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Rechtsabbiegende Radfahrer

Themenstarteram 25. Juli 2023 um 5:38

Leute, passt auf bei rechtsabbiegebden Radfahrern, ich wußte nicht soll ich bremsen oder den Radfahrer mit zu wenig Abstand überholen.

Ich fuhr auf einer geradeausgehenden Vorfahrtstraße, am rechten Rand ein Radweg, von rechts kommt ein Radfahrer raus und biegt 2 Meter vor mir auf seinen Radweg.

Muß ich jetzt eine Vollbremsung hinlegen, da ich durch den Gegenverkehr den Abstand 1,5 Meter nicht einhalten kann, oder muß ich dann den Radfahrer ohne diesen Abstand überholen?

Oder hätte der Radfahrer an Zeichen 205 warten müssen bis ich durch bin?

Solche Situationen werden wir durch die Rechtsabbiegepfeile für Radfahrer immer öfters haben.

Ich muß die Gefährdung für den Radfahrer ausschließen, also sollte ich voll bremsen, auf der anderen Seite darf ich auch die hinter mir nicht Gefährten, also bleibt eigentlich nur eins, hupen und knapp vorbei fahren, aber was wenn der Radfahrer erschreckt und falsch reagiert.

Auf jedenfalls bin ich der Gearschte, ich kann ja nicht beweisen das der Radfahrer mir praktisch die Vorfahrt nahm.

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37 Antworten

Es gilt einen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, alles andere ergibt sich daraus...

Abbremsen ist immer besser. Auch unter Radfahrern gibts Idioten und Schuld ist leider immer der Autofahrer.

Keine Vollbremsung und nicht hupen. Überholen in dieser Situation eh nicht ...

Kam der Radfahrer aus einer Seitenstraße und bog dann nach rechts auf den Radweg entlang der Vorfahrtsstraße ein ?

Wenn das so war, wäre da sogar der Radfahrer wartepflichtig, da Er in die Vorfahrtsstraße einbiegt und da haben nunmal die auf der Vorfahrtstraße kommenden Fahrzeuge Vorrang.

^Sehe ich auch so^

leider sieht es manch Radfahrer anders..................

Ich hätte vermutlich gehupt bis er vom Rad fällt.

Dass Radfahrer ihre eigene Wartepflicht nicht wahrnehmen, ist an der Tagesordnung (Nebenstraßen, Grundstücksausfahrten, usw., sogar Stopstellen werden völlig bedenkenlos überfahren). Ich verstehe das einerseits, weil sie eben ihren Schwung nicht unterbrechen und vor allem nicht absteigen wollen. Andererseits führt das halt immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil vielen Radfahrern nicht bewusst ist, wie sehr sie damit in die aktuelle Verkehrssituation gefährdend eingreifen. Und manchen ist es ihnen sogar völlig egal. Leider. Das ist mit ein Grund für die manchmal doch recht verhärteten Fronten.

Themenstarteram 25. Juli 2023 um 7:11

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 25. Juli 2023 um 07:45:39 Uhr:

Abbremsen ist immer besser. Auch unter Radfahrern gibts Idioten und Schuld ist leider immer der Autofahrer.

Keine Vollbremsung und nicht hupen. Überholen in dieser Situation eh nicht ...

Wennich mit 50 unterwegs bin, er 2 Meter vor mir einbiegen, ich ihn nicht überholen soll, bleibt mir nur eine Vollbremsung von 50 auf 5-10 , schaut der hinter mir gerade auf sein Handy gibt es eine Massenkarambolage. Den Radfahrer hat dann ausser mir niemand gesehen

Themenstarteram 25. Juli 2023 um 7:13

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. Juli 2023 um 08:19:46 Uhr:

Kam der Radfahrer aus einer Seitenstraße und bog dann nach rechts auf den Radweg entlang der Vorfahrtsstraße ein ?

Wenn das so war, wäre da sogar der Radfahrer wartepflichtig, da Er in die Vorfahrtsstraße einbiegt und da haben nunmal die auf der Vorfahrtstraße kommenden Fahrzeuge Vorrang.

Ja, er hätte warten müssen, tat er aber nicht, weil seine Radspur frei war.

Der Verkehr hinter dir kann dir erst mal egal sein. Der ist selbst dafür verantwortlich genug Abstand einzuhalten und schnell genug Reagieren zu können wenn du eine Vollbremsung machst.

