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Gewährleistung (Kopfdichtung, Motor zu Heiß)

Themenstarteram 25. Februar 2023 um 13:17

Hey Liebes Community,

sowie es aussieht ist bei mir die Kopfdichtung Kaputt. Müsste aber nochmal genauer

nachgeschaut werden. Jedenfalls zu meiner frage:

Ich habe vor 7 Monate ein gebrauchtes Auto gekauft.

Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen worin steht das ich 6 Monate

Gewährleistung habe.

Ist dieser gültig? Da man doch eigentlich seit dem 01.2022 Mindestens 12 Monate haben müsse?

Habe ich nun 6 oder 12 Monate Gewährleistung?

Dann falls es die Kopfdichtung ist welches kaputt ist, fällt dieser unter der Gewährleistung?

Und zuletzt, fall ich bei beidem Recht habe, wer sucht sich die Werkstatt aus? Der Käufer oder der Verkäufer?

Info zur Fahrzeug: Peugeot 207. 142.000 KM 1,4L, BJ 2007 Benziner, Kaufpreis müsste 2750€ gewesen sein.

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21 Antworten

Baujahr, Model, welcher Motor, Laufleistung aktuell und Kaufpreis solltest du noch mitteilen.

@MarcoThai

Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, so ist immer davon auszugehen, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war (Beweislastumkehr nach § 476 BGB). Nach dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer. D.h. jetzt liegt es an dir zu beweisen, daß der Mangel schon vor kauf Gegenstand war. Und ich rate mal ins blaue...das wird bei einer defekten ZKD extrem schwierig bis unmöglich.

Themenstarteram 25. Februar 2023 um 14:39

Zitat:

@yellwork schrieb am 25. Februar 2023 um 14:29:09 Uhr:

@MarcoThai

Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf, so ist immer davon auszugehen, dass die Sache bereits beim Kauf mangelhaft war (Beweislastumkehr nach § 476 BGB). Nach dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer. D.h. jetzt liegt es an dir zu beweisen, daß der Mangel schon vor kauf Gegenstand war. Und ich rate mal ins blaue...das wird bei einer defekten ZKD extrem schwierig bis unmöglich.

Also denkst du das es für mich eher schlecht aussieht, und ich auf meine Kosten sitzen bleibe?

Da Rechtsberatungen hier nicht gegeben werden dürfen habe ich die Überschrift dahingehend angepasst.

@MarcoThai

Yep...

Hi,

naja bei einem 15/16 Jahre alten Fahrzeug mit 140tkm kann so eine Kopfdichtung durchaus mal hin sein.

Selbst wenn für das Fahrzeug noch Gewährleistung besteht würde ich sagen das ist kein Gewährleistungsfall.

Ist aber meine reine Laienmeinung. Ich mein irgendwo muss man auch mal vernünftig bleiben. Sonst kriegt man bald gar keine Gebrauchtwagen mehr die älter sind als 5 Jahre

Ich vermute auch das eine defekte Zylinderkopfdichtung bei dem Alter eher unter Verschleiß einzuordnen ist.

Die Beweislastumkehr gilt seit 1.1.2022 auch bei einem Autokauf für 12 Monate, kann man hier nachlesen:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__477.html

Bei einem > 15 Jahre alten PKW mit 142.000 Kilometer Laufleistung, der problemlos seit > 6 Monaten gelaufen ist, wird man bei einer defekten Zylinderkopfdichtung eher von Verschleiß als von einem Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs auszugehen haben.

Doppelt

Richtig, sind mittlerweile 12 Monate.

Ob Verschleiß oder Mangel vorliegt ist die Frage.

Vielleicht hilft als Orientierung die ADAC Liste mit Liste an Urteilen.

Vergiß es einfach.

Im übrigen sind gemau diese Motoren für häufige Defekte der ZKD "berühmt".

Aber sieh es positiv: die Reparatur ist relativ günstig und könnte sich lohnen, wenn das Auto sonst in Schuß ist.

Wenn, was Du nicht schreibst, der Verkäufer ein Händler ist, hast Du grundsätzlich zwei Jahre Sachmängelhaftung ("Gewährleistung").

