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Rechts vor Links - Wer wäre hier schuldig? Mit Video

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 10:21

Hi,

bevor ich hier erzähle was Sache ist, ist mir klar das ich hätte bremsen können und die Person vorbeifahren lassen können - Ich denke jeder hat hier eine andere Meinung, einige werden mir bestimmt Recht geben, andere werden mich dafür hassen, but i dont care, im Internet machen viele auf unschuldig, machen nie Fehler und keine Ahnung was noch alles.

 

Ich befahre die Strecke jeden Tag, es gibt Tage, wo ich an der Kreuzung die Leute durchlasse obwohl ich Vorfahrt habe, zu dem Zeitpunkt aber sind die Personen entweder zu schnell so das ich kein Risiko eingehen möchte oder man sieht es denen einfach an das die etwas älter sind (Fahrzeug etc) und allgemein schon Probleme haben, zudem Zeitpunkt befinden sich auch öfters keine Autos hinter mir.

Hier im Video aber dachte ich mir "Nö, ich halte nicht an".

Es waren 2-3 Fahrzeuge vor mir und auch 2-3 Fahrzeuge hinter mir, es war schon knapp, sind aber trotzdem weitergefahren, nur hat die Person die ganze Zeit Lichthupe betätigt so das ich an der nächsten Ampel ausgestiegen bin und gefragt habe was sein Problem ist, er behauptet das ich aufpassen müsste und ihn da hätte vorbeifahren lassen weil er schon in der Kurve war (???).

Wer wäre hier schuldig? Vielleicht doch 50/50?

Wenn man sich in seine Lage versetzt ist das ganze auch von Seite aus ziemlich dreist, er sieht das von rechts 4-6 Autos kommen und er fährt trotzdem durch.

Hätte ich gebremst hätte es sein können das mir hinten jemand auffährt weil ich unerwartet bremse, klar, der der hinter mir ist muss damit rechnen und dementsprechend sein Abstand halten aber alles nur unnötig Stress.

Ich denke das die Person sowas nicht noch einmal macht.. Hoffe ich.

Video: https://youtu.be/jsM3DZbusL4

Beste Antwort im Thema

Ne, nicht Teilschuld.

Warum?

Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!

Edit: Du TE bist an die Kreuzung rangefahren ohne zu verzögern. Schau mal auf die Geschwindigkeitsanzeige von deiner Dashcam. Mit über 30 in die Kurve rein, obwohl du den weißen gesehen hast? Da könnte man Vorsatz unterstellen.

Gruß,

der_Nordmann

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am 4. Mai 2017 um 10:24

Du hast hier zwar Vorfahrt, darfst sie dir aber nicht erzwingen. Meine Glaskugel sagt, dass das auf eine Teilschuld rausgelaufen wäre.

Ne, nicht Teilschuld.

Warum?

Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!

Edit: Du TE bist an die Kreuzung rangefahren ohne zu verzögern. Schau mal auf die Geschwindigkeitsanzeige von deiner Dashcam. Mit über 30 in die Kurve rein, obwohl du den weißen gesehen hast? Da könnte man Vorsatz unterstellen.

Gruß,

der_Nordmann

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 10:36

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 4. Mai 2017 um 12:35:06 Uhr:

Ne, nicht Teilschuld.

Warum?

Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!

Gruß,

der_Nordmann

Sprich ich könnte jetzt einfach jemanden die Vorfahrt nehmen weil ich zuerst an der Kreuzung bin wenn er diese noch nicht passiert hat?

am 4. Mai 2017 um 10:38

Ach so, ich dachte, in Deutschland gilt "§ 8 Vorfahrt | An Kreuzungen und Einmündungen hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt.". Dabei gilt wohl laut Nordmann "früher vor später" … *lol*.

Zitat:

@Bressco schrieb am 4. Mai 2017 um 12:36:20 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 4. Mai 2017 um 12:35:06 Uhr:

Ne, nicht Teilschuld.

Warum?

Der VT der von Links kam, war vor dem TE an der Kreuzung. Heißt, der TE hatte keine Vorfahrt!

Gruß,

der_Nordmann

Sprich ich könnte jetzt einfach jemanden die Vorfahrt nehmen weil ich zuerst an der Kreuzung bin wenn er diese noch nicht passiert hat?

Nein, es gilt trotzdem Rechts vor links.

