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Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt?
Wir kommen jüngst wg. neuer Ampelinstallation an einen Straßenabschnitt wo ich mir selbst nicht sicher bin.
Auf einer Hauptstraße gibt es eine unterbrochene Haltelinie, hinter der Linie geht es rechts in unsere Wohnstraße. Vorne bei der Ampel ist die normale durchgezogene Haltelinie.
Bislang hab ich an der unterbrochenen Haltelinie immer angehalten wenn rot war und bin dann bei grün nach rechts abgebogen. Nun frag ich mich, ob man da nicht doch einfach abbiegen kann bei rot, da ich ja die eigentliche Haltelinie der Ampel und damit die rote Ampel nicht überfahre.
Vorab schon mal danke.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Dezember 2019 um 10:22:13 Uhr:
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 23. Dezember 2019 um 09:33:49 Uhr:
Wenn die Ampel erst hinter der Abbiegung in die Wohnstraße ist, darf man dort auch bei roter Ampel rechts abbiegen. Die gestrichelte Haltelinie dient nur dazu, daß Fahrzeuge die geradeaus wollen dort halten, um die Ausfahrt aus der Wohnstraße nicht zu blockieren.
Das zeigt aber auch sehr schön, wovon man bei der Verkehrsplanung schon ausgeht. Dass man Einmündungen (unabhängig vom Fall hier) freizuhalten hat, ist vielen nämlich nicht geläufig, weshalb man mit "Hilfslinien" nachhilft.
Bei uns teilweise noch mit Hinweisschild "bei Rot hier halten". Wird trotzdem gerne ignoriert...
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50 Antworten
Die unterbrochene Haltelinie ist wohl dazu gedacht, die Einfahrt zur Straße freizuhalten, falls es Rot ist.
Sowas haben wir hier auch vor einem Bahnübergang bei uns. Aus meiner Sicht kannst du da auch bei Rot abbiegen - fährst ja nicht über die durchgezogene Linie. Oder halt einfach mal bei Gelegenheit einen freundlichen Polizisten fragen.
Wenn die Ampel erst hinter der Abbiegung in die Wohnstraße ist, darf man dort auch bei roter Ampel rechts abbiegen. Die gestrichelte Haltelinie dient nur dazu, daß Fahrzeuge die geradeaus wollen dort halten, um die Ausfahrt aus der Wohnstraße nicht zu blockieren.
Danke Euch! Sehr hilfreich.
Andy, meine Vorredner werden Recht haben. Da das Überfahren einer roten Ampel jedoch kein Kavaliersdelikt ist würde ich neben dem Verkehrswiki im Landratsamt schriftlich Anfragen.
Gruß und allen schöne Weihnachten.
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 23. Dezember 2019 um 09:33:49 Uhr:
Wenn die Ampel erst hinter der Abbiegung in die Wohnstraße ist, darf man dort auch bei roter Ampel rechts abbiegen. Die gestrichelte Haltelinie dient nur dazu, daß Fahrzeuge die geradeaus wollen dort halten, um die Ausfahrt aus der Wohnstraße nicht zu blockieren.
Das zeigt aber auch sehr schön, wovon man bei der Verkehrsplanung schon ausgeht. Dass man Einmündungen (unabhängig vom Fall hier) freizuhalten hat, ist vielen nämlich nicht geläufig, weshalb man mit "Hilfslinien" nachhilft.
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Dezember 2019 um 10:22:13 Uhr:
Zitat:
@Catwiezle schrieb am 23. Dezember 2019 um 09:33:49 Uhr:
Wenn die Ampel erst hinter der Abbiegung in die Wohnstraße ist, darf man dort auch bei roter Ampel rechts abbiegen. Die gestrichelte Haltelinie dient nur dazu, daß Fahrzeuge die geradeaus wollen dort halten, um die Ausfahrt aus der Wohnstraße nicht zu blockieren.
Das zeigt aber auch sehr schön, wovon man bei der Verkehrsplanung schon ausgeht. Dass man Einmündungen (unabhängig vom Fall hier) freizuhalten hat, ist vielen nämlich nicht geläufig, weshalb man mit "Hilfslinien" nachhilft.
Bei uns teilweise noch mit Hinweisschild "bei Rot hier halten". Wird trotzdem gerne ignoriert...
Mach bitte mal ein Foto.
Sowas sieht man doch sehr oft bei Fußgängerampeln, die sich unmittelbar hinter einer Einmündung befinden.
Da hast du ja auch vor der Ampel die durchgehende Linie und vor der Einmündung ebenfalls. Natürlich darf man da als Rechtsabbieger rumfahren, weil man ja die GRÜN-Regelung nicht stört.
Rainer, so häufig gibts das hier noch nicht.
Erst seit der rot-rot-grüne Senat sein Mobilitätskonzept (mehr Ampeln ) hier langsam durchsetzt.
Interessanterweise stehen auch andere VT rechtsblinkender-weise an der gestrichelten Linie und fahren nicht durch.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 23. Dezember 2019 um 10:27:53 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 23. Dezember 2019 um 10:22:13 Uhr:
Das zeigt aber auch sehr schön, wovon man bei der Verkehrsplanung schon ausgeht. Dass man Einmündungen (unabhängig vom Fall hier) freizuhalten hat, ist vielen nämlich nicht geläufig, weshalb man mit "Hilfslinien" nachhilft.
Bei uns teilweise noch mit Hinweisschild "bei Rot hier halten". Wird trotzdem gerne ignoriert...
Hierzu sollte man festhalten, dass das Schild "bei Rot hier halten" in jedem Fall verbindlich ist - auch wenn man vor der Ampel noch abbiegen will, muss man da trotzdem bei Rot halten. Jedenfalls wenn an der gleichen Stelle auch noch eine (echte, nicht gestrichelte) Haltlinie ist.
Eine gestrichelte Haltelinie ohne Schild hingegen ist eine "Wartelinie". Zeichen 241 mit der Erläuterung: "Die Wartelinie empfiehlt dem Wartepflichtigen, an dieser Stelle zu warten." Also reiner Empfehlungscharakter, eine Pflicht an dieser Stelle bei Rot anzuhalten besteht nicht.
Hier ist das alles ganz verständlich erklärt.
Das nicht halten an einer vorgezogenen Haltelinie ist kein Rotlichtverstoß, sondern lediglich ein Haltelinienverstoß. In den geschützten Bereich der Ampel fährt man dabei noch nicht ein.
https://mobil.mopo.de/.../...orgezogene-haltelinie-ignoriere--22612056
https://www.google.de/.../...e-haltelinie-ist-empfehlung-t5374030.html
Das selbst "vermeintliche" Experten unterschiedlicher Auslegung sind, zeigt ja mal wieder, wie sehr in Deutschlang logisches Denken "vernichtet" wird.
Und die Logik sagt, das, wenn man direkt hinter der vorgezogenen Haltelinie rechts abbiegt, man weder den GRÜN signalisiertem Querverkehr behindert/gefährdet, als auch nicht aus der Nebenstraße herhausfahrende Fahrzeuge.
Hier ist mal so eine Fußgängerampel.
Die gestrichelte Linie befindet sich genau unter der Kameraposition.