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Rechtslage Fußraumbeleuchtung ???

Themenstarteram 20. September 2005 um 8:33

hab da noch ne kleinigkeit.......

wer kennt sich mit der rechtslage aus bei einer Fußraumbeleuchtung?? hab da schon sooo viel gehört es

"muss eingetragen werden / muss nicht eingetragen werden / kann mit der türöffnung ohne problem gekoppelt werden / Gutachten mit Schaltplan muss gemacht werden / darf keinen extra schalter haben zum an und aus machen / usw.

was mir klar ist das ich es wärend der fahrt auf nicht privatem grundstücken (also öffentliche) nicht anhaben darf aber wie sieht es mit dem einbau selber aus?

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29 Antworten

Hallo,

soweit ich weiß, darfst du das auch während der Fahrt anhaben, es darf dich halt nur nicht blenden etc.! der Einbau ist meiner Meinung nach auch kein problem, Grün-Weiß hat mal zu mir bisjetzt nix gesagt, wie das aber mit dem Tüv ist, das wis ich nicht, das werde ich anfang nächstes Jahr herausfinden ;-)!

Ist Halt immer emässenssache! Wenn du angehalten wirst, musste immer ein bischen hoffen! Ich hatte aber selber noch nie Probleme,wie schon gesagt!

Wurde aber auch schon oft genug hier diskutiert, musst mal unter "sucher" schauen!

Gruß Herattic

Ich war damit schon beim TÜV und es war absolut kein Problem.

Themenstarteram 20. September 2005 um 9:15

jaa hab auch schon über die suchfunktion gesucht (klingt toll) aber zur rechtslage nichts gefunden!!

warst beim tüv und der hat nix gesagt? wie hast du des angeschlossen bzw gekoppelt bei dir??

Ich hab die Fußraumbeleuchtung über einen extra Schalter geschaltet. Er hat es sogar probiert und es hat ihm gefallen (das Ein- und Ausschalten der Fußraumbeleuchtung).

Ich hab auch noch zwei zusätzliche Neonröhren an den B-Säulen. Diese sind mit der Innenbeleuchtung gekoppelt und dies war auch kein Problem fürn TÜV-Prüfer.

also so weit mir bekannt darfste es auch anhaben während der fahrt.

es darf nur net direkt nach aussen dringen oder dich blenden.

bei meinem alten hatte ich auch eine drinne und meine kleinen schwestern waren damit unterwegs. natürlich polizeikontrolle und schlau wie meine kleinen sind natürlich schalter net umgelegt.

war auf türkontakt gekoppelt.

ich hatte pro seite und hinten 2 kaltlichtkathoden drin und frisch zugeschnittenes riffelblech. also noch schön glänzend.

da haben die netten herren auch nichts gesagt obwohl des da sehr sehr hell war.

aber wenn meine kleinen unterwegs sind sind des dann immer 4-5 blonde mädels, alle bis auf den fahrer angeheitert und vielleicht lags daran. die drücken jedem en gespräch rein ;D

Themenstarteram 20. September 2005 um 9:22

an der B säule? kannst mir mal nen bild posten? klingt gut!!

Das beruhigt mich ich hab es bis jetzt immer gelassen weil ich auch gehört habe wenn es nicht eingetragen ist => Keine Betriebserlaubnis => kein versicherungsschutz und so scherze!!

Hab bei tüv auch keine vernünftige antwort bekommen hab da mal angerufen die haben mir was erzählt von wegen bauliche veränderung und so ein käse!!!

Themenstarteram 20. September 2005 um 9:26

hey Desbastar

da hat die echt glück bei sowas wird natürlich immer ein auge zugedrückt falls das der fall gewesen sein sollte!! *ggg*

Naja ok es darf nicht blenden und nicht nach aussen dringen ok!!! und wärend der fahrt darf es an sein??

kennt jemand eigentlich ne ausstiegsbeleuchtung mit tüV gutachten?

Hier mal ein Bild von meinen Neonröhren an der B-Säule....

Themenstarteram 20. September 2005 um 9:46

Hmm stört die da nicht? die ist ja schon ganz schon groß so wie ich das erkannt habe!!! und die ist mit der einstiegsbeleuchtung gekoppelt gell?? und TüV hat nicht gemault oder so?

Nein die stört dort nicht. Ist je eine ca. 25cm lange Röhre und die strahlen nach hinten zur Rückbank.

Und Nein der TÜV hat nicht gemeckert.

Themenstarteram 20. September 2005 um 9:52

cool !!! wenigstens das!! ok wenn ich das so seh muss ich sagen gefällt mir das nicht soo sehr (sorry ist echt geschmackssache) ich versteck die glaub lieber das gefällt mir mehr!!

Naja werde das mal demnächst ausprobieren müssen!!! spätestens beim einbau werde ich wahrscheinlich wieder mit sowas anfangen müssen *fg*

sag mal kennst dich auch mit Fußpedalen aus???oder muss ich da ein neues thema eröffnen?? *grins*

Was willst Du machen?

Die kompletten Pedalauflagen aus einem TT kannst Du z.B. einfach aufstecken und fertig. Sind ja originale Teile.

nudelkopf, so wie die bei dir an der b-säule würdest bei uns probs bekommen. weil die strahlen nach aussen.

kumpel wurde mal angehalten und da haben se gemeint da könnte man ihn mit nem einsatzwagen verwechseln. klingt komsich, ist aber so.

naja wollten ihn halt anzeigen weil se sonst nichts zum nörgeln gefunden haben.

bei meinem kumpel wars auch arg auffällig.

also wenn man einigermassen im bereich des legal bleiben will dann sollte man se schon bissle verstecken. also halt net direkt nach aussen scheinen lassen.

 

@calib

und was haste denn für ne frage zu pedalen? ich denk da können wir dir auch weiterhelfen.

also abe brauchste auch ;D

Themenstarteram 20. September 2005 um 10:27

jaa soweit bin ich inzwischen leider auch!!! hab mir mal vor langem bei ebay pedale gekauft der hat noch extra geschieben man braucht keine abe und ich keine ahnung von dem ganzen zeug gekauft und eingebaut!! 1 jahr später beim tüv meint der so und wo ist dein abe für die dinger ich häää?? watt???

Ja das braucht man! bin also quasi 1 jahr ohne rechte BE gefahren ohne es zu wissen!!!

Naja ende vom lied war händler über ebay weg!! auch ebay selber konnte mir nicht weiter helfen!! und ich musste die dinger wieder wegmachen!! war dann so gefrusstet das ich erst gar nicht nachgefragt hab was die eintragung kosten würde oder was ich für voraussetzungen oder sonsitges noch brauch!!

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