Die konnte er auf ein Jahr reduzieren.

Eine Reduktion auf sechs Monate ist UNWIRKSAM, dh., dann gilt das Gesetz.

Und das sagt zwei Jahre.

Eine hiervon zu unterscheidenende Frage ist die nach der Abgrenzung "Sachmangel" / Verschleiß.

Und da dürftest Du bei einem 16 (!) Jahre alten Kleinwagen, einem Franzosen zumal, eher schlechte Karten haben.

Das sollte dem "durchschnittlich informierten Verbraucher" aber auch vor dem Kauf klar sein.

Etwas anderes würde gelten, wenn Du nachweisen kannst, dass der Mangel, mindestens im Ansatz, schon bei Übergabe, oder EVENTUELL, in den ersten zwölf Monaten vorhanden war.

Zum Beispiel, weil Deinem Nachbarn schon früh aufgefallen ist, dass das Auto immer weißen Rauch absondert.

Oder weil er immer schon heiß wurde oder immer schon Wasser verloren hat oder sowas.

Letzlich kommt es immer auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an, aber tendenziell ist das jetzt eher Dein Problerm.

Zitat:

@RalfausBonn schrieb am 25. Februar 2023 um 19:51:48 Uhr:

Wenn, was Du nicht schreibst, der Verkäufer ein Händler ist, hast Du grundsätzlich zwei Jahre Sachmängelhaftung ("Gewährleistung").

Die konnte er auf ein Jahr reduzieren.

Eine Reduktion auf sechs Monate ist UNWIRKSAM, dh., dann gilt das Gesetz.

Und das sagt zwei Jahre.

Eine hiervon zu unterscheidenende Frage ist die nach der Abgrenzung "Sachmangel" / Verschleiß.

Und da dürftest Du bei einem 16 (!) Jahre alten Kleinwagen, einem Franzosen zumal, eher schlechte Karten haben.

Das sollte dem "durchschnittlich informierten Verbraucher" aber auch vor dem Kauf klar sein.

Etwas anderes würde gelten, wenn Du nachweisen kannst, dass der Mangel, mindestens im Ansatz, schon bei Übergabe, oder EVENTUELL, in den ersten zwölf Monaten vorhanden war.

Zum Beispiel, weil Deinem Nachbarn schon früh aufgefallen ist, dass das Auto immer weißen Rauch absondert.

Oder weil er immer schon heiß wurde oder immer schon Wasser verloren hat oder sowas.

Letzlich kommt es immer auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an, aber tendenziell ist das jetzt eher Dein Problerm.

Ist doch piepegal ob das ein Franzose ist oder nicht, bei einem Polo wäre die Rechtliche Lage auch nicht anders.

Wenn eine defekte Kopfdichtung unter Sachmangel fällt muss man eben nicht selbst beweisen das der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Der Händler müsste beweisen das er nicht vorlag. Darum geht es ja bei der verlängerten Beweislastumkehr.

Wenn es jedoch Verschleiß ist, dann braucht auch niemand was zu beweisen.

Themenstarteram 25. Februar 2023 um 22:17

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 25. Februar 2023 um 16:45:44 Uhr:

Hi,

naja bei einem 15/16 Jahre alten Fahrzeug mit 140tkm kann so eine Kopfdichtung durchaus mal hin sein.

Selbst wenn für das Fahrzeug noch Gewährleistung besteht würde ich sagen das ist kein Gewährleistungsfall.

Ist aber meine reine Laienmeinung. Ich mein irgendwo muss man auch mal vernünftig bleiben. Sonst kriegt man bald gar keine Gebrauchtwagen mehr die älter sind als 5 Jahre

Habe eben mal gegooglet.

Ist eine Zylinderkopfdichtung ein Verschleißteil?

Die Zylinderkopfdichtung ist kein Verschleißteil und daher stellt ein Schaden einen Sachmangel dar. Sie müssen allerdings beweisen, dass der Mangel vorliegt und dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden bzw. angelegt war. Im Ergebnis spricht viel dafür, dass Sie sich nicht an den Kosten beteiligen müssen.

Gilt das aber auch für einen wie du beschrieben alten Fahrzeug mit 140tkm.

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