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Rechts vor links Schuldfrage

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 16:32

Ersmtal hallo an alle, das ist mein erster Beitrag hier.

Ich hatte eben einen beihnahe Unfall und mich würde interessieren, wer die Schuld trägt wenn es zu einem Unfall kommt.

Ich fahre durch ein Wohngebiet, Limit 50, welches aber ziemlich zugeparkt ist.

Ich fahre in etwa 40-45 und rechts steht ein parkendes Auto, somit muss ich ausweichen und fahre nach links um an dem Auto vorbeizufahren.

In diesem Moment, kommt von links aus einer einmündende Strasse ein Transporter und fährt ungebremst mit etwa 20-30 km/h aus seiner Straße hinaus.

Ich konnte gerade noch vollbremsen und nach rechts lenken.

Jedoch frage ich mich wer Schuld gehabt hätte?

Eig. ist es ja ein klassischer Rechts vor links Verstoß, ich habe aber doch theoretisch meine Spur verlassen, da ich ausweichen musste.(Auch wenn keine Fahrbahnmarkierungen vorhanden sind?)

Der Transporter is auch ziemlich weit gerade aus seiner Straße gefahren, da er ja nicht gerade den geringstens Lenkradius hat.

Skizze im Anhang (Grau Ich;Blau Transporter;Braun parkendes Auto)

Danke

Beste Antwort im Thema

Du hattest Vorfahrt. Ohne Wenn und Aber.

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Du hattest Vorfahrt. Ohne Wenn und Aber.

Vor vielen Jahren hatte ich genau die gleiche Situation. Allerdings trat bei mir der Unfall ein. Der Polizist vor Ort erzählte etwas von " Hindernis auf Ihrer Seite ". Deshalb bekam er von mir Angaben zur Person und weiter nichts. Ich ging zum Anwalt und es kam zum Prozess. Urteil: Freispruch, weil ich gar nicht anders fahren konnte. Zwar muss ich am Hindernis anhalten. Jedoch ist die Frage, für welchen Zeitraum.

Zitat:

Original geschrieben von 2fat4u

Du hattest Vorfahrt. Ohne Wenn und Aber.

Zustimmung,...

wenn man in eine Straße einbiegt hat man sich zu vergewissern ob die Fahrspur die man nutzen möchte frei ist.

Rechts vor links bei zHG 50km/h?? Kann ich mir nur schwer vorstellen...

Und auch wenn man Vorfahrt hat, darf man nicht einfach darauf bestehen und sich in eine Straße reinfriemeln, die (aus welchen Gründen auch immer) situationsbedingt gerade zu eng für 2 VT ist. Dann muß man ggf. auf sein Vorfahrtsrecht verzichten, um eine räumliche Klärung zu ermöglichen.

Vorfahrt gilt über die gesammte Straßenbreite und hat auch nichts direkt mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zu tun.

Es gibt sogar agO Straßen wo r.v.l. giltund ebenso Vorfahrtsstraßen in 30er Zonen.

Ein "Recht" auf Vorfahrt besteht allerdings nicht.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Vorfahrt gilt über die gesammte Straßenbreite und hat auch nichts direkt mit Geschwindigkeitsbegrenzungen zu tun.

Es gibt sogar agO Straßen wo r.v.l. giltund ebenso Vorfahrtsstraßen in 30er Zonen.

Falls du dich auf mein Posting beziehst, so wollte ich das damit nicht aussagen. Lediglich - und ich denke, da gibst du mir recht - die Kombination 50 und rvl ist so nicht üblich bei uns, zumindestens unbeschildert.

Gruß Tecci

am 4. Februar 2011 um 18:29

Wenn jemand überholt, kann ich als Abbieger auch nicht einfach auf die Spur fahren. Für mich ist das eindeutig.

Du hattest Vorfahrt.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Rechts vor links bei zHG 50km/h?? Kann ich mir nur schwer vorstellen...

Hab ich auch überlegt.:confused:

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Und auch wenn man Vorfahrt hat, darf man nicht einfach darauf bestehen und sich in eine Straße reinfriemeln, die (aus welchen Gründen auch immer) situationsbedingt gerade zu eng für 2 VT ist. Dann muß man ggf. auf sein Vorfahrtsrecht verzichten, um eine räumliche Klärung zu ermöglichen.

Das war aber so wie ich es verstanden habe in diesem Fall nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Und auch wenn man Vorfahrt hat, darf man nicht einfach darauf bestehen und sich in eine Straße reinfriemeln, die (aus welchen Gründen auch immer) situationsbedingt gerade zu eng für 2 VT ist. Dann muß man ggf. auf sein Vorfahrtsrecht verzichten, um eine räumliche Klärung zu ermöglichen.

Das war aber so wie ich es verstanden habe in diesem Fall nicht möglich.

Ja. War auch anlässlich der Skizze grundsätzlich gemeint.

Hallole zusammen

Klassische Situation :

Wenn Du deine Fahrspuhr auf einer Vorfahrtsberechtiigten Strasse verlassen mußt bleibt diese Strasse trozdem Vorfahrtberechtigt. und der Transporterfahrer muß Warten. Gefährlich wird es wenn du durch deinen Ausweichvorgang ein anderes Fahrzeug beschädigst oder Fusgänger schädigst.. Dann ist zwar immer noch der Transporter wegen der Vorfahrtsmissachtug der Verursacher ist aber meist schon abgehauen und so nicht greifbar. Versuche also Vorsichtiger zu sein denn dann bleibt der Schaden an Dir hängen.

Rechne immer damit das der andere darauf bedacht ist dich zu schädigen und setze nichts voraus , rechne mit dem Abwegigsten was man sich vorstellen kann. So überlebt man unbeschadet den größten Teil seines Autofahrerlebens.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

 

Das war aber so wie ich es verstanden habe in diesem Fall nicht möglich.

Ja. War auch anlässlich der Skizze grundsätzlich gemeint.

OK.:)

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