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Rechts vor Links vs. Vorfahrt vor dem Gegenverkehr

Themenstarteram 7. September 2020 um 12:16

Hallo liebes Forum,

ich wohne in einer Straße wo wieder mal eine für mich nicht ganz klare Verkehrssituation entsteht.

Man beachte das angehängte Bild.

Die Engstelle ist ca. 40m lang und beginnt sofort ab der Kreuzung. Das ganze ist innerorts, alle Straßen haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h. Außer den von mir aufgemalten Schildern existieren keine weiteren, also gilt Rechts vor links

Wer hat in dieser Situation vorfahrt?

Wenn PKW A geradeaus fährt ist alles klar, da hat PKW B vorfahrt

Wenn A jetzt aber rechts abbiegt müsste B ihm ja vorfahrt gewähren wegen der Engstelle, B kann A aber garnicht sehen bei beginn der Engstelle.

Wie wäre die Schuldfrage im falle eines Unfalles? Ich habe hierzu eine eigene Meinung die ich weiter unten schreiben werde.

Ich nehme in meinem Alltag beide Rollen (A und B) ein und fahre deshalb an der Stelle immer extra langsam mit gestrecktem Hals um zu sehen ob da jemand kommt, dazu kommt das die Stelle von hohen Hecken umgeben ist und somit unübersichtlich, man sieht den jeweils anderen erst in letzter Sekunde.

Fröhliches diskutieren :)

Vorfahrt
Beste Antwort im Thema

Bei der Regelung der Vorfahrt ist nicht entscheidend, wohin das Auto fährt, sondern von wo es kommt.

Somit hat B betreffend der Vorfahrtsregelung Vorrang vor A (rechts vor links). Das Verkehrsschild mit der verengten Fahrbahn betrifft erst die Straße, in die abgebogen wird und gilt erst ab dem Abbiegen.

Wenn A abbiegt und B blockiert die Straße, muss A ihn m.E. trotzdem durchlassen, Das Schild regelt, wer warten muss, wenn sich zwei Autos sichtbar der Engstelle nähern. Es bedeutet abe rnicht, dass jemand rückwärts setzen muss, weil ein anderer auftaucht, der zum Zeitpunkt des einfahrens in die Engstelle noch gar nicht sichtbar war.

Bei einem Unfall wird vermutlich A die Hauptschuld zugesprochen, weil er als Abbieger besonders aufpassen muss. Auf jeden Fall wird es auf eine Schuldteilung hinauslaufen.

So jedenfalls meine Eminung dazu.

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Fahrzeug B hat Vorfahrt wenn es bereits in der Engstelle drin ist wenn Du kommst (Muss ja eh erst weg damit Du einfahren kannst)

Fahrzeug B muss Vorfahrt gewähren wenn Fahrzeug A bereits sichtbar ist und B noch vor der Engstelle ist

Bei der Regelung der Vorfahrt ist nicht entscheidend, wohin das Auto fährt, sondern von wo es kommt.

Somit hat B betreffend der Vorfahrtsregelung Vorrang vor A (rechts vor links). Das Verkehrsschild mit der verengten Fahrbahn betrifft erst die Straße, in die abgebogen wird und gilt erst ab dem Abbiegen.

Wenn A abbiegt und B blockiert die Straße, muss A ihn m.E. trotzdem durchlassen, Das Schild regelt, wer warten muss, wenn sich zwei Autos sichtbar der Engstelle nähern. Es bedeutet abe rnicht, dass jemand rückwärts setzen muss, weil ein anderer auftaucht, der zum Zeitpunkt des einfahrens in die Engstelle noch gar nicht sichtbar war.

Bei einem Unfall wird vermutlich A die Hauptschuld zugesprochen, weil er als Abbieger besonders aufpassen muss. Auf jeden Fall wird es auf eine Schuldteilung hinauslaufen.

So jedenfalls meine Eminung dazu.

Wenn A nach rechts abbiegt, gibt es gar keinen "Vorfahrts-Fall", denn die Wege der beiden überschneiden sich zunächst gar nicht (schon gar nicht in der Kreuzung, für die die Vorfahrtsregel gilt)

Und bei der Engstelle ist klar, wer zuerst fahren darf, wobei natürlich niemand zurückfahren muß, der sich bereits in der Engstelle befindet.

Haben beide diese Engstelle ? Oder anders, wer hat das Hindernis vor sich ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. September 2020 um 19:07:45 Uhr:

Haben beide diese Engstelle ? Oder anders, wer hat das Hindernis vor sich ?

Wer die Engstelle vor sich hat ist egal die Vorfahrt ist durch ein Verkehrszeichen geregelt: Der Verkehr der von Rechts kommt ist wartepflichtig vor der Engstelle wenn Gegenverkehr erkennbar ist, egal ob das Hindernis rechts,oder links steht oder die Strasse einfach zu eng ist. (und da dieses Verkehrsschild immer an beiden Seiten einer Engstelle aufgestellt ist nehme ich mal an das der TE nur vergessen hat das 2. einzuzeichnen.