Aber, wenn man schon im Kreuzungsbereich eingefahren ist, und das war der weiße PKW, dann muss du 8hn fahren lassen.

Sonst müsste ich wenn ich von links komme, so lange warten, bis die Strasse die von rechts kommt auf mehreren Kilometern frei ist? Nein.

Gruß,

der_Nordmann

am 4. Mai 2017 um 10:46

Sie muss nicht mehrere Kilometer frei sein, aber sie muss frei sein. Sonst darfst du, wenn du von links kommst, in die Kreuzung nicht einfahren und musst eben warten. Das hättest du eigentlich in der Fahrschule lernen sollen …

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 10:47

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 4. Mai 2017 um 12:42:17 Uhr:

Zitat:

@Bressco schrieb am 4. Mai 2017 um 12:36:20 Uhr:

 

Sprich ich könnte jetzt einfach jemanden die Vorfahrt nehmen weil ich zuerst an der Kreuzung bin wenn er diese noch nicht passiert hat?

Nein, es gilt trotzdem Rechts vor links.

Aber, wenn man schon im Kreuzungsbereich eingefahren ist, und das war der weiße PKW, dann muss du 8hn fahren lassen.

Sonst müsste ich wenn ich von links komme, so lange warten, bis die Strasse die von rechts kommt auf mehreren Kilometern frei ist? Nein.

Gruß,

der_Nordmann

Im Video sind wir fast gleich an der Kreuzung, er bremst schon ab, somit kann er auch anhalten, würde er mit der Geschwindigkeit weiterfahren so ist klar das ich ihn vorbei lasse, aber er bremst ab bzw verringert die Geschwindigkeit und sieht mich, da war ich schon an der Kreuzung & da kann er auch warten.

Wäre ich 10 - 15 Meter vorher dann ist das was anderes, aber so im Video waren wir fast gleichzeitig an der Kreuzung.

am 4. Mai 2017 um 10:48

Natürlich gilt kein so Quatsch, dass derjenige Vorfahrt hätte, der zuerst die Kreuzung erreicht. Im Gegenteil - er muss dem Vorfahrtsberechtigten durch sein Fahrverhalten signalisieren, dass er die aktuelle Vorfahrtsregelung erkannt hat und befolgen wird - StVO § 8(2).

Es scheint aber offensichtlich, dass der TE weiter fährt, obschon er vermuten MUSSTE, dass das Fahrzeug seine Vorfahrt nicht beachtet, Ich denke, die Rechtsprechung ist da recht eindeutig: (Mit-)Zahlen.

Die Abwägung, wie plötzlich sich die Situation ergab (Risiko Auffahrunfall verursachen durch plötzliches, hartes Bremsen, weil sich nachfolgender Verkehr auch nicht an die Grundregeln hält) - das gibt das Video nicht her. Ob ud wie weit ein Richter so was gelten ließe, ist auch schwer einzuschätzen.

§ 1 STVO

Zitat:

@situ schrieb am 4. Mai 2017 um 12:48:29 Uhr:

Natürlich gilt kein so Quatsch, dass derjenige Vorfahrt hätte, der zuerst die Kreuzung erreicht. Im Gegenteil - er muss dem Vorfahrtsberechtigten durch sein Fahrverhalten signalisieren, dass er die Regel erkannt hat, sie kennt und befolgen wird - StVO § 8(2).

Es scheint aber offensichtlich, dass der TE weiter fährt, obschon er vermuten MUSSTE, dass das Fahrzeug seine Vorfahrt nicht beachtet, Ich denke, die Rechtsprechung ist da recht eindeutig: (Mit-)Zahlen.

Die Abwägung, wie plötzlich sich die Situation ergab (Risiko Auffahrunfall verursachen durch plötzliches, hartes Bremsen, weil sich nachfolgender Verkehr auch nicht an die Grundregeln hält) - das gibt das Video nicht her.

Ich habe nie geschrieben, das derjenige Vorfahrt hat, der zuerst da ist.

Für mich sieht das im Video so aus, das der weiße schon im Kreuzungsbereich ist, bevor der TE diesen erreicht.

Und dann muss der weiße seine Fahrt nicht unterbrechen.

Auch kann ich ein abbremsen des weißen nicht erkennen. Mag aber auch an der Perspektive der Cam liegen.

Gruß,

der_Nordmann

 

Ich denke Teilschuld.

Warum? Weil sich der Renault bereits in der Kreuzung befindet als du noch gar nicht an der Kreuzung warst.

