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Rechtslage zum Thema Verkehrszeichen Assistent

Themenstarteram 3. Februar 2017 um 16:22

Ich erlebe immer wieder, dass Temposchilder in Baustellenbereichen auf der Autobahn

so aufgestellt sind, dass die Kamera diese nicht erfasst. Weiß jemand wie hier die Rechtslage ist?

Ich gehe mal davon aus, dass mich das nicht entlasten würde bei einer Überschreitung.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. Februar 2017 um 16:34

Hör mir auf mit autonomen Fahren, dass kann doch nur in die Hose gehen:p

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da hast Du Recht. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Auch beim Abstandsregeltempomat darf man sich nicht darauf verlassen, dass er rechtzeitig bremst.

Die Veränderung zum autonomen Fahren, dass man sich ausklinken darf, wird kommen aber noch eine Weile nicht.

Themenstarteram 3. Februar 2017 um 16:34

Hör mir auf mit autonomen Fahren, dass kann doch nur in die Hose gehen:p

Zitat:

@Hellmi schrieb am 3. Februar 2017 um 17:22:39 Uhr:

Ich gehe mal davon aus, dass mich das nicht entlasten würde bei einer Überschreitung.

Von dem Gedanken, dass jemand denkt sich mit dieser Aussage zu entlasten ist etwas zum schmunzeln. Du machst genau das Gegenteil, und belastest dich selbst.

Wie im Handbuch des Fahrzeugs beschrieben, übernimmt der Hersteller bei einer felenden oder fehlerhaften Funktion keine Gewährleistung. Der Fahrzeugführer muss die Verkehrssituation immer im Blick haben. Sind die Baustellenschilder mit dem Auge gut zu sehen, ist von einem Einspruch daher stark abzuraten.

Themenstarteram 4. Februar 2017 um 10:29

Zitat:

@MvM schrieb am 3. Februar 2017 um 19:26:01 Uhr:

Zitat:

@Hellmi schrieb am 3. Februar 2017 um 17:22:39 Uhr:

Ich gehe mal davon aus, dass mich das nicht entlasten würde bei einer Überschreitung.

Von dem Gedanken, dass jemand denkt sich mit dieser Aussage zu entlasten ist etwas zum schmunzeln. Du machst genau das Gegenteil, und belastest dich selbst.

Wie im Handbuch des Fahrzeugs beschrieben, übernimmt der Hersteller bei einer felenden oder fehlerhaften Funktion keine Gewährleistung. Der Fahrzeugführer muss die Verkehrssituation immer im Blick haben. Sind die Baustellenschilder mit dem Auge gut zu sehen, ist von einem Einspruch daher stark abzuraten.

Na ja, am Fahrzeug liegt es ja nicht, eher am Aufstellwinkel der Baustellenschilder, die

dann die Kamera nicht erfasst. Aber ich bin genau deiner Meinung, es heißt ja auch

Vz. Assistent, der assistiert also nur. Der Verantwortliche ist immer noch der Fahrer. Ich hatte das Thema

die Woche in einer kleinen Runde und da meinte jemand schlauer zu sein, darum wollte

ich hier mal Meinungen dazu abfragen:)

Man muss es evtl. ein wenig aufdröseln zwischen der persönlichen Verantwortlichkeit des Fahrers für die Einhaltung der StVO und der Gewährleistung / Produkthaftung des Herstellers für die etwaigen Folgen von Fehlfunktionen.

Themenstarteram 4. Februar 2017 um 16:02

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Februar 2017 um 12:27:55 Uhr:

Man muss es evtl. ein wenig aufdröseln zwischen der persönlichen Verantwortlichkeit des Fahrers für die Einhaltung der StVO und der Gewährleistung / Produkthaftung des Herstellers für die etwaigen Folgen von Fehlfunktionen.

Hallo Paul sei mir gegrüßt:) Von Fehlfunktionen gehe ich nicht aus, mir ist das schon öfter aufgefallen,

dass diese Schilder nicht erkannt werden und wäre fast damit auf die Nase gefallen;):p. Für mich sind die

einfach nicht so aufgestellt wie die meisten stationären Schilder, so dass sie von der Kamera nicht erfasst werden.

