, und zwar vor jeder rechts-vor-links-Einmündung davor. Ca. 20m vor dem Foto jedoch befindet sich eine Lichtanlagen-gesteuerte vollständige Kreuzung, und genau bei dieser (nein, auch keine abknickende Vorfahrt!) steht links und rechts groß das "isch-haabe-gar-keine-Vorfahrte"-Zeichen in umgekehrter rot-weißer Dreiecksform!
@convoy-buddy und meehster: ja, so kenne ich das von Norddeutschland her auch, aber bisher wurde ich jedes einzelne Mal wie wild von hinten von Einheimischen ausgehupt, wie ich es denn wagen könnte an dieser Stelle Vorfahrt dem von rechts Kommenden zu gewähren und wo ich denn meinen Führerschein gewonnen hätte!!!
Die "Ur-Schwoaben" sehen das im Vergleich zu "Reingeschmeckten" hier leider ganz anders.
Vielleicht findet sich ja hier im Forum ein Polizist, der mal etwas offizieller zu dieser Situation Stellung nehmen kann?
Schreib der Stadtverwaltung mit der Bitte um Antwort und frag, wie das da aussieht. Dann sind sie verpflichtet zu antworten und was sie antworten ist dann unter Umständen die Wahrheit.
Ich würde da auch keinen rauslassen da die Autos ja von einem Parkplatz kommen. Ob das verkehrstechnisch richtig ist keine Ahnung aber so würde ich es einschätzen. Die Pflastermarkierung würde mich noch mehr dazu bewegen dass ich Vorfahrt hätte.
Ist aber wirklich eine blöde Stelle. Sollte man echt mal nachfragen wie das gedacht ist denn ich kann mir nicht vorstellen, dass dort ein "Rechts vor Links" gedacht ist. Wäre ja der Verkehrsflusstod
Zitat:
Original geschrieben von 206
Ich würde da auch keinen rauslassen da die Autos ja von einem Parkplatz kommen. Ob das verkehrstechnisch richtig ist keine Ahnung aber so würde ich es einschätzen. Die Pflastermarkierung würde mich noch mehr dazu bewegen dass ich Vorfahrt hätte.
Ist aber wirklich eine blöde Stelle. Sollte man echt mal nachfragen wie das gedacht ist denn ich kann mir nicht vorstellen, dass dort ein "Rechts vor Links" gedacht ist. Wäre ja der Verkehrsflusstod
Wenn das "P" an der Einfahrtfahrbahn steht, ist der gesamte Parkplatz vorfahrtrechtlich wie eine Grundstückseinfahrt zu behandeln, unabhängig von der Bürgersteigabsenkung oder -unterbrechung.
Wenn aber das "P" vor so genannten besonderen, von der Fahrbahn abzweigenden Parkflächen, steht, sind die Zu- und Abfahrten wie normale Strassen mit den normalen Vorfahrtsregelungen zu behandeln.
> > > Aussage eines Bekannten, der hier in Berlin bei der "Trachtengruppe" schon seit über 30 Jahren auf die Erreichung seines Pensionsalters wartet.
Zitat:
Original geschrieben von 206
Ich würde da auch keinen rauslassen
Das kopfsteinpflaster deutet schon an, dass der darauskommende zu warten hat, aber ob dir das bei einem prozess nutzt, wenn es gekracht hat muss man ja nicht unbedingt ausprobieren.
Das einzig richtige ist die Stadt damit zu kontaktieren und sie auf diesen missstand hinzuweisen. Schilderwahn schön und gut, aber da sollte vielleicht noch eins hin oder??
Zitat:
Original geschrieben von ConvoyBuddy
Wenn das "P" an der Einfahrtfahrbahn steht, ist der gesamte Parkplatz vorfahrtrechtlich wie eine Grundstückseinfahrt zu behandeln, unabhängig von der Bürgersteigabsenkung oder -unterbrechung.
Wenn aber das "P" vor so genannten besonderen, von der Fahrbahn abzweigenden Parkflächen, steht, sind die Zu- und Abfahrten wie normale Strassen mit den normalen Vorfahrtsregelungen zu behandeln.
> > > Aussage eines Bekannten, der hier in Berlin bei der "Trachtengruppe" schon seit über 30 Jahren auf die Erreichung seines Pensionsalters wartet.
Das P steht ja an der Einfahrt, oder? Es steht ja zusammen mit dem Einbahnstraßenschild. Von daher würde ich den ganzen Bereich als Parkplatz sehen. Ich nehme an die Einbahnstraße ist dort auch nur wegen dem Parkplatz. Die Einbahnstraße ist sozusagen der Parkplatz.
Über eine "offizielle" Aufklärung wäre ich aber sehr denkbar.
also ich persönlich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass an der ausfahrt rechts vor links gelten soll - dafür sieht die straße einfach zu sehr nach durchgangsstraße aus, wo ein zügiger verkehrsfluß gewollt ist (und durch rvl nicht möglich wäre)
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
... wo ein zügiger verkehrsfluß gewollt ist (und durch rvl nicht möglich wäre)
Interessante These, dass man im Straßenverkehr jetzt zusätzlich zu den Beschilderungen und Markierungen auch noch die Intention der Stadtverwaltung berücksichtigen muss.
Ok, ich erbarme mich, werde nachforschen und dann hier berichten! Hmm, ein einheimischer Fahrlehrer müsste das doch eigentlich am besten wissen. Kann mir nicht vorstellen, dass ein Fahrprüfer nicht gerne an dieser Stelle vorbeifahren lässt.
Gruß,
m20082
Ich schließe mich FighterOne an und kann mich noch dumpf dran erinnern, dass uns in der Fahrschule beigebracht wurde, dass Kopfsteinpflasterrinnen genauso zu sehen sind wie abgesenkte Bordsteine, d.h. hier handelt es sich um eine Ein-bzw. Ausfahrt, also habe ich Vorfahrt.
Ich versteh irgendwie die ganze aufregung nicht...
Ich würde im Leben an dieser Stelle nicht auf die Idee kommen, den von rechts kommenden Vorfahrt zu gewähren, denn wie man sehr deutlich anhand des kopfsteinpflasters sehen kann, handelt es sich um eine "gesonderte/abgetrennte" fahrbahn, welche sich dem durchgangsverkehr unterzuordnen hat.
Wer in diesem falle angehupt wird, bekommt die Hupe somit zu recht.