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Rechtsinformation benötigt bezüglich Rechtsfahrgebot missachtet!
Hallo,
ich habe diesen Monat einen Termin vor Gericht und würde gern vorab hier paar Infos bekommen.
Zur Sachlage:
-30er Zone
-auf meiner Seite der Straße steht eine Reihe geparkter KFZs auf meiner Fahrspur
-auf der andere Seite der Straße stehen Fahrzeuge in Parkbuchten
- Resultierende Straßenbreite ca. 4,5- 5m
Unfallhergang:
Ich komme mit meinen KFZ an die Engstelle und sehe das ein Astra mir entgegenkommt, da der Astra schön rechts auf seiner Spur fährt, fahre ich ebenfalls rechts orientiert in die Engstelle ein und passiere den Astra.
Einige Tage später bekomme ich eine Anklage das der Astra wegen mir in ein geparktes Fahrzeug, was in der Parkbucht gestanden ist, gefahren ist und ich für den Schaden (100Euro) aufkommen soll plus Ordnungswidrigkeit plus 1Punkt, da ich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet haben soll.
Da ich eine Rechtsschutzversicherung besitze habe ich Einspruch eingelegt und nun kommt es zur Verhandlung.
Wie seht Ihr diesen Fall?
Gibt es eine Mindestbreite für Straßen wo ich warten muss?
Er hat mein Fahrzeug nicht berührt somit kann ich doch nichts dafür wenn er sein KFZ nicht richtig abschätzen kann?
Wäre um qualifizierte Antworten sehr Dankbar!
Gruß
Akkuwechsler
Beste Antwort im Thema
@Akkuwechsler
Ich verstehe ueberhaupt nicht, was Du damit bezwecken moechtest? - Entweder hattest Du "freie Fahrt", oder, wie Deiner konkreten Beschreibung der Situation schon zu entnehmen ist, eben nicht!
Wenn, wie Du es schon beschrieben hattest, "Deine" Seite zugeparkt war, warst Du in dem Fall der "Wartepflichtige" und eben nicht im Recht!
Mich nerven mittlerweile solche VT, die meinen, immer im Recht zu sein, wenn Sie das tun, was sie fuer richtig halten und das gnadenlos durchsetzen, ohne auf andere VT zu achten, die evtl. tatsaechlich "bevorrechtigt" gewesen sind (oder "waeren"), um diese "Weicheier" dann einfach zu ignorieren ...
Momentan fehlen mir die Worte zu so einem Verhalten im Strassenverkehr! - Und "schuld" ist dann der, der dieses (Dein) Verhalten dann nicht akzeptierte, oder, durch Dich provoziert, dabei einen Fahrfehler gemacht hat?
Seltsame Auffassung von "miteinander im Strassenverkehr" Deiner seits
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90 Antworten
Dein (Unfall)-Gegner hat sich offensichtlich von einem cleveren Anwalt beraten lassen.
Das solltest Du ebenfalls tun.
Rechtsberatung ist hier ohnehin nicht erlaubt.
Viel Erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von Mr. Davidoff
Dein (Unfall)-Gegner hat sich offensichtlich von einem cleveren Anwalt beraten lassen.
Das solltest Du ebenfalls tun.
Rechtsberatung ist hier ohnehin nicht erlaubt.
Viel Erfolg!
Ich möchte keine Rechtsberatung sondern ein paar gute Informationen und Meinungen zu der Sache!
Rechtsanwalt habe ich schon beauftragt. Will aber nicht ahnungslos sein.
Also wenn auf deiner Seite das Hinderniss ist, musst du eigentlich halten. Bei 5 Metern Breite sollte allerdings genug platz sein um ohne Probleme aneinander vorbei zu fahren ohne irgendetwas zu rammen.
Habs mal aufgemalt, war es so?
Du = rot, Kläger = blau, parkende = grün
Danke für dein doch künstlerisch anspruchsvolles Bild!!!
Die Situation hast du genau richtig erfasst.
Die angegebenen 4,5-5m sind bei den heutigen Fahrzeugbreiten nicht besonders viel aber es passten definitiv 2 Fahrzeuge mit ein wenig Sicherheitsabstand an allen Seiten vorbei.
@Akkuwechsler
Ich verstehe ueberhaupt nicht, was Du damit bezwecken moechtest? - Entweder hattest Du "freie Fahrt", oder, wie Deiner konkreten Beschreibung der Situation schon zu entnehmen ist, eben nicht!
Wenn, wie Du es schon beschrieben hattest, "Deine" Seite zugeparkt war, warst Du in dem Fall der "Wartepflichtige" und eben nicht im Recht!
Mich nerven mittlerweile solche VT, die meinen, immer im Recht zu sein, wenn Sie das tun, was sie fuer richtig halten und das gnadenlos durchsetzen, ohne auf andere VT zu achten, die evtl. tatsaechlich "bevorrechtigt" gewesen sind (oder "waeren"), um diese "Weicheier" dann einfach zu ignorieren ...