Zitat:

@stero111 schrieb am 7. September 2020 um 19:16:28 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. September 2020 um 19:07:45 Uhr:

Haben beide diese Engstelle ? Oder anders, wer hat das Hindernis vor sich ?

Wer die Engstelle vor sich hat ist egal die Vorfahrt ist durch ein Verkehrszeichen geregelt: Der Verkehr der von Rechts kommt ist wartepflichtig vor der Engstelle wenn Gegenverkehr erkennbar ist, egal ob das Hindernis rechts,oder links steht oder die Strasse einfach zu eng ist. (und da dieses Verkehrsschild immer an beiden Seiten einer Engstelle aufgestellt ist nehme ich mal an das der TE nur vergessen hat das 2. einzuzeichnen.

B hat aber wenn ich es richtig verstehe kein Schild. Das hat der TE betont.

Zitat:

Außer den von mir aufgemalten Schildern existieren keine weiteren

Deswegen frage ich ja.

Ja, aber ich denke damit meint er die Beschilderung an der Einmündung....also die die er aus seiner Position sehen kann.

Er wird sicher noch was dazu sagen.

Die Unfallgefahr ist hier recht überschaubar (gering). Es gibt einen Präzedenzfall, wo sich zwei Autofahrer gegenüberstanden, und keiner nachgegeben hat (Quelle möchte ich am Telefon nicht suchen, Einer hatte "eigentlich" Recht). Es hagelte gegenseitige und polizeiliche Anzeigen, am Ende mussten Beide zahlen, weil sie mindestens §1 StVO grob verletzt haben. Wer hätte zurückweichen müssen, hat in dem Moment nicht interessiert.

Fazit für meine Einschätzung: schauen, dass man sich gut einigt. Mit 50 Sachen um die Kurve lohnt ohnehin nicht.

Wie soll denn, so wie die Situation im Bild dargestellt, Fahrzeug A Vorrang haben können? Der kann doch garnicht rechts abbiegen, solang da noch Fahrzeug B an der Kreuzung steht.

Genauso wäre es, wenn Fahrzeug A aus der anderen Richtung kommt und links abbiegen will. Laut RvL dann zwar vorfahrtsberechtigt, da aber die Engstelle gerade von Fahrzeug B besetzt ist, muss Fahrzeug A eh warten, bis Fahrzeug B da weg ist.

Und Fahrzeug B wird wohl kaum zu Beginn der Engstelle sehen können, ob da ein anders Farzeug auf die Einmündung zugefahren kommt.

Ergo, wenn Fahrzeug A und B da gleichzeitig ankommen und Fahrzeug A in jene Straße hinein will, von wo Fahrzeug B kommt, muss Fahrzeug A, egal ob von unten oder oben kommend, erst mal warten bis Fahrzeug B die Engstelle geräumt hat.

Das wurde bereita am Anfang entsprechend geklärt....

Zitat:

Zitat:

Außer den von mir aufgemalten Schildern existieren keine weiteren

Deswegen frage ich ja.

Das mit den "nicht weiter existierenden Schildern" bezieht sich darauf, das es keine ausgeschilderte Vorfahrtsregelung gibt.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 7. September 2020 um 21:02:53 Uhr:

Zitat:

 

Deswegen frage ich ja.

Das mit den "nicht weiter existierenden Schildern" bezieht sich darauf, das es keine ausgeschilderte Vorfahrtsregelung gibt.

Das würde ich gerne vom TE hören.

Themenstarteram 7. September 2020 um 22:22

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 7. September 2020 um 21:19:00 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 7. September 2020 um 21:02:53 Uhr:

 

Das mit den "nicht weiter existierenden Schildern" bezieht sich darauf, das es keine ausgeschilderte Vorfahrtsregelung gibt.

Das würde ich gerne vom TE hören.

Dem ist so. B hat zu beginn der Engstelle das entsprechende Pendant mit rotem Kreis auf weißem Grund.

Im Falle eines Unfalls würde ich hier auch auf eine 50/50 Teilschuld plädieren. Ein Spiegel wäre an dieser Kreuzung von Vorteil, wobei alle eh recht langsam fahren.

In der Fahrprüfer-Besprechung war mal ein Referent der Stadt zugegen, der für die Aufstellung von Verkehrszeichen zuständig ist. Ihm wurde eine Stelle genannt, die uneindeutig beschildert ist, samt Lösungsvorschlägen, wie man es verbessern könnte.

Seine Antwort: da ist seit 20 Jahren kein Unfall passiert, also warum sollten wir etwas machen? Und mehr noch: wenn es unklar beschildert ist, sind die Leute noch aufmerksamer und fahren hier vorsichtig.....

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