Wenn das ein "Fahrradschutzstreifen" war, der durch eine gestrichelte Linie von der Fahrbahn abgesetzt ist, hättest Du den nur in Ausnahmefällen befahren dürfen... Damit hätte, bis auf den gehörigen Schrecken, nichts passieren dürfen.

Ich kenne allerdings mehr als genug Straßen, deren "Restfahrbahn" dann zu schmal für LKWs ist, so dass doch wieder der Streifen befahren wird...

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. Juli 2023 um 09:18:21 Uhr:

Der Verkehr hinter dir kann dir erst mal egal sein. Der ist selbst dafür verantwortlich genug Abstand einzuhalten und schnell genug Reagieren zu können wenn du eine Vollbremsung machst.

Stimmt zwar, aber wie weist der Hausmeister nach, dass er nicht anlasslos eine Vollbremsung hingelegt hat, z.B. um seine alte Kiste dank der Versicherung zu vergolden? Geht doch nur mit DashCam.

Das Problem haben wir glaube ich alle, dass Radfahrer teils blind von irgendwo rauskommen und auf ihren Schutzstreifen ohne Rücksicht auf andere Fahrzeuge einbiegen. Dumm nur, wenn in diesem Moment der Schutzstreifen legal von einem anderen Fahrzeug befahren wird.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 25. Juli 2023 um 08:19:46 Uhr:

Kam der Radfahrer aus einer Seitenstraße und bog dann nach rechts auf den Radweg entlang der Vorfahrtsstraße ein ?

Wenn das so war, wäre da sogar der Radfahrer wartepflichtig, da Er in die Vorfahrtsstraße einbiegt und da haben nunmal die auf der Vorfahrtstraße kommenden Fahrzeuge Vorrang.

Du kannst nicht davon ausgehen, daß der Fahrradfahrer die StVO inne hat und sich aus deiner Sicht korrekt verhält. Das wird ein Richter ähnlich sehen. Also rechne ich als Autofahrer Immer mit Schlimmsten. Genauso wie ich als Fahrradfahrer auch immer mit dem Schlimmsten rechne. Idioten gibt's in allen Verkehrsgruppen.

 

@TE

In dieser Situation würde ich als Letztes auf den rückwärtigen Verkehr achten. Der ist für sich selber verantwortlich, nicht du.

@HausmeisterTommy

Kann man sich die Stelle auf Google Maps bitte mal genauer anschauen... würde mich pers. sehr interessieren.

@HausmeisterTommy

Aber natürlich musst du eine Vollbremsung hinlegen. Dass das hintere Fahrzeug in deins reinknallt, musst du in Kauf nehmen. Dass dann die Abwicklung des Schadens für dich zum Problem wird, ist dein Problem und gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Es ist halt so, wer ein Kraftfahrzeug führt, geht schon ein Grundrisiko ein.

Im Übrigen hast du das selbe Problem nicht nur bei deinem auf den Radweg einbiegenden Radfahrer, sondern auch, wenn eine Person von einem Hauseingang auf einen schmalen Bürgersteig tritt. Auch hier musst du sofort eine Vollbremsung einleiten, wenn das knapp vor deinem Auto geschieht und du keinen Abstand von 1,5 m zu der Person sicherstellen kannst. Denn das steht im selben Abschnitt der StVO, indem das mit den Radfahrern geregelt ist.

Ich sage es mal so, ein Autofahrer sollte auch nach seinen gesunden Menschverstand handeln und nicht die Gesetze aufs Lenkrad legen, um während der Fahrt auch genau nur danach zu handeln.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass manche Leute sich ein Headup-Display wünschen, dass während der Fahrt die StVO anzeigt.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 25. Juli 2023 um 09:44:22 Uhr:

 

Du kannst nicht davon ausgehen, daß der Fahrradfahrer die StVO inne hat und sich aus deiner Sicht korrekt verhält. Das wird ein Richter ähnlich sehen. Also rechne ich als Autofahrer Immer mit Schlimmsten. Genauso wie ich als Fahrradfahrer auch immer mit dem Schlimmsten rechne. Idioten gibt's in allen Verkehrsgruppen.

In so einem Fall stehe Ich auch lieber auf die Bremse, bevor ich einen Radfahrer im Kühlergrill hängen habe.

Bin Ich aber als Radfahrer unterwegs würde Ich mich da auch nicht auf den Radstreifen der vorfahrtsberechtigten Straße quetschen.

Habe aber auch kein Verständnis dafür, daß Radfahrer ohne Grundkenntnis der STVO im Straßenverkehr teilnehmen dürfen / können.

Zumindest solange der Autofahrer immer den Kopf hinhalten darf.

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