Rechtslage Autoverkauf als Privatperson
Da meine Liebste ein neues Gefährt haben möchte, und ich das natürlich sehr begrüße :-) planen wir zurzeit den Verkauf ihres Wagen. Ich plane diesen, zwecks Gewinnmaximierung, privat zu verkaufen.
Alle Fahrzeuge die ich bisher gewechselt habe wurden jeweils beim Händler auf den Hof gestellt, der Aufpreis zum Neuen wurde gezahlt...und gut war´s. Somit kam ich auch nie in die Situation eine Gewährleistung, Garantie o.ä. gegen zu müssen.
Nun zur Frage:
(an erfahrene Privatverkäufer o. Leute die sich rechtsmäßig mit so etwas auskennen)
1. Muss ich als Privatverkäufer eines Autos eine Garantie oder Gewährleistung gewähren?
2. Wenn ja , für welchen Zeitraum?
3. Kann ich dieses, ggfl. durch einen Zusatz im Verkaufstext bei mobile oder autoscout24, aushebeln?
4. Wenn man dieses aushebelt, kauft das Auto dann noch einer?
Es ist nicht so das ich einen Schrottwagen verkaufen möchte, aber man steckt nie drin, nach ein paar Monaten kann immer etwas passieren.
Beste Antwort im Thema
Da meine Liebste ein neues Gefährt haben möchte, und ich das natürlich sehr begrüße :-) planen wir zurzeit den Verkauf ihres Wagen. Ich plane diesen, zwecks Gewinnmaximierung, privat zu verkaufen.
Alle Fahrzeuge die ich bisher gewechselt habe wurden jeweils beim Händler auf den Hof gestellt, der Aufpreis zum Neuen wurde gezahlt...und gut war´s. Somit kam ich auch nie in die Situation eine Gewährleistung, Garantie o.ä. gegen zu müssen.
Nun zur Frage:
(an erfahrene Privatverkäufer o. Leute die sich rechtsmäßig mit so etwas auskennen)
1. Muss ich als Privatverkäufer eines Autos eine Garantie oder Gewährleistung gewähren?
2. Wenn ja , für welchen Zeitraum?
3. Kann ich dieses, ggfl. durch einen Zusatz im Verkaufstext bei mobile oder autoscout24, aushebeln?
4. Wenn man dieses aushebelt, kauft das Auto dann noch einer?
Es ist nicht so das ich einen Schrottwagen verkaufen möchte, aber man steckt nie drin, nach ein paar Monaten kann immer etwas passieren.
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28 Antworten
Als Privatverkäufer musst du keine Gewährleistung geben. Der Käufer kann aber Schadensersatz oder die Rückabwicklung des Vertrages fordern, wenn z.b. der Wagen einen Unfall hatte aber als Unfallfrei verkauft wurde. D.h. alle Mängel sollten im Vertrag stehen. Ansonsten hat der Käufer den Wagen gesehen und gekauft, dann kann er dir nix ankreiden. Es sei denn, es sind erhebliche Mängel. Den genauen Gesetzestext kenn ich nicht, aber Privatverkäufe laufen in der Regel Problemlos....
Als Privatverkäufer kannst Du die Gewährleistung völlig ausschließen. Achte aber auf den Vertragsinhalt: Nichts zusichern, was nicht geklärt wurde oder nicht geklärt werden kann ("unfallfrei", "guter Zustand", Laufleistung....oder auch sonstige Angaben zum Zustand). Es gibt reichlich Formulare im www., Inhalt aber genau anschauen und ausfüllen.
Viel Spaß mit dem Neuen!
Kauf Dir am besten einen Kaufvertrag für privaten Verkauf beim zeitschriftenhändler oder ADAC.
Nimm das hier und du hast keine Probleme:
KLICK
VG
Frank
Zitat:
Original geschrieben von dentomania
Nimm das hier und du hast keine Probleme:
KLICK
VG
Frank
Ist nur für registrierte mitglieder
Hier gibt´s auch ein gutes und einfaches Formular (links unter Formulare und downloads):
[url=http://www.ra-werner-pb.de]
...ok...ist etwas Eigenwerbung ;-)
Hallo,
um es noch einmal klarzustellen: Du musst Gewährleistung geben, wenn Du sie nicht vertraglich ausschliesst. Als Privatperson darfst Du das aber. Um keine Fehler zu machen, nutze die benannten Formulare. Mängel, die Dir bekannt sind, solltest Du trotzdem angeben und in den Kaufvertrag aufnehmen. Wobei natürlicher Verschleiss keinen Mangel darstellt.
Grüße
Kai
Ein herzliches "Danke für die Hilfe" : Kai R., Kraxel, Neurocil, dentomania, den Neuroticfish und Bimmian.
Ich werde nächste Woche mal mein Glück probieren....
Gruß
A6zu5erWechsler
...noch 2. Tipps, für Leute, die häufige kaufen und verkaufen:
1.) Man kann (als Käufer) die Beschreibung des Fahrzeugs (bei mobile.de, autoscout etc.)
zum Vertagsgegenstand machen, also einfach an den schriftlichen Kaufvertrag anheften und im Vertragstext darauf bezug nehmen.
Aber: gefährlich für den Verkäufer! Alle Eigenschaften (Beschreibungen), die im Anzeigetext enthalten sind, gelten dann als zugesichert!
2.) Bei hochwertigen Fahrzeugen kann es sich lohnen, sich ein DEKRA-Siegel zu holen. Das vermeidet dann weitgehend jeden Streit, wenn man den DEKRA Bericht zum Vertragsinhalt macht (d.h. im Vertrag darauf Bezug nimmt).
Sorry wenn ich den alten Thread nochmal vorkrame:
Beim meine Wagen sind mir so 5-6 Mängel bekannt die ich mit in den Kaufvertrag aufnehmen will.
Beim dem ADAC Vordruck steht aber unter I "ausschliesslich diese Beschädigen/Unfälle".
Was ist denn wenn der Wagen noch andere Mängel hat die ich nur nicht kenne? Hafte ich dann trotz Sachmangelhaftungsausschluss für diese? Das die Karre noch andere Mängel hat, erscheint mir sogar fast sicher bei 19 Jahren und 265Tkm Laufleistung?
Was passiert wenn ich die Mängel nicht angebe. Dann habe ich ja was verschwiegen? (Will ich ja auch gar nicht, da der Wagen schon quasi verkauft ist.).
verkaufen ohne kaufvertrag, das heißt gekauft wie gesehen. also 0 ansprüche des käufers auf irgendwelchen ersatz. oder hat sich dazu die rechtslage geändert?
am besten als zusatz erwähnen, das Auto ohne garantie und ohne Gewährleistung verkauft wird. Dann bist du auf der sicheren seite.
Garantie fällt schon mal weg, das ist eine freiwillige Leistung. Die Gewährleistung kannst du als Privatperson ausschließen. Tust du das nicht, läfut diese ein Jahr, da gebrauchter Gegenstand.
Die dir bekannten Mängel solltest du auflisten, alles was dir nicht bekannt ist, sollte unter die Rubrik "gekauft wie gesehen" fallen, da man von dir als nicht KFZ Mechaniker oder Sachverständiger nicht erwartet, dass du jeden Mangel erkennst...
gibt eine Private Person eigendlich auch Gewährleistungw en beim Fahrzeug verkauf kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht wurde?