Punkt 1 die persönliche Verantwortlichkeit des Fahrers ist der Knackpunkt:) Ja ich weiiß, bin auch kein Unschuldslamm;)

Grüß Dich Hellmi. :) Beim Gesetzentwurf für das autonome Fahren soll die Verantwortung für den vollautonomen Betrieb beim Hersteller liegen. Das spräche dafür, dass die Verantwortung für die sichere Funktion letztlich beim Hersteller liegen soll. Mal schauen, ob sich das dann so durchsetzen wird. Bei deinem Schildererkennungsassistenten würde ich persönlich gerne von einer "Beta"-Version sprechen. Das wird noch am Kunden weiterentwickelt. :) Drauf verlassen kann man sich auf diese Assis noch nicht. Die Verantwortung hat man (zumindest jetzt noch) selbst. Es ist ein wenig Glückssache, ob der Assi etwas erkennt und dann auch signalisiert, was man selbst einfach übersehen hat.

Zitat:

@Hellmi schrieb am 4. Februar 2017 um 11:29:25 Uhr:

 

Na ja, am Fahrzeug liegt es ja nicht, eher am Aufstellwinkel der Baustellenschilder, die

dann die Kamera nicht erfasst.

Selbst wenn Du als Fahrer die Schilder klar erkennen kannst, dürfen sie nicht ignoriert werden mit dem Rückschluß mein Fahrzeug, insbesondere der Verkehrszeichenassistent, hat die Schilder nicht auswerten können.

Ich frage mich gerade, wie man gestrickt sein muss, um auf die Idee zu kommen, man könne sich auf den Verkehrszeichenassistenten VERLASSEN.

What's next? "Entschuldigung, Herr Staatsanwalt, mein Notbremsassistent im Auto hat den Fußgänger irgendwie nicht gesehen, ich kann nix dafür, dass der jetzt tot ist ..."

am 8. Februar 2017 um 11:28

Nur beim Straßenverkehr wird die Verantwortung abgewälzt. Man stelle sich mal vor Airbus gibt eine Meldung raus, nach der sie nicht für die Einsatzreife der Sensorik garantieren.

Du kannst aber die zwei Szenarien

* Sensoren und Automatiken, auf die sich der Fahrzeug/Flugzeugführer verlassen können muss (z. B. Geschwindigkeits- oder Höhenmesser, ILS)

* Sensoren, die eine assistierende Funktion haben

auseinanderhalten?

Wobei ein Pilot übrigens sehr wohl in der Lage sein muss, unplausible Sensorwerte und versagende Automatiken zu erkennen und entsprechend zu handeln.

am 8. Februar 2017 um 13:12

Warum habe ich wohl die vorgeschaltete Sensorik als Argument gewählt? Wenn du mir nächstes Mal wieder ans Bein pissen willst, denk 2 min länger nach.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 7. Februar 2017 um 22:30:23 Uhr:

What's next? "Entschuldigung, Herr Staatsanwalt, mein Notbremsassistent im Auto hat den Fußgänger irgendwie nicht gesehen, ich kann nix dafür, dass der jetzt tot ist ..."

genau das ist "next". Im Moment sind die Systeme noch nicht gut genug. Aber im gerade verabschiedeten Gesetz ist jetzt schon angelegt, dass sich ein Fahrer auf autonome Systeme verlassen kann. Die Schuld ist dann im Zweifel beim Hersteller.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 8. Februar 2017 um 18:01:51 Uhr:

Aber im gerade verabschiedeten Gesetz ist jetzt schon angelegt, dass sich ein Fahrer auf autonome Systeme verlassen kann. Die Schuld ist dann im Zweifel beim Hersteller.

Was mal wieder zeigt, daß die sog. "Politiker", die solche weltfremden "Gesetze" zurechstoppeln, nicht alle Latten am Zaun haben. Die Hersteller werden garantiert nicht dafür haften, sondern eher diesen ganzen Blödsinn wieder einstampfen. Was nicht der schlechteste Effekt ist.

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