Momentan fehlen mir die Worte zu so einem Verhalten im Strassenverkehr! - Und "schuld" ist dann der, der dieses (Dein) Verhalten dann nicht akzeptierte, oder, durch Dich provoziert, dabei einen Fahrfehler gemacht hat?
Seltsame Auffassung von "miteinander im Strassenverkehr" Deiner seits
Zitat:
Original geschrieben von Akkuwechsler
Einige Tage später bekomme ich eine Anklage das der Astra wegen mir in ein geparktes Fahrzeug, was in der Parkbucht gestanden ist, gefahren ist und ich für den Schaden (100Euro) aufkommen soll plus Ordnungswidrigkeit plus 1Punkt, da ich das Rechtsfahrgebot nicht beachtet haben soll.
Welche Beweismittel werden hierfür genannt?
Also ich kann mir nicht vorstellen, dass der andere damit Erfolg hat. Ok eigentlich muss man warten, wenn das Hinderniss auf der eigenen Fahrspur ist. Aber wenn sie so breit ist, dass da zwei Fahrzeuge ohne Probleme vorbei kommen, seh ich da eigentlich kein Problem. Hättet ihr euch berührt wärst du in meinen Augen schuld, aber warum fährt der Astra in ein Fahrzeug am rechten rand? Da kennt wohl jemand seine Abmessungen nicht. Zudem er ja auch hätte anhalten können, um einen Unfall zu vermeiden. Hättet ihr euch dann berührt, wär die Schuld klar bei dir, aber so sehe ich eigentlich keine Schuld bei dir.
Kannst du dich noch an den Astra erinnern und ist dir aufgefallen, wie er nach dem passieren im Rückspiegel angehalten hat?
Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
@Akkuwechsler
Ich verstehe ueberhaupt nicht, was Du damit bezwecken moechtest? - Entweder hattest Du "freie Fahrt", oder, wie Deiner konkreten Beschreibung der Situation schon zu entnehmen ist, eben nicht!
Wenn, wie Du es schon beschrieben hattest, "Deine" Seite zugeparkt war, warst Du in dem Fall der "Wartepflichtige" und eben nicht im Recht!
Mich nerven mittlerweile solche VT, die meinen, immer im Recht zu sein, wenn Sie das tun, was sie fuer richtig halten und das gnadenlos durchsetzen, ohne auf andere VT zu achten, die evtl. tatsaechlich "bevorrechtigt" gewesen sind (oder "waeren"), um diese "Weicheier" dann einfach zu ignorieren ...
Momentan fehlen mir die Worte zu so einem Verhalten im Strassenverkehr! - Und "schuld" ist dann der, der dieses (Dein) Verhalten dann nicht akzeptierte, oder, durch Dich provoziert, dabei einen Fahrfehler gemacht hat?
Seltsame Auffassung von "miteinander im Strassenverkehr" Deiner seits
Warum gehst du mich hier so an? Gehts noch? Ich frage doch hier nur ganz nett.
Als Beweismittel wird ein zeuge genannt der wahrscheinlich auf dem Bürgersteig sich Bewegt hat. Ich bin der Meinung das der Zeuge aus einer seitlichen Position und verdeckt durch geparkte Fahrzeuge die Situation nicht abschätzen konnte.
In meinem Fahrzeug saßen 3 Mitfahrer (Zeugen) die die Situation ähnlich bewerten wie ich.
gibt es eine Mindestbreite in der STVO?
Zitat:
Kannst du dich noch an den Astra erinnern und ist dir aufgefallen, wie er nach dem passieren im Rückspiegel angehalten hat?
Nein, natürlich nicht! Ich habe nichts von dem Unfall mitbekommen und konnte zum Glück die Anzeige wegen Fahrerflucht entkräften. Der Schaden an den andere Fahrzeug soll ja sehr gering ausgefallen sein.
Nun ja, zwischen 4,5 und 5 Metern ist schon ein himmelweiter Unterschied - bei angenommenen 4,5 Metern nehmest Du bereits 2,5 Meter ein, somit blieben für den Gegenverkehr nur noch 2 Meter…
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Nun ja, zwischen 4,5 und 5 Metern ist schon ein himmelweiter Unterschied - bei angenommenen 4,5 Metern nehmest Du bereits 2,5 Meter ein, somit blieben für den Gegenverkehr nur noch 2 Meter…
da hast du recht werde morgen mal messen gehen.
Das Urteil fällt der Richter, nicht die User von MT.
Wäre nett wenn du uns das Ergebnis hier mitteilst.
Zum Ausmessen am besten den Anwalt mitnehmen, da könnt ihr dann auch an Ort und Stelle deine Verteidigungsstrategie besprechen.
Das mach ich gerne.