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Rechtsfrage Parkrempler in verkehrsberuhigter Zone
Hallo zusammen,
habe leider keinen Rechtsforum hier auf Motor Talk gefunden?! Daher stelle ich die Frage mal hier, vllt findet sich ja ein findiger User oder gar jemand vom Fach.
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Wir wohnen in einem verkehrsberuhigten Bereich, im Volksmund auch "Spielstraße" genannt, wo das Parken offiziell nur in den dafür ausgezeichneten Flächen zulässig ist. Da davon nur eine handvoll vorhanden ist, sind ich und auch andere Anwohner desöfteren gezwungen am Straßenrand "rechtswidrig" zu parken. Und so kam es gestern wie es irgendwann mal kommen musste, mir ist jemand ins Auto gebrettert.
Wir wohnen in einer kleinen Seitenstraße/Sackgasse von der Zone und ich habe rechts an einer Mauer geparkt. Links ist dann noch soviel Platz das sogar schon große Paket- oder Müllwagen vorbeigekommen sind, wenn ich mal leider vergessen habe das Auto umzuparken. Naja, auf jeden Fall hat dies eine Nachbarin mit ihrer Nussschale von Ford Ka leider nicht geschafft und ist mir vorne links reingefahren (Stoßstange/Scheinwerfer müssen neu).
Sie will es nun ihrer Versicherung melden, aber auch das Thema Parkverbot mit einwerfen. Meine Frage ist nun ob ich dahingehend etwas zu befürchten habe (Teilschuld etc.) oder ob das keine Relevanz hat? Habe schon ein wenig Freund Google zu dem Thema bemüht, jedoch nichts wirklich brauchbares gefunden was ich auf meinen Fall übertragen könnte.
Ich danke schon mal für eure Bemühungen!
Beste Antwort im Thema
ich finde es immer lächerlich wen man die eigene unfähigkeit irgendwie einem anderen zuschiessen will. das is das selbe wie wen man mit 4 promiller erwischt wird und das ganze wegen verfahrensfehler abschmettern will weil einer der plizisten die dienstmütze nicht richtig auf hatte....
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45 Antworten
Hallo,
meines Wissens dürfen in Foren keine Rechtsberatungen durchgeführt werden.
Von daher und auch um ganz sicher zu sein, würde ich einen Anwalt zu der Sache befragen.
Aber auch das Parken außerhalb der markierten Flächen würde ich mir genau überlegen. Anwohner werden nicht zum Falschparken "gezwungen", sondern man muss sein Fahrzeug dann eben weiter weg stellen.
Ein verkehrsberuhigter Bereich sollte auch im Volksmund nicht Spielstraße heißen, denn das ist was ganz anderes. In eine Spielstraße hättest Du gar nicht hineinfahren dürfen; auch nicht als Anwohner.
Grüße,
diezge
Folgendes habe ich dazu im Netz gefunden :
Die Mithaftung des verkehrswidrig parkenden Kfz-Halters und -Führers
Auch von einem haltenden bzw. parkenden Fahrzeug geht stets eine gewissen Betriebsgefahr aus, so dass bei Parkvorgängen eine Mithaftung an eigenen und fremden Unfallschäden gegeben sein kann.
Dass die Betriebsgefahr umso höher bewertet werden muss, je gröber der Halt- oder Parkverstoß war, liegt dabei auf der Hand.
Andererseits begründet ein verkehrswidriges Halten oder Parken auch über die Berücksichtigung der Betriebsgefahr hinaus ein Mitverschulden.
In der Rechtsprechung sind bei verkehrswidrigem Halten oder Parken je nach der Schwere des Verstoßes und nach dem Grad der Behinderung Mithaftungsquoten von 25 bis zu voller Haftung angenommen worden.
http://www.verkehrslexikon.de/.../...ftung%20bei%20Parkverstoessen.php
StVOZeichen 325 Verkehrsberuhigte Bereiche
5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Ich hoffe mal, daß Deine Schilderung trotz der herablassenden Art ("Nusschale") zutreffend ist. Meiner persönlichen Meinung nach gilt gerade in einer verkehrsberuhigten Zone ein besonderes Gebot der Rücksichtnahme und wer da mit den erlaubten max. 7 km/h auf ein stehendes Hindernis fährt (ob es nun da stehen darf oder nicht), ist m.E. nach schon mal nicht völlig unschuldig.
Schilder den Fall doch Deiner Versicherung, denn die hat wohl schon ähnliche Fälle gehabt und ist grundsätzlich auch zur Abwehr unberechtigter Forderungen an den VN verpflichtet.