Zumindest laut Video.

Natürlich aber ohne Video wäre der Renault sicher schuld.

am 4. Mai 2017 um 11:22

Ausser § 1 StVO nach dem Du Teilschuld bekommen hättest warst Du meiner Meinung nach ein klein wenig zu schnell. Da der SUV auf der rechten Seite auf der Sperrfläche geparkt hat war Dein Tempo wegen den Sichtverhältnissen auch ein wenig zu schnell.

Da Du aber nicht dem weissen Auto in die Seite gefahren bist, sondern das weisse Auto Dich seitlich oder hinten getroffen hätte, schätze ich mal die Verteilung bei 75 zu 25 die der Unfallgegner zu zahlen hätte.

Oder Du hättest nichts zahlen müsse - aber wie ein Gericht entscheidet ist manchmal nicht abzusehen.

Bringt aber für beide nichts, da dann beide in der Versicherung hochgestuft werden.

Wenn der Andere sich so uneinsichtig gezeigt hat könntest Du Ihn bestenfalls anzeigen wegen dem Versuch Dir die Vorfahrt zu nehmen - bringt aber nichts ausser 5 bis 10 € wegen Unachtsamkeit.

Dazu müsstest Du aber einen Zeugen im Auto haben, denn die Dashcam wird ( noch nicht - aber da arbeitet der ADAC dran ) als Beweismittel in den seltensten Fällen anerkannt.

Zu den Dashcams - in den Ländern wo die erlaubt und als Beweismittel anerkannt wird, sinken seitdem die Unfallraten.

Das viele versuchen, die Verkehrsregeln für sich auszulegen, wie in dem Fall der Fahrer des weissen Autos ist nicht neu. Da gibt es viele Wissenslücken wie auch viele glauben das beim Einfädeln von der Beschleunigungsspur auf die Autobahn das Reissverschlussprinzip gilt - was definitiv nicht der Fall ist.

am 4. Mai 2017 um 12:00

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 4. Mai 2017 um 13:04:43 Uhr:

Ich habe nie geschrieben, das derjenige Vorfahrt hat, der zuerst da ist.

Für mich sieht das im Video so aus, das der weiße schon im Kreuzungsbereich ist, bevor der TE diesen erreicht.

Und dann muss der weiße seine Fahrt nicht unterbrechen.

Auch kann ich ein abbremsen des weißen nicht erkennen. Mag aber auch an der Perspektive der Cam liegen.

Gruß,

der_Nordmann

Das hast du geschrieben:

Zitat:

Sonst müsste ich wenn ich von links komme, so lange warten, bis die Strasse die von rechts kommt auf mehreren Kilometern frei ist? Nein.

Nicht "müsste", sondern "muss". Die Straße muss allerdings nicht auf mehrere KM frei sein. Es genügt, dass du durch dein EiNFAHREN NIEMANDEN BEHINDERST geschweige denn einen Unfall riskierst. Das hat das weiße Fahrzeug definitiv nicht beachtet.

Dass man ggf. lange warten muss, begründet kein neues Straßenverkehrsrecht.

Dass man umgekehrt nicht blind in eine mögliche Unfallsituation hinein fahren darf (TE), bleibt davon unberührt.

Bitte StVO § 8 (2) NOCH EINMAL lesen. Das ist doch recht eindeutig. So einfach und für manche so schwer.

Jetzt verunsichert den armen Kerl doch nicht.

Der Fahrer im weißen Auto hat an dieser Stelle wirklich alles falsch gemacht.

Normalerweise sieht man an einer unübersichtlichen Kreuzung doch einen Entscheidungsverlauf.

Zuerst ranfahren, langsamer werden, schauen, dann Gas geben und rüberfahren.

Der weiße ist mit konstand viel zu niedriger Geschwindigkeit eiskalt drübergerollt.

Wie oben erwähnt, könnte Teilschuld geben da schon absehbar war dass er nicht bremst und der TE recht schnell in die Kurve rein ist.

Aber von wegen "ich war schon in der Kreuzung drin" ist kompletter Humbug.

Und seit wann hat der Recht der zuerst in der Kreuzung ist? Der ohne Vorfahrt hat aus der Kreuzung heraus zu sein und das ohne dass Der nach Ihm auch nur bremsen muss. Ansonsten hat er da nicht rein zu fahren.

Am besten gleich wegen Nötigung anzeigen.

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