- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Rechtsabbiegen / Vorfahrt mit Bypass
Rechtsabbiegen / Vorfahrt mit Bypass
Hallo zusammen,
obwohl ich gerade in Verkehrsrechtsfragen gern den Klugsch*** gebe , hatte ich Freitagabend folgende Situation, die mir noch immer durch den Kopf geht (siehe auch Bild):
Ich fuhr, wie durch den blauen Pfeil dargestellt, auf der Bundesstraße und wollte nach rechts über den kleinen Bypass in den Richard-Wagner-Ring abbiegen. Von vorn (roter Pfeil) bog ein anderes Auto nach links in die Straße ein. Da ich etwas „Vorsprung“ hatte, bin ich noch vor dem anderen Fahrzeug abgebogen. Normalerweise steht an solchen Bypässen immer ein Vorfahrt-gewähren-Schild für die Rechtsabbieger - hier nicht (gestern noch mal überprüft)! Meiner Meinung nach gilt dann rechts vor links, d.h. ich hatte Vorfahrt und habe mich korrekt verhalten.
Was diese These stützt, ist die Tatsache, dass der andere auf jeden Fall hätte warten können, da er nach dem Abbiegen stehen bleiben kann, ohne noch mit dem Heck auf der Bundesstraße zu stehen. Da hätten sogar zwei Autos Platz - ist ja auch nicht immer so. Auch im restlichen Wohngebiet gilt stets rechts vor links.
Was meint ihr?
VG
Sebastian
Beste Antwort im Thema
Du warst der graue Pfeil? Hier gilt rechts-vor-links, wenn keine Zeichen da sind. Allerdings ist es hier erfahrungsgemäß riskant, das zu erzwingen ohne sich zu vergewissern.
Ähnliche Themen
32 Antworten
Du warst der graue Pfeil? Hier gilt rechts-vor-links, wenn keine Zeichen da sind. Allerdings ist es hier erfahrungsgemäß riskant, das zu erzwingen ohne sich zu vergewissern.
Wenn nicht anders ausgeschildert hat der graue Pfeil Vorfahrt.
Solche Abbigungen haben wir bei uns auch und da ist rechts vor links geregelt. Meist biegen die mit roten Pfeil erst ab wenn der im grauen Pfeil auf die Spur aufgefahren ist.
Genau, ich war der „graue Pfeil“
Danke, Männer!
Für alle die diese Kreuzung mal in Googlemaps sehen wollen.
Und was das Zeichen 341 bedeutet
Zitat:
@ktown schrieb am 30. November 2020 um 07:35:58 Uhr:
Für alle die diese Kreuzung mal in Googlemaps sehen wollen.
Und was das Zeichen 341 bedeutet
Wohl eher hier.
Eine Wartelinie sehe ich in der Satellitenansicht allerdings nicht.
Da gilt einfach rechts vor links. Zeichen 341 gibt es dort nicht.
Zitat:
@birscherl schrieb am 30. November 2020 um 08:20:39 Uhr:
Da gilt einfach rechts vor links. Zeichen 341 gibt es dort nicht.
Eben. Darum verstehe ich den Einwand von ktown auch nicht.
Zitat:
Das OLG Celle (Urteil vom 28.09.2006 - 14 U 80/06) hat entschieden:
Das Überfahren einer unterbrochenen Wartelinie (Zeichen 341 zu § 42 Abs. 6 Nr. 2 StVO) ist an sich noch nicht verkehrswidrig. Die Wartelinie empfiehlt lediglich dem, der wartepflichtig ist, an der bezeichneten Stelle anzuhalten. Damit handelt es sich um eine vorgezogene, "empfohlene" Wartelinie und noch kein verbindliches Gebot im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Gleichwohl kann schon das Überfahren der Wartelinie im Einzelfall - leicht - haftungsverschärfend ins Gewicht fallen, wenn dadurch eine Fehlreaktion des bevorrechtigten Kraftfahrers provoziert wurde.
Hört sich für mich noch Recht vor Links an.
Zitat:
@ktown schrieb am 30. November 2020 um 08:49:48 Uhr:
Hier wurde das Thema auch schon heiß diskutiert.
Achja hier auch
Das ist schön. Da aber an der TE-Kreuzung keine Wartelinie vorhanden ist, in diesem Thread irrelevant.
ktown steht halt immer noch auf der falschen Kreuzung
Aaaarrrggg
Ich habe mich von der L3052 so verleiten lassen, dass ich nicht 200 südlicher geschaut habe.
Sorry
Zitat:
@birscherl schrieb am 30. November 2020 um 09:17:41 Uhr:
ktown steht halt immer noch auf der falschen Kreuzung
Wenigstens du hast mich nicht an der falschen Kreuzung verhungern lassen.
Zitat:
@ktown schrieb am 30. November 2020 um 09:42:34 Uhr:
Aaaarrrggg
Ich habe mich von der L3052 so verleiten lassen, dass ich nicht 200 südlicher geschaut habe.
Sorry
Zitat:
@ktown schrieb am 30. November 2020 um 09:42:34 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 30. November 2020 um 09:17:41 Uhr:
ktown steht halt immer noch auf der falschen Kreuzung
Wenigstens du hast mich nicht an der falschen Kreuzung verhungern lassen.
Hallo,
und auch wenn dort eine gestrichelte Linie wäre, wäre diese ohne ein Vorfahrten gewähren - Schild wirkungslos. Solche Wartelinien haben keine vorfahrtsregelnde Wirkung.
Grüße,
diezge