Wie schon geschrieben; hier gibt es keine Rechtsberatung sondern nur allgemeine, persönliche Meinungen. Genaueres zum konkreten Fall am bezeichneten Ort kann Dir nur ein Fachanwalt sagen.
Fahre jeden Tag durch ne "Spielstrasse.
Warum darf ich da nicht dirchfahren ?
Bopp19
Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Fahre jeden Tag durch ne "Spielstrasse.
Warum darf ich da nicht dirchfahren ?
Bopp19
Spielstraße ist eine Verkehrsfläche, die für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist
http://img268.imageshack.us/img268/6400/spielstrasseschild.gif
Du meinst sicherlich
Verkehrsberuhigter Bereich, welcher im Volksmund "Spielstraße" genannt wird.
Also der rote Kreis is bei uns nicht angebracht,darf ich nun mit meinem Fahrrad da durchfahren?
Bopp19
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Fahre jeden Tag durch ne "Spielstrasse.
Warum darf ich da nicht dirchfahren ?
Bopp19
Spielstraße ist eine Verkehrsfläche, die für den Fahrzeugverkehr gesperrt ist
http://img268.imageshack.us/img268/6400/spielstrasseschild.gif
Du meinst sicherlich
Verkehrsberuhigter Bereich, welcher im Volksmund "Spielstraße" genannt wird.
Ich meine natürlich auch letzteres, ist ja letztendlich auch egal wie es nun im Volksmund genannt wird. Meines Erachtens nach ist eine Frechheit bei Schrittgeschwindigkeit meinen Audi mit ihrem kleinen Ford Ka zu erwischen und sich dann auf´s Parkverbot zu berufen. Solche Leute sollten sich eher hinterfragen ob sie fähig sind ein Kraftfahrzeug zu bewegen!
Schilder doch später mal, wie es ausgegangen ist. Dann hat die SuFu wieder Futter und wir alle etwas davon .
Für mein Dafürhalten sind da mal 2 Paar Stiefel
Das eine ist das Fahrzeug das nicht "rechtskonform" parkt. Das tut aber in meinein Augen gar nicht's zur Sache.
Das Fahrzeug kann ja auch dort stehen wegen eines techn. Defekts (festgefressene Bremsen).
Das 2. ist das beschädigen eines fremden Fahrzeugs.
Das ist nun mal in diesem Fall Sache.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Für mein Dafürhalten sind da mal 2 Paar Stiefel
Das eine ist das Fahrzeug das nicht "rechtskonform" parkt. Das tut aber in meinein Augen gar nicht's zur Sache.
Das 2. ist das beschädigen eines fremden Fahrzeugs.
Das ist nun mal in diesem Fall Sache.
so sehe ich das auch.
wer in einem verkehrsberuhigten bereich (ggf noch beim rückwärtsfahren?) auf ein STEHENDES hinderniss draufsemmelt der kanns eben net.
So, also ein Mitarbeiter ihrer Versicherung hat sich soeben schon bei mir gemeldet bezüglich einer Schadensaufnahme. Hörte sich soweit ziemlich unkompliziert an und der Schaden wird wohl übernommen. Er fragte zwar kurz wegen Halteverbot bla bla, da habe ich ihm die Sachlage erklärt und er hat nicht weiter nachgehakt. Klang auf jeden Fall so das dass keine Probleme machen sollte.
Da bin ich schon mal beruhigt das die ganze Sache wohl doch noch glimpflich ausgeht!
Zitat:
Original geschrieben von Silez
Meines Erachtens nach ist eine Frechheit bei Schrittgeschwindigkeit meinen Audi mit ihrem kleinen Ford Ka zu erwischen und sich dann auf´s Parkverbot zu berufen. Solche Leute sollten sich eher hinterfragen ob sie fähig sind ein Kraftfahrzeug zu bewegen!
Und meines Erachtens nach, ist es eine Frechheit seine Karre irgendwo abzustellen, weil man zu faul ist ein paar Schritte mehr zu gehen.
Bei solchen Leuten, die bewusst gegen Regeln verstoßen, frag ich mich viel eher ob im Oberstübchen noch alles frisch ist.
Aber das ist halt nur meine Meinung.
Ich fände eine 60:40 Regelung zu Lasten der Unfallgegnerin angemessen.
Mal aus Neugier. Um welche Gesellschaft geht es?
ich finde es immer lächerlich wen man die eigene unfähigkeit irgendwie einem anderen zuschiessen will. das is das selbe wie wen man mit 4 promiller erwischt wird und das ganze wegen verfahrensfehler abschmettern will weil einer der plizisten die dienstmütze nicht richtig auf hatte....